Brigitte Zypries (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Brigitte Zypries
Jahrgang
1953
Berufliche Qualifikation
Juristin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Bundesministerin der Justiz
Wahlkreis
Darmstadt
Landeslistenplatz
13, Hessen
weitere Profile
(...) Einen Zusammenhang zwischen der Geburtenrate in Deutschland und den gesetzlichen Regelungen im Familienrecht sehe ich nicht. Im Übrigen hat nicht zuletzt unsere Familienpolitik - angefangen unter der rot-grünen Bundesregierung - dazu beigetragen, dass in Deutschland die Geburtenrate mittlerweile wieder steigt. Mehr zur Familienpolitik der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter folgendem Link: www.spdfraktion.de (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Brigitte Zypries
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
18.12.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

Danke für Ihre Antwort auf meine Frage vom 15. 11. 2008.
Anscheinend haben Sie (oder einer Ihrer Mitarbeiter) meine Frage nicht richtig gelesen, denn ich bezog mich auf den Waffentransport im Zusammenhang mit dem IRAK-Krieg, in dem sich die Bundesrepublik neutral verhalten müsste. Ich habe auch auf ein Verwaltungsgerichtsurteil hingewiesen, in dem unter Anderem die Völkerrechtswidrigkeit des IRAK-Krieges eindeutig festgestellt wurde. In diesem Urteil (das Ihnen und dem Justizministerium in seiner gesamten Länge bekannt sein müsste) werden sogenannte Unterstützungsleistungen (und dazu gehört auch der Waffentransport) als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar bezeichnet.
Somit stelle ich hier die Frage etwas anders: Warum ignoriert das Justizministerium offensichtlich Urteile des Bundesverwaltungsgerichts ?
Die von Ihnen genannten Zusatzvereinbarungen gelten wohl für die US-Army, solange diese sich im Rahmen der NATO bewegt.
Die in Katterbach stationierten US-Truppen unterstehen jedoch dem direkten Befehl der US-Administration im Rahmen der EUCOM und führen nach wie vor Krieg im IRAK. Hierfür gilt, wenn man der deutschen Rechtssprechung und dem Bundesverwaltungsgericht überhaupt noch glauben darf, das NATO-Truppenstatut nicht!

Mit friedlichen Weihnachtsgrüßen
Antwort von Brigitte Zypries
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09.01.2009
Brigitte Zypries
Sehr geehrter Herr ,

für Genehmigungen nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz (KWKG) ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie zuständig. Daher möchte ich Sie hitten, sich mit Ihren Fragen direkt dorthin zu wenden (Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Scharnhorststr. 34-37, 11019 Berlin).

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
18.12.2008
Von:
J. Dr.

Sehr geehrte Frau Zypries,

es scheint Sie haben mir zur Unabhängigkeit von Staatsanwälten falsche Informationen gegeben. Hierzu zitiere ich Oberstaatsanwalt Klaus Pförtner, Frankfurt am Main: "Die Staatsanwaltschaft ist in Deutschland nicht eingeführt worden als "Hüter des Gesetzes". Das wird immer nur so behauptet. Die Staatsanwaltschaft ist als Organ zur Durchsetzung des Machtwillens des Staates eingeführt worden, gegen aufmüpfige unabhängige Richter, um der Exekutive mehr Einfluss auf die Durchführung der Verfahren zu geben, die Rechtsmittel im Verfahren zu beherrschen u.ä.m. Also, die Staatsanwaltschaft ist in ihrer Grundkonzeption nicht Hüter des Rechts, sondern Organ zur Durchsetzung des Machtwillens des Staates. Deshalb will die Politik keine unabhängige Staatanwaltschaft!
Nur um das mal so ein bisschen deutlicher zu machen und den Glorienschein der deutschen Staatsanwaltschaft zu löschen. " (Auszug aus einem öffentlichen Vortrag)

1. Also warum behaupten Sie dann, dass Staatsanwaltschaften unabhängig wären?

Der WDR-Journalist Jürgen zur Heide behauptet im WDR Hörfunk, dass Herr Zumwinkel nächste Woche auf Bewährung plus Geldstrafe verurteilt wird. War halt so ein Deal. Wenn das stimmen sollte, sind wir nicht besser als jede Bananenrepublik.
2.Stimmen Sie mir in diesem Punkt zu? Oder ist das jetzt der Gang der Dinge, dass man Urteile wie auf dem Basar aushandelt, sofern man hinreichend vermögend ist?

