Brigitte Zypries (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Brigitte Zypries
Jahrgang
1953
Berufliche Qualifikation
Juristin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Bundesministerin der Justiz
Wahlkreis
Darmstadt
Landeslistenplatz
13, Hessen
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Ich halte es nicht für notwendig, eine gesetzliche Regelung zur Anpassungspflicht von Betriebsrenten vor Rentenbeginn zu schaffen. Denn es steht den Beteiligten frei, selber eine Anpassung zu vereinbaren. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
08.01.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Zypries,

ich ärgere mich schon seit längerem über das unerträgliche Verhalten der Musik- und Filmindustrie, welche durch diverse Kopierschutzmaßnahmen an CDs und DVDs oder auch durch digitales Rechtemanagement (DRM) die Nutzung der Medien beschränken. Diese machen viele Probleme. So ist es vor allem nicht möglich, diese Medien auf beliebigen Abspielgeräten zu nutzen. Kopierschutztechniken von DVDs sind zum Teil nicht mit allen Geräten abspielbar und das DRM des Online-Musikstores iTunes verhindert, dass Kunden die MP3-Player anderer Hersteller nutzen.
Im Gegensatz dazu haben Medien, die beispielsweise über Tauschbörsen heruntergeladen werden, eine exzellente Qualität und lassen sich auf nahezu jedem Abspielgerät zu jedem beliebigen Zeitpunkt abspielen.
Sie haben sich als Justizministerin auf die Seite der Musik- und Filmindustrie geschlagen, die auf ihre strikten Bestimmungen beharren und zusätzlich noch weitere, schärfere Bestimmungen fordern, die mit dem neuen Urheberrechtsgesetz jetzt durchgesetzt sind.
Die Menschen wollen lediglich unkompliziert und simpel Musik hören und Filme gucken, ohne ständig von den Kopierschutzmaßnahmen belästigt zu werden. Für mich ist es ganz logisch, dass diese Kunden irgendwann keine Lust mehr darauf haben und sich die Medien auf einfacherem Wege holen.
Meine Frage ist nun: Wie rechtfertigen Sie die Kriminalisierung insbesondere von Jugendlichen, die schlicht ihre Musik überall hören und ihre Filme überall anschauen wollen, ohne sich neue Abspielgeräte oder neue Lizenzen kaufen zu müssen? Finden Sie es wirklich gerechtfertigt, dass das Versagen von wirtschaftlichen Unternehmen auf juristischen Wege verarbeitet werden muss? Und was sagen sie den Leuten, die ihre rechtmäßig erworbenen Medien nicht anschauen können, weil ihr Mediaplayer nicht kompatibel mit den Koperschutzmaßnahmen ist?

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Brigitte Zypries
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24.01.2008
Brigitte Zypries
Sehr geehrter Herr ,

mit Kopierschutztechniken können Rechtsinhaber ihr geistiges Eigentum schützen. Der Gesetzgeber darf ihnen diesen Selbstschutz nicht aus der Hand nehmen, denn das Recht auf Eigentum ist vom Grundgesetz garantiert. Darüber hinaus beruhen die Regelungen zum Kopierschutz im Urheberrechtsgesetz (UrhG) auf zwingenden Vorgaben des europäischen Rechts. Der deutsche Gesetzgeber hatte insoweit keinen Spielraum.

Die Verwendung von Kopierschutztechniken unterliegt im Übrigen unabhängig von der gesetzlichen Regelung ohnehin den Verhältnissen des Marktes. Dort ist in letzter Zeit ein zunehmender Trend zu beobachten, vom Einsatz von Kopierschutz wieder abzukehren, weil er unter anderem aus Kompatibilitätsproblemen zu erheblicher Unzufriedenheit bei den Verbrauchern führt.

Zum Schutze der Verbraucher enthält das Urheberrechtsgesetz zudem eine Kennzeichnungspflicht für solche Werke, die mit einem technischen Schutz versehen sind. Sollte es bei rechtmäßig erworbenen Medien wegen der Kopierschutzmaßnahmen zu Kompatibilitätsproblemen kommen, können dem Käufer zivilrechtliche Gewährleistungsansprüche zustehen.

Ergänzend möchte ich darauf hinweisen, dass das Herunterladen von geschützten Werken aus Tauschbörsen zu privaten Zwecken verboten ist, wenn zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. Insbesondere bei aktueller Musik, Filmen etc. ist von einem offensichtlich rechtswidrigen Angebot auszugehen.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
09.01.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Zypries.

