Brigitte Zypries (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Brigitte Zypries
Jahrgang
1953
Berufliche Qualifikation
Juristin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Bundesministerin der Justiz
Wahlkreis
Darmstadt
Landeslistenplatz
13, Hessen
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(...) Ich habe zu keinem Zeitpunkt ein Totalverbot von "Killerspielen" gefordert, sondern immer betont, dass die bestehende Gesetzeslage ausreichenden Schutz bietet. Forderungen nach einer entsprechenden Verschärfung des Strafrechts habe ich stets abgelehnt. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Brigitte Zypries
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
08.06.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Zypries,

Meine Frage auf die Meldung : Innenministerkonferenz der Länder beschlossen, dem Deutschen Bundestag ein Verbot der so genannten »Killerspiele« zu empfehlen.

Meine Angst und Frage als Wähler ist, wird hier nicht voreilig Bürger die mündig sind, nicht in einer Krimminellen Schiene von der Politik gerückt. Sollte ein Verbot vom Bundestag beschlossen werden ? Falls ich noch eine Frage stellen darf ? Haben Innenminster nicht die Aufgabe für innere Sicherheit, fallen Computerspiele in Ihren Aufgaben Gebiet ?

Würde mich auf eine Antwort von Ihnen Freuen.
M.F.G.
salomo
Antwort von Brigitte Zypries
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07.09.2009
Brigitte Zypries
Sehr geehrter Herr ,

ich habe immer betont, dass die bestehende Gesetzeslage zu sogenannten Killerspielen ausreicht. Forderungen nach einer entsprechenden Verschärfung des Strafrechts habe ich stets abgelehnt.

Die Innenministerkonferenz hat ihren Beschluss mit der Begründung gefasst, dass derartige Spiele die Hemmschwelle zur Gewalt senken würden. Dieser Bereich fällt unter die innere Sicherheit.

Mit freundlichen Grüßen

Brigitte Zypries
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
12.06.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Zypries,

in einer Ihrer Antworten sagen Sie, das Sie sich für einen gerechten Ausgleich zwischen Urhebern und Kunden einsetzen. Wie soll dieser Ausgleich Ihrer Meinung nach aussehen ?
Wird es danach wieder möglich sein, eine legal gekaufte Audio-CD mit Kopierschutz (Verbot des Umgehens von wirksamen Kopierschutzmechanismen) zu rippen, um die Songs auf einen MP3-Player spielen zu können, ohne das man die Legalität verlässt ?
Was ist für Sie ein wirksamer Kopierschutz ? Widerspricht sich der Begriff nicht selbst ? Wäre es wirksam, dann könnte man ihn nicht umgehen.
Wieso unterstützen Sie immernoch ein veraltetes Vermarktungsmodell ? In Zeiten des Internets braucht es keine Plattenfirmen in diesem Umfang mehr um Musik zu promoten. Auch die Musik selbst als Einnahmequelle stellt für die Künstler einen sehr geringen Anteil da, der Großteil kommt von Konzerten und Fan-Artikeln. Nur weil handbetriebene Webstühle veraltet waren, hat man nicht krampfhaft mit Gesetzen und Verboten versucht, an ihnen fest zu halten.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Brigitte Zypries
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02.07.2009
Brigitte Zypries
Sehr geehrter Herr Jaschweski,

wir diskutieren derzeit den gesetzgeberischen Handlungsbedarf im Bereich des Urheberrechts. Das Verbot von Software, die der Umgehung technischer Schutzmaßnahmen dient (§ 95a Abs. 3 Urheberrechtsgesetz), ist aber nicht Gegenstand dieser Prüfung. Es wird auch weiterhin der Entscheidung des Rechtsinhabers überlassen bleiben, ob er sein Werk mit einem Kopierschutz versehen will oder nicht. Wenn sich der Rechtsinhaber für eine technische Schutzmaßnahme entscheidet, bleibt es verboten, diese zu umgehen. Das ist auch richtig so. Das Urheberrecht genießt als Eigentumsrecht grundrechtlichen Schutz. Der Nutzer geschützter Werke hat keinen Anspruch darauf, die Schranke der Privatkopie auch gegen technische Schutzmaßnahmen durchzusetzen. Im Übrigen sind die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union auf Grund von Art. 6 der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Infogesellschaft verpflichtet, für einen angemessenen rechtlichen Schutz gegen die Umgehung technischer Maßnahmen zu sorgen.

