Britta Reimers (FDP)
Abgeordnete EU

Grunddaten
Jahrgang
1971
Berufliche Qualifikation
Landwirtin
Ausgeübte Tätigkeit
selbstständige Landwirtin, MdEP
Wohnort
-
Bundesland
Schleswig-Holstein
Bundeslistenplatz
12
weitere Profile
(...) Wenn einzelne Privilegien in der Vergangenheit durch öffentliche Kritik auf den Prüfstand gestellt wurden, endete dies häufig mit ihrer Abschaffung. Ich würde es begrüßen, wenn dies auch in dem von Ihnen benannten konkreten Fall geschehen würde. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Land- und Forstwirtschaft
18.01.2012
Von:
Jan

Sehr geehrte Frau Britta Reimers

Ich bin von der Fachschule Agar aus Lüneburg.
Wir behandeln gerade im Unterricht das Thema die Biogasanlag und ich habe nun ein paar Fragen an Sie.

Wie weit haben sich die Gesetzte für Biogasanlagen in den letzten 10 Jahren verändert und wieso?
Wie lange werden Biogasanlagen noch bezuschusst und wäre es abzusehen das die Subventionen ganz eingestellt wird?
Wie viel Biogasanlagen darf es in Deutschland überhaupt geben kommt bald ein Limit?
Wo sehen Sie die Vor-Nachteile der Biogasanlagen?

Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Jan
Antwort von Britta Reimers
bisher keineEmpfehlungen
24.01.2012
Britta Reimers
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 18.01.2012 mit mehreren Fragen zum Thema Biogasanlagen, zu denen Sie unten meine Antworten finden. Die Förderung von Biogasanlagen wird nicht auf europäischer Ebene geregelt, sondern auf nationaler Ebene. In Deutschland geschieht dies im Erneuerbare-Energien-Gesetz. Ich möchte zudem anmerken, dass ich als Abgeordnete des Europäischen Parlamentes keine rechtlichen Einflussmöglichkeiten auf die Bundesgesetzgebung habe.

Wie weit haben sich die Gesetze für Biogasanlagen in den letzten 10 Jahren verändert und wieso?

Seit seiner Verabschiedung durch den Bundestag am 25.02.2000[1] ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz, das u.a. die Einspeisevergütung für Strom aus Biomasse festlegt, dreimal neugefasst worden.

Die erste Neufassung, die vom Bundestag am 18. Juni 2004 angenommen wurde[2] , führte bei den Kategorien von förderungsfähigen Biogasanlagen die Kategorie der kleinen Anlagen ein (bis 150 Kilowatt). Diese sollten von einem erhöhten Einspeisevergütungs-Satz profitieren, da nach Ansicht des Bundestages die gewünschten Potenziale bei kleinen Biogasanlagen noch nicht ausgeschöpft waren[3] . Ferner wurden für Strom aus Energiepflanzen erhöhte Vergütungs-Sätze beschlossen, da man das Potenzial für die Verwendung von Altholz und Bioabfällen für die Stromproduktion als erschöpft ansah und alternative Biomassequellen erschließen wollte[4] .

Die am 25.10.2008 vom Bundestag beschlossene zweite Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes[5] brachte kleinere Änderungen. Die Vergütungssätze für Strom aus kleinen Biogasanlagen wurden um 1,0 Cent je Kilowattstunde erhöht. Ferner wurde die Förderung ausgeweitet auf Strom aus Biogasanlagen mit einer Leistung von mehr als 20 Megawatt. Hiermit sollte dem Trend entgegengewirkt werden, dass statt einer großen Anlage mehrere kleine gebaut werden, um die Einspeisevergütungen zu sichern. Es wurde befürchtet, dass die kleinen Anlagen häufig weniger wirtschaftlich sind als große[6] .

