Brigitte Zypries (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Brigitte Zypries
Jahrgang
1953
Berufliche Qualifikation
Juristin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Bundesministerin der Justiz
Wahlkreis
Darmstadt
Landeslistenplatz
13, Hessen
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(...) Dabei wird trotz Ihrer Kritik an dieser Form zunächst eine auf Selbstverpflichtung und Selbstregulierung der Kreditwirtschaft beruhende Lösung angestrebt. Die Bundesregierung betreibt ergänzend die Reform des Kontopfändungsschutzes ("P-Konto"), um die Belastungen der Kreditwirtschaft durch Kontopfändungen zu reduzieren. Diese sind oftmals Anlass für Kontokündigungen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
16.12.2007
Von:

Zitat aus einer aktuellen BMJ-Pressemitteilung:
"Künftig wird - aufgrund der europarechtlichen Vorgaben - das Schutzalter für Opfer von sechzehn auf achtzehn angehoben. Gleichzeitig verlangt der Rahmenbeschluss, dass der Täterkreis auch auf Personen unter achtzehn ausgedehnt wird. [...] "Es ist verantwortungslos, unsere redlichen Bemühungen, Kinder vor Prostitution zu schützen, durch gezielte Falschinformationen zu diskreditieren", betonte Zypries."

Warum begründen Sie diese lebensferne Gesetzesänderung ausgerechnet mit dem ´Schutz vorm Abgleiten in die Prostitution´? Befürchten Sie, Jugendlichen könnte Geld wichtiger sein als die staatlich verordnete Moral der Alten?

Außerdem:
Die Gesetzesänderung zielt ja schließlich darauf ab, sexueller Ausbeutung vorzubeugen.

Wieso also setzen Sie diese ´EU-Vorgaben´ nicht gleich in Form von U18-Burkas bzw. dem Verbot des Verkaufs von aufreizender Kleidung an Minderjährige durch? Wie wäre es mit speziellen Lagern, in denen Minderjährige nach Geschlechtern getrennt aufwachsen?

Oder noch besser, nach dem Vorbild Kaspar Hausers: völlig ohne soziale Kontakte. Denn wie Sie ja wissen, entstehen durch den Kontakt zu Mitmenschen massive Gefahren für die Heranwachsenden.

Pornographische Darstellungen, Kinderschänder, Prostitution, Killerspiele, Push-up-BHs usw. gibt es ja nur, weil in unserer Gesellschaft Menschen aller Altersgruppen zusammenleben.

Und nachdem ich all dies geschrieben habe, würde ich ganz gerne noch zwei Dinge von Ihnen wissen:

Glauben Sie ...

1. ..., dass sich sexuell aktive junge Menschen durch diese Gesetzesänderung sicherer fühlen können? (Vor allem Jungs müssen ja stets Angst haben, verleumdet zu werden. Vgl. den Fall Marco W.)

2. ..., dass Sie und Ihre KollegInnen weiterhin gesellschafts- und fortschrittsfeindliche EU-Vorgaben durchwinken können, ohne dass noch vorhandene Restvertrauen der Wählerschaft zu verlieren?

Mit freundlichem Gruß,
.
Antwort von Brigitte Zypries
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29.01.2008
Brigitte Zypries
Sehr geehrter Herr ,

wenn Sie die von Ihnen zitierte Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums richtig und vollständig lesen, werden Ihnen die Gründe und der Hintergrund des EU-Rahmenbeschlusses deutlich werden.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
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Frage zum Thema Familie
17.12.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Zypries,

als alleinerziehende, geschieden, allein sorgeberechtigte Mutter einer 4 jährigen Tochter habe ich zum neuen Gesetz eine Frage.

Was ich nicht verstehe, wenn jetzt immer die Kinder egal in der wievielten Ehe usw. an erster Stelle stehen, warum ist es der 2.ten Ehefrau nicht zuzumuten zum Famieleneinkommen beizutragen.

Mein Exmann zahlt nicht einmal den Mindestunterhalt obwohl seine 2.te Frau wieder arbeiten geht. In 2.ter Ehe ist auch eine Tochter da.

