Brigitte Zypries (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich. Besuchen Sie das aktuelle Profil.

Grunddaten
Brigitte Zypries
Jahrgang
1953
Berufliche Qualifikation
Juristin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Bundesministerin der Justiz
Wahlkreis
Darmstadt
Landeslistenplatz
13, Hessen
weitere Profile
(...) Das Sperren der Seiten hat bei der Wahl der Mittel keinen Vorrang. Vielmehr ist der Grundsatz "Löschen vor Sperren" jetzt ausdrücklich im Gesetz enthalten. Immer dort, wo es möglich ist, soll das Bundeskriminalamt auf eine Löschung solcher Seiten hinwirken. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Brigitte Zypries
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Inneres und Justiz
08.05.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Zypries,

stimmt es, dass die Mehrzahl der auf der schwedischen Sperrliste verzeichneten Webseiten keine Kinderpornografie enthalten?
Bewerten Sie es als Erfolg, dass Tausende von versuchten Zugriffen auf diese Seiten blockiert werden?

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Brigitte Zypries
4Empfehlungen
12.05.2009
Brigitte Zypries
Sehr geehrter Herr ,

meinem Haus sind keine Zahlen über die schwedische Sperrlisten bekannt. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage an meine Kollegin Ursula von der Leyen (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 11018 Berlin).

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Inneres und Justiz
09.05.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Zypries,

im Bezug auf das Gesetzesvorhaben über Internetsperren habe ich folgende Fragen.

1. Wie ist eine Ausnahmeregelung für kleine Internetprovider, Schulen, Behörden und andere öffentliche Einrichtungen in dieser Angelegenheit mit dem Gleichheitsgrundsatz des GG zu vereinbaren?

2. Ist das Geheimhalten der Liste der gesperrten Seiten nicht in gewisser Weise mit der geheimen Liste der Verbotenen Gegenstände in Flugzeugen vergleichbar, wie sie vom EuGH (Az. C-345/06 vom 10.3.2009) für unrechtmässig erklärt wurde?
Antwort von Brigitte Zypries
1Empfehlung
11.06.2009
Brigitte Zypries
Sehr geehrter Herr ,

Anbieter , deren Netz weniger als 10.000 Teilnehmer umfasst , haben in der Regel nicht die technischen Infrastrukturen, die für eine Einbeziehung in das Verfahren erforderlich sind. Außerdem soll der Kreis der Anbieter, denen die Liste der zu sperrenden Seiten übermittelt wird, überschaubar bleiben. Das sind Sachgründe, die eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen.

Bei der Ausnahme für Schulen, Behörden und andere öffentliche Einrichtungen andererseits gelten ähnliche Gründe. Selbstverständlich bedeutet dies nicht, dass Kinderpornografie dort geduldet würde. Im Gegenteil sind die öffentlichen Einrichtungen gehalten, von sich aus Maßnahmen zu ergreifen, um die Kinderpornografie in ihren Netzen zu unterbinden . Dies tuen sie auch heute schon, in der Regel durch den Einsatz weitergehender Filter .

Auf den ersten Blick mag es eine gewisse Ähnlichkeit geben zwischen der geheimen Liste der verbotenen Gegenstände in Flugzeugen und der gegenüber der Öffentlichkeit geheim zu haltenden Liste der zu sperrenden Internetseiten. Die Wirkungen der beiden Listen sind jedoch völlig unterschiedlich: Das Mitführen von Gegenständen, die auf der Liste für verbotene Gegenstände genannt sind, auf Flügen in der EU oder in die EU ist dem Fluggast verboten. Denn die Liste ist Teil einer EU-Verordnung, die rechtlich unmittelbar auch gegenüber jedem Fluggast wirkt. Da die Liste allerdings geheim eingestuft ist, weiß der Fluggast nicht, ob er Verbotenes tut, wenn er diese Gegenstände mit sich führt. Dies hat der EuGH in dem von Ihnen zitierten Urteil kritisiert.

Die Liste der zu sperrenden Internetseiten beinhaltet dagegen keine Verbotsregelung. Sie wirkt auch nicht unmittelbar gegenüber den Internetnutzern. Unmittelbare Außenwirkung hat sie nur gegenüber den Anbietern von Internetzugangsdiensten, denen die Liste vom Bundeskriminalamt zwecks Sperrung der Seiten bekannt gegeben wird. Die Liste begründet auch keine Strafbarkeit, sondern enthält - vereinfacht gesagt - eine Zusammenstellung von Internetadressen, unter denen kinderpornographische Darstellung verbreitet und dadurch Straftaten nach § 184b des Strafgesetzbuchs begangen bzw. ermöglicht werden. Im Ergebnis dient die Liste somit dazu, die Begehung von Straftaten zu verhindern, zumindest aber zu erschweren, ohne dass die Liste unmittelbare Rechtswirkungen gegenüber den Internetnutzern erzeugt. Daher können die beiden Listen wegen ihrer Wirkungen auch nicht verglichen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Inneres und Justiz
09.05.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Ministerin Zypries,