Die dritte Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 30. Juni 2011 änderte die gesamte Struktur des Vergütungssystems (Grundvergütung in Abhängigkeit der Stromproduktion pro Jahr; Prämie für Produktion aus bestimmten Stoffen wie Gülle und Pferdemist)[7] und führt laut Schätzungen des Bundesumweltministeriums zu einer Absenkung des durchschnittlichen Vergütungsniveaus um 10-15%[8] . Hierdurch soll einer Über-Förderung entgegengewirkt werden. Eine weitere Änderung besteht darin, dass Strom aus Biomasse nur noch dann gefördert wird, wenn in der Biogasanlage der Anteil von bestimmten Substanzen (darunter Mais) maximal 60% der eingesetzten Masse beträgt[9] . Hierdurch soll die Problematik einer verringerten Biodiversität durch verstärkten Maisanbau bekämpft werden[10] .

Wie lange werden Biogasanlagen noch bezuschusst und wäre es abzusehen, dass die Subventionen ganz eingestellt werden?

Hierauf kann ich leider keine definitive Antwort geben, da das Erneuerbare-Energien-Gesetz keine Angaben dazu enthält, ab wann die staatliche Förderung abgeschafft wird. Es gilt jedoch, dass die Höhe der Förderung, die einer Biogasanlage jeweils 20 Jahre lang zusteht[11] , jährlich um 2% gekürzt wird[12] . Eine Biogasanlage, die 2013 ans Netz geht, kriegt also 2% niedrigere Vergütungen pro Kilowattstunde als eine Anlage, die 2012 angeschlossen wurde.

Wie viele Biogasanlagen darf es in Deutschland überhaupt geben? Kommt bald ein Limit?

Auf EU-Ebene gibt es derzeit keine Initiativen, eine Grenze für die erlaubte Anzahl von Biogasanlagen einzuführen. Dort wird eine verstärkte Förderung angestrebt, da europaweit die Biogasproduktion noch nicht so häufig stattfindet.

Wo sehen Sie die Vor-Nachteile der Biogasanlagen?

Die Förderung von Biogasanlagen durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz geht auf die Rot-Grüne Koalition zurück (Verabschiedung durch den Bundestag am 25.02.2000[13] ). Im Folgenden haben wir einige Vor- und Nachteile aufgelistet.

Der Vorteil von Biogasanlagen liegt darin, dass sie das Potenzial bieten, bei der Energieproduktion weniger CO2 auszustoßen als beispielsweise bei der Produktion von Energie aus Kohle. Im Vergleich zu Strom aus anderen erneuerbaren Energiequellen (z.B. Windenergie) ist es möglich, Strom aus Biogasanlagen zu speichern. Hierdurch könnte der produzierte Strom gezielt dann eingespeist werden, wenn es einen Mangel an Strom gibt und somit zum Gleichgewicht im Stromnetz beitragen.

Zu den Nachteilen zählt aus meiner Sicht, dass der verstärkte Anbau von Energiepflanzen (z.B. Mais) zwecks Verwertung in Biogasanlagen zu einem zunehmend monotonen Landschaftsbild führen kann. Ferner kommt es in bestimmten Regionen mit einer hohen Konzentration von Biogasanlagen zu einer Flächenkonkurrenz, bei der die Nutzung von Ackerland für Nahrungsmittelproduktion auf Grund steigender Pachtpreise verdrängt wird[14] . In diesem Kontext stellt auch die höhere Konzentration des Transportes zu einer Anlage ein Problem dar, da dies natürlich zu einem verständlichen Ärger der Anwohner führen kann.

Mir ist bewusst, dass es teilweise sehr emotionale Diskussionen um das Thema Biogasanlagen gibt. Ich selber habe Verständnis für beide Seiten - sowohl für die Menschen, welche die momentan rechtlich gegebenen Regeln nutzen, als auch die Menschen, welche sich den jetzt auftauchenden Problemen ausgesetzt sehen.

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter. Sollten Sie weitergehende Fragen haben, können Sie mich gerne wieder kontaktieren.

