Brigitte Zypries (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Brigitte Zypries
Jahrgang
1953
Berufliche Qualifikation
Juristin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Bundesministerin der Justiz
Wahlkreis
Darmstadt
Landeslistenplatz
13, Hessen
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(...) Es ist richtig, dass Kinder aber auch Enkelkinder gegenüber ihren Eltern bzw Großeltern unterhaltspflichtig sein können, wenn diese in einem Heim gepflegt werden müssen. Reichen das eigene Einkommen und Vermögen, die Leistungen der Pflegeversicherung bzw. die Leistungen der Grundsicherung im Alter zur Finanzierung nicht aus, besteht die Möglichkeit, dass die Sozialleistungsträger gegenüber den Kindern einen Unterhaltsanspruch geltend machen. Die Voraussetzungen hierfür sind zum einen in den jeweiligen Sozialgesetzen geregelt. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Frauen
29.05.2008
Von:

Wielange hatte das Gesetz Bestand, nach dem der Ehemann bei einer Erwebstätigkeit seiner Ehefrau die Erlaubnis geben mußte?
Antwort von Brigitte Zypries
2Empfehlungen
06.06.2008
Brigitte Zypries
Sehr geehrte Frau Gleim,

dieses Gesetz (§ 1356 BGB alter Fassung) galt bis 1977.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
30.05.2008
Von:

Meine Frage geht in Richtung allgemeines Verständnis zur Gesetzeslage !

Darf oder kann es sein, dass ein Verwaltungsakt - und / oder ein Bescheid, erlassen durch eine Behörde gleich welcher Art; ausdrücklich darauf hinweisend, ohne gesetzliche Grundlage zu sein, Rechtskraft erlangen?

mfg
P.
Antwort von Brigitte Zypries
bisher keineEmpfehlungen
11.06.2008
Brigitte Zypries
Sehr geehrter Herr ,

jeder Verwaltungsakt einer Behörde, der in die Rechte des Adressaten oder eines geschützten Dritten eingreift, muss auf einer Rechtsgrundlage beruhen. Dies gebietet der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, der Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips (Art. 20 Abs. 3 GG) ist.

Beruht ein solcher belastender Verwaltungsakt nicht auf einer gesetzlichen Grundlage, so ist er rechtswidrig oder (in besonders schwerwiegenden Fällen) nichtig.

Ein nichtiger Verwaltungsakt ist unwirksam (§§ 43 Abs. 3, 44 Abs. 1 VwVfG), d.h. er wird so behandelt, als sei er nicht existent und kann daher auch nicht bestandskräftig ("rechtskräftig") werden. Rechtswidrige belastende Verwaltungsakte hingegen sind wirksam und werden bestandskräftig, wenn sie nicht innerhalb der gesetzlichen Fristen mit dem jeweiligen Rechtsmittel angefochten werden. Allerdings kann ein rechtswidriger belastender Verwaltungsakt, auch wenn er unanfechtbar (also bestandskräftig) geworden ist, von der jeweiligen Behörde sowohl mit Wirkung für die Zukunft als auch mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen werden (§ 48 VwVfG). Die Behörde kann dies sogar von sich aus tun, wenn sie ihren Fehler bemerkt, ohne dass es eines Antrags des Betroffenen bedarf.

Für begünstigende Verwaltungsakte, also solche Bescheide, die für den Adressaten lediglich vorteilhafte Regelungen enthalten, ist eine gesetzliche Grundlage nicht zwingend notwendig. Gerade im Bereich der sogenannten Leistungsverwaltung, also dem Bereitstellen von Einrichtungen oder Erbringen von Leistungen durch den Staat für den Bürger auf den Gebieten der Wirtschafts-, Gesellschafts-, Sozial- und Kulturpolitik, ist dies desöfteren der Fall.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
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Frage zum Thema Umwelt
30.05.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Zypries,

ich bin Physiker und mache mir Sorgen, dass das Energiekonzept der SPD eine Mehrheit finden könnte. Da gehen bei uns doch die Lichter aus, wenn die Kernkraftwerke abgeschaltet werden. Oder wollen Sie diese durch Kohlekraftwerke ersetzen? Dann können Sie ihre CO2-Ziele vergessen. Die können Sie sowieso vergessen, wenn Sie nicht auch die bestehenden Kohlekraftwerke ersetzen. Aber wodurch denn? Alternative Energeiquellen bringen in den nächsten 20 Jahren noch keinen gleichwertigen Ersatz an Strom rund um die Uhr für den Ausfall der Großkraftwerke. Schauen Sie mal ins "Spektrum der Wissenschaft" Heft 4/08 zu Thema Energieversorgung und auch in die zugehörigen Leserbriefe im Heft 6/08.

