Brigitte Zypries (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Brigitte Zypries
Jahrgang
1953
Berufliche Qualifikation
Juristin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Bundesministerin der Justiz
Wahlkreis
Darmstadt
Landeslistenplatz
13, Hessen
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(...) Die Bundesanwaltschaft hat daher konsequenterweise zuerst geprüft, ob sich aus den von den sächsischen Behörden übermittelten Unterlagen Anhaltspunkte für ein Strafverfahren auf dem Gebiet des Staatsschutzes ergeben. Diese Frage hat die Bundesanwaltschaft verneint und daher auch offen gelassen, ob die vorgelegten Unterlagen einen Anfangsverdacht für die Existenz einer kriminellen Vereinigung begründen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
05.03.2007
Von:

Betreff: Abmahnungswelle 14 Tage Widerrufsrecht Ebay
Sehr geehrte Fr. Zypries,
Meine Frage geht dahin, das es mich verwundert warum nichts gegen
Abmahnvereine, bzw. gegen Firmen die dieses professionell betreiben
nichts getan wird. Es gibt diverse Interna Schreiben wo den Bearbeitern geraten wird zu raten, die horrenden Abmahnkosten lieber zu zahlen und sprichwörtlich der Firma \\\" in den Rachen zu werfen\\\". Warum wird es nicht einfacher gemacht die Firmen zu stoppen? Es heißt, dass 200 Abmahnungen innerhalb kürzester Zeit nicht unter professionelle Abmahner fallen?! Wie kann es sein das ein Gericht einen Streitwert von 10.000 Euro für einen Artikel der gerade mal ca. 50,00 Euro gekostet hat(+ 238 Euro inkl. Mehrwertsteuer Abmahngebühr festlegt). Wir haben diese Gebühr nicht bezahlt, aber wie kann es passieren das eine gerichtliche "einstweilige Verfügung " erstellt wird wo im Falle der Zuwiderhandlung 250.000 Euro fällig werden, oder 6 Monate Ordnungshaft! Kann denn jetzt schon jeder machen was er will. WIE KANN SO ETWAS RECHTENS UND GERECHTFERTIGT SEIN Fr. Zypries?
Diese Summe grenzt an UTOPIE und macht viele kleine Firmen kaputt.
Wir haben innerhalb kürzester Zeit unseren Radius auf mind. 60 weitere zu nennende Abmahnopfer erweitert und das ist nur ein kleiner Kreis. Warum wird der Käufer hinter eine hohe Mauer von Gesetzten gesetzt und Verkäufer nicht? Alles geht um den Käuferschutz, aber was ist mit den Verkäufern?
Wann wird wieder angefangen auch deren Rechte zu verstärken? Wann wird in dieser Frage so entschieden das nicht jedes Gericht so entscheiden kann wie es will, sondern es gesetzlich festgelegt ist, so wüsste zumindest jeder was genau er zu belehren hat! Es ein Hohn, dass ohne weiteres die vom Bundesjustizministerium ausgegebene Widerrufsbelehrung von ein paar Gerichten so zerfleischt wurde und als nicht rechtssicher abgetan wurde, dabei ging es schließlich nicht
nur um die besagten "14 Tage". Wir würden uns über einen Antwort sehr freuen. MfG
Antwort von Brigitte Zypries
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07.03.2007
Brigitte Zypries
Sehr geehrte Frau ,

wir wissen, dass bei Abmahnungen z. T. mit überzogenen Gebühren gearbeitet wird. Das Bundesjustizministerium hat daher einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Weitere Informationen zum Inhalt des Entwurfes finden Sie unter www.bmj.bund.de in der Rubrik Themen - Handels- und Wirtschaftsrecht - Urheberrecht und Patente - Rechtsdurchsetzung im geistigen Eigentum.

