Brigitte Zypries (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Brigitte Zypries
Jahrgang
1953
Berufliche Qualifikation
Juristin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Bundesministerin der Justiz
Wahlkreis
Darmstadt
Landeslistenplatz
13, Hessen
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(...) Dabei bleibt es grundsätzlich auch dann, wenn einer der geschiedenen Ehegatten stirbt: Der Versorgungsausgleich hat die Versorgungsschicksale der Eheleute nämlich getrennt. Die Kürzung wird also nach dem Tod der ausgleichsberechtigten Person fortgesetzt. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Brigitte Zypries
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
08.09.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Zypries,

meinem Kenntnisstand nach, haben Sie mehrfach erklärt, daß hinsichtlich einer Körperverletzung in Folge von Psychoterror bzw. Mobbing in der Arbeitswelt die gegenwärtige Rechtslage ausreichend ist. Ich gehe davon aus, daß Sie hiermit u.a. eine mögliche Ahndung bereits bestehender Straftatbestände aus dem Strafrecht meinen.
Jedoch kann ich aufgrund aktueller Erkenntnisse über Ihr Haus und alle anderen Bundesministerien nebst ihren nachgeordneten Bereichen feststellen, daß hinsichtlich der Prävention von Mobbing auch in Ihrem Hause offenkundig eine rechtswidrige Situation vorliegt, so daß die Beschäftigten der vg. Geschäftsbereiche nicht wirksam geschützt werden - vgl. Ihr Schreiben vom 29.08.2007.
Machen Sie einen Abgleich Ihres Schreibens mit der Rechtslage des Arbeitschutzgesetzes / Rl. 89/39/EWG werden Sie anhand der Grundvorschrift des § 5 ArbSchG mit den hieraus resultierenden Rechtsfolgewirkungen und unter den Bedingungen der §§ 3 und 4 ArbSchG feststellen, daß eine Prävention in Ihrem Hause a.a. auch in den b.b. Geschäftsbereichen des Bundes eine der Zielsetzung des ArbSchG gem. § 1 bzw. Artikel 1 der vg. Rl. 89/391/EWG nicht genügende Situation besteht. - Sie teilen mit, daß es schwierig sei, schon eine Definition für den Begriff Mobbing zu erarbeiten. Frau Zypries, wenn das Bundesarbeitsgericht mittels Urteil eine Legaldefinition des Begriffes Mobbing schon vor Jahren veröffentlichte, wieso gibt es denn keine diesbzgl. Definition ?
Insofern empfehle ich der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BAG zu folgen und diese Def. zu übernehmen.
Im Rahmen der Studie zur Offenlegung der Arbeitsbedingungen und Wirksamkeit der Menschenrechte i.V.m. dem IFG waren u.a. alle Bundesministerien beteiligt.- Einen Schlußberichtes wird es geben.

Freundliche Grüße

Sich.-Ing.

www.workwatch.eu

www.kielwiki.de

meinen Fall finden Sie unter
wiki.mobbing-gegner.de
Antwort von Brigitte Zypries
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25.09.2009
Brigitte Zypries
Sehr geehrter Herr ,

ich kann Ihnen versichern, dass Ihre Vorwürfe gegenüber dem Bundesministerium der Justiz unbegründet sind.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
08.09.2007
Von:

Sehr geehrte Fr. Zypries,

ich bin durch Mobbing eines großen Pharmakonzerns seit nun mehr als 2 Jahren schwer erkrankt.Durch die Weitergabe meiner persönlichen Krankendaten durch den Betriebsarzt an meinen Arbeitgeber hat man mir eine Arbeitsplatzumbesetzung im Betrieb unmöglich gemacht, was meinen Krankheitsverlauf noch verschlimmerte.Was wiederum dazu führte, dass ich arbeitsunfähig bleibe und nun den Sozialkassen der BürgerInnen zur Last falle.Trotz meines Einschaltens von Staatsanwaltschaft, Generalstaatsanwaltschaft und dem Antikorruptionsb. S-H, Herrn Pistol, sieht niemand ausser dem Unabhängigen Datenzentrum Kiel und einer Menschenrechtsorganisation eine Ermittlung für notwendig und die Ermittlung wurde eingestellt. Das diese Sache so enden würde, versprach mir ein befreundeter Kommisar schon vorab, was ich nicht glauben wollte! Aber, ich wurde eines besseren belehrt: Die Annahme liegt nahe, dass die in diesem Land von der Politik verlangte Zivilcourage von den Bürgern nur reine Phrasen sind. Ich persönlich durfte erfahren, dass mein Mut, die Polizei einzuschalten, um als Opfer, welches eine Straftat aufgedeckt hat und andere schützen möchte, selber von den staatlichen Rechtsinstanzen als Täter behandelt und ausgegrenzt wird. Ich konnte lesen, in den Ministerien des Landes Schleswig-Hostein gibt es kein Arbeitsschutz, in großen Wirtschaftsunternehmen des Landes auch nicht. Für mich als Bürgerin ist hier nun die Frage an Sie: Wie wollen Sie als "Chefin" der Staatsanwälte dieses Landes einem Bürger ordnungsgemäße Arbeit garantieren, wenn man von den Staatsanwälten an Generalstaatsanwälte verwiesen wird und Dienstaufsichtsbeschwerden wieder von Kollegen dieser besagten Staatsanwälte bearbeitet werden? Wenn Kollegen die Beschwerden von Kollegen bearbeiten sehe ich hier eher einen Verrat am Bürger! Ich bin enttäuscht von der Politik dieses Landes. Ein kurzes Schlußwort sei noch erlaubt: Ihre Gesetze greifen bei Mobbing nicht! Auch nur Phrasen, oder?
Antwort von Brigitte Zypries
2Empfehlungen
14.09.2007
Brigitte Zypries
Sehr geehrte Frau ,

