Brigitte Zypries (SPD)
Kandidatin Bundestagswahl 2005
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Grunddaten
Brigitte Zypries
Jahrgang
1953
Berufliche Qualifikation
Bundesministerin für Justiz
Ausgeübte Tätigkeit
Bund
Wohnort
-
Wahlkreis
Darmstadt
Ergebnis
44,8%
Landeslistenplatz
13, Hessen
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Frage zum Thema Bürgerrechte
16.09.2005
Von:

Sehr geehrte Frau Zypries,

vielen Dank für Ihre Antwort.
Sie schreiben, daß sie bestrebt sind, einen Weg zur Vaterschaftsfeststellung zu finden, der gleichzeitig einfach und wenig konfliktträchtig ist. Dies ist zu begrüßen und dem können wir uns nur anschließen.
Bisher bestand dieser Weg für Männer in einem heimlichen Test. Dieser hat natürlich auch einen seltsamen "Beigeschmack" und ist auch für Männer oft belastend - so, als wäre es ein Verbrechen, wissen zu wollen, ob man(n) Vater ist.
Ich stimme daher Herrn Martens zu, daß der bessere Weg darin bestehen würde, gleich nach der Geburt, im Rahmen dutzender anderer Untersuchung, auch die Vaterschaft feststellen zu lassen. Dies wäre dann bald üblich und selbstverständlich und Mutmaßungen und Verdächtigungen wären überflüssig. Ehrlichkeit wäre gefordert, so wie es auch beim Mann ist, wenn er bei einem Seitensprung ein Kind zeugt (Unterhaltsforderungen decken dies bald auf).
Sie schreiben, sie diskutieren mit Fachleuten eine bessere Lösung. Ist dies eine der Überlegungen, die sie anstellen, oder können Sie schon sagen, in welche Richtung ihre Überlegungen gehen? Welche Möglichkeit der Vaterschaftsfeststellung halten sie für konfliktfrei genug? Wer soll die Vaterschaftsfeststellung finanzieren, damit auch ärmere Männer nicht benachteiligt sind?

Dipl.Soz-päd(FH)
www.pro-Test.net - Das Netzwerk pro Vaterschaftstests
Fachressort Vaterschaftstests beim VafK und bei MANNdat eV
Antwort von Brigitte Zypries
6Empfehlungen
16.09.2005
Sehr geehrter Herr ,

ein genereller Abstammungstest bei der Geburt kommt für mich nicht in Frage. Dies wäre ein gravierender Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Und Sie sollten bedenken, dass es Situationen gibt, in denen der Mann oder die Frau zwar einen Verdacht hat, diesem aber ganz bewusst nicht nachgehen will, um den Zusammenhalt der Familie nicht zu gefährden. Aus Gesprächen weiss ich, dass manche hierin eine Möglichkeit sehen, mit der sicher nicht ganz einfachen Situation umzugehen.

Es kann also nur darum gehen, den Beteiligten ein möglichst einfaches Verfahren auf Feststellung der Abstammung zur Verfügung zu stellen; also zum Beispiel ohne eine Beweisaufnahme in einem gerichtlichen Verfahren, wie dies zu Zeit der Fall ist. Was die Kosten anbelangt, so gilt für die Feststellung der Abstammung das gleiche wie für alle anderen Fälle in unserem Rechtsstaat, wenn jemand seine Rechte geltend macht: Wer das nicht aus eigener finanzieller Kraft kann, der hat Anspruch auf Prozesskostenhilfe vom Staat.

Beste Grüße,
Brigitte Zypries
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Frage zum Thema Bürgerrechte
16.09.2005
Von:

Sehr geehrte Frau Zypries,

bezugnehmend auf Ihren Gesetzentwurf zu § 241b StGB (Nachstellung) möchte ich zu Absatz 1 (Punkte 1 und 2) anmerken, dass mir die darin getroffene Festlegung der Straftat nicht differenziert genug erscheint und deshalb praktisch missbräuchlich genutzt werden könnte und sicherlich auch wird.

Wie Ihnen gewiss bekannt sein dürfte, kommen die von diesem Paragrafen betroffenen Handlungsweisen insbesondere nach der Beendigung von Paarbeziehungen vor. Sind aus dieser Beziehung eheliche oder auch uneheliche Kinder hervorgegangen, könnte das Gesetz missbräuchlich dazu genutzt werden dem umgangsberechtigten und erst recht dem nicht-umgangsberechtigten Elternteil das Kind vorzuenthalten und dessen Bemühungen und Kontaktversuche als subjektiv empfundene Nachstellung zur Anzeige zu bringen, oder damit (wie üblich straffrei) zu drohen.

Hervorgehoben werden sollte, dass nicht-umgangsberechtigte Väter, oder Väter denen der per Gerichtsurteil zugesprochene Umgang verweigert wird, sich zukünftig in einer diffusen Grauzone des Gesetzes – in der Nähe der Mütter - bewegen müssen um ihre Kinder überhaupt sehen oder sprechen zu können. In einem Fragebogen zum Thema Stalking, des Zentralinstitutes für Seelische Gesundheit in Mannheim, wird dieses Verhalten als "unerwünschtes Herumlungern" oder "Herumtreiben in der Nähe" bezeichnet. Alleine schon die Wortwahl lässt ahnen mit welcher Irrationalität und Unsachlichkeit demnächst vor deutschen Gerichten "argumentiert" werden dürfte.

Ich habe im Eckpunktepapier des BMJ vom 10. 08 d.J. und auch sonst (...) jedenfalls keinerlei Überlegungen ihrerseits finden können, die diese Problematik mit berücksichtigt hat, und wäre Ihnen deshalb dankbar, wenn Sie mir diesbezüglich Ihren Standpunkt mitteilen würden.

Mit freundlichem Gruß

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