Brigitte Zypries (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Brigitte Zypries
Jahrgang
1953
Berufliche Qualifikation
Juristin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Bundesministerin der Justiz
Wahlkreis
Darmstadt
Landeslistenplatz
13, Hessen
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(...) Es ist daher grundsätzlich nicht zu befürchten, dass Strafverfolgungsbehörden ohne richterliche Anordnung die personenbezogenen Daten derer erheben, die es wiederholt unternehmen, sich kinderpornographisches Material zu verschaffen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Brigitte Zypries
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Frage zum Thema Vorratsdatenspeicherung
03.04.2008
Von:

Ich habe am Wochenende einen Brief der Kanzlei Schutt und Waetke bekommen wo mir vorgeworfen wird ich soll am 13.10.06 eine Datei von einem Spiel zum upload freigegeben haben. Und soll dafür 450 Euro bezahlen. Eine MOD Unterlassungsverpflichtungerklärung habe ich schon zurück geschickt. Die Beweise sind sehr wage und unzureichend. In der Schweiz hat die firma Logistep schon ein verfahren aufgebrummt bekommen wegen illegaler beschaffung von ip Adressen.

Muß ich die strafe wirklich bezahlen.??? Ich bekomme Arbeitslosen Geld 1 in höhe von 1000 Euro bin verheiratet und habe ein Kind Ich weiß nicht woher ich das Geld nehmen soll es reicht gerade zum Leben Bitte helfen sie mir ich weiß nicht mehr weiter..
Mit freundlichen Grüßen

Durch diese Abmahnwelle werden viele Existenzen zerstört... Ich habe eine Flatrate von der Telekom
Antwort von Brigitte Zypries
bisher keineEmpfehlungen
10.04.2008
Brigitte Zypries
Sehr geehrter Herr ,

bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an eine Anwältin oder einen Anwalt Ihres Vertrauens - als Bundestagsabgeordnete und Justizministerin ist es mir nicht gestattet, Rechtsrat in konkreten Einzelfällen zu geben. Ich bitte um Ihr Verständnis. Wenn Sie nicht genug Geld haben, um den Anwalt zu bezahlen, haben Sie Anspruch auf Beratungshilfe - scheuen Sie sich also bitte nicht, bei einem Anwalt nachzufragen.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
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Frage zum Thema Vorratsdatenspeicherung
06.05.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Zypries,

bereits am 13.11.2007 hatte ich Sie gebeten mir die Gesetzestexte zur Vorratsdatenspeicherung zukommen zu lassen, damit ich vor Geburt meiner Tochter die Sendmail-Konfiguration prüfen kann.
Auch wenn Sie es als über 50jähriger, kinderloser Single kaum glauben:
Als Vater einer Neugeborenen kann man nicht so nebenbei noch etliche PT an Administrationsarbeit aufbringen, da ich ja auch noch 2 andere Kinder zu versorgen habe.

Meine Tochter ist bald 5 Monate, und trotz 6 Erinnerungsmails keine Antwort. Finden Sie das OK? Ist es zu schwer eine PDF oder Link zu schicken?

Erstaunlich, dass Sie weiterhin behaupten, die Daten würden bereits erfasst. Bitte teilen Sie mir mit in welcher Datei Sendmail die VDS Daten abspeichert. Oder ist Ihre Behauptung nur eine Lüge?

Da ich nicht glaube, dass sich die Anforderungen der VDS administrativ ohne Software-Entwicklung lösen lässt, bitte ich um Auskunft mit welche Strafe ich rechnen muss, wenn ich mangels know-how die Anforderungen nicht umsetzen kann.
Antwort von Brigitte Zypries
1Empfehlung
19.05.2008
Brigitte Zypries
Sehr geehrter Herr ,

für die Anbieter von E-Mail-Diensten sind die Vorgaben zur Speicherung bestimmter Verkehrsdaten in § 113a Abs. 3 des Telekommunikationsgesetzes enthalten. Sie finden das Telekommunikationsgesetz unter www.gesetze-im-internet.de im Internet. Weiterhin können Sie Veröffentlichungen von Gesetzestexten im Buchhandel erwerben oder in öffentlichen Fachbibliotheken einsehen.

Ihre Frage, in welcher Datei die Software "sendmail" diese Daten speichert, sollten Sie an den Entwickler der Software richten.

Die Kontrolle und Durchsetzung der Verpflichtungen nach dem Telekommunikationsgesetz obliegt der Bundesnetzagentur, die u.a. nach Maßgabe des Verwaltungsvollstreckungsgesetztes Zwangsgelder festsetzen kann und an die Sie sich bei etwaigen ergänzenden (insbesondere auch technischen) Fragen wenden können ( www.bundesnetzagentur.de ).

Mir freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
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