Mit freundlichen Grüssen

Antwort von Brigitte Zypries
6Empfehlungen
19.12.2008
Brigitte Zypries
Sehr geehrter Herr Dr. ,

ich kommentiere grundsätzlich weder angebliche Äußerungen von Justizbeamten noch Spekulationen der Medien zum Ausgang von Prozessen.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
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Frage zum Thema Familie
21.12.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Ministerin,

in Ihrer Antwort v. 23.10.07 teilen Sie mit, dass das Bundesministerium der Justiz prüft, ob und gegebenenfalls mit welcher gesetzlichen Neuregelung die Väter nichtehelicher Kinder stärker als bisher an der elterlichen Sorge beteiligt werden können.
Sie weisen darauf hin, dass in einer Praxisbefragung bei Rechtsanwälten und Jugendämtern weitere Informationen über die Gründe zur Nichtabgabe von Sorgeerklärungen erhoben werden und die Auswertung dieser Befragung "in Kürze" (2007!) zu erwarten sei.

Liegt heute - nach mehr als einem Jahr - das Ergebnis dieser Befragung und deren Auswertung vor?
Wie lautet das Ergebnis und welche Schlüsse werden darauf gezogen?

Mit freundlichen Grüssen
Antwort von Brigitte Zypries
3Empfehlungen
07.01.2009
Brigitte Zypries
Sehr geehrte Frau ,

die Auswertung der Praxisbefragung bei Rechtsanwälten und Jugendämtern ist abgeschlossen. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Befragung können Sie beim Bundesministerium der Justiz, poststelle@bmj.bund.de , anfordern.

Die Befragung hat gewisse Zweifel daran geweckt, ob die Prämissen, die der Gesetzgeber der Kindschaftsrechtsreform von 1998 dem Regelungskonzept des § 1626a BGB zugrunde gelegt hat, vollständig der Wirklichkeit entsprechen. Sie ermöglicht jedoch nur ein erstes - und zum Teil einseitig geprägtes - Bild. Das Bundesministerium der Justiz hat daher inzwischen eine wissenschaftliche Untersuchung ausgeschrieben, um die tatsächlichen Gegebenheiten näher zu beleuchten und insbesondere auch die Sichtweise beider Elternteile einzubeziehen. Mit dem Forschungsvorhaben soll Anfang des Jahres 2009 begonnen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
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Frage zum Thema Familie
22.12.2008
Von:

Eltern sind geschieden. Mutter nimmt bei einer Behörde eine Arbeit auf.
Sie erhält eine Kinderzulage für das Kind in Höhe von 98,-- Euro.

Nun meine Frage.

Warum wird diese Zulage nicht auf den zu zahlenden Unterhalt seitens des Vater für das Kind angerechnet.?

Demnach würde das Kind ja eine Unmenge an Geld erhalten:

Kindergeld 150,-- Euro, Unterhalt 230 Euro und Zulage 98 Euro.

Besser wie ein Hartz Empfänger.
Antwort von Brigitte Zypries
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19.01.2009
Brigitte Zypries
Sehr geehrte Frau ,

auf den Kindesunterhalt sollen grundsätzlich nur solche kindbezogenen Leistungen angerechnet werden, die beiden Elternteilen zustehen, aber nur an einen Elternteil vollständig ausgezahlt werden. In diesen Fällen bietet es sich an, den erforderlichen Ausgleich zwischen den Eltern durch die Anrechnung der hälftigen Leistungen auf den Kindesunterhalt herzustellen.

Eine Anrechnung ist dagegen nicht geboten, wenn von vornherein nur eine Person anpruchsberechtigt ist, wie etwa bei kindbezogenen Zuschüssen von Arbeitgebern. Eine Aufteilung unter den Elternteilen ist in diesen Fällen nicht gerechtfertigt, zumal derartige Leistungen nicht den Zweck verfolgen, den anderen Elternteil zu begünstigen. Da der betreuende Elternteil seine Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind durch die Pflege und Erziehung des Kindes erfüllt, ist sein Einkommen für die Unterhaltsberechnung zudem regelmäßig ohne Relevanz. Deshalb kann es auch keine Rolle spielen, wenn sich das Einkommen des betreuenden Elternteils durch kindbezogene Leistungen erhöht. Schwierigkeiten ergäben sich letztlich auch dadurch, dass diese Einkommensanteile der individuellen Besteuerung sowie Sozialversicherungsabgabenpflicht unterliegen, wodurch eine einfache und praktische Anrechnung auf den Unterhaltsanspruch des Kindes - wie etwa beim Kindergeld - nicht möglich wäre.