Der Gesetzentwurf befindet sich zur Zeit im parlamentarischen Verfahren. Wir hoffen, dass dies zügig - noch vor der Sommerpause - zum Abschluss kommt, damit das Gesetz auch baldmöglichst - spätestens im Herbst - in Kraft treten kann.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Brigitte Zypries
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
06.03.2007
Von:

Hallo Frau Zypries,

Betreff:
Abmahnungen

Wann werden Sie endlich etwas gegen die "gewerbsmäßigen" Abmahnungen tun?
Hier ist doch ganz klar erkennbar, daß hierbei der einfache Bürger (und ihr Wähler) durch völlig überzogene Streitwerte und gebühren regelrecht abgezockt wird.
Dies alles ohne eigenen Aufwand, mit Hilfe der deutschen Justiz.
Ich kenne einige "Opfer" persönlich und bin regelrecht erschüttert, wie machtlos man diesem Treiben zuschauen muss!
Bitte ändern Sie DRINGEND die Grundlagen für Abmahnungen!
Als Beispiel sei Großbritannien genannt.

Mit freundlichen Grüßen

V.
Antwort von Brigitte Zypries
bisher keineEmpfehlungen
07.03.2007
Brigitte Zypries
Sehr geehrter Herr ,

wir wissen, dass bei Abmahnungen z. T. mit überzogenen Gebühren gearbeitet wird. Das Bundesjustizministerium hat daher einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Weitere Informationen zum Inhalt des Entwurfes finden Sie unter www.bmj.bund.de in der Rubrik Themen - Handels- und Wirtschaftsrecht - Urheberrecht und Patente - Rechtsdurchsetzung im geistigen Eigentum.

Der Gesetzentwurf befindet sich zur Zeit im parlamentarischen Verfahren. Wir hoffen, dass dies zügig - noch vor der Sommerpause - zum Abschluss kommt, damit das Gesetz auch baldmöglichst - spätestens im Herbst - in Kraft treten kann.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Brigitte Zypries
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
16.03.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Zypries ! Hier eine Frage an die Ministerin der Justiz.
In nächster Zeit werde ich heiraten. Aufgrund privater Recherchen ist mir jedoch aufgefallen, daß die Ehe für mich NUR in Verbindung mit einem Ehevertrag möglich ist. Es ist ja seit der Reform in Deutschland ja so, dass die Ehe zu einer Scheidung ja nun "zerüttet" sein muss.
Im Grunde genommen ist es doch so, dass der "Besserverdienende" (...die Betonung liegt auf dem Wort verdienen...) im Falle der Ehescheidung, IMMER den kürzeren ziehen würde und dies ungeachtet der Scheidungsgründe. Ob nun der Ehemann jahrzehntelang hart für die Unterhaltung der Famillie gearbeitet hat und die Frau dann den Tennislehrer besser findet oder auch andersherum, ob der Ehemann seine Frau aufgrund des Alterns nicht mehr will und einfach mit einer jüngeren durchbrennt oder ob einer der Ehepartner einfach von dem anderen böswillig verstossen wird. Wie ist denn eine solche Regelung nicht nur mit dem BGB (§ 823) sondern auch mit dem GG Artikel 6 zu vereinbaren ? Immerhin wacht bzw. schützt der Staat ja hier nicht (über) den ( in seinen Rechten) benachteiligten Ehegatten. Desweiteren hat dieser in solchen Fällen den Schaden (…also die Scheidung) ja auch nicht herbeigeführt.
Darüberhinaus bin ich der Meinung, daß das GG Artikel 6 allein schon gegen den Artikel 3 desselben Grundgesetzes verstösst. Ansonsten würde nicht nur die Mutter den Anspruch auf Schutz und Fürsorge der Gemeinschaft erhalten, sondern auch der Vater (Gleichberechtigung ??). Wäre es nicht sinnvoller, wie in anderen rechtsstaatlichen Systemen auch schon lange praktiziert, ein Schuldprinzip für Ehescheidungen mit daraus resultierendem Recht wieder einzuführen ? Wenn diese unterschiedlichen, in ihrer moralischen Qualität verschiedenen Lebenssachverhalte vom Recht in Bezug auf die Folgen für Vermögen, Unterhalt und Altersversorgung völlig gleichartig behandelt werden, wird die Rechtsordnung von mir nicht mehr verstanden.
Antwort von Brigitte Zypries
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13.04.2007
Brigitte Zypries
Sehr geehrter Herr ,

