Brigitte Zypries (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Brigitte Zypries
Jahrgang
1953
Berufliche Qualifikation
Juristin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Bundesministerin der Justiz
Wahlkreis
Darmstadt
Landeslistenplatz
13, Hessen
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Es stimmt, dass bei Dienstverträgen kein konkreter Erfolg geschuldet wird. Das liegt daran, dass die Gegenstände eines Dienstvertrages von dem Dienstleistenden typischerweise nicht vollständig beherrscht werden können. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Familie
04.01.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Zypries,

wann schaffen Sie die Willkür der Sozialbürokratie in Bezug auf die Schwieger- und Enkelkindhaftung beim Elternunterhalt (Heimpflege) durch ein klares und interpretationsfreies Gesetz ab. Zur Zeit ist diese Haftung vom Wohnort abhängig. Gegensätzliche Urteile von OLG´s ermöglichen es den Bürokraten, mich um meine eigene Altersvorsorge zu bringen. Verweisen Sie mich bitte nicht an Rechtsanwälte, denn diese haben keine Gesetzgebungkompetenz.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Brigitte Zypries
2Empfehlungen
23.01.2008
Brigitte Zypries
Sehr geehrter Herr ,

es ist richtig, dass Kinder aber auch Enkelkinder gegenüber ihren Eltern bzw Großeltern unterhaltspflichtig sein können, wenn diese in einem Heim gepflegt werden müssen. Reichen das eigene Einkommen und Vermögen, die Leistungen der Pflegeversicherung bzw. die Leistungen der Grundsicherung im Alter zur Finanzierung nicht aus, besteht die Möglichkeit, dass die Sozialleistungsträger gegenüber den Kindern einen Unterhaltsanspruch geltend machen. Die Voraussetzungen hierfür sind zum einen in den jeweiligen Sozialgesetzen geregelt. Zum anderen werden einem Rückgriff stets durch das Unterhaltsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches Grenzen gesetzt.

Es muss aber jeder Einzelfall genau betrachtet werden, weil es auf die konkreten Verhältnisse aller denkbar Unterhaltspflichtigen ankommt. Die Vielfalt der zu berücksichtigenden Lebensverhältnisse schließen eine gesetzliche Regelung aus, die es erlauben würde, gleichsam auf Knopfdruck ein Ergebnis zu präsentieren. Das bedeutet aber nicht Willkür. Das Gesetz gibt einen klaren Rahmen vor, der durch die Gerichte in Leitlinien und Grundsatzurteilen konkretisiert ist. So hat der Bundesgerichtshof beispielsweise Grundsätze dafür entwickelt, welches Einkommen ein Kind für sich, seine Ehefrau und seine eigenen unterhaltsberechtigten Kinder behalten darf. Auch ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geklärt, dass ein unterhaltspflichtiges Kind berechtigt ist, eine angemessene private Altersvorsorge anzusparen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Brigitte Zypries
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
04.01.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Minister,

in den politischen Magazinen im Fernsehen (zuletzt Panorama am 3.01.08) wird nachgewiesen, dass Firmen nicht nur Hungerlöhne bezahlen, sondern auch gesetzliche Vorgaben wie Urlaubsanspruch mit Lohnfortzahlung oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall verweigern. Sogar eine Geschäftsführerin räumt ein, dass dies bewusst so gehandhabt wird, da betriebswirtschaftliche Überlegungen vorgehen. Sie werden nun einräumen, alles kein Problem, wir sind ein Rechtsstaat, wo der Beschäftigte seine Ansprüche einklagen kann. Leider nur Theorie. Wenn der geschädigte Arbeitnehmer seine Ansprüche geltend macht, wird ihm gekündigt. Als wirtschaftlich Abhängiger hat er keine Chance. Die Aussicht Arbeitslosigkeit mit evtl. Sperrfrist ist nicht sehr verlockend.

Was denken Sie zu tun, um die Stellung der wirtschaftlich Abhängigen zu stärken? Wäre es eine Lösung, ein spürbares Bussgeld anzudrohen und auch durchzusetzen bei Missachtung der Gesetze? Wäre es ein anderer gangbare Weg, ein Kündigungsverbot im Gesetz vorzugeben, wenn der Beschäftigte gegen ungesetzliche Arbeitsbedingungen klagt? Oder halten Sie die Situation für angemessen, die keine gesetzliche Regelung bedarf?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Brigitte Zypries
bisher keineEmpfehlungen
29.02.2008
Brigitte Zypries
Sehr geehrter Herr ,

ich meine in der Tat, dass die bestehenden Regelungen des Arbeitsrechts ausreichen. Sie können Ihre Frage aber gerne auch noch an Olaf Scholz, den Bundesarbeitsminister, richten. Dieser ist für die in Rede stehende Gesetzgebung zuständig.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
04.01.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Zypries,

