Brigitte Zypries (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Brigitte Zypries
Jahrgang
1953
Berufliche Qualifikation
Juristin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Bundesministerin der Justiz
Wahlkreis
Darmstadt
Landeslistenplatz
13, Hessen
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(...) Unterhaltsverpflichtungen dürfen selbstverständlich nicht dazu führen, dass der in Anspruch Genommene selbst nicht mehr genug für seinen eigenen Lebensunterhalt hat und als Folge dessen sozialhilfebedürftig wird. Deshalb wird bei der Unterhaltsbemessung geprüft, ob der Unterhaltspflichtige in der Lage ist, den beanspruchten Unterhalt zu zahlen oder ob dieser die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen übersteigt. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Brigitte Zypries
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Frage zum Thema Familie
22.02.2007
Von:
Dr.

Sehr geehrte Frau Zypries,

mich überrascht die Information, das Bundesverfassungsgericht habe vor 2 Jahren zum Sorgerecht entschieden, mir ist nur die Entscheidung vor 4 Jahren bekannt.

Gleichwohl hier auf dieser Plattform Ihre 2 Jahre alte Antwort zur selben Frage nachzulesen. Damals sagten Sie: "Wir beobachten die Praxis derzeit und werden - wenn genauere Zahlen über die tatsächlichen Sorgerechtsvereinbarungen vorliegen- entscheiden…"

Heute sagen Sie "Gleichwohl machen wir derzeit eine Praxisbefragung…". Ist im Justizministerium die Zeit stehen geblieben?

Was ist aus der damaligen Beobachtung geworden? Hat nicht das Statistische Bundesamt im Ende 2005 die Zahlen über die Sorgerechtsvereinbarungen geliefert, die Sie im "Gesetz zur Umsetzung familienpolitischer Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes" beauftragt haben? Welche Erkenntnisse wurden aus diesen Zahlen gezogen?

Und noch eine persönliche Frage: Möchten Sie Vätern die Ausübung ihrer verfassungsmäßigen Rechte nach Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes ermöglichen?
Antwort von Brigitte Zypries
bisher keineEmpfehlungen
23.03.2007
Brigitte Zypries
Sehr geehrter Herr Dr. ,

das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 29. Januar 2003 (BVerfGE 107, 150) den Gesetzgeber verpflichtet, die tatsächliche Entwicklung zu beobachten und zu prüfen, ob die gesetzlichen Annahmen auch vor der Wirklichkeit Bestand haben. Zu diesen Annahmen gehört, dass eine Mutter, die mit dem Vater und dem Kind zusammenlebt und gleichwohl keine Sorgeerklärung abgeben will, dafür schwerwiegende Gründe hat, die von der Wahrung des Kindeswohls getragen werden.

Wir haben verschiedene Schritte unternommen, um den Prüfauftrag des Bundesverfassungsgerichts zu erfüllen. Seit dem Jahr 2004 wird – wie Sie angesprochen haben – die Begründung der gemeinsamen Sorge durch Sorgeerklärung statistisch erfasst. Im Jahr 2004 wurden im gesamten Bundesgebiet 87.400 Sorgeerklärungen abgegeben. Unter Berücksichtigung der Geburtsstatistik 2004, nach der 197.129 Kinder in nichtehelichen Lebensgemeinschaften geboren wurden, ergibt sich für die Begründung der gemeinsamen Sorge eine Quote von 44,34 Prozent. Dies bedeutet einerseits, dass das Rechtsinstitut der Sorgeerklärung zu einem großen Teil gut angenommen wird. Andererseits muss aber auch berücksichtigt werden, dass nicht verheiratete Eltern sich immerhin in mehr als der Hälfte der Fälle (55,66 Prozent) nicht entschließen können, die gemeinsame Sorge durch Sorgeerklärung zu begründen. Diese Prozentzahlen allein sind jedoch wenig aussagekräftig, weil sie keinen Aufschluss darüber geben, ob die Eltern zusammenleben und auf welchen Gründen die Nichtabgabe von Sorgeerklärungen beruht. Eine Praxisbefragung bei Rechtsanwälten und Jugendämtern soll hierüber weiteren Aufschluss geben. Die Ergebnisse dieser Befragung werden demnächst vorliegen und ausgewertet werden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Brigitte Zypries
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Frage zum Thema Antidiskriminierungsgesetz
22.02.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Ministerin Zypries,

erlauben Sie noch folgende Nachfrage zur Praktikabilität und Novellierung des AGG:

