Brigitte Zypries (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Brigitte Zypries
Jahrgang
1953
Berufliche Qualifikation
Juristin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Bundesministerin der Justiz
Wahlkreis
Darmstadt
Landeslistenplatz
13, Hessen
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(...) Da diese rechtsstaatlichen Prinzipien von Menschen umgesetzt werden und Menschen niemals perfekt agieren, ist es nicht möglich, dass ein Rechtsstaat fehlerfrei funktioniert. Das bedeutet, ein gewisses Maß an Fehlern lässt sich nicht vermeiden. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Brigitte Zypries
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Frage zum Thema Sicherheit
18.01.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Zypries,

in Ihrer Antwort vom 18.01.2008 sagen Sie, dass man "alles tun müsse, um Rechtsextremismus und insbesondere die NDP zu bekämpfen." Ein Verbot der NPD wäre daher "prinzipiell wünschenswert".

Ich vertrete einen ähnlichen Standpunkt.

Dennoch interessiert mich wie Sie zu der Bekämpfung des immer stärker werdenden Linksextremismus stehen und inwiefern ein Verbot der Partei "die.Linken" (immerhin die Nachfolgepartei der SED) ebenfalls "prinzipell wünschenswert" wäre ?

Mit freundlichen Grüßen

C.
Antwort von Brigitte Zypries
4Empfehlungen
28.01.2008
Brigitte Zypries
Sehr geehrter Herr Taylor,

aus meiner Sicht ist die Partei "Die Linke" nicht linksextrem. Auch wenn ich wenn ich mit den politischen Zielen der Partei "Die Linke" nicht übereinstimme, verbietet sich aus meiner Sicht ein Vergleich mit der rechtsextremen NPD. Diese bekämpft gezielt viele der in Deutschland lebenden Menschen und den demokratischen Rechtsstaat. Darin sehe ich einen deutlichen qualitativen Unterschied.

Die Hürden für ein Parteienverbot sind in Deutschland zurecht hoch. In einer Demokratie muss grundsätzlich jede Partei, unabhängig von den politischen Zielen, das Recht haben, für ihre Sache einzutreten. Ein Verbot kommt nur in Frage, wenn eine Partei die Grundprinzipien unserer Verfassung aktiv bekämpft. Dies ist bei der Linken nicht der Fall. Deshalb kommt ein Verbot nicht in Betracht.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
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Frage zum Thema Familie
19.01.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Zypries,

vor annährend 5 Jahren hat das Bundesverfassungsgericht den Auftrag an den Gesetzgeber erteilt, zu überprüfen, ob die gesetzliche Vermutung stimmt, dass eine nichtverheiratete Mutter dem Vater des Kindes nur dann die gleichberechtigte Teilhabe an der Erziehung des Kindes durch ein gemeinsamens Sorgerecht verweigert, wenn dafür ausschließlich kindeswohlorientierte Gründe sprechen. Hierzu wollten Sie bzw. ihr Ministerium nach langem Zögern eine Praxisbefragung machen.

Am 23.03.2007 schreiben Sie dazu: "Eine Praxisbefragung bei Rechtsanwälten und Jugendämtern soll hierüber weiteren Aufschluss geben. Die Ergebnisse dieser Befragung werden demnächst vorliegen und ausgewertet werden."

Am 22.05.2007 schrieben Sie dazu: "Eine Praxisbefragung bei Rechtsanwälten und Jugendämtern soll hierüber weiteren Aufschluss geben. Die Auswertung dieser Befragung wird demnächst vorliegen."

Am 15.06.2007 schreiben Sie dazu: "Die Auswertung der Ergebnisse aus der Umfrage des Bundesministeriums der Justiz wird in Kürze abgeschlossen sein."

Am 23.10.2007 schreiben Sie dazu: "Eine Praxisbefragung bei Rechtsanwälten und Jugendämtern soll hierzu weitere Informationen liefern. Die Auswertung dieser Befragung wird demnächst vorliegen."

Nun möchte ich nicht fragen, was Sie unter "demnächst" verstehen, sondern:

1. Welche Gründe führen dazu, dass Sie dem Beobachtungsauftrag des Bundesverfassungsgerichtes bisher nicht nachkommen sind?

2. Ist die Annahme richtig, dass tatsächlich von einem sehr großen Anteil der missbräuchlichen Ausübung der elterlichen Sorge durch die Mütter auszugehen ist?