als ältere Frau, einst Schulleiterin und Mutter dreier - nun erwachsener - Söhne, frage ich mich ernsthaft, was Sie mit dieser "Leisetreterei" gegenüber krimineller Jugendlicher bezwecken. Wer gibt Ihnen und den übrigen Genossen die Anweisungen, die zweifelsfrei gegen den deutschen Normalbürger gerichtet sind?
Die 68er wollten eine "andere Republik". Danke, die haben wir nun:
  • Lehrer werden von ihren Schülern verbal und tätlich angegriffen.
  • Ältere Menschen trauen sich am Abend nicht mehr auf die Straße, geschweigedenn in eine S-Bahn.
  • Pöbelnde und spuckende Jugendliche (mit Migrationshintergrund) dürfen auch am Tage nicht mehr zurechtgewiesen werden, aus Angst, verletzt zu werden.
  • Die Rechte des Bürgers werden ständig mehr und mehr eingeschränkt,
  • Die Poliker erhöhen sich lustvoll ihre Diäten, während das Volk unter immer neuen Preiserhöhungen (Strom, Gas, Öl) leidet.
Noch mehr Ärgerlichkeiten würden die zugeteilten Zeilen sprengen.
Friedrich der Große sagte einst: "Ich bin der erste Diener meines Volkes" - doch das war einmal, in Preußen!
Und was tun Sie, Frau Ministerin ?
Antwort von Brigitte Zypries
1Empfehlung
14.02.2008
Brigitte Zypries
Sehr geehrte Frau ,

ich frage mich, wie Sie darauf kommen, dass ich vorhandene Probleme leise trete?! Das tue ich nicht. Ich bin allerdings überzeugt, dass wir Probleme nur lösen können, wenn wir ihre Ursachen bekämpfen. Hierauf bin ich bereits in meiner Antwort an Herrn Klein eingegangen, auf die ich Sie verweisen möchte:
www.abgeordnetenwatch.de

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
06.01.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Brigitte Zypries

Eine Abmahnung wegen Verstoß gegen das UrhG, beinhaltet den Unterlassungsanspruch, der sich aufteilt in:
(1) die Abgabe einer Strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie in den zu zahlenden Anwaltsgebühren (Stichpunkt: Geschäftsführung ohne Auftrag, §§ 677 BGB + Störerhaftung) und
(2) den Schadensersatzanspruch (Schadensersatz gegenüber dem Rechteinhaber).

Resultierend daraus, wird durch den Gesetzgeber dem Rechteinhaber zugesichert, dass der Anschlussinhaber grundsätzlich verantwortlich sei was über seinen Anschluss aus passiert. Diese schließt die Handlungen unbefugter Dritter mit ein. Der Anschlussinhaber ist verantwortlich bzw. haftbar = Störerhaftung! Anders sieht es dabei aus bei den Schadensersatzforderungen. Die sind nicht einforderbar, solange keiner ein Geständnis ablegt. Denn zur Durchsetzung dieser Kosten, wäre ein Vorsatz/Täterschaft - Grundvoraussetzung. Solange niemand, sagt: Ich war es! sind Schadensersatzforderungen nicht Nachweisbar. Außer man hätte den Beweis in Form der Festplatte.
Nun gibt es jedenfalls bei uns viel Pro, aber auch Contra. Die Befürworter sagen: man muss die Rechteinhaber auch verstehen, sie müssen ihre Interessen (Werke) schützen und würden ohne diese gesetzliche Störerhaftung - leer ausgehen. Die Gegner sagen, es ist ungerecht das der Anschlussinhaber, generell haftbar wäre über das was über seinem Anschluss aus passiert.

Meine Fragen:
Was ist eigentlich genau, Störerhaftung bei Urheberrechtsstreitigkeiten?
Wie ist Störerhaftung definiert?
Haben wir mit unseren Standpunkt Recht oder liegen wir falsch?
Was ist geltendes deutsches Recht?
Antwort von Brigitte Zypries
35Empfehlungen
28.01.2008
Brigitte Zypries
Sehr geehrter Herr ,

bei einer Rechtsverletzung können einem Urheber Ansprüche auf Beseitigung, Unterlassung und Schadensersatz zustehen (§ 97 Abs. 1 S. 1 des Urheberrechtsgesetzes). Anspruchsgegner ist grundsätzlich der Verletzer des geschützten Rechts. Bei den sog. Abwehransprüchen (Beseitigung und Unterlassung), nicht aber bei Schadensersatzansprüchen, kann neben dem Verletzer auch der Störer haften.