Mit freundlichen Grüssen,

Britta Reimers
________________________________

[1] www.energieberater-bayern.de < www.energieberater-bayern.de >

[2] www.bmu.de < www.bmu.de >

[3] www.bmu.de < www.bmu.de > (Seite 4)

[4] www.bmu.de < www.bmu.de > (Seiten 4-5)

[5] www.gesetze-im-internet.de < www.gesetze-im-internet.de >

[6] www.erneuerbare-energien.de < www.erneuerbare-energien.de > (Seiten 55-56)

[7] www.erneuerbare-energien.de < www.erneuerbare-energien.de > (siehe Artikel 27)

[8] www.erneuerbare-energien.de < www.erneuerbare-energien.de >

[9] www.erneuerbare-energien.de < www.erneuerbare-energien.de > (Artikel 27(5)(1) des konsolidierten Gesetzestextes; Neufassung ist seit 1. Januar 2012 in Kraft)

[10] www.erneuerbare-energien.de < www.erneuerbare-energien.de >

[11] www.erneuerbare-energien.de < www.erneuerbare-energien.de > (Artikel 21(2))

[12] www.erneuerbare-energien.de < www.erneuerbare-energien.de > (Artikel 20(2)(5))

[13] www.energieberater-bayern.de < www.energieberater-bayern.de >

[14] www.bmelv.de < www.bmelv.de >
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Frage zum Thema Kultur
18.01.2012
Von:

Liebe Frau Reimers,

wie stehen Sie zum umstrittenen ACTA Abkommen, bzw. wie beabsichtigen Sie im Genehmigungsverfahren abzustimmen?

Vielen Dank.

E.
Antwort von Britta Reimers
1Empfehlung
31.01.2012
Britta Reimers
Sehr geehrter Herr ,

ich danke Ihnen für Ihre Frage zu dem ´Anti Counterfeiting Trade Agreement´ (ACTA).

Es sind sehr viele, zumeist identische Anfragen zu diesem Thema eingegangen. Als für Agrarpolitik zuständige FDP Europaabgeordnete erlaube ich mir, Ihnen eine von mir verfasste, aber standardisierte Antwort zurück zu senden, da die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik meine Arbeitszeit voll in Anspruch nimmt.

Die Sachlage zu ACTA sieht derzeit wie folgt aus:

Am 16. Dezember 2011 hat der EU-Ministerrat das ACTA - Abkommen angenommen.

Bevor dieses allerdings in Kraft tritt, müssen wir, die Abgeordneten des Europäischen Parlamentes und die nationalen Parlamente, noch unsere Zustimmung geben. Nachdem das Abkommen am 26. Januar 2012 in Tokio durch einen Vertreter der Europäischen Kommission und des Europäischen Rates und von 22 Mitgliedstaaten unterschrieben wurde, kann das Europäische Parlament nun mit seinen Beratungen beginnen.

Der zuständige Ausschuss ist der Ausschuss für Internationalen Handel. Dieser hat bereits im letzten Jahr den juristischen Dienst des Parlamentes damit beauftragt, ein Rechtsgutachten zu erstellen, in dem die Konformität des Abkommens mit dem EU-Recht überprüft werden sollte. Dieses Gutachten wurde Ende November 2011 im Ausschuss für Internationalen Handel vorgestellt und bekräftigt die Rechtsmäßigkeit des Abkommens (siehe Anhang). Der Ausschuss für Internationalen Handel wird nun darüber beraten. Die Abstimmungen über das ACTA - Abkommen sind in diesem Ausschuss für April oder Mai 2012 geplant. Erst im Juni oder Juli 2012 wird das Plenum des Europäischen Parlamentes darüber abstimmen.