"Wie man ein faires Auswahlverfahren im Kaufhaus gewährleisten will"? Natürlich dadurch, dass der Verkäufer jeden bedienen muss, der zulässige Zahlungsmittel für die Ware anbietet und der bei Spirituosen, und Tabakwaren außerdem das gesetzliche Mindestalter erfüllt. Ob der Betreffende alt oder Ausländer oder Shintuist ist, darf nach AGG (und auch ohne AGG) treffenderweise keine Rolle spielen, aber es sollte eben auch keine Rolle spielen, ob der Betreffende eine krumme Nase hat oder kleinwüchsig ist - zumindest das jetzige AGG nützt aber diesen Personen nichts.

Zum EU-Vergleich: Gemäß dem Jahresbericht 2005 u. 2006 zur hat "eine bedeutende Anzahl von Mitgliedstaaten ihre neuen Antidiskriminierungsvorschriften nicht auf die in den Richtlinien aufgeführten Merkmale begrenzt. Zusätzlich zur Ausweitung der Liste der verbotenen Diskriminierungsmerkmale, haben verschiedenen Länder durch Hinzufügung einer Formulierung wie ´oder wegen anderer Umstände´, in eine nicht erschöpfende Liste geändert..."

Empfiehlt sich das nicht auch für alle anderen Staaten schon von der Logik des Anliegens her? Denn sind erstmal die Lebenssituationen definiert, in denen Gleichbehandlung durchzusetzen ist - müssen da nicht alle Bürger gleichermaßen geschützt werden?

Ist es nicht ausgesprochen tragikomisch, dass das AGG Rechtssuchende die etwa wegen einer krummen Nase oder Kleinwüchsigkeit unrechtmäßig benachteiligt werden gegenüber anderen, die wegen ihrer Abstammung oder Religion unrechtmäßig benachteiligt werden, von ihrem Schutzauftrag ausschließt und somit selber diskriminierend wirkt?

Sollte man diesen offensichtlichen Konstruktionsfehler nicht im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft ausmerzen? Würden man dadurch nicht erheblich Gerichtsprozesse und Bürokratie vermeiden?

Mit freundl. Grüßen
T.
Antwort von Brigitte Zypries
bisher keineEmpfehlungen
22.05.2007
Brigitte Zypries
Sehr geehrter Herr ,

ich habe Ihnen bereits zweimal ausführlich auf Ihre Anfragen zum AGG geantwortet. Dieses Forum halte ich nicht für den geeigneten Ort, ein einzelnes Gesetz im Detail zu erörtern. Sie können sich mit Ihren Vorschlägen gerne an das Bundesministerium der Justiz, Mohrenstraße 37, 10117 Berlin wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
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Frage zum Thema Antidiskriminierungsgesetz
23.02.2007
Von:

Sehr geehrte Bundesjustizministerin Zypries,

in den Jahresberichten 2005 und 2006 der Europäischen Kommission zur Entwicklung des Antidiskriminierungsrechts in Europa werden die länderspezifischen Unterschiede bei der Umsetzung der EU-Richtlinien geschildert.

Sollte sich Deutschland --im Europäischen Jahr der Chancengleichheit 2007 und gleichzeitig der Ratspräsidentschaft-- nicht auch um eine übergeordnete Bewertung der verschiedenen Verfahren und des realen Nutzeffekts bemühen, um das Best Practice zu ermitteln? Koordiniert sich die Antidiskriminierungsstelle des Bundes mit entsprechenden Organisationen der EU?

Wie wird verhindert, dass 2007 nur eine Proklamationsveranstaltung wird und die Mitgliedstaaten die reale Praxis vor der EU-Kommission schönen?

