Brigitte Zypries (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Brigitte Zypries
Jahrgang
1953
Berufliche Qualifikation
Juristin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Bundesministerin der Justiz
Wahlkreis
Darmstadt
Landeslistenplatz
13, Hessen
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Derzeit werden in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe des Bundesministeriums der Justiz und des Bundesministeriums des Innern unter Hinzuziehung verschiedener Fachleute die technischen Voraussetzungen und die etwaigen Einsatzmöglichkeiten der so genannten Online-Durchsuchung geprüft. Dabei ist noch nicht absehbar, wie das Ergebnis dieser Untersuchung ausfallen wird, ob und wenn ja welche gesetzgeberischen Konsequenzen daraus gezogen werden. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
29.01.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Ministerin,

mit dem vorgelegten Gesetzentwurf zur "Verständigung" im Strafverfahren erklärt die Regierung ihre Kapitulation.
Statt für genügend Personal zu sorgen, um auch komplizierte und langwierige Verfahren bewältigen zu können, wird für solche Verfahren nun die Möglichkeit einer Absprache geschaffen.

Befürchten Sie nicht, dass dies der Weg in eine Zweiklassenjustiz ist? Es liegt doch auf der Hand, dass sich vor allem finanziell gut gestellte Personen (Beschuldigte) teure Anwälte leisten können, die entweder aufgrund ihres wohlklingenden Namens oder ihrer tatsächlich vorhandenen Finesse in der Lage sind, gute "Deals" für ihre Mandanten herauszuholen.
Wie wollen Sie sicherstellen, dass es nicht zu der von mir befürchteten Zweikassen- bzw. Zweiklassenjustiz kommt?

Glauben Sie wirklich, dass die Wahrheitsfindung nicht ebenfalls auf der Strecke bleibt?
Den Richter oder Staatsanwalt möchte ich sehen, der noch eine umfassende Sachaufklärung betreibt, wenn der Beschuldigte durch seinen Anwalt signalisiert, er sei, wenn über das Strafmaß verhandelt werden könne, zu einem UMFASSENDEN Geständnis bereit.

Bite haben Sie die Freundlichkeit, meine Frage zu beantworten und mir meine Befürchtungen ggf. zu nehmen.

Antwort von Brigitte Zypries
bisher keineEmpfehlungen
13.02.2009
Brigitte Zypries
Sehr geehrte Frau ,

die personelle Ausstattung der Gerichte ist Ländersache. Ich teile Ihre Auffassung, dass deutlich mehr Richter und Staatsanwälte eingestellt werden müssen und setze mich seit langem dafür ein. In meinem Haus wird durch Verbesserungen in den Prozessordnungen und im materiellen Recht alles dafür getan, dass die Justiz leistungsfähig bleibt.

Zur Beantwortung Ihrer Frage über die Folgen der verfahrensrechtlichen Absprachen möchte ich Sie auf die Antwort zur Frage von Herrn Völler vom 12. Januar 2009 verweisen. Grund zur Befürchtung, dass die Wahrheitsfindung darunter leidet oder gar das Strafmaß durch finanzielle Leistungsstärke gesenkt werden kann, sehe ich danach nicht.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
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Frage zum Thema Umwelt
29.01.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Zypries,

Mit dem Änderungsantrag vom 22. Januar zur 10. Atomgesetznovelle wird allem Anschein nach das Verursacherprinzip aufgehoben. Etwa 75 Prozent der Strahlung im Salzstock Asse II stammt aus den Atomkraftwerken von EnBW, Eon, RWE und Vattenfall. Es kann nicht sein, dass die immensen Kosten für die Sicherung dieser Lager dem Steuerzahler aufgebürdet werden. Problematisch ist auch, dass die Novelle vorsieht, das undichte Salzbergwerk "Asse II" ohne fachliche Prüfung seiner Eignung und ohne jede Öffentlichkeitsbeteiligung als Endlager zu legalisieren.

Wie ist Ihre Position zu dieser Novelle?

Mit freundlichen Grüßen,
aus Darmstadt
Antwort von Brigitte Zypries
1Empfehlung
12.02.2009
Brigitte Zypries
Sehr geehrter Herr ,

Ihre Annahme, mit der Novelle des Atomgesetzes würde das Verursacherprinzip umgekehrt, trifft nicht zu. Denn nach dem Atomgesetz müssen die Abfallverursacher für die Kosten des Betriebs einschließlich der Stilllegung von Endlagern herangezogen werden - und die Abfälle aus der Schachtanlage Asse II stammen zum größten Teil von öffentlichen Einrichtungen, insbesondere Forschungseinrichtungen. Ca. 90 Prozent des radioaktiven Inventars kommen allein aus dem Forschungszentrum Karlsruhe. Die radioaktiven Abfälle der Schachtanlage Asse wurden in den 1960er und 1970er Jahren zu Forschungszwecken mit dem Ziel der endgültigen Beseitigung eingelagert. Eine Kostentragung der Stilllegung durch die öffentliche Hand ist daher verursachergerecht. Die vom Koalitionsantrag vorgesehene Änderung bewirkt auch keine Kostenübertragung von Privaten auf den Bund, denn auch in der Vergangenheit, als das Helmholtz Zentrum München Betreiber der Schachtanlage Asse war, erfolgte die Kostentragung durch den Bund. Die vorgesehene Gesetzesänderung dient somit lediglich der Klarstellung, dass die Kostentragung durch den Bund in der vorliegenden Atomgesetznovelle beibehalten werden soll.

