Brigitte Zypries (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Brigitte Zypries
Jahrgang
1953
Berufliche Qualifikation
Juristin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Bundesministerin der Justiz
Wahlkreis
Darmstadt
Landeslistenplatz
13, Hessen
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(...) Wer aber meint, sei es aus pädophiler Neigung oder zum Schutz einer falsch verstandenen Freiheit, mit erheblicher krimineller Energie sogar die beabsichtigten Maßnahmen in ihr Gegenteil verkehren zu müssen, indem er eine Liste der gesperrten Angebote verbreitet, wird sich davon trotz Strafandrohung ebensowenig abhalten lassen, wie alle Arten von Sicherheitsmaßnahmen nicht verhindern können, dass EDV-Systeme jeder Art angegriffen und "geknackt" werden. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
27.10.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Brigitte Zypries !

Wie Ihre Kollegin Frau Ulla Schmidt uns hier in abgeordnetenwatch.de aktuell mitteilt, gibt es Ihrerseits Kompromissvorschläge ggü. dem Koalitionspartner bezüglich der Unterhaltsrechtsreform.

Ihren, den von Frau Ulla Schmidt, Optimismus der Rechtskraft der Unterhaltsrechtsreform zum 01.01.2008 würde sicherlich nicht nur ich teilen wollen.

Deshalb möchte ich Sie als verantwortliche Bundesministerin, wie auch des vom BVerfG bekannten Beschlusses wohl in Folge des durch Sie mit entwickelten nicht verfassungskonformen Kompromisses der Fraktionsspitzen fragen: Wann dürfen die betroffenen Bürger, wie auch Juristen der Gerichte unabhängig der Instanz auf eine rechtsverbindliche Entscheidung nicht nur hoffen, vielmehr damit rechnen?

Die zuversichtliche Rechtskraft der Reform Ihrer Kollegin bedingt eine zeit- und kalendarisch fristgerechte Umsetzung der Unterhaltsrechtsreform in den nächsten Tagen.

Wie sieht hierfür Ihr bzw. der des Bundestages "Fahrplan" aus?

Beschreiten Sie nun den durch Parteitag beschlossenen Weg der ur-spd´licher prägenden Grundsätze?

Wie werden Sie, angesichts des durch Parteitag bedingt, den politischen Disput für die Unterhaltsrechtsreform mit Ihrem Koaltionspartner versuchen im Interesse der Betroffenen beilegen zu können?

Ich würde mich über Ihre Antwort sehr erfreuen, denn dann kann ich/können wir die an mich/uns eingehenden Fragen Betroffener besser beantworten.

P.S. Gerhard Schröder würde sicherlich sagen: "Kommt mal in die Puschen!"

Mit vorzüglicher Hochachtung!
Antwort von Brigitte Zypries
2Empfehlungen
06.11.2007
Brigitte Zypries
Sehr geehrter Herr ,

nach der Einigung der Koalitionsfraktionen zur Reform des Unterhalts wird der Deutsche Bundestag noch in dieser Woche den Gesetzentwurf verabschieden, sodass das Gesetz zum 1.1.2008 in Kraft treten kann. Details über den Inhalt des Gesetzes finden Sie auf der Homepage des Bundesjustizministeriums unter www.bmj.de/unterhaltsrecht und in einer aktuellen Pressemitteilung des BMJ (Rubrik "Pressemitteilungen").

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Brigitte Zypries
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
27.10.2007
Von:

Sehr geehrete Frau Zypries,

Zitat: "Die Helden, die Idole dieser Kinder, heißen Sido, Bushido, Frauenarzt und King Orgasmus One. Es sind Porno-Rapper. Viele ihrer Songs werden nie im Radio gespielt, weil sie auf dem Index stehen. Sie sind als jugendgefährdend eingestuft. Trotzdem werden sie vorwiegend von Jugendlichen gehört. Und von Kindern. Im Internet kann sie jeder problemlos downloaden. Die Songs der Porno-Rapper sind Bestseller. Sido ist der berühmteste. Der Hit, der ihn bekannt machte, ist der "Arschficksong". Darin besingt er, wie er ein kleines Mädchen, die Katrin, anal vergewaltigt: "Katrin hat geschrien vor Schmerz. Mir hat´s gefallen... Ihr Arsch hat geblutet. Und ich bin gekommen." www.stern.de/deutschland/politik/581936.html?p=3&nv=ct_nv

Warum werden solche Sänger nicht verurteilt und bestraft für das was sie verbreiten. Warum zensiert man nicht im Internet und in den Medien solche Musik und alles was mit Pornographie zu tun hat ? Andere Länder tun das auch, um ihre Bevölkerung vor dem moralischen Verfall und der Verwarlosung zu schützen.