Wenn NPD-Chef Udo Voigt in einem Interwiew als Ziel des politschen Handelns seiner Partei die Wiedererlangung der Handlungsfähigkeit des deutschen Reiches angibt ("Das Reich ist unser Ziel und der Weg die NPD"), könnte man doch annehmen, dass damit die Absicht verbunden ist, den Bestand der Bundesrepublik Deutschland als demokratischen Rechtstaat zu beseitigen. Wenn dies zuträfe, würde das den Antrag auf ein Verbot besagter Partei nicht zweifelsfrei begründen? Wenn ja, worauf wird dann noch gewartet?

MfG
Antwort von Brigitte Zypries
3Empfehlungen
18.01.2008
Brigitte Zypries
Sehr geehrter Herr ,

ich bin der Überzeugung, dass Politik und Gesellschaft alles tun müssen, um Rechtsextremismus und insbesondere die NDP zu bekämpfen. Ein Verbot der NPD wäre deshalb prinzipiell wünschenswert. Die von Ihnen zitierte Aussage des NPD-Vorsitzenden allein reicht hierfür jedoch nicht aus. Das Bundesverfassungsgericht hat hohe Anforderungen an ein Parteiverbot gestellt. Es ist nicht schon bei einer Ablehnung, sondern erst bei einer aggressiv kämpferischen Haltung gegenüber der bestehenden Ordnung möglich. Es muss deutlich werden, dass die freiheitlich-demokratische Grundordnung dauerhaft und planvoll bekämpft werden soll. Dabei kommt es auf das Parteiprogramm und auf sonstige offizielle Publikationen der Partei an. Ebenso können Aussagen führender Parteimitglieder herangezogen werden. Da es aber auf die Verfassungswidrigkeit der Partei insgesamt ankommt, reicht eine einzelne Aussage des Parteivorsitzenden sicher nicht aus.

Auch wenn man viele weitere offensichtlich verfassungsfeindliche Aussagen der NPD zusammenträgt, ist ein Verbotsverfahren mit nicht unerheblichen Risiken verbunden. In der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. März 2003, mit der das damalige Verbotsverfahren gegen die NPD eingestellt wurde, hat das Bundesverfassungsgericht auch hohe verfahrensrechtliche Anforderungen an ein Parteiverbot gestellt, sodass auch bei einem neuen Verfahren ein Verbot keinesfalls sicher wäre.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
09.01.2008
Von:
M.

Sehr geehrte Frau Zypries,

der gerichtliche Mahnbescheid gilt als das letzte juristische Druckmittel vor einem Prozess. Von Seiten des Gerichts wird nicht geprüft, ob die Forderung sachlich berechtigt ist. Dies führt zuweilen dazu, daß der gerichtliche Mahnbescheid als "Psycho-Waffe" eingesetzt wird, um zweifelhafte bzw. ungerechtfertigte Forderungen einzutreiben.

So beschweren sich beispielsweise seit Jahren Nutzer der Seite www.starlotto.de über die oben beschriebene Praxis.
Quelle: forum.computerbetrug.de

Meine Fragen:

Wäre eine Plausibilitätsprüfung vor Versendung eines gerichtlichen Mahnbescheids nicht sinnvoll, um unseriösen Versendern das Handwerk zu legen?

Wieso schaut die Politik jahrelang tatenlos zu, wenn insbesondere Internetunternehmen mit gerichtlichen Mahnbescheiden ihr Unwesen treiben und im Juristischen nicht beheimatete "Kunden" durch Einschüchterung über den Tisch ziehen?

Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
M.
Antwort von Brigitte Zypries
3Empfehlungen
16.02.2009
Brigitte Zypries
Sehr geehrte Frau ,

das von Ihnen angesprochene Mahnverfahren dient vorrangig dazu, die Frage zu klären, ob der Antragsgegner den geltend gemachten Anspruch bestreiten will oder nicht. Auf diese Weise erfüllt das Mahnverfahren eine wichtige Funktion. Es hält nämlich die Beitreibung unbestrittener Forderungen weitgehend vom streitigen Zivilverfahren fern. Den Gerichten steht dadurch mehr Zeit zur Verfügung, sich mit streitigen Zivilverfahren zu befassen. Dabei stellen die Regelungen des Mahnverfahrens sicher, dass ein Antragsgegner auf einfache Weise verhindern kann, dass er Opfer unseriöser Antragsteller wird.