Mit freundlichen Grüßen
Zypries
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Frage zum Thema Familie
25.12.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Bundesministerin Zypries,

vielen Dank für Ihre Antwort vom 16.08.2008. Für den nicht betroffenen Leser hört sich Ihre Antwort sicherlich sehr gut an. Alles Mögliche für unsere Kinder, aber ist es wirklich so, das hier den Kindern wirklich geholfen wird? Welche Vorteile, vor allem finanzieller Natur haben denn die Kinder in Mangelfällen?

Stellt sich hier nicht die Frage, ob hier sehr wohl unterschieden werden muss, ob die Unterhaltspflichtige Person um die nackte Existenz kämpft, oder nur um den Erhalt des Luxus. Sie haben ja selber geschrieben, das in Mangelfällen die Unterhaltspflichtigen einen verminderten Selbstbehalt haben und es sogar möglich ist, das die Altersvorsorge für die Kinder aufgebracht werden soll. Bedeutet dies nicht, das hier zumindest für eine Generation die Familie, die in ein staatliches Unterhaltsverfahren gekommen ist, am Existenzminimum leben muss, da die Kinder, die vorab den Kindesunterhalt bekommen haben, anschließend im Alter den Unterhaltspflichtigen finanziell stützen müssen, da die Altersvorsorge wie bereits o. Beschrieben dem Kindesunterhalt weichen musste?

Glauben Sie, das man hier noch von Elternverantwortung sprechen kann, wenn die staatlichen Rahmenbedingungen conträr zu den Gesetzen stehen. Damit meine ich, die hohe Arbeitslosigkeit, hohe Steuerbelastung, zunnehmende Dumpinglöhne und hohe Lebenshaltungskosten.

Was ist zumutbar? Ein beruftätiger Unterhaltspflichtiger, der oftmals über ein Jahrzehnt trotz Beruf am Existenzminimum lebt? Ist das nicht volkswirtschaftlicher Selbstmord aufgrund einer gutgemeinten Kindesunterhaltsideologie?

Letztendlich die alles entscheidende Frage. Glauben Sie, das die jugendlichen Heranwachsenden bei Kenntnis unserer Unterhaltspraktiken überhaupt noch das Risiko aufnehmen, Familien mit Kindern zu gründen? Unverschuldet in den finanziellen Ruin. Wären hier nicht außergerichtliche Lösungen sinnvoller für Familie und Staat. Warum wird so nicht auch vom Staate verfahren?

Liebe Grüße
Antwort von Brigitte Zypries
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19.01.2009
Brigitte Zypries
Sehr geehrter Herr ,

trotz Ihrer Bedenken halte ich die Bestimmungen zum Kindesunterhalt für angemessenen. Kinder können - anders als Erwachsene - nicht für sich selbst sorgen. Deshalb sind die Regelungen vergleichsweise streng. Zugleich ist jedoch sichergestellt, dass niemand finanziell überfordert wird. Schon deshalb glaube ich nicht, dass sich die Unterhaltsregelungen negativ auf die Geburtenrate in unserem Land auswirken.

Im Übrigen bin ich der festen Auffassung, dass unsere Unterhaltsbestimmungen nur zum Ausdruck bringen, was nicht getrennt lebende Eltern ganz selbstverständlich von sich aus tun: Sind die finanziellen Verhältnisse beengt, wägt die Familie im Regelfall ab, welche Ausgaben notwendig sind und welche nicht. Die zur Verfügung stehenden Mittel werden in der Regel so eingesetzt, dass der Lebensbedarf der Familie gedeckt ist und hierbei niemand zu kurz kommt. Vielen Eltern liegt es hierbei ganz besonders am Herzen, vor allem die Bedürfnisse und Wünsche ihrer Kinder zu erfüllen. Hierfür nehmen sie nicht selten besondere Mühen auf sich. Ähnliche Erwägungen liegen dem geltenden Kindesunterhaltsrecht zu Grunde.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
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