Rechtsradikale Propaganda wird auch zensiert und den Neo-Nazis bietet man auch keine Plattform. Seiten werden im Internet gesperrt, die nicht politisch korrekt sind.

Warum läßt man aber solchen Dreck zu? Soll die Bevölkerung mit Absicht " verdorben" werden, damit Konsum und Sex das Volk abstumpfen und vom Wesentlichen ablenken?

mit freundlichen Grüßen


Mutter von 2 Kindern
Antwort von Brigitte Zypries
28Empfehlungen
08.11.2007
Brigitte Zypries
Sehr geeehrte Frau ,

ich halte den von Ihnen zitierten Liedtext für inakzeptabel und lasse prüfen, wie er rechtlich zu würdigen ist.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
Ergänzung vom 25.04.2008
Sehr geehrte Frau ,

über www.abgeordnetenwatch.de haben Sie mich am 27. Oktober 2007 auf den "Arschfick-Song" von Sido aufmerksam gemacht. Ihre Empörung über den Inhalt des "Songs" teile ich voll und ganz. Ich habe in dieser Sache auch Verschiedenes unternommen und es wird noch Weiteres zu unternehmen sein. Darüber möchte Sie heute informieren.

Unter den für Jugendschutz zuständigen Stellen ist inzwischen anerkannt, dass bei der Bewertung dieses "Songs" einiges schief gelaufen ist. Leider ist für diesen Song auch nichts mehr daran zu ändern, dass Jugendliche ab 16 Jahren legal an ihn herankommen. Umso stärker ist mein Interesse, einen zweiten Fall dieser Art zu verhindern.

Ich versuche, dies der Reihe nach zu erklären.

Mit dem "Arschfick-Song" hat sich erstmals, und zwar im Jahr 2004, die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) beschäftigt. Ihr lag ein Video- und Konzertclip vor, auf dem der Song enthalten war. Die FSK hat nach § 14 des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) die Aufgabe zu bewerten, ob und gegebenenfalls ab welchem Alter ein Film für Jugendliche freigegeben werden kann, ohne sie in ihrer Entwicklung zu gefährden. Das ist auch bei jenem Video- und Konzertclip geschehen, auf dem – neben anderen – Sido mit dem "Arschfick-Song" zu sehen und zu hören war. Die FSK entschied, dass der Clip ab 16 Jahren freigegeben werden könne. Persönlich kann ich dies ebenso wenig verstehen wie Sie; es gibt auch keine aktenmäßig festgehaltene Begründung zu jener Entscheidung. Vielleicht wurde die Brisanz dieses "Songs" in der Menge anderer auf dem Clip enthaltener Songs schlicht überhört.

Im Jahr 2005 hatte dann auch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien den Song zu beurteilen, diesmal als Teil eines Samplers "AGGRO Ansage Nr. 1", der verschiedene Songs mehrerer so genannter Porno-Rapper enthielt. Etliche Jugend- und Polizeibehörden hatten beantragt, "AGGRO Ansage Nr. 1" in die Liste jugendgefährdender Medien aufzunehmen. Das war der Bundesprüfstelle aber verwehrt. Denn nach § 18 Abs. 8 Satz 1 JuSchG dürfen Medien, die von der FSK eine Altersfreigabe erhalten haben, nicht in die Liste jugendgefährdender Medien aufgenommen werden.

