Brigitte Zypries (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Brigitte Zypries
Jahrgang
1953
Berufliche Qualifikation
Juristin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Bundesministerin der Justiz
Wahlkreis
Darmstadt
Landeslistenplatz
13, Hessen
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(...) Mir liegen die Rechte des Patienten im Schadensfall besonders am Herzen. Wichtig ist es, ein Kräftegleichgewicht zwischen Ärzten und Patienten im Haftungsprozess zu gewährleisten. Der Patient als Laie muss trotz seiner Unwissenheit in medizinischen Fragen in der Lage sein, seine Rechte im Schadensfall zu realisieren. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Brigitte Zypries
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
29.07.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Zypries,

zum Thema der heimlichen Onlinedurchsuchung von privaten Rechnern würde ich Sie darauf hinweisen, daß dies mit einem Rechtsstaat kaum vereinbar wäre und außerdem die Gefahr einer Totalüberwachung der Bürger nicht auszuschließen wäre (Denkanstoß: DDR - Stasi)! Aufgrund der Ermittlungsmöglichkeiten der Rechtsorgane besteht auch kein Grund, da aus technischer Sicht bei Verdacht einer Straftat eine Haus-Durchsuchung (mit der Sicherstellung/Beschlagnahme und der Auswertung der Daten von elektonischen Medien) mit richterlichen Beschluss erfolgen kann! Nach der Feststellung einer IP-Adresse kann man einen Namen und eine Adresse zuordnen und mit normaler polizeilicher Ermittlungsarbeit eine Straftat aufklären! Meine Frage ist also folgender Natur: Wie soll ein Kompromiss mit der CDU denn aussehen, obwohl von Ihnen erkannt worden ist, welche Mißbrauchsmöglichkeiten dieses Gesetz ermöglichen kann?
Antwort von Brigitte Zypries
1Empfehlung
06.09.2007
Brigitte Zypries
Sehr geehrter Herr ,

die Frage, ob der Staat die Möglichkeit erhalten soll, durch sogenannte Online-Durchsuchungen heimlich auf Daten zuzugreifen, die jemand zu Hause auf seinem Computer hat, bedarf in der Tat einer ausführlichen kritischen Überprüfung. Es geht hierbei um erhebliche Grundrechtseingriffe, denn viele Menschen haben auf ihrem Computer private Dinge, die den Staat nichts angehen. Gegenstand der Diskussion ist dabei derzeit insbesondere die Frage, ob der Polizei zur Abwehr bevorstehender Gefahren im Terrorbereich solche Befugnisse zugestanden werden sollten. Ob diese neben bestehenden Ermittlungsmöglichkeiten wirklich erforderlich sind und wie der Schutz der Grundrechte des Einzelnen bei einem derartigen Eingriff des Staates gewahrt werden kann, wird derzeit im Rahmen einer vom Bundesministerium der Justiz und vom Bundesministerium des Innern eingesetzten Arbeitsgruppe intensiv geprüft.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Brigitte Zypries
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Frage zum Thema Familie
01.08.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Zypries,

zwei kurze Fragen an sie .
Ist die neue Unterhaltsrechtsreform verabschiedet, wenn ja ab wann wird sie in Kraft treten?

Mit freudlichen Grüßen
Antwort von Brigitte Zypries
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20.08.2007
Brigitte Zypries
Sehr geehrter Herr ,

die Reform des Unterhaltsrechts ist noch nicht vom Deutschen Bundestag verabschiedet und somit auch noch nicht in Kraft. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Betreuungsunterhalt ist das Gesetz zum Unterhaltsrecht wieder Gegenstand der parlamentarischen Beratungen. Gerne hätte ich noch vor der Sommerpause einen Kompromiss mit der CDU/CSU erzielt. Bedauerlicherweise wollte die Union jedoch die Verhandlungen erst nach der parlamentarischen Sommerpause wieder aufnehmen. Daher kann ich Ihnen leider zum jetzigen Zeitpunkt keine Auskunft über den Zeitplan des Verfahrens geben. Gerne können Sie sich in ein paar Wochen wieder an uns wenden, um den aktuellen Stand der Dinge zu erfahren.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
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Frage zum Thema Internationales
07.08.2007
Von:

SgF Zypries, zu Ihrer Antwort an Herrn Winterhoff folgende Hinweise und Fragen:

a) Die SW-Patentrichtlinie ist im EU-Parlament gescheitert.
Die juristische Bedrohung für KMU aus der IT-Wirtschaft besteht aber weiterhin und kommt jetzt aus einer anderen Richtung:
Das sog. "European Patent Litigation Agreement" (EPLA) erlaubt die rechtliche (letztinstanzliche) Durchsetzung auch von Software-Patenten.

Die Kosten für Rechtsstreitigkeiten vor dieser geplanten (und meines Wissens von der Bundesregierung/BMJ unterstützten) neuen Instanz würde die finanziellen Möglichkeiten von KMU
(nicht aber die der SW-Großkonzerne) bei weitem übersteigen und diese damit erpressbar machen. Patente auf Algorithmen und "computerimplementierte Erfindungen" würden am Willen des EU-Parlamentes vorbei Rechtsgültigkeit erlangen.
www.patentfrei.de


b) Auch das europäische Patentamt zeigt sich in seiner Erteilungspraxis von der Ablehung der Richtlinie zu "computerimplementierten Erfindungen" im EU-Parlament gänzlich unbeeindruckt:

Nach wie vor werden im Rahmen gültiger Patentierungsrichtlinien jährlich 6000 neue (Trivial-)
Softwarepatente erteilt (gesamt inzw. ca. 50.000).
www.heise.de


Meine Fragen:

Unterstützen Sie den Beitritt Deutschlands zum EPLA ?

Falls ja, wie wird dann sichergestellt, dass Trivialpatente auf Programmalgorithmen und Software nicht doch rechtliche Wirksamkeit erlangen?

Machen Sie einen Unterschied zwischen "computerimplementierten Erfindungen" und Software?
Wenn ja, welchen, und wie ist dieser juristisch sauber abgrenzbar? (Solange KMU gezwungen wären, im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten und Gutachten den Unterschied zu belegen, hätten diese aufgrund der hohen Streitwerte schon von vorneherein verloren).

Wird sich Deutschland für eine Änderung der fragwürdigen Erteilungspraxis des EPA einbringen?

Mit freundlichem Gruß,
G.
Antwort von Brigitte Zypries
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27.08.2007
Brigitte Zypries
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Der Vorschlag für ein "European Patent Litigation Agreement" (EPLA), den die Bundesregierung unterstützt, zielt darauf ab, für die vom Europäischen Patentamt erteilten Patente eine einheitliche, unabhängige Gerichtsbarkeit für alle Vertragsstaaten des EPLA zu schaffen. Damit sollen vor allem widersprüchliche Entscheidungen nationaler Patentgerichte über inhaltlich gleiche Schutzrechte vermieden werden. Mit der Diskussion über Patente auf comupterimplementierte Erfindungen bzw. "Softwarepatente" hat das EPLA nichts zu tun.

Zu den Kosten: Wenn ein Europäisches Patentgericht, wie im EPLA vorgesehen, Entscheidungen mit Rechtswirkung für alle EPLA-Staaten treffen könnte, in denen ein europäisches Patent gilt, würden damit gegenüber separaten Prozessen in mehreren Benennungsländern deutlich Kosten gespart.