Die beiden müssen sich teilen was nach Berechnung des Gerichts bei meinem Exmann übrig bleibt.

Ich muss sagen, ich finde es gut wenn die 2.ten und 3.ten Ehen nicht unter unnötigen Exehegattenunterhalt leiden und "neu" anfangen können.

Aber ich gehe auch Vollzeit arbeiten fahre jeden Tag 100 km hin und zurück auf die Arbeit und muss sehen wie ich rum komme. Es geht ja nicht um mich, aber um den Mindestunterhalt für meine Tochter.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Und wünsche schon jetzt schöne Feiertage

MfG
Antwort von Brigitte Zypries
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12.02.2008
Brigitte Zypries
Sehr geehrte Frau ,

da Ihr früherer Mann für Ihre Tochter nicht einmal den Mindestunterhalt bezahlen kann, verstehe ich Ihre Frage sehr gut. Es ist zunächst so, dass in erster Linie die Eltern für den Unterhalt ihrer Kinder verantwortlich sind. Stiefeltern sind gegenüber den Kindern ihres Partners nicht zu Unterhalt verpflichtet, weil sie mit den Kindern nicht direkt verwandt sind. Deshalb kann das Einkommen der heutigen Frau Ihres Mannes bei der Berechnung des Unterhaltsanspruch Ihrer Tochter nicht direkt berücksichtigt werden. Insofern hat sich durch die Reform des Unterhaltsrechts auch nichts geändert.

Eine andere Frage ist, ob die zweite Frau Ihres früheren Mannes nicht zumindest teilweise zum Barunterhalt der Halbschwester Ihrer Tochter beitragen kann. Das würde gegebenenfalls den Anteil Ihrer Tochter am Einkommen Ihres früheren Mannes erhöhen. Das kann im Einzelfall zu erwägen sein, hängt jedoch von den konkreten Verhältnissen der Familie ab.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Brigitte Zypries
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
17.12.2007
Von:

Der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Sebastian Edathy, hat eine rasche Zustimmung der Sozialdemokraten zu heimlichen Online-Durchsuchungen nach dem Urteil aus Karlsruhe angekündigt. Die SPD sei nie prinzipiell gegen eine Regelung zur Ausforschung "informationstechnischer Systeme" gewesen, sagte der Sozialdemokrat der B.Z. am Sonntag. Sobald voraussichtlich im Frühjahr die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Befugnis für Netzbespitzelungen im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz vorliege, könne ein entsprechender Entwurf zur Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) verabschiedet werden.

Wie vereinbart sich diese Pressemeldung mit Ihrer Aussage vom 4.12.07 hier im Abgeordnetenwatch.de, in dem Sie sagten, sie würden einem Entschließungsantrag (BR-Drucksache 798/1/07) nie zustimmen (sie gehören ja auch der SPD an) ? Wieso kann man das Gefühl nicht loswerden, dass der Staat kein Interesse hat, die informelle Selbstbestimmung weiterhin zu ermöglichen und warum darf die Polizei bereits *ohne* richterlichen Beschluss solche Aktionen durchführen, um sich bei Bedarf erst nachträglich eine Erlaubnis durch z.B. Gefahr im Verzug zu holen ?
Antwort von Brigitte Zypries
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29.02.2008
Brigitte Zypries
Sehr geehrter Herr ,

es geht um zwei verschiedene Themen: Das eine ist die Online-Durchsuchung von Festplatten, über die das Bundesverfassungsgericht am 27. Februar 2008 entschieden hat. Der zweite Absatz Ihrer Frage bezieht sich auf die Vorratsdatenspeicherung und die Verwendung dieser Informationen für zivilrechtliche Zwecke. Das hat nichts mit der Online-Durchsuchung zu tun und deshalb sind beide Aussagen richtig.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
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Frage zum Thema Familie
18.12.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Zypries,

die neue Düsseldorfer Tabelle ist veröffentlicht worden. Was mir nun auffällt, ist dass allgemein von einer durchschnittlichen Steigerung des Unterhaltes gesprochen wird.