es tut mir leid, von Ihrer schwierigen Situation zu lesen - muss Ihnen aber mitteilen, dass ich Ihnen nicht weiterhelfen kann. Anders als Sie annehmen, bin ich eben gerade nicht die "Chefin" der Staatsanwälte in Ihrem Bundesland. Als Bundesministerin der Justiz habe ich keine Aufsichts- oder Weisungsbefugnisse gegenüber den Staatsanwaltschaften in den Ländern. Zuständig sind hierfür die Landesjustizministerien, in Ihrem Fall das Justizministerium des Landes Schleswig-Holstein in Kiel.

Ich wünsche Ihnen viel Kraft, um Ihre Krankheit zu überwinden, und hoffe, dass Sie bald wieder gesund werden und einen Arbeitsplatz finden, an dem Sie gerne arbeiten.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Brigitte Zypries
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
12.09.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Zypries,

Ihre Antwort vom 7.8.07 auf das Schreiben der Familie Schmelzer vom 11.6.07 und Ihre anderen Antworten, z.b.auf die Fragen von Jörg Ross, Günter Gärtner und Lars Stein und Detmar Hoeffgen können nicht einfach so stehen bleiben. Sie beweisen erneut, dass Sie mit der Rechtswirklichkeit in Deutschland nichts zu tun haben wollen. Sie und Ihr Haus haben genügend Hinweise auf die Lebenswirklichkeit in Deutschland allein aus diesem Abgeordnetenwatch erhalten, um sich zu informieren. Genau das vermeiden Sie offensichtlich, damit Ihre "feste Überzeugung vom Funktionieren" dieses Rechtsstaates nicht erschüttert wird. Der Rechtsstaat steht zwar auf dem Papier, aber in weiten Teilen funktioniert er nicht. Das ist das Kernproblem, das Sie und viele andere nicht wahrhaben wollen!

Die ganze Diskussion erinnert mich an General Modersohn in Kirst´s "Fabrik der Offiziere", der zu einem regimetreuen Reichsgerichtsrat sagt: "Wenn Sie das wirklich glauben, dann sind Sie unfähig; wenn Sie das aber nur zu glauben vorgeben, dann muss ich Sie für verlogen halten!"(Zitat Ende)

Diese Strategie des Ignorierens der Realität hat mit dem Internet sein Ende gefunden, was bei Regierungen, Parlamenten und Behörden noch nicht so recht angekommen zu sein scheint.

Sie haben sich in der Antwort an Familie Schmelzer über die Zuständigkeitsregelung in unserer Rechtsordnung ausgebreitet. Ist es nicht aber so, dass die Zuständigkeit für das Funktionieren des Rechtsstaates ein politisches und kein juristisches Anliegen ist und deshalb beim Parlament liegt? Darf ich Sie also als gewählte Vertreterin des ganzen Volkes bitten, das Versteckspielchen aufzugeben und sich, wie Ihre Parteifreunde Carlo Schmid, Kurt Schumacher und nicht zuletzt Otto Wels vor Ihnen, offensiv, also handelnd, zum Rechtsstaat zu bekennen und dieses Bekenntnis, das übrigens auch in Ihrem Treueid enthalten ist, vor dem Bundestag und dem Parteitag Ihrer Partei zu vertreten?