Mit freundlichen Grüßen
Dr.
Antwort von Brigitte Zypries
bisher keineEmpfehlungen
02.06.2008
Brigitte Zypries
Sehr geehrter Herr Dr. ,

Ihre Bewertung des Energiekonzeptes der SPD teile ich nicht. Für uns als SPD steht ein Energiemix aus regenerativen und fossilen Energiequellen im Mittelpunkt einer modernen Energiepolitik. Eckpfeiler dieses Energiekonzeptes sind Versorgungssicherheit, Innovationsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und Klimaschutz. Eine wichtige Strategie für die kommenden Jahre ist die Energieeinsparung und die Erhöhung der Energieeffizienz - von Gebäuden, Geräten, Fahrzeugen, Kraftwerken und Industrieanlagen. Denn Energieträger wie Öl, Kohle und Gas sind wertvoll, nicht unendlich verfügbar und ihre Verbrennung erzeugt klimaschädliche Emissionen - mit erheblichen Folgeschäden und -kosten. Unser Ziel ist deshalb, die Energieproduktivität bis 2020 gegenüber 1990 zu verdoppeln. Die Förderung von wirksamen Minderungsmaßnahmen im Gebäudebestand ist dabei ein wichtiger Eckpfeiler.

Neben der Steigerung der Energieeffizienz und dem Ausbau der erneuerbaren Energien bedeutet das Klimaziel auch eine Forcierung der Entwicklung von CO2-freien Kraftwerken. Wir treten für eine Verstärkung der Forschungsmittel für diese Zukunftstechnologien ein. Beim Ausstieg aus der Atomenergie wird es bleiben. Denn die Erzeugung von Strom durch Atomkraft ist eine Risikotechnologie, macht uns abhängig von Uranimporten, hinterlässt ungelöste Entsorgungsfragen und leistet keinen Beitrag zum Schutz des Klimas.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
30.05.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Zypries,

meine Ex-Frau hat bei Gericht einen Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge gestellt. Diesem Antrag wurde in der ersten Instanz stattgegeben.
Es ist klar, dass ich meinen Anwalt zahle, der mich vor Gericht vertreten hat. Warum muss man ich aber noch für das Gerichtsverfahren zahlen, dass verhindert dass in Zukunft regelmäßigen Kontakt mit meiner Tochter habe? Ich habe das Verfahren nicht veranlasst. Meine Ex-Frau hat den Wunsch verspürt mit der gemeinsamen Tochter ca. 10.000 km umzuziehen. Warum zahlt nicht die beantragenden Partei den vollen Betrag?

Es geht hier nur um 14,75 EUR!

Persönlich erinnert mich dieses Konzept an die Zeiten, in denen die Menschen ihre eigene Deportation noch zahlen mussten.

Mit freundlichen Grüßen

C.
Antwort von Brigitte Zypries
1Empfehlung
13.06.2008
Brigitte Zypries
Sehr geehrter Herr ,

die Kostentragungspflicht im familiengerichtlichen Verfahren richtet sich nach § 13a FGG. Diese Vorschrift sieht als Regelfall eine Kostenteilung (auch der Gerichtskosten) vor, von der nur dann, wenn bestimmte Gründe vorliegen, abgewichen werden darf. Ein Grund zur Abweichung von der gleichmäßigen Kostenverteilung liegt vor, wenn das Verfahren durch grobes Verschulden, also durch Vorsatz oder eine Außerachtlassung der nach den Umständen erforderlichen Sorgfalt in ungewöhnlich großem Maße unter Nichtbeachtung dessen, was jedem einleuchten muss, veranlasst worden ist, obwohl Erfolgsaussichten erkennbar nicht bestanden. Einen solchen Fall kann ich dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt nicht entnehmen. Es verbleibt also beim Regelfall der Kostenteilung.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
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Frage zum Thema Wirtschaft
31.05.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Zypries,

ich hätte eine Frage bzgl. der nun seit einigen Wochen explosionsartig steigenden Preise für Benzin und Diesel an Sie.

Welche Maßnahmen, gegen diesen, sowohl für Unternehmen wie auch generell für alle Menschen, die auf ihr Fahrzeug angewiesen sind, absolut untragbaren Anstieg der Mineralölpreise gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen?

Insbesondere interessiert mich, ob es derzeit Debatten innerhalb des deutschen Bundestages gibt, auf internationaler Ebene gegen die ungebremste Finanzspekulation auf Rohstoffe - und natürlich auf Öl - entgegenzuwirken.
Dollarverfall und Ölpreisspekulation erscheinen mir nämlich als die Hauptursachen der derzeit zu erlebenden Preishause.
Gegen ersten Punkt, den schwachen Dollar, wird eine deutsche Bundesregierung sicherlich wenig tun können, ich würde aber von einer souveränen, dem Gemeinwohl verpflichteten Regierung erwarten, dass sie zumindest gegen die Spekulation ein deutlichen Vorstoß auf internationaler Ebene unternimmt.

Mit freundlichen Grüßen.
, Darmstadt
Antwort von Brigitte Zypries
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05.03.2009
Brigitte Zypries
Sehr geehrter Herr ,

wie Sie an den seit geraumer Zeit wieder deutlich gesunkenen Kraftstoffpreisen erkennen können, ist es nicht in jedem Fall sinnvoll und notwendig seitens der Regierung auf kurzfristige wirtschaftliche Phänomene zu reagieren. Dass das Problem gleichwohl unter verschiedenen Aspekten debattiert wurde, haben Sie sicherlich den Medien entnehmen können.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
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