Christa Klaß (CDU)
Abgeordnete EU-Parlament 2004-2009
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Grunddaten
Christa Klaß
Jahrgang
1951
Berufliche Qualifikation
Meisterin der ländlichen Hauswirtschaft
Ausgeübte Tätigkeit
MdEP
Wohnort
-
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Bundeslistenplatz
3, über Liste eingezogen
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(...) Auch ich bedauere, dass die Bandbreite europapolitischer Themen in den Medien oft nicht ausreichend berücksichtigt wird und häufig nur negativ z.B. über die Regelungswut der Kommission oder zu hohe Kosten berichtet wird. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Umwelt
15.08.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Klaß,

in diesem Sommer macht uns der Fluglärm ausgehend von der Airbase Ramstein, den Polygonen bei Bann und der so genannten TRA Lauter in erheblichem Maß zu schaffen. Unsere Politiker in Stadt und Land unternehmen nichts dagegen. Im Saarland, wo die Bevölkerung gleichermaßen betroffen ist, werden jetzt zunehmend die Medien aktiv.
Heute habe ich in unserer lokalen Zeitung RHEINPFALZ einen Bericht über einen Lärmaktionsplan der Stadt Kaiserslautern gelesen, der nach Zeitungsangaben Zitat: ".... das Ergebnis einer Richtlinie des Europäischen Parlaments aus dem Jahre 2002..." ist.
Weiter steht in dem Bericht - Zitat: "........Da als Umgebungslärm ausschließlich Straßen- und Schienenverkehrslärm, Gewerbelärm und Lärm von zivilen Großflughäfen definiert sei, sei der von Militärflughäfen ausgehende Fluglärm im Aktionsplan nicht eingeschlossen, betonte Glanz......" (Volker Glanz, Projektleiter bei der Forschungs- und Informations-Gesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung).

Ein weiteres Zitat aus dem Bericht: "....Mit einer Umsetzung der Planung ist nach den Worten von Referatsleiter Stefan Kremer in der nächsten Zeit jedoch nicht zu rechnen. Diese liege im Zuständigkeitsbereich der Verursacher, beispielsweise der Stadt oder des Landes. Dennoch sei es gut einen Plan zu haben.......".

Nun meine Fragen an Sie:

Stimmt es, dass der Lärm von Militärflughäfen lt. EU-Vorgaben nicht eingeschlossen wird/werden kann?

Macht Lärm von Militärflughäfen und der Lärm von Trainingsflügen der Kampfjets weniger krank?

Sollte die EU Militärflughäfen wirklich aus der Richtlinie ausgeschlossen haben, was wollen/können Sie/das Europäische Parlament tun, um die täglich steigenden Lärm- und Umweltbelastungen für die Bevölkerung zu verringern.

Zu dem letzten o.a. Zitat habe ich keine Frage. Die Aussage von Herrn Kremer spricht für sich. Hier wird Geld ausgegeben und nichts getan. Man hat wenigstens einen Plan.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Christa Klaß
3Empfehlungen
28.08.2008
Christa Klaß
Sehr geehrte Frau ,

es ist richtig, dass die Richtlinie 2002/30/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. März 2002 über Regeln und Verfahren für lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen der Gemeinschaft gemäß Art. 1 in Verbindung mit Art. 2 Buchstaben a) und b) nur für Zivilflughäfen und somit nicht für Militärflughäfen gilt. Aus sicherheitstechnischen Gründen gelten für Militärflugzeuge andere Regelungen.
Natürlich ist der Lärm von Militärflugzeugen nicht weniger störend als der Lärm, der von zivilen Flugzeugen ausgeht. Aber auch Militärflugzeuge müssen sich an genaue Vorgaben halten. Sie dürfen nur nach strengen Vorschriften und festgelegten Bahnen fliegen und die Flugbewegungen müssen detailliert aufgezeichnet werden. Somit sind sie auch zu kontrollieren.
Ich kenne das Fluglärmproblem aus eigener Erfahrung, da meine Heimatgemeinde in der Nähe der Airbase Spangdahlem liegt. Meine Verbandsgemeinde Wittlich-Land hat den Bürgern vor Kurzem mitgeteilt, sie sollten Datum und Zeit genau notieren und dann zu lauten Flügen konkret Beschwerde einreichen. Diesen Beschwerden würde dann nachgegangen. Der Kommandeur der Airbase hat uns zugesichert, dass die Beschwerden der Bevölkerung ernst genommen würden. Er gesteht ein, dass die Flugbewegungen in der letzten Zeit zugenommen hätten. Waren vor einem Jahr nur 25 Maschinen in Spangdahlem stationiert, so sind es jetzt 75 Flugzeuge. Allein dadurch haben die Flugbewegungen zugenommen. Der Kommandeur hat zugesagt, sich strickt an die genehmigten Pläne zu halten, und auch den Dialog mit der Bevölkerung zu suchen.

Mit freundlichen Grüßen
Christa Klaß
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
04.09.2008
Von:
Jan

Sehr geehrte Frau Klaß,

mit großem Interesse las ich Ihre Antwort vom 14.07. auf die Frage von Herrn Kugler zum sg. "Telekom-Paket". Darin erwähnen Sie das Prinzip der Zusammenarbeit von Urheberrechts-Anbietern und Providern.

Können Sie mir dieses Prinzip vielleicht anhand eines Beispieles erläutern?

Für wen genau bringt es Verbesserungen? Von welcher Natur sind diese Verbesserungen?

Weiterhin interessiert mich, ob das Paket den Vorschlag enthält, dass Internetprovider für die Rechtsverstöße ihrer Kunden haftbar gemacht werden können? (siehe: www.heise.de Artikel bei heise.de vom 2. Juli 2008)

Wie soll sich ein Provider in diesem Fall schützen, ohne die Netz-Aktivitäten aller seiner Kunden permanent zu überwachen? Impliziert dieser Vorschlag, so er denn enthalten ist, eine vollständige Überwachung von Internetnutzern?