Zu Ihrem Vorwurf, die Bundesregierung unterstütze ein bestimmtes "Vermarktungsmodell" der Musikindustrie: Ich bin der festen Überzeugung, dass vor allem die Kreativen von ihrer künstlerischen Leistung profitieren sollen und nicht andere, die diese Leistungen ohne Erlaubnis verwerten. Ich kann nicht nachvollziehen, warum dies nicht auch für den Verkauf von Musik gelten soll, sei es auf Tonträgern oder sei es online. Ich halte Ihren Vorschlag daher für bedenklich, den Künstler im Wesentlichen auf die Einnahmen aus Konzerten und den Verkauf von Fan-Artikeln zu verweisen.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
13.06.2009
Von:
Dr.

Sehr geehrte Frau Ministerin,

lt. Presseberichten haben Sie ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren gegen Herrn Middelhoff angeregt, wegen der Medien-Berichterstattung über die Verquickung privater und solcher Geschäfte, die er als ehem. Vorstandsvorsitzender von Arcandor mutmasslich zum Nachteil der Firma abgeschlossen haben soll - was schon eine Weile zurückliegt, aber durch die Arcandor-Insolvenz fällt ein grelles Licht darauf.

Ich habe kürzlich gegenüber dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages angeregt, die srafrechtliche Verjährung bei hinreichend großen Vermögensdelikten ganz aufzuheben, wenn nicht Wiedergutmachung den Opfern gegenüber geleistet wird. Ihr Haus hat das in einer Stellungnahme abgelehnt. Wissen Sie davon?

Sehen Sie nicht auch die Gefahr, dass auch in diesem Fall Verjährung eingetreten sein könnte? Sehen Sie nicht auch generell das Problem, das hinreichend große illegale "Vermögensverschiebungen" nicht angeklagt werden können, weil sie oft schon verjährt sind?
Kennen Sie die einschlägigen juristischen Fachartikel, wo dies sogar wissenschaftlich belegt wird? Unterstützen Sie im Hinblick auf den og. Vorgang jetzt meinen Vorschlag? Das würde mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Brigitte Zypries
2Empfehlungen
30.06.2009
Brigitte Zypries
Sehr geehrter Herr Dr. ,

ich bitte um Ihr Verständnis, dass ich mich als Bundesministerin der Justiz nicht zu laufenden Strafverfahren äußere, auch nicht zu Fragen einer möglicherweise drohenden Verjährung. Ihre Petition ist mir bekannt. Insoweit verbleibt es bei der Stellungnahme meines Hauses gegenüber dem Petitionsausschuss, die Ihnen übermittelt worden ist.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
14.06.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Ministerin,

immer wieder informieren die Medien über den Einfluss von Lobbyisten und externen Beratern.
Meine Fragen:
Wie groß ist der Einfluss dieser Personen auf das Gesetzgebungsverfahren?
Ist es richtig, dass Externe Gesetzesvorlagen formuliert haben?
Ist es richtig, dass Verträge, welche die Bundesregierung abschließt, den Abgeordneten nicht zugänglich gemacht werden?
Wenn ja, ist dies demokratisch?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Brigitte Zypries
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17.07.2009
Brigitte Zypries
Sehr geehrter Herr ,

man muss unterscheiden: Unter externen Beratern verstehen wir Personen (oder Beratungsfirmen), die von der Bundesregierung beauftragt werden. Lobbyisten werden in der Regel von sich aus tätig - sie erläutern ihre Vorstellungen zu bestimmten Themen und versuchen so, Regierungsmitglieder und Abgeordnete von ihren Positionen zu überzeugen. Externe Berater besetzen innerhalb der Bundesministerien keine Schlüsselpositionen, also keine Leitungs-, Kontroll- oder Auftragsvergabefunktionen und sie dirigieren auch nicht die Entscheidungen der Regierung. Innerhalb aller Ministerien ist nur eine geringe Zahl externer Mitarbeiter tätig.