Leider geht die Konsequenz einer Altersfreigabe durch die FSK nach geltendem Recht sogar so weit, dass dem "Arschfick-Song" auch mit den Mitteln des Strafrechts nicht beizukommen ist. Zu denken wäre an §§ 184, 184b des Strafgesetzbuches, wonach Ton- und Bildträger mit pornographischem oder gar kinderpornographischem Inhalt nicht verbreitet werden dürfen. Wenn aber die FSK einem Song bestätigt hat, dass Jugendliche ab 16 Jahren ihn ohne Schaden für ihre Entwicklung hören könnten, wirkt das natürlich auf den Handel wie eine Art Unbedenklichkeitsbescheinigung. Wer einen solchen Song verbreitet, hat gar nicht das Gefühl, etwas Strafbares zu tun. Juristisch gesehen fehlt ihm der Vorsatz, und das schließt eine Bestrafung aus.

Diese Gesetzeslage darf so nicht bestehen bleiben. Ihre Anfrage erreichte mich kurz vor dem Runden Tisch "Jugendschutzgesetz – Verbesserung des gesetzlichen Vollzugs", den das für den Jugendschutz zuständige Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 28. November 2007 veranstaltet hat. Herr Staatssekretär Lutz Diwell hat mein Haus dort vertreten und die Problematik öffentlich angesprochen. Wir schlagen dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vor

  • in § 14 JuSchG strengere Vorgaben für das Verfahren bei der FSK zu machen,

  • die Besetzung des FSK-Prüfgremiums mit einem neutralen, praktisch erfahrenen Strafjuristen (Richter) vorzuschreiben,

  • die FSK etwa mittels Beleihung in die staatliche Verwaltung einzubinden oder

  • bei evident fehlerhaften Entscheidungen der FSK ein Aufhebungsrecht der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien vorzusehen.

Was davon letztlich verwirklicht werden kann, muss jetzt von Fachleuten der beiden Ministerien geprüft werden. Diese Prüfung ist maßgeblich durch Ihre Anfrage veranlasst, weshalb ich Ihnen für Ihren Hinweis vielmals danken möchte.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
01.11.2007
Von:

Wann, bitte, machen Sie endlich die GEZ platt?

Aus den Leitsätzen zum Urteil des Zweiten Senats vom 9. März 2004 - 2 BvL 17/02 -:

"1. Der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verlangt für das Steuerrecht, dass die Steuerpflichtigen durch ein Steuergesetz rechtlich und tatsächlich gleich belastet werden. Wird die Gleichheit im Belastungserfolg durch die rechtliche Gestaltung des Erhebungsverfahrens prinzipiell verfehlt, kann dies die Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Besteuerungsgrundlage nach sich ziehen…
2. Verfassungsrechtlich verboten ist der Widerspruch zwischen dem normativen Befehl der materiell pflichtbegründenden Steuernorm und der nicht auf Durchsetzung angelegten Erhebungsregel. Zur Gleichheitswidrigkeit führt nicht ohne weiteres die empirische Ineffizienz von Rechtsnormen, wohl aber das normative Defizit des widersprüchlich auf Ineffektivität angelegten Rechts."

Weshalb also sollen die in Deutschland lebenden "GEZ-Zwangsuser" für Gebühren bezahlen, wenn diese Leistung im Ausland übers Internet oder Satellit kostenlos angeboten wird?

Gebühren sind Leistungen für eine konkrete Gegenleistung und keine (für allgemeine Leistungen des Staates zu erhebenden) Steuern. Die weltweite Verbreitung einer deutschen "Monitor- oder Wetten dass -Kultur" im Ausland ist aber keine konkrete Gegenleistung für Gebühren, sondern, wenn man es unbedingt so will, eine allgemeine staatliche Aufgabe, die die im Rahmen der Außenpolitik ausschließlich der Bund mit Steuern zu bezahlen hätte.

Weshalb soll zusätzlich noch der kleine Handelsvertreter fürs Autoradio oder den PC doppelt GEZ-Gebühren zahlen, während dies ein Minister nicht muss? Ist der Selbstständige leistungsfähiger als der Minister? Sind für ihn die Informationen aus dem Autoradio wichtiger? Oder beinhaltet nicht vielmehr auch diese derzeitige Erhebungsregel einen Verstoß gegen Art. 3 GG?

Vielen Dank für eine Antwort.
Antwort von Brigitte Zypries
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05.11.2007
Brigitte Zypries
Sehr geehrter Herr ,

zunächst möchte ich Sie darauf hinweisen, dass die Rundfunkgebühren gerade keine Steuern sind. Die von Ihnen zitierte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kann also auf die Lage bei den Rundfunkgebühren nicht direkt angewendet werden.