Zur Abgrenzung von patentierbaren computerimplementierbaren Erfindungen und nicht patentierbaren Computerprogrammen, bei der es entscheidend auf das Merkmal der Technizität ankommt, gibt es eine umfangreiche und für jeden Interessenten leicht zugängliche Rechtsprechung von Bundesgerichtshof und Bundespatentgericht sowie Entscheidungen der Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts. Es ist Aufgabe dieser Institutionen, die Auslegung der einschlägigen Normen des EPÜ und des deutschen Patentgesetzes im Einzelfall vorzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
10.08.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Zypries,

aus gegebenem persönlichen Anlass würde ich Sie gerne fragen wie Sie persönlich und die Koalition zu der gängigen Praxis stehen bei einer Wohnungsvermietung die Maklerprovision auf den Mieter abzuwälzen.
Ich empfinde das, speziell in Regionen mit sehr stark angespanntem Wohnungsmarkt, als Ausnutzen eines witschaftlich Schwächeren.

Immerhin erbringt der Makler seine Dienstleistung dem Vermieter und bekommt auch von diesem den Auftrag.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Brigitte Zypries
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28.08.2007
Brigitte Zypries
Sehr geehrter Herr ,

das Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung (WoVermRG) schützt die Wohnungssuchenden vor ungerechtfertigten wirtschaftlichen Belastungen, die sich aus missbräuchlichen Vertragsgestaltungen oder unlauteren Geschäftsmethoden für sie ergeben können. Dort ist auch geregelt, bis zu welcher Höhe der Vermieter die Maklerkosten auf den Mieter abwälzen darf: max. 2 Monatsmieten ohne Nebenkosten zzgl. Umsatzsteuer (§ 3 Abs. 2 WoVermRG). Hat man zuviel gezahlt, kann man den überzahlten Betrag zurückfordern (§ 5 Abs. 1 WoVermRG).

Mit diesen Regelungen hat der Staat schon erheblich in die privatrechtlichen Beziehungen zwischen Vermieter und Mieter eingegriffen. Alles andere unterliegt der Privatautonomie und muss zwischen Vermieter und Mieter geregelt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
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Frage zum Thema Familie
12.08.2007
Von:
Dr.

Sehr geehrte Frau Zypries,

als verpartnerte Mutter einer (per Adoption) gemeinsamen Tochter arbeite ich nur noch Teilzeit. Durch mein Engagement bei der Erziehung des Kindes werde ich weniger Rente erhalten und habe meine Karriere beschädigt. Das habe ich - für das Kind - gern getan. Allerdings leidet unsere Familie sehr unter der steuerlichen Ungerechtigkeit von der schwule und lesbische Partnerschaften und die dazugehörigen Kinder betroffen sind. Nun muss ich feststellen, das unsere Situation sich durch die geplanten Veränderungen im Erbschaftssteuerrecht noch weiter verschlechtern soll. Was werden Sie in dieser Sache unternehmen?

Mit freundlichen Grüßen
Dr.
Antwort von Brigitte Zypries
6Empfehlungen
21.08.2007
Brigitte Zypries
Sehr geehrte Frau Dr. ,

die von Ihnen geschilderte ungleiche Behandlung von Lesben und Schwulen gegenüber heterosexuellen Paaren beispielsweise im Erbschaftssteuerrecht ist mir bekannt. Nicht geplant ist aber meines Wissens eine weitere Verschlechterung durch die anstehenden Veränderungen im Erbschaftssteuerrecht. In der Debatte im Bundestag am 21. Juni 2007 habe ich noch einmal deutlich gemacht, dass ich diese Ungleichbehandlung von Lesben und Schwulen gegenüber heterosexuellen Paaren im Erbschaftssteuerrecht als ein besonderes Ärgernis empfinde. Es kann nicht sein, dass Lesben und Schwule in vielen Bereichen die gleichen Pflichten wie heterosexuelle Ehepartner haben, aber nicht die gleichen Rechte. Ich versichere Ihnen, dass ich mich persönlich dafür einsetzen werde - insbesondere bei der anstehenden Debatte um das Erbschaftssteuerrecht - die rechtliche Gleichstellung von schwulen und lesbischen Menschen zu erreichen. Ich bin sicher, dass sich auch die Union vor dem Hintergrund veränderter Lebensentwürfe in unserer Gesellschaft einer solchen Diskussion stellen muss.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Brigitte Zypries
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