Brigitte Zypries (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Brigitte Zypries
Jahrgang
1953
Berufliche Qualifikation
Juristin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Bundesministerin der Justiz
Wahlkreis
Darmstadt
Landeslistenplatz
13, Hessen
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Die von Ihnen geäußerte Kritik am neuen Unterhaltsrecht ist unbegründet. Mit der Reform des Unterhaltsrechts wird zwar die nacheheliche Eigenverantwortung geschiedener Eheleute gestärkt. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
04.01.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Zypries,

ich habe mir heute Ihr Antwortverhalten der letzten Wochen angesehen und musste feststellen, dass Sie bei ein paar Fragen gekniffen haben. WARUM?

Frage 1 (Klaus Schmidt vom 17.11. 2008 abgeordnetenwatch.de ) Warum wollen/können Sie Herrn Schmidt nicht den Sinn unseres GG beantworten? Warum haben wir keine vollwertige Verfassung?
Meine Zusatzfragen: Wenn der EU-Reformvertrag keine Verfassung ist – wäre sie eine, dürften Franzosen und Holländer darüber abstimmen – welchen Sinn macht dann der EU-Reformvertrag? Wird es nie eine Verfassung für Europa geben, weil man uns den Volksentscheid darüber nicht geben will?

Frage 2 (Peter Schüter vom 16.12. 2008 mit 75 Interessenten- abgeordnetenwatch.de ) Warum erachten Sie es als wichtig, dass Deutsche weiterhin beleidigt werden dürfen? Kommen Sie in ernsthafte Konflikte, wenn Sie gegen Rassismus und Antisemitismus sind, aber den Islam nicht anprangern können/wollen? Planen Sie das Gesetz gegen Rassisten nur halbherzig, bzw. nur einseitig zu gestalten? Wird es möglich sein, Imame aufgrund der Leugnung des Völkermords an den Armeniern, zu verurteilen? Werden Berichte über kriminelle Türken wie dieser ( www.youtube.com ) der Volksverhetzung gleichgesetzt?

Frage 3(Mark Padberg vom 08.08. 2008 - abgeordnetenwatch.de ) Trotz Erinnerung an nicht Beantwortung dieser Frage, verweigern Sie Herrn Padberg eine Antwort. Warum muss sich jeder Bürger vor dem Führen eines Einhandmessers beim Ordnungsamt erkunden? Wurde ein Gesetz erlassen, welches noch nicht ausgereift war?

Frage 4 (Werner Kopper vom 18.12. 2008 - abgeordnetenwatch.de ) Warum hat die neutrale Bundesrepublik – trotz Urteil vom Bundesverwaltungsgericht - Waffentransporte zugelassen?

Mit besten Grüßen
Antwort von Brigitte Zypries
2Empfehlungen
09.02.2009
Brigitte Zypries
Sehr geeehrter Herr ,

ich kann Ihnen versichern, dass mir viel daran gelegen ist, die an mich gerichteten Fragen zeitnah zu beantworten. Das dies sicher nicht in jedem Fall gleichermaßen gelingen kann, liegt in der Unterschiedlichkeit der angesprochenen Themen und Problemstellungen. Nichtsdestotrotz meine ich, dass meine Statistik zeigt, dass ich die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger ernst nehme.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
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Frage zum Thema Kultur
04.01.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Bundesjustizministerin,

in einer Veröffentlichung vom 29.12.2008, werden Sie folgendermaßen zitiert: "Deshalb wollen wir das Recht des geistigen Eigentums auch im kommenden Jahr aktiv fortentwickeln - in Deutschland, Europa und international. Dafür haben wir uns eine Menge vorgenommen".
Eigentum ist die Verfügungsgewalt über Gegenstände auf rechtlicher Grundlage, geregelt im § 903 BGB als Eigentumsgesetz auf Sachen oder im § 90 BGB auf nur körperliche Gegenstände betreffend.
Im Zusammenhang beider Normen ist der Terminus "geistiges Eigentum" eher irreführend und legt einen Rechtsanwendungsfehler dar, da schon Sacheigentum zeitlich unbegrenzt ist im Gegensatz zum Urheberrecht an einem Song. Definiert wurde dieser Begriff: "geistiges Eigentum" vom deutschen Gesetzgeber erstmals im Gesetz zur Bekämpfung der Produktpiraterie (07.03.1990). Wer, wenn nicht Sie als Bundesjustizministerin, sollte mir folgende Frage einleuchtend erläutern können.
Bezeichnet "geistiges Eigentum" eine Rechtsposition, ein subjektives Recht, eine Theorie für die Beschreibung eines Geltungsgrundes für ein subjektives Recht oder soll es einfach nur den geistig Schaffenden ihre eigene Rechtsposition ermöglichen?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Brigitte Zypries
bisher keineEmpfehlungen
08.01.2009
Brigitte Zypries
Sehr geehrter Herr ,