Mit freundlichen Grüßen
Engel
Antwort von Brigitte Zypries
3Empfehlungen
10.10.2007
Brigitte Zypries
Sehr geehrte Frau Engel,

ich habe meinen Standpunkt in den Antworten zu den von Ihnen aufgezählten Fragen hinreichend deutlich gemacht und verweise außerdem auf die Antwort zu der Anfrage von Patrick Schmell.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Brigitte Zypries
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
13.09.2007
Von:

Zitat aus Ihrer Antwort vom 14:12.2006:
"Beim Internet wird schließlich lediglich gespeichert, dass sich der Nutzer online befindet sowie Daten zur Internettelephonie und bezüglich der E-Mail-Dienste. Inhalte, wie immer behauptet wird – also auch Informationen, welche Websites benutzt werden – werden auch hier nicht gespeichert. Denn Daten, die Aufschluss über den Inhalt einer Kommunikation (z. B. E-Mail oder Telefongespräch oder Seiten, die ein Nutzer aufgerufen hat) geben, dürfen nach der Richtlinie nicht gespeichert werden. Ihre Befürchtungen, dass der oder die "normale" Internet-Benutzer bzw. die –Benutzerin damit "gläsern" würde, sind an dieser Stelle also unbegründet."
Meine Frage dazu:
Sie können also versichern, dass kontaktierte IP-Adressen - mal von der eigenen abgesehen -, zu denen sich ja beispielsweise amnesty.org (im konkreten Fall 195.234.175.100) auflösen würde, von einer Speicherung ausgenommen werden?

Mit freundlichen Grüßen
K.M
Antwort von Brigitte Zypries
12Empfehlungen
04.10.2007
Brigitte Zypries
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachfrage, die mir Gelegenheit gibt, noch einmal darauf hinzuweisen, dass Informationen über im Internet aufgerufene Seiten nicht von der Speicherungsverpflichtung erfasst sind. Die Speicherungspflichten sollen in einem neuen § 113a des Telekommunikationsgesetzes (TKG) geregelt werden. Der für die Internetnutzung einschlägige Absatz 4 dieser Vorschrift wird lauten:

"(4) Die Anbieter von Internetzugangsdiensten speichern:
1. die dem Teilnehmer für eine Internetnutzung zugewiesene Internetprotokoll-Adresse,
2. eine eindeutige Kennung des Anschlusses, über den die Internetnutzung erfolgt,
3. den Beginn und das Ende der Internetnutzung unter der zugewiesenen Internetprotokoll-Adresse nach Datum und Uhrzeit unter Angabe der zugrunde liegenden Zeitzone."

Eine Speicherungspflicht für diejenigen Internetprotokolladressen, die der Teilnehmer aufruft, ist nicht vorgesehen. Der Gesetzentwurf, in dem Sie dies im Einzelnen nachlesen können, liegt bereits als Bundestagsdrucksache 16/5846 vor. Sie können diese über die Internetseite www.bundestag.de abrufen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Brigitte Zypries
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Frage zum Thema Finanzen
15.09.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Zypries,

gestern wurde im Bundestag der Haushaltsentwurf 2008 behandelt. Ich finde es skandalös, daß in der Position 32 die dort aufgeführten ca. 43 Mio € als Schulden bezeichnet werden. Wirklich sind es die Zinsen, die für unsere Schulden in Höhe von 924 Mrd. € zu zahlen sind.

Hier wird doch die Öffentlichkeit bewußt in die Irre geführt. Oder sehen Sie das anders?

Freundliche Grüße
Antwort von Brigitte Zypries
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24.09.2007
Brigitte Zypries
Sehr geehrte Herr ,

der Begriff Schulden ist definiert als eine zu erbringende Sach- oder Geldleistung des Schuldners. Der Einzelplan 32 des Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltes für das Haushaltsjahr 2008 wird als Bundesschuld bezeichnet. Dieser Überbegriff beschreibt den Inhalt des Abschnitts des Haushaltsplans, denn hier handelt es sich ausschließlich um Geldleistungen des Bundes. Im Einzelplan 32 des Bundeshaltsgesetz 2008 findet eine weitere Unterscheidung u.a. in Verzinsung, Zinsen und Bürgschaften statt. Die Position Schuldendienst im Kapitel 3208 des Einzelplans 32 gibt die von Ihnen erwähnten ca. 43 Mio. an. Der Begriff Schuldendienst wird definiert als die Zins- und Tilgungszahlungen eines Schuldners für seine Verbindlichkeiten (aus aufgenommenen Krediten). Damit beschreibt dieser Begriff explizit den Zweck der Aufwendungen in Höhe von ca. 43 Mio.

Eine Irrführung der Öffentlichkeit ist ausgeschlossen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Brigitte Zypries
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Ihre Frage an Brigitte Zypries
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