Brigitte Zypries (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Brigitte Zypries
Jahrgang
1953
Berufliche Qualifikation
Juristin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Bundesministerin der Justiz
Wahlkreis
Darmstadt
Landeslistenplatz
13, Hessen
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(...) Ich gebe Ihnen darin Recht, dass Access Blocking nur einen Teilbereich des Problemfelds Kinderpornographie bewältigt. Selbstverständlich muß weiter energisch gegen die Produzenten und Vertreiber vorgegangen werden. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
11.01.2008
Von:
Jan

Sehr geehrte Frau Zypries,

mit der Unterhaltsreform hat die Bundesregierung den politischen Willen dokumentiert, den Änderungen in den Lebensumständen unserer Gesellschaft Rechnung zu tragen, Kinder besser zu stellen und die verfassungswidrige Benachteiligung unverheirateter Mütter und somit derer Kinder zu beseitigen. Das bisherige Alterstufenmodell bei verheirateten Müttern wurde abgeschafft, nach dem 3. Lebensjahr ist auf den Einzelfall abzustellen, unter besonderer Berücksichtigung der individuellen Kinderbetreuungsmöglichkeiten. Leider zeigt sich aber schon jetzt bei der Umsetzung durch einige der verantwortlichen Oberlandesgerichte, dass der Anspruch des Gesetzes weitgehend verwässert wird. Hier möchte ich besonders die aktuellen Leitlinien des OLG Hamm zum Unterhaltsrecht hervorheben, ( www.olg-hamm.nrw.de , speziell Punkt 17 "Erwerbsobliegenheit"), die nun wiederrum ein Altersstufenmodell einführen, wodurch Sinn und Zweck der Reform, zumindest in diesem Punkt, gescheitert wären. Als Vergleich bieten sich die Leitlinien des OLG Hamburg an, die das bisherige Altersstufenmodell abgeschafft haben und, wie vom Gesetz gefordert, auf den Einzelfall abstellen. Hier wird nicht, wie in Hamm, bereits in den Leitlinien ein Hinweis gegeben, dass ein Ehegatte der gemeinschaftliche Kinder betreut, bei einem Kindesalter von 4-7 kaum mehr als einige wenige Stunden und erst ab ca. 11 Jahren vollschichtig arbeiten kann, wie es ja im Prinzip die unverheirateten Mütter bereits ab dem 4. Lebensjahr des Kindes müssen, wenn keine schwerwiegenden Gründe dagegen sprechen. Leider führt diese, ohnehin wieder verfassungsrechtlich bedenkliche Auslegung dazu, dass sich Familienrichter hinter den Leitlinien verstecken, wie meine eigene Erfahrung zeigt. Sollte hier die Politik nicht frühzeitig korrigierend und klärend eingreifen, bevor sich wieder eine "gefestigte Rechssprechung" bildet, die den politischen Willen der Reform negiert? Freundlicher Gruß Jan
Antwort von Brigitte Zypries
1Empfehlung
23.01.2008
Brigitte Zypries
Sehr geehrter Herr ,

die unterhaltsrechtlichen Leitlinien des Oberlandesgerichts Hamm bilden, genauso wie die Leitlinien der anderen Oberlandesgerichte, keine verbindliche, den Richter bindende Vorgaben, sondern enthalten letztlich nur Empfehlungen.

Das Oberlandesgericht Hamburg hat in seinen aktuellen Leitlinien nur festgestellt, dass das bisherige Altersphasenmodell (bislang: Teilerwerbstätigkeit frühestens ab 8. Lebensjahr des Kindes) keine Anwendung mehr findet. Die Familienrichter des Oberlandesgerichts Hamm sind dagegen einen Schritt weitergegangen und haben versucht, im Interesse der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit den betroffenen Müttern und Vätern erste Orientierungspunkte zu geben.

Entscheidend ist jedoch der Hinweis in den Vorbemerkungen, dass der Spielraum für die richterliche Entscheidung durch die Leitlinien nicht eingeengt werden soll, sondern dass der Richter den Besonderheiten des Einzelfalles gerecht wird - so, wie dies in den Gesetzesmaterialien (Bundestags-Drucksache 16/1830, S. 16f.) beschrieben ist. Konkret heißt das: Es ist Sache der Parteien, zu den individuellen Verhältnissen und Möglichkeiten vorzutragen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Brigitte Zypries
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Frage zum Thema Integration
11.01.2008
Von:

Sehr geeherte Frau Zypries,

in der gestrigen Sendung "hartaberfair" haben Sie erwähnt, dass Sie ohne Bodyguards mit der Straßenbahn fahren. Ich würde gerne wisse, ob Sie das wirklich tun, da ich das wirklich bezweifle. Und wieso müssen wir in unserem eigenen Land Duckmäuser spielen? Ein älterer Herr und ich wurden gestern von drei türkischen Jugendlichen in der Straßenbahn bedroht. Ich frage Sie, wieso müssen wir uns das in unserem eigenen Land gefallen lassen?

