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Sehr geehrte Frau Zypries,
ich nehme an, dass Sie als Justizministerin dafür verantwortlich sind, dass es in Deutschland aus gesetzlicher Sicht zu einer effektiven Strafverfolgung kommen kann.
Daher richte ich meine Frage an Sie, obwohl Sie sich in der aktuellen Diskussion um die sogenannten "Kinderpornosperren" (man könnte auch schlicht von Internetzensur sprechen) sehr zurückhalten und sich vorbildlicher weise nicht an der allgemeinen Instrumentalisierung von Vergewaltigungsopfern zu Wahlkampfzwecken beteiligen.
In Deutschland gilt die Unschuldsvermutung. Daher kann jemand nur dann für etwas rechtlich belangt werden, wenn er es auch tatsächlich nachgewiesenermaßen getan hat.
Wenn man also einen Konsumenten von "kinderpornografischem" Material vor Gericht stellen möchte, muss man die Beschaffung von derartigem Material nachweisen. Wie man letztens an der Aktion "Himmel" gesehen hat, ist ein Nachweis schon jetzt sehr schwierig.
Wenn nun aber die vorgesehene Internetzensur kommen sollte, und wenn man davon ausgeht, dass solche Sperren effektiv wären, würden Pädophile beim Versuch sich Material zu beschaffen nur auf die Stopp-Seiten zugreifen und nicht auf das rechtlich relevante Material. Jede weitere Nachweismöglichkeit wäre blockiert, eine Strafverfolgung wäre somit unmöglich.
Schlimmer noch: der Betroffene wäre gewarnt und könnte evtl. existierendes belastendes Material vernichten.
Nun meine Frage zu dieser Problematik:
$184b StGB zwingt den Staat unmissverständlich zur Strafverfolgung von "Kinderpornografie"-Konsumenten. Eine Zensur macht diese Strafverfolgung unmöglich. Ist es überhaupt erlaubt ein Gesetz zu erlassen, das den Staat an der Wahrnehmung seiner Verpflichtung zur Strafverfolgung hindert?
Falls nicht, bitte ich Sie das klipp und klar an Ihre Koalitionskollegen weiterzugeben, damit diese Scharade endlich ein Ende findet und vernünftige Mittel und Wege zur Bekämpfung von pädophilen Aktivitäten diskutiert werden können.