Mit freundlichen Grüßen
Jan
Hamburg
Antwort von Christa Klaß
1Empfehlung
17.09.2008
Christa Klaß
Sehr geehrter Herr ,

im Zeitalter des Internets ist es außerordentlich schwierig das Grundrecht auf Informationsfreiheit und das Grundrecht zum Schutz des geistigen Eigentums zu gewährleisten. Die bisherigen Regelungen sind auf Straftatbestände ausgerichtet, zum Schutz des geistigen Eigentums sind sie ungeeignet.
Mit neuen Modellen der offenen Kooperation von Internetanbietern und Rechteinhabern könnten Wege gesucht werden, die beide Grundrechte ohne staatliche Vorgaben sicherzustellen.
Das Telekompaket sieht im Übrigen keinen Vorschlag vor, nach dem Internetprovider für die Rechtsverstöße Ihrer Kunden haftbar gemacht werden können.

Mit freundlichen Grüßen,

Christa Klaß
Mitglied des Europäischen Parlaments
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Frage zum Thema Wirtschaft
09.09.2008
Von:
Udo Dr.

Sehr geehrte Frau Klaß,

am 23.09.08 soll über das sog. "Telekom-Paket" im EU-Parlament abgestimmt werden. Wie stehen Sie bzw. Ihre Fraktion in diesem Zusammenhang zu den Themen
- ownership unbundling im Telekommunikationssektor (Trennung Netzbetrieb und Diensteangebot in separierten Unternehmen)
- Marktregulierung beim Zugang von Wettbewerbern in Glasfasernetze ?

Für Ihre Beantwortung schon vielen Dank im voraus.

Mif freundlichem Gruß

Dr. Udo
Antwort von Christa Klaß
1Empfehlung
18.09.2008
Christa Klaß
Sehr geehrter Herr Dr. ,

die Fraktion der europäischen Volkspartei (EVP-ED) lehnt "ownership unbundling" im Telekommunikationssektor ab.
Dagegen befürworten wir grundsätzlich angemessene Formen der Marktregulierung beim Zugang von Wettbewerbern in den Glasfasernetzbereich.

Mit freundlichen Grüßen,

Christa Klaß
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Frage zum Thema Gesundheit
01.10.2008
Von:

Welche Zukunft hat die med.Rehabilitation im nächsten Jahrzehnt in Europa ? Haben öffendliche Träger wie die DRVen gegenüber den Privaten dann noch eine Chance ? Welchen Stellenwert hat die med. Reha im Kontext der europäischen Gesundheitspolitik ?
Antwort von Christa Klaß
1Empfehlung
07.10.2008
Christa Klaß
Sehr geehrter Herr ,

der legislative Spielraum der EU in der Gesundheitspolitik ist sehr begrenzt. Die Mitgliedstaaten organisieren ihre Gesundheitssysteme eigenständig, daher gibt es auch keine europäischen Vorschriften für gesetzliche und private Versicherungen. Die Arbeit der Mitgliedstaaten wird jedoch durch bestimmte Maßnahmen - zum Beispiel bei grenzübergreifenden Gesundheitsfragen oder beim Abbau gesundheitlicher Ungleichheiten - ergänzt. Aktuell diskutieren wir auf europäischer Ebene über die Qualität und den Zugang zur grenzübergreifenden medizinischen Versorgung Darunter fällt natürlich auch die medizinische Reha. Das grundsätzliche Prinzip der geplanten Richtlinie ist so gestaltet, dass jeder Versicherte zwar seine Leistungen im europäischen Ausland beziehen kann, letztlich aber nur das erstattet bekommt, was die Krankenkassen des Heimatlandes für Behandlungen im jeweiligen Land auch bezahlt hätten.

Mit freundlichen Grüßen
Christa Klaß
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Frage zum Thema Arbeit
02.02.2009
Von:

ich möchte in deutschland als krankenpflegerin arbeiten und besitze ein französiches diplom.Was kann ich tun damit dieses in Deutschland anerkannt wird?Ich wäre ihnen sehr verbunden wenn sie mir da weiterhelfen könnten.Mit freundl.Grüssen
Antwort von Christa Klaß
2Empfehlungen
03.02.2009
Christa Klaß
Sehr geehrte Frau Gautier,

als Bürgerin eines EU-Mitgliedstaats haben Sie das Recht, in jedem beliebigen Land der EU zu arbeiten und Ihren Beruf auszuüben. Sie unterliegen im Aufnahmeland den jeweiligen berufsständischen, gesetzlichen oder verwaltungsrechtlichen Berufsregeln. Daher müssen Sie Ihren französischen Ausbildungsnachweis in Deutschland anerkennen lassen. Das französische "Diplome d´Etat d´infirmière" wird in Deutschland direkt anerkannt. Andere Diplome müssen überprüft werden und gegebenenfalls Ausgleichungsmaßnahmen getroffen werden.

Zuständig für die Anerkennung von Berufen im Gesundheitswesen ist in Rheinland-Pfalz das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung. Dort sollten Sie Ihr Diplom, ein Arbeitsbuch oder sonstige Nachweise über Ihre beruflichen Tätigkeiten, Ihre Geburtsurkunde, eine Kopie Ihres Personalausweises und einen Nachweis über Ihre Deutschkenntnisse einreichen.

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
Reiterstraße 16
76829 Landau
Tel.: 06341/26459
www.lsjv.rlp.de

Ich wünsche Ihnen viel Glück und Erfolg bei Ihrem Berufsstart in Deutschland!
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Christa Klaß
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