Ihrer Kritik am bestehenden Scheidungsrecht kann ich mich nicht anschließen. Wenn sich ein Ehepartner wirklich scheiden lassen will, dann kann ihn niemand zur Fortsetzung der gescheiterten Ehe zwingen. Wer das Scheitern verursacht und verschuldet hat, ist dabei unerheblich. Mit guten Gründen hat der Gesetzgeber das Schuldprinzip 1977 abgeschafft: Es ist dem Staat in der Regel schlicht unmöglich, die Schuld für eine gescheiterte Ehe allein einem Ehepartner anzulasten. Die guten Erfahrungen, die wir in Deutschland seitdem mit dieser Änderung des Scheidungsrechts gemacht haben, geben dem Gesetzgeber dabei Recht.

Auf einem anderen Blatt steht dabei der Umstand, dass die Ehepartner auch nach einer Scheidung verpflichtet sind, füreinander einzustehen. Daraus folgt u. a., dass sie sich grundsätzlich gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet sind. Dabei muss auch in wirtschaftlicher Hinsicht der Stärkere für den Schwächeren einstehen.

Diese gesetzlichen Regelungen sollen immer für eine Vielzahl von Fällen gelten; Sie als Einzelner haben dabei die Möglichkeit, durch einen Ehevertrag etwas anderes zu regeln. Ob Sie das möchten und welche Regelung für Sie und Ihre Verlobte passend ist, ist eine weit reichende Entscheidung, bei der Sie sich m. E. anwaltlich beraten lassen sollten.

Ihrer Verlobten und Ihnen wünsche ich alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
16.03.2007
Von:

Guten Tag Frau Zypries,

ich habe eine Frage zum Unterhaltsrecht. Sie sind ja der Auffassung, mit der Reform des Unterhaltsrechtes einen großen Schritt getan zu haben. Ich stimme Ihnen dahingehend zu, dass die Eigenverantwortung der Alleinerziehenden insofern erhöht wird, als sie sich nicht mehr endlos darauf berufen können, wegen der Kinderbetreuung nicht arbeiten zu können.
Wie steht es aber mit der finanziellen Ausbeutung der Unterhaltsverpflichteten? Das Unterhaltsrecht Deutschlands wurde bereits von der EU missbilligt. Die Unterhaltssätze sind horrend und orientieren sich keinesfalls am tatsächlichen Bedarf des Kindes. Es werden fiktive (!) Einkommen festgesetzt und Unterhaltsverpflichtete systematisch in den finanziellen Ruin getrieben. Die Familiengerichte treffen Entscheidungen, die teilweise so absurd sind, dass es fast komisch wirkt, wären da nicht die Schicksale, die daranhängen. Die Jugendämter genießen Narrenfreiheit bei der Beitreibung von Unterhalt. Geltendes Recht wird mit Füßen getreten, sofern es im Sinne des Unterhaltsverpflichteten ausgelegt werden könnte.
Es hat den Anschein, dass der Staat, der ja das Kinderkriegen propagiert (insbesondere Frau von der Leyen), sich aus der Affäre zieht, wenn es darum geht, finanziell für Kinder einzustehen.
Wer Kinder in die Welt setzt, soll auch dafür aufkommen, aber im Rahmen seiner Möglichkeiten und nicht auf Basis willkürlich festgesetzter Sätze.
Welche Möglichkeiten hat mein Lebensgefährte, eine gerechte Beurteilung seiner finanziellen Verhältnisse zur Festsetzung des Unterhalts zu erhalten? Das zuständige Jugendamt Berlin-Spandau zeichnet sich durch Inkompetenz und Voreingenommenheit aus, eine Beschwerde an den Bezirksbürgermeister wurde ohne auch nur in einem Punkt auf das entsprechende Schreiben einzugehen, abgewiesen.

