Christel Humme (SPD)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Christel Humme
© spdfraktion.de
Geburtstag
25.11.1949
Berufliche Qualifikation
Lehrerin, Diplom Ökonomin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Witten
Wahlkreis
Ennepe-Ruhr-Kreis II
Ergebnis
40,9%
Landeslistenplatz
25, Nordrhein-Westfalen
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(...) Ich glaube, nach aktuellem Stand müssen Sie sich keine akuten Sorgen um die Zukunft des solidarischen Rentensystems machen. Ihre Sorgen könnten allerdings dann begründet sein, wenn die private Vorsorge, die für Rentnerinnen und Rentner zusätzlich zur gesetzlichen Rente immer wichtiger wird, durch riskante Spekulationen auf den Finanzmärkten in Gefahr gerät. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Sicherheit
27.12.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Humme,

ich habe eine Frage bzgl. der sog. Kundus-Affäre.

Die Bombardierung der beiden Bw-Tanklastzüge fand in der Regierungszeit der "Großen Koalition" statt.

Haben die Bundespolitiker der SPD bereits vergessen, welche Partei zum Zeitpunkt der Bombardierung den Außenminister und den Verteidigungminister stellte und die auch einiges zu vertuschen versuchten?

Freundlichst
B.
Antwort von Christel Humme
7Empfehlungen
13.01.2010
Christel Humme
Sehr geehrter Herr ,

danke für Ihre Mail.

Wie Sie sicherlich in den Medien verfolgt haben, hat sich am 16. Dezember 2009 der Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages in einen Untersuchungsausschuss umgewandelt, um die genauen Hintergründe und Verantwortlichkeiten der so genannten "Kundus-Affäre" aufzuklären.

Für Ihre pauschale Behauptung, auch der damalige Außenminister Frank Walter Steinmeier habe versucht, einiges zu vertuschen, kann ich keine Anhaltspunkte erkennen.

Es war vielmehr die SPD mit Frank Walter Steinmeier, die in einem 10-Punkte-Plan eine klare Perspektive für Afghanistan definiert hat- für die Entwicklung des Landes, für das internationale Engagement und für den Einsatz der internationalen Schutztruppe ISAF.
Im Vorfeld der internationalen Afghanistan-Konferenz in London Ende Januar lädt die SPD gemeinsam mit der SPD-Bundestagsfraktion am 22. Januar zu einer Afghanistan-Konferenz ins Berliner Willy-Brandt-Haus, um sich mit internationalen Expertinnen und Experten über die Zukunft des deutschen Afghanistan-Einsatzes auszutauschen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Christel Humme
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
12.01.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Humme,

ich habe mit Sorge und Empörung mitverfolgt, wie auf Bestreben von Roland Koch der Vertrag des Chefredakteurs des ZDF Nikolaus Brender, entgegen des Vorschlags des Intendanten dieses Senders und vermutlich wegen zu unbequemer Berichterstattung, nicht verlängert wurde.

35 prominente Staatsrechtler sind der Meinung, dass dieser Vorgang gegen die im Grundgesetz garantierte Pressefreiheit verstößt.

Wie sehen Sie diesen Vorgang? Wo sehen sie die Rolle der Oppositionsparteien mit ihrer Kontrollfunktion bei dieser Entscheidung? Würden Sie persönlich als Bundestagsabgeordnete eine Normenklage im Bundestag beim Bundesverfassungsgericht unterstützen?

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Christel Humme
11Empfehlungen
18.01.2010
Christel Humme
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Mail.
Sie kritisieren - völlig zu Recht - die Entscheidung des ZDF-Verwaltungsrates vom 27. November 2009, den Vertrag des ZDF-Chefredakteurs Nikolaus Brender entgegen eines Vorschlages des ZDF-Intendanten nicht zu verlängern.

Ich teile Ihre Auffassung, dass es sich hierbei um einen gravierenden Vorgang handelt, der einen schweren Schaden für den unabhängigen Journalismus und die Rundfunkfreiheit bedeutet. Nach weitgehend übereinstimmender Einschätzung in den Medien hat die unionsorientierte Seite des Verwaltungsrates, organisiert vom Ministerpräsidenten Roland Koch, die erforderliche qualifizierte Mehrheit aus rein parteipolitischen Gründen verweigert.

Die SPD in Bund und in den Ländern hat von Anfang an deutlich gemacht, dass der Vorgang Konsequenzen haben muss und wir hierüber sorgfältig beraten werden, auch mit den Betroffenen aus den Ländern und dem ZDF. Dabei kommen aus Sicht der SPD sowohl rechtliche Schritte als auch Änderungen im ZDF-Staatsvertrag in Betracht.