gegenwärtig wird häufig von einem Verbot von sogenannten ´Killerspielen´ oder ´Paintball´ gesprochen, obwohl es wissenschaftlich strittig ist, ob das Spielen von Paintball zu Gewaltexzessen führt. Hingegen wird in den USA bezüglich der Ursachen von Gewaltexzessen die Einnahme von sogenannten ´Selektiven Serotonin-Wiederaufnahmehemmern´ (Selective serotonin reuptake inhibitors = SSRIs) diskutiert -- den gegenwärtig besonders häufig verschriebenen Antidepressiva. Zeitungsartikel hierzu online: www.huffingtonpost.com
Auch aus einem Bericht des Direktors der Abteilung für psychiatrische Produkte der US-amerikanischen Arzneimittel-Zulassungsbehörde (Food and Drug Administration – FDA) geht hervor, dass Antidepressiva insbesondere bei Kindern und Jugendlichen zu feindseligem Verhalten und Suizid führen können. Die signifikant häufigeren Selbsttötungen unter dem Einfluss von Antidepressiva (fast doppelt soviele wie im Vergleich zu Placebo) sind jedoch aus den offiziellen Statistiken der Industrie nicht zu ersehen, denn die tatsächlichen Selbsttötungen werden durch statistische Tricks weggerechnet – dies ist bekannt, daher wird in dem Bericht auf Seite 58 die Schlußfolgerung gezogen: ´Antidepressants increased the risk of suicidal thinking and behavior (suicidality) in short-term studies in children and adolescents´ Bericht online: www.fda.gov
Beachte: ´Sie (die Pharmaindustrie) geht vor mit einem Netzwerk der Korruption, das sie über Deutschland ausgeworfen hat´ (Quelle: Die Sendung: ´Das Pharma-Kartell´ des ZDF vom 8. Dezember 2008). Vor diesem Hintergrund möchte ich Sie um die Beantwortung der folgenden Frage bitten:

Wie stehen Sie zu einer gesetzlichen Verschärfung der Regelungen zur Abgabe von Psychopharmaka an Kinder und Jugendliche?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Brigitte Zypries
bisher keineEmpfehlungen
11.06.2009
Brigitte Zypries
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Hinweise zu diesem wichtigen Thema. Klar ist, dass hier gesetzliche Regelungen allein nicht ausreichend sind, sondern umfassend Prävention sichergestellt werden muss. Ich weiß, dass meine Kollegin Ulla Schmidt, Bundesministerin für Gesundheit, sich intensiv mit dem Thema Medikamentenmissbrauch auseinandersetzt. Ob auch gesetzliche Verschärfungen geplant werden, bitte ich Sie deshalb dort zu erfragen, da ich als Bundesministerin der Justiz für dieses Thema nicht zuständig bin.

Kontaktinformationen zum Bundesministerium der Gesundheit erhalten Sie
hier tinyurl.com .

Informationen erhalten Sie auch hier tinyurl.com .

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
11.05.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Zypries,

zur geplanten Internetzensur ein paar konkrete Fragen, mit der bitte um konkreter Antwort, auch in Zeiten des Wahlkampfs.

Im Artikel "die 13 Lügen der Zensursula" wird zu den Behauptungen von der Leyens Stellung genommen. netzpolitik.org

1. Welche Ihnen bekannte Quellen belegen entweder Ausführungen von der Leyens oder der von Netzpolitik.org ?

2. Welche öffentlich einsehbaren Belege gibt es dafür, das es einen "Massenmarkt" mit Millionenumsatz von Websiten mit kommerziellen Angebot an Kinderpornografie gäbe ?

3. Mal angenommen, die 13 bei Netzpolitik angeführten Argumente von der Leyens wäre tatsächlich unwahr, wäre es für Sie moralisch vertretbar Kinderpornografie politisch derart zu instrumentalisieren?

Mal angenommen: Würde die Politk derartige Argumente tatsächlich erfinden um ein Gesetz durchzudrücken, wäre dies ein weiterer (moralischer) Mißbrauch der mißbrauchten Kinder?

4. Halten Sie es für ein demokratisches Politikverständnis, wenn Frau von der Leyen Kritkern ihres Vorhabens unterstellt, sie würden Kinderpornografie unterstützen ? Oder von Herrn Gutenberg, der 70.000 Bürger, welche innerhalb kürzester Zeit ihre Stimme in einer Petition gegen die Internetzensur abgegeben haben, unterstellt sie würden Kinderpornografie nicht verhindern wollen ?

5.Vor kurzem wurde in der Presse von einer Strafanzeige gegen Frau von der Leyen, wegen Verbreitung von Kinderpornografie berichtet . www.morgenpost.de Waren Sie bei besagter Pressekonferenz dabei ? Ist dort tatsächlich kinderpornografisches Material gezeigt worden?