Zu meiner Position kann ich Ihnen derzeit noch keine abschließenden Auskünfte geben. Wie die anderen Fraktionen des Europäischen Parlamentes auch, befindet sich die liberale Fraktion derzeit noch im Meinungsbildungsprozess. Die FDP im Europäischen Parlament hat sich schon in der Vergangenheit dafür eingesetzt, dass die Verhandlungen transparenter werden und, dass das Internationale Abkommen gegen Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen (ACTA) keine europäische Harmonisierung des Urheberrechts, des Patent- und Markenrechts nach sich zieht.

Die Subsidiarität muss in diesem Fall gewahrt werden. Das Ziel dieses Abkommens sollte vorrangig darin liegen gegen kriminelle Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen vorzugehen, nicht darin, die bürgerlichen Freiheiten einzuschränken. Nun gilt es zu prüfen, ob sich die deutsche Rechtslage überhaupt durch das ACTA - Abkommen ändern wird und, inwiefern die Bürger davon betroffen sein werden. Möglicherweise sind einige Ängste unbegründet.

Meine zuständigen Kollegen und ich werden erst nach gründlicher Prüfung eine Position beziehen.

Informationen zum ACTA - Abkommen finden Sie auf meiner Homepage.

Mit freundlichen Grüßen,

Britta Reimers, MdEP
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Frage zum Thema Tourismus
17.02.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Reimers,

als Vertreterin der liberalen Partei dürfen wir uns heute an Sie wenden:
auf unserem Rückflüg von Abu Dhabi ( wir haben unsere Tochter besucht, die dort unter bemerkenswerten Bedingungen studiert, aber das ist nicht unser Thema ) wurde uns auf dem stopover in Schiphol ein sog. dangerous item konfisziert ( das entsprechende Zertifikat liegt uns vor). Es handelte sich um eine Flasche Gin, die beim Kauf im duty-free-shop in Abu Dhabi versiegelt wurde und deren Siegel bei der Ankunft unbeschädigt war und im Handgepäck bei uns geführt wurde. Wären wir mit diesem gefährlichen item direkt in Fuhlsbüttel gelandet, hätte niemand daran Anstoß genommen. So aber musste unser Eigentum von uns aufgegeben werden, damit wir die Flugsicherheit im europäischen Luftraum nicht gefährden.

Hierin sehen wir ein Indiz der Leistung einer Bürokratie, die ohne ausreichenden Sachverstand Regelungen verabschiedet, die geeignet sein könnten Bürger mit ihrem i,d.R. gesunden Menschenverstand in die komplette Politikverdrossenheit zu treiben . Hajek würde sich im Grabe umdrehen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören

Beste Grüße

Anja und
Antwort von Britta Reimers
bisher keineEmpfehlungen
11.04.2012
Britta Reimers
Sehr geehrte Frau , sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck von Flugzeugen. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass es wirklich lästig sein kann, wenn man keine Flüssigkeitsmengen über 100 ml im Handgepäck mitnehmen darf. Bitte entschuldigen Sie die Verzögerung bei der Beantwortung.

Hintergrund für diese Vorschriften sind die vereitelten Anschläge 2006 in London Heathrow, wo Terroristen Attentate mit Flüssigsprengstoff auf mehrere Passagiermaschinen Richtung USA planten. Seither gilt in Flugzeugen innerhalb der EU ein grundsätzliches Flüssigkeitsverbot. Dabei gibt es nur Ausnahmen für Quantitäten bis zu 100 ml, Babynahrung und Medikamente sowie für Flüssigkeiten, die im duty free an einem EU-Flughafen gekauft und versiegelt wurden. Es gibt spezielle Abkommen, wonach auch duty free-Flüssigkeiten aus Flughäfen in den USA oder Kanada beim Umsteigen innerhalb der EU mitgenommen werden dürfen. Auch für einige Flughäfen in Kroatien, Malaysia und Singapur gibt es Ausnahmeregelungen. Duty free-Flüssigkeiten von allen anderen Flughäfen dieser Welt werden derzeit konfisziert, wenn Sie durch eine neue Sicherheitskontrolle gehen, um in der EU ein weiteres Flugzeug zu besteigen. Bei Ihrem Abflug in Abu Dhabi galten die dortigen Sicherheitsbestimmungen. Bei Ihrem Umstieg in Schiphol galten die EU-Vorschriften, welche die Sicherheitsvorkehrungen in Abu Dhabi nicht als gleichwertig anerkennen. Daher dürfen Sie mit den dort gekauften duty free-Flüssigkeiten keinen Flieger in der EU besteigen.