Mit ihrer Initiative vom 04. Dezember 2009 haben Kurt Beck und vier weitere SPD-Länderchefs konkrete Änderungsvorschläge zum ZDF-Staatsvertrag vorgelegt. Diese Vorschläge werden von der SPD und mir persönlich unterstützt und auch in den Medien sowie seitens zahlreicher Staats- und Verfassungsrechtler begrüßt. Sie finden diese Änderungsvorschläge im Internet unter www.rlp.de

Vom Verfahren her ist es - nicht zuletzt auch mit Blick auf das ZDF und die dort tätigen Journalistinnen und Journalisten - richtig, zunächst den Weg einer Änderung des Staatsvertrages zu gehen, bevor über einen möglichen Gang nach Karlsruhe entschieden wird. Wenn alle Länder mitziehen, kann eine Vertragsänderung deutlich schneller zum Ziel und zu Rechtssicherheit führen, als ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, das dann auch erst noch umgesetzt werden muss.

Um den politischen Veränderungswillen der SPD zu unterstreichen und für den Fall, dass die politische Initiative von Ministerpräsident Kurt Beck auf der Sitzung der Rundfunkkommission der Länder im Februar von der CDU zurückgewiesen wird, werden Vorarbeiten für ein Normenkontrollverfahren bereits jetzt eingeleitet. Sollte sich die Union also einer substanziellen Änderung des ZDF-Staatsvertrages verschließen, wird die SPD-Bundestagsfraktion die Initiative ergreifen, um den ZDF-Staatsvertrag im Wege der abstrakten Normenkontrolle auf seine Vereinbarkeit mit Art 5 Abs. 1 Satz 2 GG vom Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen.

Ziel aller Beteiligten muss es sein, zukünftig in vergleichbaren Fällen eine sachlich nicht begründete Entscheidung gegenüber einem inhaltlich nicht zu beanstandenden Personalvorschlag des ZDF-Intendanten auszuschließen und die Unabhängigkeit des ZDF auf eine rechtlich solide Grundlage zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Christel Humme
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Frage zum Thema Soziales
07.02.2010
Von:

Warum wird das Kindergeld im vollen Umfang bei Harz 4 Empfängern zu 100% angerechnet? Von der Erhöhung des Kindergeldes haben die armen Leute doch wieder nicht mehr Geld zur Verfügung? Warum können gerade die armen Menschen nicht von Vorteilen profitieren? Genau wie bei der Abwrackprämie. Auf den Schrottplätzen stehen wirklich noch gute Autos rum, die Verschrottet werden müssen(ist ja Gesetz), währen ein Harz 4 empfänger sich nichtmal die Reperatur seines Alten Autos leisten kann. Warum bekommen gerade die Menschen, die Hilfe brauchen,nicht mal die 20€ mehr, oder ein noch gut erhaltenes Auto vom Schrott?
Antwort von Christel Humme
7Empfehlungen
10.02.2010
Christel Humme
Sehr geehrte Frau , danke für Ihre Mail.

Die so genannte Abwrackprämie war ein Bestandteil des zweiten Konjunkturpaketes, mit dem die damalige Große Koalition die Folgen der größten Wirtschaftskrise in der der Bundesrepublik abmildern konnte. Dazu wurden einmalig insgesamt fünf Milliarden Euro bereitgestellt. Für familienbezogene Leistungen, also finanzielle Mittel, die direkt oder indirekt Familien mit Kindern zugute kommen, wendet der Staat jährlich über 180 Milliarden Euro auf.
Angesichts dieses Vergleiches wird deutlich, dass die Prioritäten hier richtig gesetzt worden sind. Denn auch durch die fünf Milliarden Euro für die Abwrackprämie konnten zahlreiche Arbeitsplätze erhalten und damit die Existenz von vielen Familien in der Krise gesichert werden.