In meinen Augen ist eine ausgewogene, von Einschaltquoten und Werbeerträgen weitgehend unabhängige öffentlich-rechtliche Rundfunk- und Fernsehlandschaft nur über eine allgemeine Rundfunkgebührenpflicht zu erreichen. Ich gebe Ihnen aber dahingehend Recht, dass angesichts der veränderten technischen Möglichkeiten der Verbreitung von Inhalten eine Novellierung der Erhebungsmethode diskutiert werden sollte. Wie Sie sicherlich der Presse entnommen haben, stehen derzeit zwei Alternativmodelle zur Debatte. Eine angedachte Möglichkeit ist die Steuerfinanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die andere eine Art "Haushaltspauschale". Hier wird die weitere Entwicklung dieser Diskussion abzuwarten sein.

Es ist übrigens nicht richtig, dass ein Minister keine Rundfunkgebühren zahlen muss. Selbstverständlich bin ich sowohl privat als auch dienstlich rundfunkgebührenpflichtig. Das Bundesjustizministerium ist für bereitgehaltene Geräte voll rundfunkgebührenpflichtig. Auch für mein Bürgerbüro in Darmstadt gibt es keine Befreiung. Ich zahle dort ganz normal Rundfunkgebühren. In meinem Berliner Abgeordnetenbüro werden die anfallenden Rundfunkgebühren für im Rahmen der Amtsausstattung bereitgestellte Geräte (Fernseher, Radio, stationäre und mobile PC) von der Bundestagsverwaltung übernommen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Brigitte Zypries
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Frage zum Thema Familie
01.11.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Ministerin,

ich gehöre zu den vielen Menschen in diesem Land, die unter der langen Dauer der Scheidungsverfahren leiden und darunter daß die Anwälte ungeniert mit der langen Verfahrensdauer drohen um ungerechtfertigte Vorteile zu erpressen. Wann tritt endlich die Unterhaltsrechtsreform in Kraft? Wird das Scheidungsverfahren reformiert und der Folgesachenunsinn eingeschränkt.? Er bringt zusätzlich zur Trennung nur Erpressungspotential und Leid.

Mit freundlichem Gruß
Antwort von Brigitte Zypries
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16.11.2007
Brigitte Zypries
Sehr geehrter Herr Dr. Dieterich,

wie Sie sicherlich bereits aus der Presse wissen, hat der Deutsche Bundestag die Reform des Unterhaltsrechts am 9. November 2007 verabschiedet. Das Gesetz wird nun dem Bundesrat zugeleitet, der sich am 30. November 2007 nochmals mit ihm befassen wird. Anschließend wird es dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung übersandt, dann im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Das neue Unterhaltsrecht soll zum 1. Januar 2008 in Kraft treten.

Eine Reform des Ehescheidungsverfahrens ist derzeit nicht geplant. In dem Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz – FGG-RG), BT-Drs. 16/8308, sind die zunächst vorgesehenen Regelungen über ein vereinfachtes Scheidungsverfahren nicht mehr enthalten.

Allerdings wird es durchaus Verfahrensänderungen bei Ehescheidungen geben. Scheidungswilligen Ehegatten wird die Möglichkeit gegeben, die Verfahrenskosten zu reduzieren, indem der Antragsgegner der Scheidung zur Niederschrift der Geschäftsstelle des Gerichts oder in der mündlichen Verhandlung zustimmt. Die bisherige Verknüpfung des Verfahrensrechts mit dem materiellen Scheidungsrecht, nach der eine Regelung über bestimmte Scheidungsfolgen die Voraussetzung für die unwiderlegbare Vermutung für das Scheitern der Ehe ist, soll entfallen. Feststellungen zum Scheitern der Ehe sind bei beiderseitiger Scheidungswilligkeit dann nicht mehr erforderlich. Darüber hinaus wird dem Familiengericht die Möglichkeit gegeben, die Ehegatten zunächst darauf zu verweisen, zu den Folgen der Scheidung einzeln oder gemeinsam an einem Informationsgespräch über Mediation oder einer sonstigen Form außergerichtlicher Streitbeilegung teilzunehmen und eine Bestätigung hierüber vorzulegen. Die Vorschrift soll vor dem Hintergrund von Bemühungen auf europäischer Ebene zur Förderung von Mediation und sonstige Möglichkeiten außergerichtlicher Streitbeilegung in das Verfahrensrecht aufgenommen werden.