6. Sollte von der Leyen dort tatsächlich Kinderpornos gezeigt haben, weshalb wird das Verfahren gegen sie sofort eingestellt ?

Mit freundlichen Grüßen

D.
Antwort von Brigitte Zypries
4Empfehlungen
15.05.2009
Brigitte Zypries
Sehr geehrter Herr ,

wenn Sie Informationen zu Aussagen von meiner Kollegin von der Leyen oder anderer Quellen wollen, sollten Sie sich an die Urheber dieser Äußerungen wenden. Ich kann sie nicht beantworten.

Bei besagter Pressekonferenz war ich nicht dabei, es ist mir nicht bekannt, was dort vorgeführt wurde. Ebensowenig kann ich etwas über ein Strafverfahren sagen.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Inneres und Justiz
12.05.2009
Von:
-

Sehr geehrte Frau Zypries,

zur Frage, ob und welchen Umständen Internetnutzer, die auf den "Stopp-Server" geraten mit Strafverfolgung rechnen müssen, schreiben Sie u.a.:

"Anschließend können durch ein Auskunftsersuchen [...] der Name und die Adresse des Inhabers des Telekommunikationsanschlusses bestimmt werden, von dem aus auf den Stopp-Server zugegriffen wurde.

Es ist daher grundsätzlich nicht zu befürchten, dass Strafverfolgungsbehörden ohne richterliche Anordnung [...] Daten derer erheben, die es wiederholt unternehmen, sich kinderpornographisches Material zu verschaffen."

Wie sie sicher wissen, werden den meisten privaten Internetnutzer dynamische IP-Adressen zugeteilt. D.h. die IP-Adressen wechseln regelmäßig bei jeder Einwahl. Um wiederholte Zugriffe oder Zugriffsmuster nachzuweisen, müsste also bei jedem Zugriff ein Auskunftsersuchen erfolgen. Die Ergebnisse dieser Auskunftsersuchen müssten in einer entsprechenden (und mächtigen) Verdächtigendatenbank gespeichert werden. Aus diesen Überlegungen ergeben sich drei Fragen:

1) Ist eine solche Datenbank geplant?
2) Wenn ja: auf Basis welcher gesetzlichen Grundlage?
3) Welcher Aufwand wird nötig, um bis zu 450.000 Auskunftsersuchen [1] auf Seiten der Jusitz und bei den Providern zu bearbeiten?

Ich sehe aber noch ein weiteres Problem. Durch Internettechniken wie "Link-" bzw. "DNS-Prefetching" rufen aktuelle Browser im Hintergrund Links auch ohne Interaktion des Nutzers auf (und in der Regel auch ohne sein Wissen). Auf entsprechend manipulierten Webseiten Fallen zu stellen (vgl. "Rick-Rolling") wäre, nicht zuletzt in Verbindung mit den zunehmend beliebter werdenden Linkverkürzungsdiensten (auch hier werden unbekannte Adressen z.T. automatisiert aufgerufen!), trivial. Wie wollen Sie verhindern, dass regelmäßig Unschuldige in den Fokus der Ermittlungsbehörden geraten?

[1] Laut Bundeswirtschaftsminister zu Guttenberg könnten in Deutschland bis 450.000 Zugriffe pro Jahr verhindert werden, s. FAZ vom 22.04., Nr. 93, S. 2
Antwort von Brigitte Zypries
4Empfehlungen
15.05.2009
Brigitte Zypries
Sehr geehrter Herr ,

die Strafverfolgunsgbehörden dürfen schon nach der geltenden Gesetzeslage personenbezogene Daten in Dateien speichern und - auch für Abgleiche - verwenden, soweit dies für Zwecke des Strafverfahrens erforderlich ist. Das steht in den §§ 483 und 98c der Strafprozessordnung. Wenn entsprechend viele strafbare Zugriffsversuche auf Seiten mit kinderpornographischen Material erfolgen sollten und den Strafverfolgungsbehörden zur Kenntnis gelangen, dann wird die Aufklärung dieser Straftaten sicherlich Aufwand bei den zuständigen Strafverfolgungsbehörden und auch bei den auskunftspflichtigen Telekommunikationsunternehmen verursachen. Die Unternehmen erhalten dafür nach Maßgabe des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes eine Entschädigung. Und die Strafverfolgungsbehörden tun in diesen Fällen das, was ihre Aufgabe ist .
Das von Ihnen skizzierte Problem, durch technische Manipulation in eine Falle gelockt und zu Unrecht verdächtigt zu werden, ist nicht eines des neuen Gesetzes, sondern eines, dass das Internet mit sich bringt. Zu dieser Problematik habe ich mich bereits gegenüber Herrn Schlüter auf dessen Frage vom 22. April 2009 geäußert.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Brigitte Zypries
Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.