der Begriff des "geistigen Eigentums" ist ein seit langem - schon weit vor 1990 - gebräuchlicher Fachbegriff. Er wird sowohl in der deutschen Rechtswissenschaft als auch im internationalen Sprachgebrauch benutzt (englisch: intellectual property). So bezeichnet sich beispielsweise die Behörde der Vereinten Nationen, die sich mit dem Schutz von geistigem Eigentum befasst, als WIPO (World Intellectaul Property Organization). Synomym zu "geistiges Eigentum" wird der Begriff "Immaterialgüterrechte" verwendet.

Nach den bisherigen Erfahrungen in der Rechtswissenschaft und in der Praxis bereitet die Abgrenzung zwischen "geistigem Eigentum" und "Sacheigentum" keine nennenswerten Schwierigkeiten.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
07.01.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Zypries,
welchen Sinn macht eine Bewährungsstrafe?
Warum lassen Richter in Deutschland Intensivtäter laufen, die sich nicht bewährt haben?
Im folgenden Beispiel ( www.mopo.de ) wurde ein Intensivtäter jetzt zum dritten Mal zur Bewährung verurteilt. Wie ist das möglich? Warum darf ein Intensivtäter noch mehr Gelegenheiten bekommen, um Straftaten zu begehen?
Was mich aber noch brennender interessiert ist die Frage: Was passiert, wenn – wie in diesem Beispiel – der Täter seine Androhung wahr macht und seine Ex-Freundin tötet? Kann dann der Richter den Schleier der Unwissenheit über sich hängen? Wenn die Morddrohung schon ausgesprochen, der Täter vor Gericht die Drohung zugegeben und deswegen "verurteilt" wurde, der Täter dann die Tat begeht …. Müsste er dann laut Gesetz wegen Mordes, oder wegen Totschlags verurteilt werden?

In Ihrer Antwort vom 18.12. 2008 an Herrn Schlüter ( abgeordnetenwatch.de ) schrieben Sie "Die Bundesregierung unternimmt selbstverständlich alles, um den bestmöglichen Schutz der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten."

Was bringt es dem Opfer, wenn die Bundesregierung angeblich alles zum Schutz der Bürger tut, aber die Richter es einfach ignorieren? Warum wird der Täterschutz in Deutschland mehr geachtet als der Opferschutz? Ein Opfer muss für die Behandlungskosten (Psychologen, Wiedereingliederung) kämpfen und teilweise selber aufkommen. Der Weiße Ring hat seine Existenz, weil Opfer vom Gesetzgeber benachteiligt werden/wurden. Der Täter erhält einen kostenlosen Anwalt, kostenlosen Aufenthalt im Gefängnis (wenn überhaupt Freiheitsstrafe), kostenlose Speisen und Getränke im Gefängnis, psychologische Betreuung zum Abbau der Aggressionen und das damit verbundene kostenlose Kampfsporttraining.

Warum setzen uns Richter den Gefahren von Intensivtätern aus?
Besten Dank für ausführliche Antworten
Antwort von Brigitte Zypries
1Empfehlung
05.02.2009
Brigitte Zypries
Sehr geehrter Herr ,

Sinn der Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe ist es, einen Straftäter zu warnen und bereits dadurch, d.h. ohne den Vollzug einer Freiheitsstrafe, von weiteren Straftaten abzuhalten. Dies ist in vielen Fällen auch erfolgreich. Ob eine Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ein sinnvolles Instrument ist, hängt immer vom jeweiligen Einzelfall ab.
Ich bitte Sie jedoch um Verständnis dafür, dass ich als Bundesministerin der Justiz zu Einzelfällen grundsätzlich keine Stellung nehme und deshalb auch den von Ihnen genannten Fall nicht beurteile.

