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Sehr geehrte Frau Bundesministerin Zypries,
vielen Dank für Ihre Antwort vom 16.08.2008. Für den nicht betroffenen Leser hört sich Ihre Antwort sicherlich sehr gut an. Alles Mögliche für unsere Kinder, aber ist es wirklich so, das hier den Kindern wirklich geholfen wird? Welche Vorteile, vor allem finanzieller Natur haben denn die Kinder in Mangelfällen?
Stellt sich hier nicht die Frage, ob hier sehr wohl unterschieden werden muss, ob die Unterhaltspflichtige Person um die nackte Existenz kämpft, oder nur um den Erhalt des Luxus. Sie haben ja selber geschrieben, das in Mangelfällen die Unterhaltspflichtigen einen verminderten Selbstbehalt haben und es sogar möglich ist, das die Altersvorsorge für die Kinder aufgebracht werden soll. Bedeutet dies nicht, das hier zumindest für eine Generation die Familie, die in ein staatliches Unterhaltsverfahren gekommen ist, am Existenzminimum leben muss, da die Kinder, die vorab den Kindesunterhalt bekommen haben, anschließend im Alter den Unterhaltspflichtigen finanziell stützen müssen, da die Altersvorsorge wie bereits o. Beschrieben dem Kindesunterhalt weichen musste?
Glauben Sie, das man hier noch von Elternverantwortung sprechen kann, wenn die staatlichen Rahmenbedingungen conträr zu den Gesetzen stehen. Damit meine ich, die hohe Arbeitslosigkeit, hohe Steuerbelastung, zunnehmende Dumpinglöhne und hohe Lebenshaltungskosten.
Was ist zumutbar? Ein beruftätiger Unterhaltspflichtiger, der oftmals über ein Jahrzehnt trotz Beruf am Existenzminimum lebt? Ist das nicht volkswirtschaftlicher Selbstmord aufgrund einer gutgemeinten Kindesunterhaltsideologie?
Letztendlich die alles entscheidende Frage. Glauben Sie, das die jugendlichen Heranwachsenden bei Kenntnis unserer Unterhaltspraktiken überhaupt noch das Risiko aufnehmen, Familien mit Kindern zu gründen? Unverschuldet in den finanziellen Ruin. Wären hier nicht außergerichtliche Lösungen sinnvoller für Familie und Staat. Warum wird so nicht auch vom Staate verfahren?
Liebe Grüße