Wie wirkungsvoll dieses Flüssigkeitsverbot in der Praxis ist, bleibt natürlich umstritten. Vor zwei Jahren wurden die geltenden Regeln auch bei uns im Verkehrsausschuss im Europaparlament auf den Prüfstand gestellt. Es gab aber weder in der Kommission, noch in den Regierungen der Mitgliedstaaten, noch im Europaparlament eine Mehrheit für die Aufhebung des Flüssigkeitsverbots. Die Flugsicherheit soll unter keinen Umständen gefährdet werden. Doch gerade für umsteigende Passagiere hatte man sich auf eine Lockerung der Regeln geeinigt, was die liberale Fraktion auch sehr unterstützt hat. Ab dem 29. April 2011 sollte eigentlich das Mitführen von duty free-Flüssigkeiten generell erlaubt werden, sofern diese in einer versiegelten Tüte transportiert werden.

Allerdings sollten die EU-Flughäfen zusätzlich mit Flüssigkeits-Scannern ausgestattet werden, die zumindest stichprobenartig duty free-Flüssigkeiten im Handgepäck auf Sprengstoff untersuchen können. Es gibt inzwischen Scanner, die gefährliche von ungefährlichen Flüssigkeiten unterscheiden können, doch ist umstritten, ob diese Technologie schon reif genug für einen massenhaften Einsatz an Flughäfen ist. Aus diesen Gründen hat bis zur gesetzten Frist nur ein Bruchteil der EU-Flughäfen diese Scanner angeschafft. Ein Großteil der EU-Regierungen waren aus Sicherheitsgründen ohnehin gegen eine Lockerung für duty free-Flüssigkeiten. Leider musste die Lockerung des Flüssigverbots daraufhin auf den 29. April 2013 verschoben werden. Nach derzeitigem Stand müssen bis dahin alle EU-Flughäfen mit den entsprechenden Scannern ausgestattet sein, so dass Flüssigkeiten an Bord generell wieder erlaubt sein sollen. Auch mit den USA muss noch eine Einigung erzielt werden. Die Vereinigten Staaten waren zur Frist Ende April 2011 ebenfalls nicht bereit, in Flugzeugen von der EU in die USA duty free-Flüssigkeiten von Nicht-EU-Staaten zu akzeptieren. Das heißt, sie hätten die Gin-Flasche aus Abu Dhabi ebenfalls in Schiphol abgeben müssen, wenn Sie von dort weiter in die USA hätten reisen wollen.

Sie sehen, das Thema ist kompliziert und leider bekommen Kunden beim duty free-Einkauf in Nicht-EU-Ländern auch nicht immer den Hinweis, dass sie ihre Flaschen im Fall eines Transfers in der EU wieder abgeben müssen. Das Europaparlament unterstützt auf jeden Fall alle Bemühungen, mithilfe der richtigen Scanner das Flüssigkeitsverbot nächstes Jahr abzuschaffen, damit das Reisen für Flugpassagiere wieder einfacher wird.