Ist es nicht aber so, dass in den Fällen in denen bisher der 135 % -Satz der Tabelle als Mindestunterhalt, der mit unter Berufung auf die gesteigerten Erwerbsobliegenheit (Überstunden / Nebenjob) gezahlt werden musste nun auf 100 % sinkt. Also es in diesen Fällen zu einer erheblichen Unterhaltsreduzierung kommt, die über 10 % liegen und somit eine Änderung bestehender Titel rechtfertigt.

Ich wäre dankbar für eine qualifizierte Stellungnahme und verbleibe mit freundliche Grüßen
Antwort von Brigitte Zypries
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23.01.2008
Brigitte Zypries
Sehr geehrte Frau ,

entscheidend für die tatsächliche Höhe des Kindesunterhalts ist, von welchem Betrag "100 %" zu bezahlen sind. Bislang waren unter Anrechnung des Kindergeldes mindestens "135%" des Regelbetrags nach der Regelbetrag-Verordnung vom 1. Juli 2007 zu bezahlen. In der ersten Altergruppe (0-5) waren dies 196 Euro, in der zweiten Altersgruppe (6-11) 245 Euro und in der dritten Altersgruppe 288 Euro. "100" des heute geltenden Mindestunterhalts betragen hingegen in der ersten Altergruppe (0-5) 202 Euro, in der zweiten Altersgruppe (6-11) 245 Euro und in der dritten Altersgruppe 288 Euro. Sie sehen: In der ersten Altersgruppe steigt der Unterhalt um 6 Euro, in den beiden anderen Gruppe bleibt er gleich. In den neuen Bundesländern steigt der Unterhalt in allen drei Gruppen. Daher wird allgemein zu Recht von einer Steigerung des Unterhalts für minderjährige Kinder gesprochen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Brigitte Zypries
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Frage zum Thema Familie
18.12.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Zypries,

als Mutter einer fast 10-jährigen Tochter müsste ich mich eigentlich darüber freuen, dass der Kindesunterhalt ab 01.01.2008 wieder gestiegen ist. Leider ist das nicht der Fall, denn seit der Geburt meiner Tochter hatte ich bislang nur Unkosten durch Gerichtsvollzieher, Anwälte, etc. die immer wieder den Versuch gestartet haben, den Unterhalt für die Tochter zu vollstrecken. Leider ohne jeden Erfolg.

Sicherlich bin ich kein Einzelfall. Jugendämter bearbeiten täglich Anträge auf UVG, weil die Unterhaltspflichtigen nicht mehr zahlen.
In anderen Ländern werden dies Menschen verhaftet, wenn sie die Kinder finanziell vernachlässigen. Das zeigt Wirkung, aber in Deutschland habe ich die Erfahrung gemacht, dass selbst eine Anzeige wg. Verletzung der Unterhaltspflicht nicht viel bringt, wenn der Kindesvater angibt, keinen Job zu haben. Den hatte er gekündigt, nachdem diverse Gläubiger ihn beim Arbeitgeber zu pfänden versuchten. Aber auch das liess sich nicht beweisen.

Inzwischen hat er das Gesetz auf seiner Seite und hat Insolvenzantrag gestellt. Nun schuldet er über 11.000 EUR Unterhalt, wovon meine Tochter nur einen Bruchteil im Laufe der nächsten 7 Jahre gezahlt bekommt.

Ich frage mich, soll das zum Wohle des Kindes sein?
Ich sehe hier dringenden Handlungsbedarf !!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Brigitte Zypries
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29.02.2008
Brigitte Zypries
Sehr geehrte Frau ,

was Sie schildern, ist in der Tat tragisch. Aber der Gesetzgeber kann natürlich nichts daran ändern, wenn der Zahlungspflichtige insolvent geht. Gesetzliche Regeln dagegen gibt es nicht. Sie erhalten aber den Unterhalt, den der Vater des Kindes zu zahlen verpflichtet wäre, von der Unterhaltsvorschusskasse. Insofern stehen Sie nicht schlechter.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
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Ihre Frage an Brigitte Zypries
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