Gibt es auch besondere Aktionsprogramme des Justizministeriums?
Ist eine Angleichung der Gesetzgebung der EU-Mitgliedsstaaten in den nächsten Jahren geplant?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Brigitte Zypries
bisher keineEmpfehlungen
22.05.2007
Brigitte Zypries
Sehr geehrter Herr ,

ich habe Ihnen bereits zweimal ausführlich auf Ihre Anfragen zum AGG geantwortet. Dieses Forum halte ich nicht für den geeigneten Ort, ein einzelnes Gesetz im Detail zu erörtern. Sie können sich mit Ihren Vorschlägen gerne an das Bundesministerium der Justiz, Mohrenstraße 37, 10117 Berlin wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
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Frage zum Thema Umwelt
26.02.2007
Von:

Sehr geehrete Frau Zypries,
bezügl. der Autos (z.B. Jeeps), die einen horrenden CO 2 Ausstoß haben : sollten die nicht einfach mehr nicht produziert werden? Ein Porsche - oder BMW-Fahrer, der sich ein Auto für mehr als 100 000 € leisten kann, wird eine erhöhte Besteuerung entsprechen dem CO 2 Ausstoß nicht umwerfen, die zahlt er aus der Portokasse. M.E. sollten weder gr0ßmotorige PKW´s mehr produziert werden dürfen oder sie müssten für ca. 5000 € entsprechende Filter einbauen lassen, die den CO 2 -Ausstoß auf 130 g senken. Außerdem ist es eine für Kinder (1,20 m) tödlich, wen n sie von Autos mit "Kuhfänger" angefahren werden. Ein Verbot von "Kuhfängern" ist längst überfällig, da bei uns auf den Straßen keine Rinder laufen.
Im übrigen schafft es auch Arbeitsplätze, wenn kleinere Autos produziert werden oder solche mit Hybridmotor oder solche, die Ethanol tanken. Was tu n Sie, um das Tankstellennetz dahingehend ausbauen zu lassen? In Schweden fahren schon 60 % der Autos mit Ethanol. Deutschland ist hier eher Schlusslicht als Vorreiter!
Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Brigitte Zypries
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08.03.2007
Brigitte Zypries
Sehr geehrte Frau ,

Sie haben Recht - Autos in Deutschland sollten weniger CO2 ausstoßen. Ein Verbot bestimmter Autos ist aber rechtlich sehr schwierig. Die Politik ist deshalb mit der Automobilindustrie im Gespräch hinsichtlich umweltschonender Entwicklungen. Gleichzeitig muss man sagen, dass es viele andere Bereiche gibt, die sich sehr negativ auf den CO2- Ausstoß auswirken und wo Handeln erforderlich ist: Gebäudesanierung, erneuerbare Energien fördern, Biokraftstoffe, Flugverkehr u.v.a.. Die Verantwortung für unsere Umwelt muss jeder einzelne von uns stärker in den Mittelpunkt seiner Bemühungen stellen.

Bei Interesse können Sie sich zu diesem Thema auf den Internetseiten des Bundesumweltministeriums unter www.bmu.bund.de informieren.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Brigitte Zypries
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Frage zum Thema Finanzen
26.02.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Zypries,

da die MWsT wohl auch zielgerichtet verwendet wird, möchte ich anfragen, ob nicht auch eine gebundene Kaffeesteuer möglich wäre:
so würde ich vorschlagen, Kaffee, Kakao etc. aus nicht fairem Handel mit einer Steuer zu belegen, die so hoch sein sollte wie die Differenz zu dem Preis, der für Kaffee etc. aus fairem Handel zu entrichten ist, d.h. pro 500 g evtl 1 - 1.50 € mehr für Kaffee aus nicht fairem Handel. Die Einnahmen aus dieser Steuer sollten für Unterstützung von Projekten verwendet werden, die Kooperativen aufbauen, die Produkte erzeugen, die sie über fairen Handel vermarkten wollen.

Mit freundlichgen Grüßen
Schnegelsberg
Antwort von Brigitte Zypries
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05.03.2007
Brigitte Zypries
Sehr geehrte Frau Schnegelsberg,

sicherlich ist Ihr Vorschlag eine gute und wünschenswerte Idee. Allerdings können nach europäischem Recht nicht beliebig Steuern erhoben werden. Darüber hinaus sind (weitere) Steuererhöhungen nicht vorgesehen und auch nicht durchsetzbar.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Brigitte Zypries
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Ihre Frage an Brigitte Zypries
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