Von:


Sehr geehrte Frau Zypries,
ich wende mich - obwohl das Thema schon in der Suchfunktion auftaucht - wegen des gemeinsamen Sorgerechts bei unverheirateten Paaren an Sie. Bekanntermaßen wird es in der Praxis nur ausgeübt, wenn die Mutter dem zustimmt, was den Vater des Kindes in eine Bittsteller-Rolle drängt.
Doch gibt es für meine Begriffe einen ganz anderen und grundsätzlich als am wichtigsten zu wertenden Punkt, der von der aktuellen Gesetzeslage in Deutschland nicht adressiert wird: Die universellen Grundbedürfnisse eines Kindes, welche durch alle Kulturen, Kontinente und Jahrtausende die gleichen waren und sind.
Selbige sind nicht nur physischer Natur wie Essen, Trinken, Dach über dem Kopf, sondern vor allem auch psychischer Natur wie Schutz, Sicherheit, Liebe, Fürsorge, Geborgenheit, etc. Diese Ur-Bedürfnisse zu respektieren ist mE das höchste Rechtsgut schlechthin und das wichtigste Fundament unserer Kultur, insofern noch als "virtueller" Abs.1 des GG zu sehen.
Bei Streitigkeiten von getrennten Paaren werden diese Grundrechte des Kindes in der Praxis häufig nicht als erste Priorität gesehen, manchmal sogar ignoriert. Wenn Eltern - aus welchen Gründen auch immer - ihrer Verantwortung, diese Ur-Bedürfnisse zu erfüllen, nicht nachkommen, dann muss der Gesetzgeber die Voraussetzungen etablieren, um die Eltern zu dieser Verantwortung anzuhalten.
Insofern wäre es für mich persönlich die dringendste Gesetzesreform überhaupt, da Väter zZ ihrer aus ihrer Verantwortung abzuleitenden Verpflichtung, für das Kind Sorge zu tragen, nicht nachkommen können - was nur mit einem gemeinsamen Sorgerecht möglich ist.
Es soll da wohl auch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes zu geben oder kommen (?); auch diesbezüglich würde ich gerne Ihre Meinung hören.
Herzlichen Dank, viele Grüße,