Der Gesetzentwurf zur Änderung des Atomgesetzes ist notwendig, um den vom Bundeskabinett am 5. November 2008 gefassten Beschluss zum Betreiberwechsel für die Schachtanlage Asse II vom Helmholtz-Zentrum München auf das Bundesamt für Strahlenschutz umzusetzen. Mit dem Betreiberwechsel wird gleichzeitig die Stilllegung der Anlage auf der Grundlage eines atomrechtlichen Planfeststellungsverfahrens festgeschrieben. Zukünftig wird die Schachtanlage Asse II wie ein Endlager behandelt und damit die Sicherheit für die Bürger besser gewährleistet. Wir erfüllen damit auch eine zentrale Forderung der Bürgerinitiativen vor Ort.

Ich kann Ihre Verärgerung über die damalige Einlagerung von atomaren Abfällen in die Schachtanlage Asse II und Ihren Protest sehr gut verstehen. Die Schachtanlage Asse II ist denkbar ungeeignet für die Endlagerung von atomaren Abfall. Ich bin davon überzeugt, dass es generell kein sicheres Endlager geben wird und wir deshalb so schnell wie möglich aus der Atomenergie aussteigen müssen. Ich versichere Ihnen, dass ich mich - wie auch die ganze SPD - weiterhin für den Ausstieg aus der Atomenergie einsetzen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
29.01.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Zypries,

trotz Nachfrage bei meinem Reiseveranstalter, sieht dieser keine Notwendigkeit den noch immer erhobenen LTU , Air Berlin Kerosinzuschlag aufrecht zu erhalten , obwohl der Rohölpreis sehr niedrig ist ! - er verweist auf nicht nachvollziehbare imaginäre Vertragslaufzeiten von Kerosinlieferverträgen -
Meine Frage ist dies gesetzkonform - oder kann ich als Bürger oder der Gesetzgeber tun, um dieser Praxis des hinhaltens rechtswirksam entgegenzutreten ?

Mit freundlichem Gruß
Antwort von Brigitte Zypries
1Empfehlung
09.02.2009
Brigitte Zypries
Sehr geehrter Herr ,

ich kann aus Ihren Angaben nicht genau nachvollziehen, welche Begründung Ihr Reiseveranstalter für die Erhebung eines Kerosinzuschlags anführt, insbesondere welcher Art die "imaginären Vertragslaufzeiten" sind, die Sie erwähnen. Schon deshalb kann ich die Frage der Rechtmäßigkeit nicht beurteilen. Unabhängig davon möchte ich darauf hinweisen, dass ich als Bundesministerin der Justiz nicht im Einzelfall die Rechtmäßigkeit einzelner Vertragsklauseln o.ä. prüfen kann.

Vielleicht kann Ihnen die Verbraucherberatung vor Ort weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
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Frage zum Thema Familie
30.01.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Zypries,

die Schweiz, bisher sogar noch etwas rückständiger als Deutschland in Sachen Sorgerecht, hat grundlegende Änderungen zum Sorge-/Besuchsrecht verheirateter und lediger Väter auf den Weg gebracht:

www.tagesanzeiger.ch

Quasi von ganz hinten in Europa (ein gem. Sorgerecht im Falle einer Scheidung war nicht die Regel) stellt die Schweiz nun um und will sogar unverheirateten Vätern das gem. Sorgerecht mit einer freiwilligen Vaterschaftsanerkennung einräumen.

Und die Schweiz setzt noch einen drauf: Vereitelung des Besuchsrechts wird mit Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren bedroht.

Damit stellt sich die Schweiz nun an die Spitze und kriminalisiert das, was immer schon Unrecht war – das Vorenthalten des gemeinsamen Kindes.

Können Sie sich vorstellen, dass allein die willkürliche Verkürzung des Umgangs von nur einem Tag in der Wahrnehmung eines Umgangselternteils weit schlimmer wiegt als ein Taschendiebstahl? Davor kann man sich wenigstens schützen.

Sorgerechtlich steht Deutschland damit europaweit nur noch mit so bedeutenden Ländern wie Österreich und Liechtenstein auf einer Stufe.

Finden Sie nicht, dass es an der Zeit ist, umgehend den menschenrechtswidrigen Zustand gerade unverheirateter Väter in Deutschland zu beenden?