Mit freundlichem Gruß
Antwort von Brigitte Zypries
1Empfehlung
19.04.2007
Brigitte Zypries
Sehr geehrte Frau ,

mir ist bewusst, dass Unterhaltszahlungen zu Einschränkungen in der Lebensgestaltung des Unterhaltspflichtigen führen können. Dennoch muss der Unterhalt so bemessen sein, dass der gesamte Lebensbedarf eines Kindes gedeckt ist. Dazu zählen nicht nur die Kosten für Verpflegung und Kleidung, sondern auch für Wohnung, Bildung, Erholung, Gesundheits- und Krankheitsfürsorge (§ 1610 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)). Vor diesem Hintergrund halte ich die gesetzlich festgelegten Bedarfssätze und die für höhere Einkommen von der Rechtsprechung entwickelten Leitlinien für den Unterhalt minderjähriger Kinder für angemessen. In der untersten Einkommensgruppe beträgt der Kindesunterhalt altersabhängig zwischen 204 und 291 Euro. Das ist sicherlich nicht zu viel, wenn man die Beträge mit den Sozialhilfesätzen vergleicht.

Darüber hinaus muss dem Unterhaltsverpflichteten stets so viel verbleiben, wie für seinen eigenen Unterhalt nötig ist (§ 1603 Abs. 1 BGB). Sicherlich ist das Gesetz bei der Bemessung dieses so genannten Selbstbehaltes streng. Denn vom Unterhaltsverpflichteten wird verlangt, alle verfügbaren Mittel für den Unterhalt seiner Kinder zu verwenden.

Angesichts der wirtschaftlichen Unselbstständigkeit der Kinder und ihrer damit verbundenen Abhängigkeit tragen Eltern eine besondere Verantwortung. Sie haben daher die Pflicht, für das Wohlergehen der Kinder zu sorgen und somit auch den Unterhalt der Kinder auf jede nur zumutbare Weise sicherzustellen. Dies beinhaltet auch, seine Arbeitskraft bestmöglich einzusetzen und bei Bedarf auch eine Nebentätigkeit aufzunehmen, ungünstigere Arbeitsbedingungen oder einen Berufs- oder Ortswechsel in Kauf zu nehmen. Kommen Eltern dieser Verpflichtung nicht nach, so muss der Unterhaltsbemessung ein Einkommen zu Grunde gelegt werden, das der Unterhaltspflichtige unter Berücksichtigung der individuellen Fähigkeiten und der tat-sächlich bestehenden Erwerbsmöglichkeiten erlangen könnte. Anderenfalls könnte sich jeder Unterhaltspflichtige einfach mit dem Hinweis auf "ich verdiene nicht genug" seiner Unterhaltsverpflichtung entziehen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Brigitte Zypries
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Frage zum Thema Soziales
17.03.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Ministerin Zypries!
Ich warte immer noch auf eine Antwort auf meine Frage vom 28.02.07 Anscheinend sind Rentnerfragen nicht beantwortungswürdig. Im Internet habe ich herausgefunden, dass sich in dieser Angelegenheit bisher nur "Die Linke"um dieses Problem gekümmert hat. Drucksache: 16/3070 vom 09.11.2006 und 16/3273 vom 16.01.2007. Ist das die Partei für Rentner?
MfG. H.B.
Antwort von Brigitte Zypries
bisher keineEmpfehlungen
22.05.2007
Brigitte Zypries
Sehr geehrter Herr ,

seien Sie versichert, dass ich alle Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern - solange sie nicht anonym oder beleidigend sind - sehr ernst nehme. Auf Ihre Frage zum Thema "Rente" habe ich Ihnen am 29. März geantwortet.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
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Ihre Frage an Brigitte Zypries
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