Von:


Sehr geehrte Frau Zypries,
vor annährend 5 Jahren hat das Bundesverfassungsgericht den Auftrag an den Gesetzgeber erteilt, zu überprüfen, ob die gesetzliche Vermutung stimmt, dass eine nichtverheiratete Mutter dem Vater des Kindes nur dann die gleichberechtigte Teilhabe an der Erziehung des Kindes durch ein gemeinsamens Sorgerecht verweigert, wenn dafür ausschließlich kindeswohlorientierte Gründe sprechen. Hierzu wollten Sie bzw. ihr Ministerium nach langem Zögern eine Praxisbefragung machen.
Am 23.03.2007 schreiben Sie dazu: "Eine Praxisbefragung bei Rechtsanwälten und Jugendämtern soll hierüber weiteren Aufschluss geben. Die Ergebnisse dieser Befragung werden demnächst vorliegen und ausgewertet werden."
Am 22.05.2007 schrieben Sie dazu: "Eine Praxisbefragung bei Rechtsanwälten und Jugendämtern soll hierüber weiteren Aufschluss geben. Die Auswertung dieser Befragung wird demnächst vorliegen."
Am 15.06.2007 schreiben Sie dazu: "Die Auswertung der Ergebnisse aus der Umfrage des Bundesministeriums der Justiz wird in Kürze abgeschlossen sein."
Am 23.10.2007 schreiben Sie dazu: "Eine Praxisbefragung bei Rechtsanwälten und Jugendämtern soll hierzu weitere Informationen liefern. Die Auswertung dieser Befragung wird demnächst vorliegen."
Nun möchte ich nicht fragen, was Sie unter "demnächst" verstehen, sondern:
1. Welche Gründe führen dazu, dass Sie dem Beobachtungsauftrag des Bundesverfassungsgerichtes bisher nicht nachkommen sind?
2. Ist die Annahme richtig, dass tatsächlich von einem sehr großen Anteil der missbräuchlichen Ausübung der elterlichen Sorge durch die Mütter auszugehen ist?
3. Warum halten Sie die Ergebnisse der Untersuchung Ihres Ministeriums unter Verschluß?
Mit freundlichen Grüßen