Durch die im Mahnverfahren zulässigen Rechtsbehelfe (Widerspruch, Einspruch) hat der Antragsgegner zweimal die Möglichkeit, die Überleitung in das streitige Zivilverfahren zu erreichen. Er kann zunächst gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegen. Zu diesem Zweck wird ihm von dem Gericht zusammen mit dem Mahnbescheid ein Formular übersandt, in dem er durch bloßes Ankreuzen des entsprechenden Feldes und ohne jede Begründung seinen Widerspruch gegen den geltend gemachten Anspruch erklären kann. Versäumt er dies, so hat er noch die Möglichkeit, gegen den auf der Basis des Mahnbescheids ergehenden Vollstreckungsbescheid Einspruch einzulegen. Dieser Einspruch ist schriftlich einzulegen. Er ist aber ansonsten an keine besonderen Formen geknüpft. Auch gilt im gerichtlichen Mahnverfahren generell kein Anwaltszwang. Jeder Mahnbescheid und jeder Vollstreckungsbescheid enthält eine Belehrung durch das Gericht. Darin wird der Antragsgegner auf die Wirkungen des jeweiligen Bescheides und die Möglichkeit, sich dagegen zu wenden, detailliert hingewiesen.

Die Rechtsordnung sieht damit einen einfachen Schutz gegen den Missbrauch des Mahnverfahrens vor: Denn allein durch Einlegen des Widerspruches wird verhindert, dass ein Titel ergeht. Kommt es anschließend zu einem streitigen Verfahren, so trägt derjenige, der unberechtigt Klage erhoben hat, die Kosten des Verfahrens. Kann sich eine Partei die Verteidigung gegen eine solche unberechtigte Klage wirtschaftlich nicht leisten, so kann sie für ihre Rechtsverteidigung Prozesskostenhilfe beanspruchen.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries

Anmerkung der Redaktion
Die Antwort von Frau Brigitte Zypries erreichte uns bereits am 28. Januar 2009, konnte allerdings aus technischen Gründen erst heute freigeschaltet werden. Wir bitten diesen Umstand zu entschuldigen.
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Frage zum Thema Wirtschaft
09.01.2008
Von:

Sehr verehrte Frau Zypries!

Nach einer Meldung der FR vom 9.1.08 haben Sie sich gestern auf der Arbeitstagung des Beamtenbundes deutlich gegen die Privatisierung wichtiger staatlicher Dienstleistungen ausgesprochen.
Haben Sie schon Ihren Kabinettskollegen Tiefensee aufgefordert, die Privatisierung des größten Staatsbetriebes,der Deutschen Bahn, aufzugeben ?

Mit freundlichen Grüßen und in der Hoffnung einer baldigen Antwort
Dr.
Antwort von Brigitte Zypries
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21.02.2008
Brigitte Zypries
Sehr geehrter Herr Dr. ,

in meiner Rede am 9.1.2008 habe ich Privatisierung nur für die Kernbereiche staatlichen Handels, wie zum Beispiel Polizeiaufgaben, ausgeschlossen. Daneben verbleiben durchaus Bereiche, bei denen über eine Privatisierung nachgedacht werden kann. Wichtig ist, dass durch detaillierte vertragliche Vorgaben jeweils gewährleistet wird, dass sich Privatisierungen für die Bürgerinnen und Bürger nicht nachteilig auswirken. Dies muss im Einzelfall entschieden werden.

Eine mögliche Privatisierung der Deutschen Bahn wird zurzeit sehr ausführlich und gründlich durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung geprüft. Vor diesem Hintergrund halte ich es für sinnvoll, zunächst die Prüfung der verschiedenen denkbaren Modelle abzuwarten, die jeweiligen Konsequenzen umfassend herauszuarbeiten und erst anschließend eine Bewertung vorzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
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Frage zum Thema Verwaltung und Föderalismus
09.01.2008
Von:

Verehrte Frau Bundesministerin und MdB Zypriess,

Lese heute Ihre Aussage vor dem dbb: "Schlankheitswahn hätten nicht nur Frauen sondern auch politische Ideologen" - betr. Schlanker Staat.
Liegen Sie hier nicht total falsch?
Am Sonntag in der WamS unter "Contra 1968er" wird erwähnt, dass die 68er mithalfen die Verwaltungen aufzublähen. Ich füge hinzu: Nicht nur die. "Und daran knappern wir heute noch". – Wie wahr!!
Anderswo heißt es immer wieder, 60% der Juristischen Weltliteratur kommen aus der BRD.
Außerdem stöhnen wir in allen 16 Verwaltungen unter den hohen teilweise mehr als 50% Personalkosten.
Lt. Schuldenmonitor bei der Bertelmannstiftung sind Schuldenberge in den Ländern und dem Bund seit 1970 aufgehäuft worden.
Gem. der Schuldenuhr beim Bund der Steuerzahler haben wir aufgrund dieser aufgeblähten Verwaltungen € Bio. 1,5 Billionen (obwohl 2000 und 2001 € 51 Mrd. UMTS-Lizenzeinnahmen gutgeschrieben wurden) bald erreicht. Oft kamen u.a. zusätzliche Wahlgeschenke zum Machterhalt, Machterzielung hinzu, Blühende Landschaften aus der Portokasse (halte die Wiedervereinigung trotzdem für ein epochales, einmaliges Ereignis – Dank sei den friedlich demonstrierenden, heute Jungen Bundesbürgern -, aber von der Politik unter falschen Vorzeichen veranlasst) und vor allem seit Jahren keinerlei Politische Schritte hin zu Konsumtiver Kostenreduzierung am eigenen Platz oder durch Länderneugliederung.
Vor allem aber keine Hinweise auf die durch die Aufblähung in Zukunft fälligen Vorsorgelasten – siehe Prof. Raffelhüschen.
Dürfen Sie als Person an der Schaltzentrale davon reden, es brauche keines Bürokratieabbaues, keines Schrittes hin zum Schlanken Staat?
Wollen Sie eher, dass unsere Kinder und Kindeskinder an den vorwiegend von den Politisch Verantwortlichen der Vergangenheit aufgehäuften Schuldenbergen tragen müssen.
Derrière nous le deluge darf doch Ihr Leitspruch nicht sein?

Grüsse und mit der Bitte verbunden, eine Klarstellung Ihrer Hypothese vorzunmehmen.

Maier
Antwort von Brigitte Zypries
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18.01.2008
Brigitte Zypries
Sehr geehrter Herr Maier,

ich denke, wir verstehen beide etwas Unterschiedliches unter dem Begriff "Schlanker Staat". Meine These stelle ich deshalb gerne klar.

In der von Ihnen zitierten Rede ging es mir um die Privatisierung öffentlicher Güter, nicht um Bürokratieabbau. Es gibt wichtige und zentrale Aufgaben, die nur von der öffentlichen Hand zu erfüllen sind, weil sie von privatwirtschaftlichen Unternehmen nicht adäquat ausgeführt werden und weil der Staat für ihre Bereitstellung die Verantwortung trägt. Die Aufgaben von Polizei und Justizvollzugsbehörden beispielsweise müssen weiterhin vom Staat erfüllt werden, denn diese Aufgaben sind oft mit einem Eingriff in die Freiheit von Bürgerinnen und Bürgern verbunden. Die Ausführung durch ein Privatunternehmen bietet nicht den gleichen rechtsstaatlichen Schutz wie eine Erfüllung durch den Staat. Auch führt die Privatisierung von Dienstleistungen nicht immer zu Verbesserungen.

Ich habe in der selben Rede aber auch darauf hingewiesen, dass es durchaus Bereiche gibt, in denen sich der Staat mehr zurückziehen muss. Brauereien und Weingüter beispielsweise können sicher besser privat
bewirtschaftet werden als durch den Staat. Hier muss sich der Staat auch mehr zurückziehen. Wichtig ist nur eine differenzierte Betrachtung der unterschiedlichen Aufgaben.

Die Forderung nach Bürokratieabbau und einem Abbau der Verschuldung, die Sie ansprechen, ist eine ganz andere Frage. Ich stimme Ihnen zu, dass der Staat bei der Erfüllung seiner Aufgaben möglichst effizient vorgehen soll. Mein sozialdemokratischer Kabinettskollege Peer Steinbrück führt hier konsequent den Weg fort, den sein Vorgänger Hans Eichel begonnen hat. Wir senken die Kosten im Rahmen des Möglichen und reduzieren so die Neuverschuldung. Das ist auch mit großen Einschränkungen verbunden.
Jedes Jahr werden alle Ausgaben des Staates neu auf den Prüfstand gestellt. Dies ist auch sehr erfolgreich: Nach den aktuellen Planungen wird es uns im Jahr 2011 erstmals seit 1969 wieder gelingen, einen
ausgeglichenen Haushalt vorzulegen.

Für weitere Ausführungen hierzu, verweise ich Sie auf den vollständigen Text meiner Rede vor dem Deutschen Beamtenbund (dbb), den Sie unter www.bmj.de nachlesen können.

Mit freundlichen Grüßen

Brigitte Zypries
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