Für uns stellt sich aber die Frage, ob die hohe Geldsumme von über 180 Milliarden Euro jährlich tatsächlich den Familien und ihren Kindern zu gute kommt, die sie am dringendsten benötigen. Hier werden wir genau hinschauen! Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten setzen uns auch künftig für eine zielgenaue finanzielle Förderung von Familien ein. Das gestrige Urteil des Bundesverfassungsgerecht zu den Hartz-IV-Regelsätzen hat der Politik einen Auftrag gegeben, den wir sehr Ernst nehmen. Nämlich den finanziellen Bedarf von Kindern nach ihrem tatsächlichen Bedürfnissen zu berechnen. Für uns ist klar: Gegen Kinder- und Familienarmut hilft nur ein Bündel an Maßnahmen. Eltern brauchen eine existenzsichernde Arbeit und ausreichende Betreuungsangebote in Krippen, Kitas und Schulen. Kinder brauchen den Zugang zu guter Bildung und zu Gesundheitsleistungen. Dazu gehört auch ein warmes und gesundes Mittagessen für jedes Kind.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Christel Humme
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Frage zum Thema Familie
14.02.2010
Von:
und

Sehr geehrte Frau Humme,

haben Sie vielen Dank dafür, dass Sie sich dazu bereit erklärt haben, am 15. Februar in Siegen ein Gespräch mit Vätern zu führen (s. Willi Brase MdB bei Abgeordnetenwatch). Viele können aber nicht nach Siegen kommen.

Bitte erklären Sie daher auch hier in Kurzform, warum Mütter wegen § 1626a BGB bisher über das Sorgerecht für nicht ehelichen Nachwuchs alleine bestimmen konnten und was Ihres Erachtens zu tun ist, damit alle Kinder und Eltern (Mütter wie Väter) den gleichen grundgesetzlich gefordeten Rechtsstatus erhalten (Art. 6 GG). Kann man menschliche Grundrechte vom Geschlecht abhängig machen, wie das BVerfG im Januar 2003 noch für verfassungsgemäß erachtete - wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet waren?
Was können Kinder für den "Beziehungsstatus" der Eltern untereinander?

Kurz: wenn mehr Beteiligung der Väter gefordert wird, ist es dann nicht schizophren, ihnen diese rechtlich zu verbieten u./o. künftig vielleicht immer noch von langen Gerichtsprozessen abhängig zu machen, also unverhältnismäßig zu erschweren? Ich frage vor dem Hintergrund, dass man Vätern allzu oft vorhält, sich angeblich nicht kümmern zu "wollen". Vielleicht kann man(n) einfach den Kampf um die Kinder auch nicht ewig durchhalten, oder?
Welche Form der Erziehungshilfe wird verantwortungsbereiten Eltern, unabhängig vom Geschlecht, von der Jugendhilfe vor Ort angeboten?

Wir schließen uns ferner sämtlichen Fragen an Ihren Fraktionskollegen Willi Brase zu diesem Thema www.abgeordnetenwatch.de an.

Mit freundlichen Grüßen,

und
Antwort von Christel Humme
3Empfehlungen
26.02.2010
Christel Humme
Sehr geehrte Frau , sehr geehrter Herr , danke für Ihre Mail.

Als sozialdemokratische Kinder- und Familienpolitikerin sehe ich bei der aktuell geltenden Gesetzeslage in der Tat einen Änderungsbedarf. Das Gespräch im Wahlkreis meines Fraktionskollegen Willi Brase in Siegen hat mich in meiner Auffassung weiter bestärkt.

Derzeit ist es nach deutscher Rechtssprechung so, dass eine gemeinsame Sorge bei nicht verheirateten Paaren möglich ist- aber nur, wenn die Mutter zustimmt (BGB (§ 1626 bzw 1626a). Die dahinter stehende Überlegung war, dass die Mutter die Bedürfnisse des Kindes am besten kennt und ihr Veto gegen eine gemeinsame Sorge in der Regel sehr schwerwiegende Gründe hat. Diese Auffassung hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 29. Januar 2003 im Wesentlichen für verfassungskonform erklärt. Gleichzeitig sollte der Gesetzgeber die tatsächliche Entwicklung beobachten und prüfen, ob diese Annahme noch immer der Realität entspricht.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat im Januar 2005 eine Anhörung zu diesem Thema durchgeführt. Die Mehrheit der Sachverständigen sprachen sich für Änderungen der bestehenden Regelungen aus, da in Deutschland im EU-Vergleich die Hürden für ein gemeinsames Sorgerecht bei nicht verheirateten Paaren besonders hoch seien.
Über die konkrete Umsetzung gingen die Meinungen der Experten jedoch deutlich auseinander. Als Minimallösung sollte ein Gericht im Streitfall die fehlende Zustimmung der Mutter für die gemeinsame Sorge korrigieren können, wenn dies dem Kindeswohl dient. Vertreter einer "großen Lösung" forderten die gemeinsame Sorge von Vater und Mutter, egal ob miteinander verheiratet oder nicht, zum Regelfall zu machen.

