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Sehr geehrte Frau Zypries,
die Schweiz, bisher sogar noch etwas rückständiger als Deutschland in Sachen Sorgerecht, hat grundlegende Änderungen zum Sorge-/Besuchsrecht verheirateter und lediger Väter auf den Weg gebracht:
www.tagesanzeiger.ch
Quasi von ganz hinten in Europa (ein gem. Sorgerecht im Falle einer Scheidung war nicht die Regel) stellt die Schweiz nun um und will sogar unverheirateten Vätern das gem. Sorgerecht mit einer freiwilligen Vaterschaftsanerkennung einräumen.
Und die Schweiz setzt noch einen drauf: Vereitelung des Besuchsrechts wird mit Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren bedroht.
Damit stellt sich die Schweiz nun an die Spitze und kriminalisiert das, was immer schon Unrecht war – das Vorenthalten des gemeinsamen Kindes.
Können Sie sich vorstellen, dass allein die willkürliche Verkürzung des Umgangs von nur einem Tag in der Wahrnehmung eines Umgangselternteils weit schlimmer wiegt als ein Taschendiebstahl? Davor kann man sich wenigstens schützen.
Sorgerechtlich steht Deutschland damit europaweit nur noch mit so bedeutenden Ländern wie Österreich und Liechtenstein auf einer Stufe.
Finden Sie nicht, dass es an der Zeit ist, umgehend den menschenrechtswidrigen Zustand gerade unverheirateter Väter in Deutschland zu beenden?
Wollen Sie tatsächlich noch die Studie zu § 1626a abwarten, die ohnehin mit dem Ende der Wahlperiode zusammenfällt - und damit angesichts der höchstwahrscheinlichen Nichtbeteiligung Ihrer Partei an der neuen Regierung nur in irgendwelchen Schubladen landet?
Oder wollen Sie standhaft bleiben, und eine neue Entscheidung gegen Deutschland durch den EuGHMR abwarten, die dann wieder von den Gerichten ignoriert wird, wie schon der Fall Görgülü bewies?
Ist das der wahre Gedanke zu Europa: Menschenrechte werden nur im Rahmen der nationalen Gesetze gewährleistet? Bei Fragen wenden Sie sich an ihren OLG- oder Familienrichter…
Mit freundlichen Grüßen