Die ständige Rechtsprechung wendet hierfür § 1004 des Bürgerlichen Gesetzbuches entsprechend an. Eine Haftung als Störer setzt voraus, dass sich dieser an der Herbeiführung der Urheberrechtsverletzung eines Dritten durch willentliche und ursächliche Mitwirkung beteiligt und dabei eine zumutbare Verhaltenspflicht, insbesondere eine Prüfpflicht, verletzt.

Ihre Ausführungen zu einer gesetzlich vorgeschriebenen Haftung des Anschlussinhabers treffen so nicht zu. Im UrhG existiert keine Regelung, dass der Anschlussinhaber generell als Störer in Anspruch genommen werden kann. Die Rechtsprechung stellt maßgeblich auf den Einzelfall ab und hat noch keine einheitliche Linie gefunden. Entscheidend ist, ob dem Anschlussinhaber eine Prüfungspflicht obliegt und wenn ja, ob er diese verletzt hat. Für einen Schadensersatzanspruch ist hingegen Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Verletzers hinsichtlich der Rechtsverletzung notwendig.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
07.01.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Zypries,

"Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat sich gegen eine Verlängerung der Höchststrafen im Jugendstrafrecht ausgesprochen. Je länger junge Straftäter in Haft sitzen, desto schwieriger werde es, sie später in die Gesellschaft zu integrieren, sagte sie." (Quelle: ARD Morgenmagazin)

Die beiden Täter von München, Serkan A. (20) und Spiridon L. (17), haben bereits eine umfangreiche Polizei-Akte (Serkan A.: 32 Einträge, Spiridon L.: 20 Einträge), darunter Körperverletzung, schwerer Diebstahl, Verstoß gegen BTMG, Betrug, Nötigung, Unterschlagung, schwerer Raub, räuberische Erpressung, Verstoß gegen Waffengesetz usw.

(Quelle: www.bild.t-online.de )

Sind Sie wirklich der Ansicht, daß man bei solchen offensichtlichen Schwerkriminellen den Gedanken der Resozialisierung in den Vordergrund stellen sollte (einmal abgesehen davon, daß manche schlicht und einfach nicht sozialisierbar sind), oder sollte man nicht langsam einmal an den Opferschutz denken?

Denn sind wir einmal ehrlich: wenn man sich die Brutalität auf dem Überwachungsvideo anschaut, ist es wohl eher Zufall, daß der 76-jährige diesen feigen Überfall überlebt hat. Und ich glaube, dieser Mann hat in seinem Leben eine Menge für diesen Staat geleistet und verdient es, von diesem Staat geschützt zu werden.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Brigitte Zypries
1Empfehlung
27.02.2009
Brigitte Zypries
Sehr geehrter Herr ,

nicht erst seit dem Überfall, der sich am Abend des 20. Dezember 2007 in München ereignet und uns alle angesichts schwerster Brutalität zutiefst bewegt hat, habe ich immer wieder betont: Wir müssen hart gegen Kriminalität vorgehen - aber wir müssen vor allem ihre Ursachen konsequent bekämpfen. Dazu stehe ich ebenso wie zu meiner Meinung, dass wir das Jugendstrafrecht nicht ändern müssen, um im Einzelfall angemessen auf Jugendkriminalität gleich welcher Art und Schwere reagieren zu können. Das geltende Jugendstrafrecht hat sich bewährt. Es stellt einen breiten Katalog von Rechtsfolgen zur Verfügung, der auch das von Ihnen geforderte harte Vorgehen gegen schwerste Jugendgewaltkriminalität ermöglicht - wenn es im Einzelfall erforderlich sein sollte. Das belegt meines Erachtens auch das gegen die U-Bahn-Schläger ergangene Urteil: Serkan A., bei dem die gerichtliche Prüfung ergeben hat, dass die Voraussetzungen für eine Anwendung des Jugendstrafrechts nicht vorliegen, wurde nach dem für Erwachsene geltenden Strafrecht zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren und Spiridon L. zu einer Jugendstrafe von 8 Jahren und 6 Monaten verurteilt.

Statt in der politischen Debatte immer wieder Forderungen wie die nach Anhebung des Höchstmaßes der Jugendstrafe zu stellen, sollten die für die Umsetzung des geltenden Jugendstrafrechts Verantwortlich dafür Sorge tragen, dass die Polizei, Justiz und Jugendhilfe ausreichend personell und auch sonst ausreichend finanziell ausgestattet sind. Nur so kann gewährleistet werden, dass die bestehenden Möglichkeiten in der Praxis auch konsequent umgesetzt werden. Dadurch wäre dem Schutz der Allgemeinheit besser gedient als durch eine pauschal größere "Härte".

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
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