Der Sachverstand und die Erfahrung von externer Seite kann notwendig sein, damit die Gesetze in der Realität praktikabel sind. Gerade bei sehr speziellen und schwierigen Fragen ist dies notwendig. Ganze Gesetzesentwürfe und andere Rechtsetzungsakte werden in der Regel nicht von externer Seite geschrieben. Im Bundesministerium der Justiz ist dies in keinem Fall möglich.

Damit die Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin Vertrauen in ein neutrales Gesetzgebungsverfahren zum Wohle der Gesellschaft haben, spielt Transparenz eine entscheidende Rolle. Im Juni letzten Jahres hat die Bundesregierung eine verschärfte Verwaltungsvorschrift zur Beschäftigung externer Berater beschlossen. Der Haushaltsausschuss erhält halbjährig Berichte der Bundesregierung über die Beschäftigung externer Personen. Damit wird sichergestellt, dass der Hintergrund und die Interessen der Experten klar sind.

Es trifft nicht zu, dass Mitglieder des Bundestags von der Bundesregierung abgeschlossene Verträge nicht einsehen können. Zu den Aufgaben des Parlaments gehört die Kontrolle des Regierungshandelns. Notwendige Grundlage dafür sind Informationen. Daher muss das Parlament das Recht haben, Einsicht in prinzipiell jeden Vorgang zu erhalten. Die Grenze liegt bei dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung der Regierung. D.h., in absolute Regierungsinterna gibt es keine Einsicht. Das ist wichtig, damit die Gewaltenteilung gewahrt bleibt.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
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Frage zum Thema Familie
15.06.2009
Von:
Tim

Sehr geehrte Frau Zypries,

nunmehr ist es ja schon bedenklich wie oft Sie und Ihre Regierung bezüglich der gemeinsamen Sorgerechtsfrage nichtverheirateter Väter um eine neue Regelung gefragt werden.

Eigentlich würde mich einfach nur interessieren warum Sie im Gegensatz zu mitlerweile fast allen anderen Ländern Europas immernoch den Standpunkt vertreten dass die jetzige Sorgerechtsregelung noch konform ist.

Meine Frage:

Was macht die Kinder in Deutschland so anders als in all den anderen Ländern, dass anscheinend diese Lösung, die Ihre Regierung für sie hat, Ihres Erachtens nach immernoch die beste ist?

Und...

Wie kommt es, dass nachdem Ihre Regierung schon sooft vor dem Gerichtshof in Strassburg wegen diesen fragwürdigen Gesetzen verklagt worden ist, Sie immernoch so kerzengerade dahinter stehen können?


MfG Tim
Antwort von Brigitte Zypries
7Empfehlungen
18.06.2009
Brigitte Zypries
Sehr geehrter Herr ,

in meiner Antwort an Herrn Gaese auf seine Frage vom 27. Mai 2006 können Sie nachlesen, warum der Gesetzgeber die geltende Regelung geschaffen hat und dass ich keineswegs zwingend an ihr festzuhalten beabsichtige. Im Rahmen des in meiner Antwort beschriebenen Forschungsvorhabens sollen auch die Erfahrungen untersucht werden, die andere Länder gesammelt haben. Das Ergebnis des Gutachtens bleibt abzuwarten, eine Gesetzesänderung ohne fundierte Grundlage halte ich nicht für sinnvoll.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in seiner bisherigen Rechtsprechung den geltenden § 1626a BGB nicht beanstandet. In einem anhängigen Verfahren, in dem es nun unter anderem auch konkret um die gesetztliche Regelung des § 1626a BGB geht, ist bislang noch keine Entscheidung ergangen.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
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