Für eine abschließende Bewertung fehlt jedoch noch immer eine wissenschaftlich fundierte Studie. Bereits im September 2008 hat das Bundesjustizministerium unter der damaligen Ministerin Brigitte Zypries ein Gutachten "Gemeinsames Sorgerecht für nicht miteinander verheiratete Eltern" beim Deutschen Jugendinstitut in Auftrag gegeben, die den Alltag nichtehelicher Lebensgemeinschaften über einen längeren Zeitraum wissenschaftlich begleiten soll. Dabei soll vor allem der Frage nachgegangen werden, wann und warum es trotz der Möglichkeit der gemeinsamen Sorge beim alleinigen Sorgerecht der Mutter bleibt. Die Ergebnisse dieser Studie werden erst Ende 2010 vorliegen. Ich persönlich hege große Sympathien für die angesprochene "große Lösung", nach der Väter, die sich zu ihrer Vaterschaft bekennen und sich über die finanzielle Unterstützung fürsorglich mit Liebe und Verantwortung um ihr Kind kümmern selbstverständlich auch das Recht dazu haben sollen.

Um es nochmals zu wiederholen: zentraler Maßstab jeder gesetzlichen Regelung ist das Wohl des Kindes. Im Regelfall wird jedes Kind davon profitieren, Zuwendung und Sorge von beiden Elternteilen zu erfahren. Ich werde mich in der SPD-Bundestagsfraktion dafür einsetzen, das Thema gemeinsame Sorge /Stärkung der Väterrechte auf unsere politische Agenda zu setzen. Daher warte sicherlich nicht nur ich, sondern auch die zuständigen Rechts- und Familienpolitiker meiner Fraktion gespannt auf das ausstehende Gutachten aus dem Justizministerium.

Mit freundlichen Grüßen nach Hilchenbach
Ihre Christel Humme
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Frage zum Thema Familie
16.02.2010
Von:

Bürgersprechstunde mit diskriminierten Vätern am 15. Februar in Siegen

Sehr geehrte Frau Humme!

Ich habe, über die Bezeichnung "Einzelfälle" (Wieviele Interessierte warten hier?) und anderes tief verwundert und den Tränen nahe, an dem Gespräch gestern teilgenommen und bin froh, dass Sie und Herr Brase nach eigenem Bekunden jetzt wenigstens wissen, welche Art von Kindesentführung es mitten in Deutschland gibt und dass sie trotz § 235 StGB nicht geahndet wird.

Ist dem nicht durch die Gesetze für uneheliche Kinder noch zusätzlich Tür und Tor geöffnet, wenn man ausdrücklich erlaubt, dass die Mutter mit gemeinsamen Kindern vom (sorge)rechtlosen Vater wegziehen/"flüchten" kann und man diesem Vater nichts außer theoretischem (!) Umgangsrecht und die Alimentepflicht zubilligt?

Ist Unterhalt nicht vielmehr das Kümmern um die Töchter und Söhne und nur in ganz besonderen Ausnahmefällen einmal Transferleistung, als die es heute vielleicht viel zu oft missbraucht wird.

Noch eine Frage zu den Frauenhäusern: woher stammt die Behauptung, Gewalt ginge mehrheitlich von Männern aus? (Belege!) Ist es nicht so, dass ein Gewaltvorwurf auch unwahrer Art genügt, um erst einmal in Trennungsemotionen die Kinder vom Vater fernzuhalten? Wer prüft das dann? Sind Hauptbetroffene von Gewalt nicht Kinder?
Bitte hierzu einmal die Vita von Erin Pizzey lesen: de.wikipedia.org
Von der Begründerin der Frauenhausbewegung wurde sie zu einer massiven Kritikerin.

Beste Grüße,

Antwort von Christel Humme
3Empfehlungen
26.02.2010
Christel Humme
Sehr geehrter Herr ,
herzlichen Dank für Ihre Mail.

Ich stimme Ihnen in Ihrer weiten Definition von "Unterhalt" als weit über rein finanzielle Unterstützung hinausgehende Für-Sorge für ein Kind voll zu.
Daher bin ich dafür, die rechtliche Situation der Väter, die sich nicht nur durch finanzielle Zahlungen sondern mit Herzblut und Verantwortung um das Wohlergehen und die Entwicklung ihrer Kinder kümmern, zu stärken. Im übrigen möchte ich Sie auf meine Antwort an Herrn und Frau Crevecoeur verweisen.

Mit freundlichen Grüßen nach Netphen
Ihre Christel Humme
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