Und eine Frage hätte ich noch. Nachdem es nun heraus gekommen ist, dass Herr Kaymak sich nicht am Briefing gehalten hat bei der Sendung , wie ihr Kollege Herr Multu Sie gefragt hatte, würde mich gerne interessieren, was Herr Kaymak sagen sollte?

Und meinen Sie nicht, nachdem es gezeigt hat, dass Manipulation in diesem Thema betrieben wird, Ihren Rücktritt einzureichen?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Brigitte Zypries
2Empfehlungen
22.01.2008
Brigitte Zypries
Sehr geehrter Herr ,

ich kann Ihre Zweifel ausräumen: Meine Aussage aus der Sendung "Hart aber Fair" entspricht der Wahrheit - ich fahre durchaus bei Gelegenheit mit den öffentlichen Verkehrsmitteln (U- und S-Bahn). Zu Ihrer Frage wegen des Briefings von Herrn Kaymak kann ich nur wiederholen, was ich auf andere Frage in diesem Forum bereits geantwortet habe:

Frage und Antwort hatten folgenden Hintergrund: Vor der Sendung fand mit allen Diskussionsteilnehmern (also auch mit Herrn Kaymak) ein Vorgespräch statt, an dem Herr Mutlu aus terminlichen Gründen nicht teilnehmen konnte. Im Rahmen des Vorgesprächs wurde uns der ungefähre Ablauf der Sendung präsentiert. Ein solches Vorgespräch wird im Allgemeinen als "Briefing" bezeichnet. Deshalb habe ich Herrn Mutlus Frage so verstanden, dass er wissen wollte, ob Herr Kaymak vor der Sendung nicht in den organisatorischen Ablauf der Sendung eingeweiht worden war. Da Herr Kaymak beim dem Vorgespräch dabei war, antwortete ich dementsprechend mit "Doch." Einen inhaltlichen Bezug habe ich mit der Frage nicht verbunden.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
12.01.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Zypries,

in der aktuellen Debatte um jugendliche Gewalttäter ist oft und zu Recht die Rede davon, dass auf Jugendliche aus problematischen Verhältnissen frühzeitig korrigierend eingewirkt werden sollte. Nun werden viele "Intensivtäter" bereits vor ihrem 14. Geburtstag auffällig.

Wäre es daher nicht angebracht, die Strafmündigkeitsgrenze von derzeit 14 Jahren herabzusenken, um so bei sehr jungen Kriminellen nicht den fatalen Eindruck entstehen zu lassen, dass das Begehen von Straftaten ohne Konsequenzen bleibt?

Mit freundlichen Grüßen
Führer
Antwort von Brigitte Zypries
bisher keineEmpfehlungen
25.01.2008
Brigitte Zypries
Sehr geehrter Herr Führer,

eine Senkung des Alters der Strafmündigkeit steht nicht zur Debatte und halte ich auch für falsch. Die Altersgrenze von 14 Jahren hat sich bewährt - darüber sind wir uns mit allen Experten einig. Im übrigen lehnt auch die CDU eine Absenkung der Altersgrenze ab.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
12.01.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Zypries,

am 3. Oktober letztes Jahr wurde im ganzen Land der 17. Jahrestag der deutschen Wiedervereinigung gefeiert.

Wann wird der Artikel 146 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland endlich umgesetzt, der da lautet:

>>Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.<<

Wann dürfen wir endlich wieder selbst mitbestimmen, welche Gesetze wir zu befolgen haben.

Wenn wir noch gar keine Verfassung haben, wieso gibt es dann ein Bundesverfassungsgericht, und Klagen wegen Verfassungswidrigkeit?

Vielen Dank im Voraus für die Antwort.
Mit freundl. Gruß

Antwort von Brigitte Zypries
2Empfehlungen
16.01.2008
Brigitte Zypries
Sehr geehrter Herr ,

bitte lesen Sie meine Antworten an Herrn Mallon vom 4. Dezember 2007 und an Herrn Patzlaff vom 11. Dezember 2007 zum gleichen Thema. Dem ist nichts hinzuzufügen.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
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Frage zum Thema Arbeit
13.01.2008
Von:

Sehr verehrte Frau Zypries!

Haben Sie vor, auf IRGENDEINE der hier gestellten Fragen zu antworten?

mfG

J.A.
Antwort von Brigitte Zypries
3Empfehlungen
22.01.2008
Brigitte Zypries
Sehr geehrter Herr ,

die Antwort lautet: Ja.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
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Ihre Frage an Brigitte Zypries
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