Es ist mir wichtig darauf hinzuweisen, dass keinesfalls die Täterinteressen eine stärkere Berücksichtigung finden, als Opferinteressen. Unser Ziel ist es, durch Prävention Straftaten zu verhindern. Gelingt dies nicht, ist natürlich der Schutz des Opfers sehr wichtig. Während meiner Amtszeit sind deshalb zum Beispiel durch das Opferrechtsreformgesetz zahlreiche Verbesserungen für die Opfer von Straftaten eingeführt worden. Weitere ausführlichere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie unter dem Link www.bmj.de

Zusammengefasst finden Sie Informationen für die Opfer von Straftaten finden Sie in der von mir herausgegebenen "Opferfibel": www.bmj.de

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
07.01.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Zypries,

ich versteh es nicht mehr. Über Jahre konnte ich beobachten wie konsequent mit dem antisemitismus in Deutschland umgegangen wurde. Diesen Antisemitismus zu bekämpfen war für die meißten Parteien und politischen Aktivisten das oberste Ziel. Jede auch noch so kleine Äusserung gegen das Judentum wurde mit Empörung und politischen Konsequenzen geahndet. UND nun muß ich feststellen das in unserem Land mit einer was die Juden betrifft schrecklichen Vergangenheit...tausende menschen auf die strasse gehen(darunter deutsche, linke,sogenannte Antifa,grüne,nicht deutsche,deutsche nichtdeutscher herkunft) laut rufen "Tod den Juden" Tod Israel. Und niemand sagt etwas. Es wird nichts unternommen um den Judenhass zu bekämpfen. Es wird einfach zugelassen. ERKLÄREN sie mir bitte was ich meinem sohn sagen soll? Er bekommt das alles mit und fragt mich ob wir jetzt die Juden hassen sollen. Wenn sie nichts unternehmen demontiert die jetzige Regierung Ihre Glaubwürdigkeit und dann erzählen Sie mir bitte nie wieder was von Antisemitismus darf es nie wieder geben. Nie wieder auf deutschem Boden. Ich bitte sie wirklich Stellung zu beziehen!!

mit freundlichen Grüssen T.
Antwort von Brigitte Zypries
11Empfehlungen
09.01.2009
Brigitte Zypries
Sehr geehrter Herr ,

ich bin dafür, entschlossen gegen jedwede Form von antisemitischen Äußerungen vorzugehen. Auch ich habe beobachtet, dass in den vergangenen Wochen die kriegerischen Auseinandersetzungen im Gaza-Streifen teilweise zum Anlass für antisemitische Reflexe genommen wurden. Das dürfen wir nicht tolerieren. Jedermann kann deshalb Strafanzeige erstatten.

Wenn Sie mich fragen, was Sie Ihrem Sohn antworten sollen, kann ich nur Folgendes anregen: Erklären Sie ihm, welche Verbrechen die Nazis begangen haben. Klären Sie ihn über die besondere historische Situation des jüdischen Volks auf. Und geben Sie ihm Argumente mit auf den Weg, warum es falsch ist, Juden zu hassen. Versuchen Sie ihm das Selbstbewusstsein zu vermitteln, das nötig ist, um zu erkennen, dass man sich immer seine eigene Meinung bilden muss und dass man antisemitischen Äußerungen, selbst wenn sie auf Demonstrationen mit mehreren tausend Teilnehmern skandiert werden, nicht glauben muss. Dann kann er seinen Freunden gegenüber selbstbewusst eine reflektierte Position einnehmen und möglichen antisemitischen Äußerungen in seiner Umgebung konsequent entgegentreten.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
08.01.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Zypries,
Ich habe mit Entsetzen die Demonstrationen in unseren Städten beobachtet, wo Menschen mit Migrantenhintergrund, aber auch Deutsche Hassparolen gegen Israel und Juden skandierten. Ausrufe wie "Tod Israel, Kindermörder" und "Tod den Juden" fielen immer wieder und was in arabischer Sprache auf manchen Demos proklamiert wurde, konnte offensichtlich niemand kontrollieren.
Was sagt unser Gesetz dazu? Was sagt die Bundesregierung dazu? Kann es sein, dass so etwas in Deutschland, gerade mal 65 Jahre nach dem NS-Regime, erlaubt wird, und niemand sagt etwas dagegen?
Denkt niemand daran, dass wir uns geschworen haben, "Nie wieder!" und dass man schon den Anfängen wehren muss. Ganz egal auf welcher Seite man mit seinen Sympathien in dem Nahost-Konflikt steht, hier in Deutschland muss es doch Grenzen geben, und Einhalt geboten werden, wenn Antisemitismus öffentlich propagiert wird. Ich möchte gerne eine Antwort von Ihnen erhalten, die nicht beschwichtigt und auf die Meinungsfreiheit verweist. Denn hier geht es schließlich nicht um ein Thema, wie jedes andere. Wenn in diesem Staat niemand klar und deutlich gegen diese aufkommende antisemitische Stimmungsmache protestiert, dann muss ich mich für mein Land schämen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Brigitte Zypries
1Empfehlung
12.01.2009
Brigitte Zypries
Sehr geehrte Frau ,

zur Beantwortung Ihrer Frage möchte ich Sie auf meine Antworten an Herrn Lehmann und Herrn Geiger vom 9. Januar aufmerksam machen.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
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