Mit freundlichen Grüßen,

Britta Reimers, MdEP
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Frage zum Thema Finanzen
20.02.2012
Von:

können Sie mir bitte für die von Ihnen genannte maximalhaftung und für das bundesparlamentarische vetorecht im ESM vertrag die belegstellen angeben?

wie steht es im deutschen bundestag um bewusstsein und informationsstand bei der ausübung des genannten vetorechts im interesse der bundesbürger?
Antwort von Britta Reimers
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30.03.2012
Britta Reimers
Sehr geehrter Herr ,


vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM). Die von Ihnen gefragten relevanten Artikel bzw. Belegstellen sind

· zum maximalen Kapitalstock: Art 8 (1). Im Artikel wird der Kapitalstock auf 700 Mrd. € festgelegt.



· zum Beitrag Deutschlands im Kapitalstock: Artikel 11 (2). Der Artikel sagt, dass die Verteilung der nationalen Beiträge nach Anhang I folgt. Im Anhang I wird der Maximalanteil von Deutschland auf 27,1464 Prozent festgelegt. Diese Summe bedeutet für Deutschland eine maximale Beitragssumme von etwas über 190 Mrd. €, sehen Sie hierzu auch den Anhang II. Ferner stellt der Artikel 8(5) heraus, dass kein Land für mehr als seinen Maximalbetrag haftet.



· zum Vetorecht des Bundestages: Artikel 10(1). Im Artikel wird festgelegt, dass eine Erhöhung des Kapitalstockes nicht möglich ist, bevor jeder Mitgliedsstaat zugestimmt hat. Somit muss der Bundestag bei einer möglichen Erhöhung des Kapitalstocks auch zustimmen.



Als Europaabgeordnete bin ich im ständigen Kontakt mit Bürgern und mit Abgeordneten des Bundestages. Welchen genauen Informationsstand meine Kollegen im Bundestag bzw. im Bundesrat haben, kann ich Ihnen aber nicht sagen.



Mit freundlichen Grüßen,

Britta Reimers, MdEP
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
03.04.2012
Von:

wie vertragen sich die ungewöhnlichen ermächtigungen des nicht demokratisch gewählten gouverneursrats mit demokratischen bürgerrechten?wenn der gouverneursrat kapitalbeträge von den nationen bedingungslos und unwiderruflich abrufen kann, heisst das, dass ein später neugewähltes nationales parlament nichts mehr widerrufen kann?
wieso ist der kapitalstock auf 700 mrd € begrenzt,wenn der gouverneursrat ihn jederzeit beliebig aufstocken kann?
nach welcher logik soll deutschland für geld haften,das es weggibt?
wie kann der gouverneursrat über recht und gesetz gestellt werden - sozusagen als "oberste gerichtsherren von ganz europa" ?
sind die total immunen gouverneursräte niemandem verantwortlich oder rechenschsaftsverpflichtet?wie verträgt sich das mit elementarsten vorstellunggen von rechtsstaat-lichkeit?
heisst unverletzlichkeit der amtlichen schriftstücke, dass niemand deren offenlegung auf dem rechtswege erzwingen kann?
Antwort von Britta Reimers
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10.05.2012
Britta Reimers
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich möchte Sie auf meine Antwort vom 30. März auf Ihre vorherige Anfrage hinweisen: Der Vertrag zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus regelt die Funktion des Gouverneurrates (Artikel 5). Der Gouverneurrat kann also nicht als "oberste Gerichtsherr bezeichnet" werden.

Ich bin als Mitglied des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung und als stellvertretendes Mitglied des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit für agrarpolitische und entsprechende umweltpolitische Themen zuständig.

Um weitere detaillierte Informationen über den ESM-Vertrag und über die aktuelle Sachlage im Ausschuss für Wirtschaft und Währung zu bekommen, könnte es für Sie wesentlich ergiebiger sein, sich an die Mitglieder dieses Ausschusses zu wenden. Ich selber bin nicht intensiv genug mit dieser Thematik befasst, um Ihnen Fragen detailgenau beantworten zu können. Ich lege Wert darauf, fachlich fundiert zu antworten und kann es in diesem Fall nicht.


Mit freundlichen Grüßen,

Britta Reimers, MdEP
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