3. Warum halten Sie die Ergebnisse der Untersuchung Ihres Ministeriums unter Verschluß?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Brigitte Zypries
21Empfehlungen
14.04.2008
Brigitte Zypries
Sehr geehrter Herr ,

eine von einem Ministerium durchgeführte Befragung ist keine wissenschaftliche Untersuchung. Vor diesem Hintergrund haben die Fragen, die Herr Harald Merker am 22. März 2008 in diesem Forum gestellt hat, durchaus ihre Berechtigung. Im Bundesministerium der Justiz wird daher derzeit geprüft, ob es erforderlich ist, ergänzend zu der Befragung eine umfassende wissenschaftliche Untersuchung in Auftrag zu geben.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
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Frage zum Thema Finanzen
22.01.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Zypries,

die Nachrichten, Meldungen und ´TV-Berichte über den Verkauf von Grundschulden, die jahrelang und auch bis zum Schluss ordnungsgemäß bedient wurden, und anschließende Verwertung in voller im Grundbuch eingetragener Höhe - obwohl zum Teil bereits getilgt - , löst insbesondere bei den Häuslebauern Angst und Entsetzen aus.

Bitte teilen Sie mir mit, was die Bundesregierung gegen diesen offensichtlich gesetzlich möglichen aber moralisch nicht vermittelbaren Missbrauch , der meines Erachtens gegen sämtliche Vorstellungen von Treu und Glauben verstößt und auch - wie es so schön heißt - mit den guten Sitten nicht vereinbar ist , unternimmt.
Antwort von Brigitte Zypries
7Empfehlungen
28.01.2008
Brigitte Zypries
Sehr geehrter Herr ,

zur Beantwortung Ihrer Frage verweise ich Sie auf meine Antwort an Herrn Jahn vom 28.01.2008.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
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Frage zum Thema Finanzen
23.01.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Zypries,

Zusätzlich zu der Anfrage von Herrn Führer vom 22.01.08 habe ich noch zu bemerken,daß nicht n ur die Grundschuld in voller Höhe duch den Forderungsankäufer ( Heuschrecken) geltend gemacht werden können, sondern zusätzlich Jahreszinsen für drei Jahre gefordert werden können. Inder Regel sind es 54 % die noch auf die volle Grundschuld draufkommen. Millionen von Menschen sind auf das Äußerste beunruhigt, auch die Kreditnehmer die immer regelmäßig ihre Kredite bedient haben. Es besteht allerdringest Handlungsbedarf. Kann hier nicht eine Rechtsverordnung erlassen werden um das zeitraubende Gesezesverfahren abzukürzen?

mit freundlichen Grüßen
H.
Antwort von Brigitte Zypries
bisher keineEmpfehlungen
12.02.2008
Brigitte Zypries
Sehr geehrter Herr ,

bitte lesen Sie zur Beantwortung Ihrer Frage meine Antwort an Herrn Jahn vom 28.01.2008:
www.abgeordnetenwatch.de

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
23.01.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Zypries,

mit großer Erschütterung musste ich vor kurzem erfahren, dass die Deutsche Post (DHL) seit geraumer Zeit routinemässig den USA personenbezogene Daten über den Briefpostverkehr zwischen D und USA zukommen läßt. (siehe: www.zeit.de ).

Ich kann kaum beschreiben, wie groß meine Bestürzung darüber ist, dass diese flagrante Mißachtung von Artikel 10 unseres Grundgesetzes nicht nur freiwillig erfolgt, sondern sogar in Zukunft noch erheblich ausgeweitet werden soll.

Mich interresiert daher sehr, wie Ihre Position (als Justizministerin, aber vor allem als Abgeordnete meines Wahlkreises) zu diesem Thema ist und wie (bzw. ob) sie hier weiter vorgehen wollen.

Vielen Dank!

mfG
Antwort von Brigitte Zypries
1Empfehlung
12.02.2008
Brigitte Zypries
Sehr geehrter Herr ,

was Sie ansprechen, ist in der Tat zumindest insoweit ein Problem, als die Absender nicht darüber informiert werden, was mit ihren Daten geschieht. Wie genau die Übermittlung der Daten gehandhabt wird und für welche Art von Sendungen es überhaupt nur gilt, können Sie bei der Aufsichtsbehörde, der Bundesnetzagentur, erfragen. Das Bundesministerium der Justiz hat keinerlei Zuständigkeiten in dem Bereich.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Brigitte Zypries
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Ihre Frage an Brigitte Zypries
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