Von:


Sehr geehrte Frau Zypries,
das neue Unterhaltsgesetz ist sicherlich schon längst überfällig, dennoch beschäftigen mich da einige Sachen sehr. Es wird beschlossen , dass alle Kinder gleichgestellt werden, ob ehelich oder unehelich und somit ein sozialer Gleichstand aller erreicht wird.
Ich lebe in einer Beziehung, wo mein Lebensgefährte 3 Kinder aus einer noch nicht geschiedenen Ehe hat (Scheidung läuft), diese sind 14, 12 und 6 Jahre. Der älteste Sohn lebt bei uns, die beiden jüngeren bei der Kindesmutter. Mein Lebensgefährte zahlt monatlich Ehegatten u. Kindesunterhalt, unterliegt aber auch einer Mangelfallberechnung.
Nun meine Frage an Sie, die Kindesmutter geht einer geringfügigen Beschäftigung nach, erhält selbst Unterhalt , zahlt aber für ihr Kind, das bei uns lebt, keinerlei Unterhalt und erbringt auch keine Nachweise, trotz mehrfacher Aufforderungen.. Wie wird dies in Zukunft geregelt ?
Denn das OLG Oldenburg hat jetzt einen Vergleichsvorschlag erbracht , in dem meinem Lebenspartner NICHT mal mehr ein Betreuungsbonus in Höhe des eigentlichen Unterhaltes in Höhe von 250 € gewährt werden soll.
Bitte erklären sie mir, wieso ein Vater der eins seiner Kinder im Haushalt leben hat, ein Mindestselbstbehalt von 890€ gegenüber seinen anderen Kindern und ein Selbstbehalt von 1000€ gegenüber der Noch-Ehefrau hat???
Na der neuen Gesetzteslage sollte doch jedes Kind den gleichen Anteil an Unterhalt zustehen? Somit wäre ja dann das Kind in unserem Haushalt finanziell benachteiligt, gegenüber seinen leiblichen Geschwistern.Auch wenn ich selbst meinen eigenen Lebensunterhalt verdiene, habe ich dennoch auch ein Kind was über Jahre keinen Cent Unterhalt von seinem Vater erhalten.
Und nehmen sie es mir bitte nicht übel , aber warum sollte die neue Lebenspartnerin, für das Kind aufkommen, wenn es doch eine leibliche Mutter hat, die genauso dafür aufkommen kann, dies sehe ich jedenfalls als moralische Verpflichtung an, doch was sagt das neue Gesetz dazu aus?