Brigitte Zypries (SPD)

Angaben zur Person
Brigitte Zypries
Jahrgang
1953
Berufliche Qualifikation
Juristin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Bundesministerin der Justiz
Wahlkreis
Darmstadt
Landeslistenplatz
13, Hessen
weitere Profile
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Umwelt
06.07.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Zypries,

der erneute Zwischenfall im AKW Krümmel gibt sicherlich nicht nur mir, sondern auch anderen Bürgern / Bürgerinnen der BRD, zu denken.

Wie kann es sein, dass die erneute Störung nicht durch Sprecher von
Vattenfall, sondern durch die örtliche Polizei an die
Atomaufsichtsbehörde weitergegeben wurden?

Es hat schon fast den Anschein, also ob Vattenfall die Bedrohung von
Menschen billigend in Kauf nimmt, damit ein erneuter Störfall nicht an die Öffentlichkeit dringt.

Wird die Bundesregierung rechtliche Schritte gegen Vattenfall einleiten?

Meines Erachtens handelt es sich hier schon um grob fahrlässiges
Verhalten von seiten der Konzernführung Vattenfalls, bei der nur um
negative Publicity zu vermeiden, Schäden an Personen billigend in Kauf genommen worden sind.

Ich freue mich auf eine Antwort Ihrerseits.

mfg

N.
Antwort von Brigitte Zypries
bisher keineEmpfehlungen
17.07.2009
Brigitte Zypries
Sehr geehrte Frau ,

Sie haben Recht, der Zwischenfall im AKW Krümmel gibt vielen zu denken.

Warum der Vorfall nicht zuerst durch Vattenfall kommuniziert wurde, kann ich Ihnen leider nicht sagen und ich möchte hierüber auch keine Spekulationen anstellen. In jedem Fall zeigen die Vorkommnisse deutlich, dass AKWs nicht so sicher sind, wie es uns die Betreiber immer glauben machen wollen.

Die Bundesregierung kann wegen der Veröffentlichung keine rechtlichen Schritte gegen Vattenfall einleiten. Wer will, dass das AKW Krümmel schnell ganz abgschaltet wird, sollte bei der Bundestagswahl im September SPD wählen!

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
07.07.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Zypries,
Ihre Antwort vom 03.07.09 auf meine Frage vom 01.07.09 bezüglich des EU Fahrzeugbriefes und hier der Eigentumsverhältnisse, haben noch eine Frage aufgeworfen um deren Beantwortung ich bitte.
Hier Ihre Antwort (Ausschnitt)
"Wer Eigentümer des Fahrzeugs ist, bestimmt sich nach normalen zivilrechtlichen Beweismöglichkeiten. Der Besitz des Fahrzeugsbriefs kann hierbei ein Indiz (aber eben nicht ein abschließender Beweis) sein."
Frage: Erhebt demnach das Finanzamt die KFZ Steuer nach Indizien?
Denn einen zivilrechtlichen Beweis des Eigentums hat das FA bisher noch nicht von mir verlangt?

Bitte beantworten Sie mir diese Frage.
MfG
Antwort von Brigitte Zypries
1Empfehlung
17.07.2009
Brigitte Zypries
Sehr geehrte Frau ,

die Kfz-Steuer knüpft an die Zulassung des Fahrzeugs an, die erforderlich ist, wenn man ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen benutzen will. Wer das Fahrzeug zulässt, muss für dieses Fahrzeug Steuern zahlen. Auf das Eigentum kommt es dabei nicht an, weshalb von Ihnen auch kein Eigentumsnachweis verlangt wurde.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
08.07.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Zypries,

am 7 Juni 2009 votierten die Darmstädter Bürger mit 55% der Abstimmenden eindeutig gegen den Bau der geplanten Nordostumgehung.
Da aber 204 Stimmen zum in Hessen erforderlichen Quorum von 25% der Abstimmenden fehlten, gilt dieser Bürgerentscheid als "unecht" gescheitert.

Wie werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Strasse NICHT gebaut wird?

Die Mehrheit der Abstimmenden will diese Strasse nicht, ganz besonders sichtbar an den Abstimmungsergebnissen in den betroffenen Wohngebietenl, obwohl diese ja angeblich entlastende Auswirkungen haben soll.

MfG
Antwort von Brigitte Zypries
bisher keineEmpfehlungen
26.08.2009
Brigitte Zypries
Sehr geehrte Frau ,

zur Beantwortung Ihrer Frage verweise ich Sie auf meine Antwort an Herrn Sieber vom 26. August.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
08.07.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Zypries,

in dem Grundsatzprogramm der SPD Hessen stand, im Fall von ROT - Grün unter Ypsilanti werde die SPD sich für die Senkung der sogenannten Quoren bei Bürgerentscheiden in Hessen und Bundesweit einsetzen.
Tja nun wurde es ja leider nichts aus ROT-Grün,

werden Sie sich trotzdem weiterhin für die Senkung der Quoren bei BE einsetzen?
Vielleicht sogar die Bayrische Regelung mit nach Gemeindegrößen gestaffelten Quoren unterstützen?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Brigitte Zypries
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24.09.2009
Brigitte Zypries
Sehr geehrte Frau ,

die Quoren bei Bürgerentscheiden sind in der hessischen Gemeindeordnung geregelt. Diese kann nur vom Hessischen Landtag geändert werden, weshalb ich mich als Bundespolitikerin nicht direkt für eine solche Änderung einsetzen kann. Ich finde aber den Vorschlag gut, den die hessische SPD-Landtagsfraktion in der letzten Legislaturperiode als Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht hat und unterstütze ihn daher auch. Dieser sah eine Absenkung der Quoren und auch eine Staffelung nach Gemeindegröße vor.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
08.07.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Zypries,

ich würde gerne erfahren, wieviele Frauen aktuell Haftstrafen wegen §170 StGB (Verletzung der Unterhaltspflicht) im Gefängnis verbüßen.
Liegen Ihnen hierzu Zahlen vor?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Brigitte Zypries
1Empfehlung
20.07.2009
Brigitte Zypries
Sehr geehrter Herr ,

die von Ihnen gesuchten Angaben finden sich in der jährlich vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen Statistik "Strafvollzug - Demographische und kriminologische Merkmale der Gefangenen zum Stichtag 31.3 -".
Aktuell liegen die Daten für den Stichtag des Jahres 2008 vor.
Danach verbüßten am 31. März 2008 in Deutschland 2 Frauen und 273 Männer wegen Verletzung der Unterhaltspflicht eine Freiheitsstrafe.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
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Ihre Frage an Brigitte Zypries
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