Wollen Sie tatsächlich noch die Studie zu § 1626a abwarten, die ohnehin mit dem Ende der Wahlperiode zusammenfällt - und damit angesichts der höchstwahrscheinlichen Nichtbeteiligung Ihrer Partei an der neuen Regierung nur in irgendwelchen Schubladen landet?

Oder wollen Sie standhaft bleiben, und eine neue Entscheidung gegen Deutschland durch den EuGHMR abwarten, die dann wieder von den Gerichten ignoriert wird, wie schon der Fall Görgülü bewies?

Ist das der wahre Gedanke zu Europa: Menschenrechte werden nur im Rahmen der nationalen Gesetze gewährleistet? Bei Fragen wenden Sie sich an ihren OLG- oder Familienrichter…

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Brigitte Zypries
8Empfehlungen
04.02.2009
Brigitte Zypries
Sehr geehrter Herr ,

dem Gesetzgeber sind die Probleme in der Praxis des Umgangsrechts bekannt. Daher kommt es zu Neuregelungen im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), das am 1. September 2009 in Kraft treten wird. Die wesentlichen Änderungen möchte ich Ihnen kurz darstellen:

Zum einen wird die Vollstreckbarkeit von Umgangsentscheidungen erweitert; das Gericht kann künftig Ordnungsmittel verhängen, die noch nach dem festgelegten Umgangstermin festgesetzt und vollstreckt werden können. Zum anderen kann ein Umgangspfleger bestellt werden; er soll bei schwierigen Umgangskonflikten einen Kontaktabbruch verhindern. Schließlich kann das Kind in schwierigen Fällen einen Verfahrensbeistand bestellen; er kann auf Anordnung des Gerichtes u.a. eine aktive Rolle im Konflikt übernehmen und zu einer einvernehmlichen Umgangsregelung - etwa durch Gespräche mit den Eltern - beitragen.

Unter den Voraussetzungen des § 235 Strafgesetzbuch (StGB) ist das Umgangsrecht strafrechtlich geschützt. Bestraft wird, wer eine Person unter 18 Jahren mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List den Eltern oder einem Elternteil entzieht oder vorenthält. Eine solche Tat kann auch von einem Elternteil gegen den anderen umgangsberechtigten Elternteil begangen werden. Die Tat kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden.

Es ist derzeit nicht einschätzbar, ob weitere Straftatbestände eingeführt werden müssen. Auswirkungen solcher Strafnormen auf das Verhältnis des Kindes zu beiden Elternteilen wären noch zu klären. Ein Kind, das sich nach der Trennung seiner Eltern oft in einem Loyalitätskonflikt befindet, soll nicht noch zusätzlich belastet werden.

Das Bundesministerium der Justiz nimmt die Kritik an der Regelung des Sorgerechts nicht miteinander verheirateter Eltern ernst. Ich halte es aber nicht für sinnvoll, eine Gesetzesänderung ohne fundierte Grundlage herbeizuführen. Eine der Annahmen des Gesetzgebers war, dass eine Mutter, die mit dem Kindesvater zusammenlebt und trotzdem keine Sorgeerklärung abgibt, dafür schwerwiegende Kindeswohlgründe hat. Vor allem diese Annahme will das Bundesministerium der Justiz durch das von Ihnen erwähnte Forschungsvorhaben überprüfen. Geklärt werden soll, warum zusammenlebende, nicht miteinander verheiratete Eltern keine gemeinsame Sorge begründen. Dabei behält das Bundesministerium der Justiz auch andere Rechtsordnungen im Auge.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
02.02.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Ministerin,

ist das Kontenpfändungsschutzrecht bereits in Kraft getreten oder wann wird dieses soweit sein?
Wird dieses P-Konto von Banken und Sparkassen öffentlich angeboten oder muß man dieses bei seiner Bank beantragen?

Für eine baldige Antwort wäre ich dankbar.

Mit freundlichem Gruß

Antwort von Brigitte Zypries
5Empfehlungen
05.02.2009
Brigitte Zypries
Sehr geehrter Herr ,

die Beratungen im Bundestag zum Gesetzentwurf zur Reform des Kontopfändungsschutzes, der die Einführung des so genannten Pfändungsschutzkontos ("P-Konto") vorsieht, sind noch nicht abgeschlossen. Ich hoffe aber, dass dies zeitnah geschehen wird. Die Vielzahl der Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern nach dem Stand der Reform zeigt, dass es ein großes Bedürfnis für die neuen Regelungen gibt.

Wann das neue Gesetz in Kraft tritt, kann ich derzeit nicht sagen, da auch noch über die Umstellungsfrist diskutiert wird. Der Kreditwirtschaft muss ausreichend Zeit für die Umstellung auf das neue Recht gegeben werden. Den Entwurf können Sie unter www.bmj.bund.de einsehen.

Das P-Konto muss dann bei der jeweiligen Bank beantragt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
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