Der Verbund der Scheidungssache mit den Folgesachen soll zum Schutz des wirtschaftlich schwächeren Ehegatten erhalten bleiben. Gleichzeitig soll er – wie bisher – übereilten Scheidungsentschlüssen entgegenwirken. Dennoch werden gewisse Modifikationen vorgenommen: Diese betreffen im Wesentlichen die Frage, in welchen Fällen Kindschaftssachen in den Verbund einbezogen werden sowie die Abtrennung von Folgesachen. So soll es eine erleichterte Abtrennung des Versorgungsausgleichs geben, um allzu große zeitliche Verzögerungen der Scheidung zu vermeiden.

Schließlich sollen mit der Einführung des Großen Familiengerichts alle durch Ehe und Familie verbundenen Rechtsstreitigkeiten in einer Zuständigkeit zusammengefasst werden. Auf diese Weise können ineffektive und zudem für alle Beteiligten belastende Verfahrenverzögerungen, Aussetzungen und Mehrfachbefassungen verschiedener Gerichte verhindert werden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Brigitte Zypries
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Frage zum Thema Familie
01.11.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Zypries,
die Kinderarmut ist in letzter Zeit ein immer größeres Thema in unseres Gesellschaft geworden.

Dafür um´s anschaulich zu machen eine wohl übliche Situation in der Kinderarmut entsteht :

Herr Mayer und Frau Müller leben als Paar in einem Haushalt .
Herr Mayer arbeitet Vollzeit als Packer bei einem Versandhandel,
Frau Müller Vollzeit als Friseuse.
Doch obwohl beide mit ihren Löhnen nicht mal das Existenzminimum erreichen, haben sie zusammen insgesamt 3 Kinder gezeugt, obwohl sie sich ihrer finanziellen Situation voll bewußt waren.

Um das Existenzminimum der Kinder zu waren muß nun der Staat einspringen. Die Eltern haben mehr Kinder gezeugt als ihre finanzielle Situation es erlaubt und die Gemeinschaft muß einspringen.

Und nun meine Frage an Sie Frau Zypries :

Wäre es hier nicht sinnvoll die Eltern dazu zu verpflichten, durch Aufnahme von Nebenjobs ihre finanzielle Situation eigenständig zu verbessern ? Und falls die Eltern sich weigern, ihre Erwerbstätigkeit deutlich über die normalen 40 Std./Woche auszuweiten, was halten Sie davon, den Eltern dann Gefängnisstrafen anzudrohen und nötigenfalls diese auch gerichtlich anzuordnen.

Mit freundlichen Grüßen


D.
Antwort von Brigitte Zypries
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20.11.2007
Brigitte Zypries
Sehr geehrte geehrter Herr ,

der eigentliche Missstand, den der von Ihnen beschriebene Beispielsfall zeigt, ist, dass sowohl Herr Mayer als auch Frau Müller Vollzeit arbeiten und dennoch nicht das finanzielle Existenzminimum erreichen.

Genau hier setzt die SPD mit der Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn an. Es kann nicht angehen, dass jemand 40 Stunden oder mehr pro Woche arbeitet und dennoch zur Sicherung des Existenzminimums zusätzlich auf staatliche Förderung angewiesen ist. Wer voll arbeitet, muss von seinem Arbeitseinkommen leben können. Deshalb wollen wir Gute Arbeit. Mindestlöhne sind eine Frage der Würde und entsprechen den Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft. Sie sind Existenz sichernd und garantieren, dass diejenigen, die arbeiten, davon einen Vorteil haben.

Unser Ziel ist es, Dumpinglöhne und Lohndumping zu beseitigen und damit jedem Arbeitnehmer ein finanziell eigenständiges Leben zu ermöglichen, ohne auf staatliche Unterstützung angewiesen zu sein.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Brigitte Zypries
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Ihre Frage an Brigitte Zypries
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