Brigitte Zypries (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Brigitte Zypries
Jahrgang
1953
Berufliche Qualifikation
Juristin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Bundesministerin der Justiz
Wahlkreis
Darmstadt
Landeslistenplatz
13, Hessen
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(...) Der Rahmenbeschluss erlaubt es nicht, von der Strafbarkeit wegen der Verbreitung fiktiver Pornographie ("realistisch dargestellte, nicht echte Kinder") abzusehen. Weil das nicht schlüssig ist - die Verbreitung von Computeranimationen soll strafbar sein, nicht aber die Verbreitung von pornographischen Filmen oder Bildern, auf denen "Scheinjugendliche" zu sehen sind - hat der Gesetzgeber entschieden, die Verbreitung beider Pornographieformen strafrechtlich gleich zu behandeln. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Brigitte Zypries
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Frage zum Thema Gesundheit
07.08.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Zypries,

Sie sagen Ihnen macht es Nachdenklich was Alkohol und Zigaretten anbelangt.
Meine Frage warum ist in den Gaststätten das Bier fast nicht mehr bezahlbar während das Flaschen zu Spottpreisen verkauft wird. wieso ist einSchnapsglas voll in Gaststätten so teuer? obwohl draußen der Schnaps gerade mal um die 7 € liegt wieso kann man Das Flaschen Bier nicht einfach um 10 Cent verteuern und die Brauerein müssen dieses Geld direkt in den Gesundheitsfond einzahlen. genauso kann das Bei Hochprozentigen um 1 € teurer werden. das ebenfalls in den Gesundheitsfond gezahlt werden muss. somit würden alle Alkoholabhängigen ihre Behandlungen selber mit Finanzieren.
Genauso halte ich es für Richtig den Tabakpreis um 20% zu Erhöhen.
Dieses Geld ebenfalls in den Gesundheitfond. Somit werden die Abhängigen Gezwungen ihre Behandlungkosten im Voraus mit zu Finanzieren und nicht die die das Zeug garnicht brauchen.
Ist so etwas überhabt machbar?


Freundlichst

Jo.
Antwort von Brigitte Zypries
bisher keineEmpfehlungen
01.09.2008
Brigitte Zypries
Sehr geehrter Herr ,

für das Thema Steuern und Abgaben ist innerhalb der Bundesregierung der Bundesminister der Finanzen, Peer Steinbrück, zuständig. Bitte wenden Sie sich deshalb mit Ihrem Anliegen an das

Bundesministerium der Finanzen Dienstsitz Berlin
Wilhelmstraße 97
11016 Berlin
Referat für Bürgerangelegenheiten
Email:buergerreferat@bmf.bund.de

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
07.08.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Justizministerin Zypries,
offensichtlich unbemerkt von der Justiz hat sich - ungewollt unterstützt durch die Staatsanwaltschaften - eine Abmahnmafia etabliert, deren Strukturen an die organisierte Kriminalität erinnern. Mit kurz bemessenen Zahlungsfristen, Drohung stafrechtlicher Konsequenzen (die Verfahren dienen nur der Adressenfeststellung und werden ohnehin eingestellt) werden jährlich Millionen von Euro verdient, wobei durch entsprechende Werbung, Bereitstellung von Tools etc. Internet Teilnehmer animiert werden, die später abgemahnten Verstösse zu begehen. Das Ganze ist eine perfekte Gelddruckmaschine mit Firmensitz in der Schweiz, d.h. Steuer wird dafür im Ausland bezahlt (wenn überhaupt). Wann unternehmen Sie etwas dagegen?
Antwort von Brigitte Zypries
3Empfehlungen
14.08.2008
Brigitte Zypries
Sehr geehrte Frau ,

die Praxis, dass Abmahnungen zum Teil missbräuchlich eingesetzt werden, ist mir bereits aus zahlreichen Schreiben an das Bundesministerium der Justiz bekannt. Darauf habe ich reagiert und dem Parlament eine Regelung vorgeschlagen, welche die Verbraucher künftig vor überhöhten Abmahnkosten schützt. Danach werden die Kosten der erstmaligen Abmahnung einer Urheberrechtsverletzung auf 100,00 Euro begrenzt, wenn sich die Verletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs zugetragen hat und es sich um einen einfach gelagerten Fall mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung handelt. Das Gesetz ist inzwischen beschlossen und wird zum 1. September in Kraft treten. Die Deckelung der Abmahnkosten auf 100,00 Euro wird dazu führen, dass diejenigen Kanzleien, die Abmahnungen als profitables Massengeschäft in Bagatellfällen betrieben haben, diese Praxis in Zukunft einstellen werden.

Daneben habe ich auch Maßnahmen veranlasst, die speziell missbräuchliche Abmahnungen, die in Zusammenhang mit dem expandierenden Onlinehandel stehen, künftig unterbinden werden. Bereits im April 2008, mit einer Übergangsfrist bis Oktober 2008, wurde die Informationspflichtenverordnung geändert und die Muster für Widerrufs- und Rückgabebelehrungen klarer gefasst. Wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen wegen Verwendung der bisherigen Muster wird kurzfristig die Grundlage entzogen. In einem zweiten Schritt wird das Bundesministerium der Justiz Vorschläge für ein formelles Gesetz unterbreiten, das auch Regelungen zu den Musterbelehrungen enthalten wird. Weitere Einzelheiten dazu finden Sie unter www.bmj.de.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
08.08.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Zypries,

in Ihrer Antwort vom 07.08.08 stellen Sie fest, dass der unbestimmte Rechtsbegriff "anerkannter Zweck" seine Ausgestaltung erst durch die Praxis erfahren wird. Sie empfehlen Herrn Heber, sich vor dem Führen eines Messers an die zuständige Behörde zu wenden. Halten Sie dieses Vorgehen für praxistauglich?

Gemäß der Pressemitteilung des BMI und der Antwort des Innenministers Dr. Schäuble (09.04.08) soll der rechtstreue und verantwortungsbewusste Bürger durch das Führungsverbot der Einhandmesser nicht beeinträchtigt werden. Wie passt dies mit Ihrer Aussage zusammen, dass man sich jedes Mal, wenn man ein Einhandmesser führen möchte, beim Ordnungsamt erkundigen soll, ob die – an diesem Tag - vorgesehene Tätigkeit eine "berechtigtes Interesse" darstellt?

Wie soll man ein Gesetz befolgen, dass selbst die Politiker nicht einheitlich auslegen können?


Die Gesetzesverschärfung dient nach Ihrer Aussage der "Eindämmung von Gewalttaten mit Messern". Wie kommen Sie zu der Überzeugung, dass das Führungsverbot der Einhandmesser zu einem Rückgang der Kriminalität führen wird, obwohl seit dem umfangreichen Messer-Verbot von 2003 die Kriminalität mit Messern bundesweit sogar erheblich zugenommen hat (Herr Wellenreuther 25.02.)?

Wie sollen zukünftig Messer-Attacken bzw. Straftaten verhindert werden, wenn keine präventiven Messer-Kontrollen vorgesehen sind (Frau Winkelmeier-Becker 11.07.08)?

Gem. Herrn Wieland (10.07.08) darf man Einhandmesser auf dem Weg zu einem anerkannten Zweck auch weiterhin ohne geschlossenen Behälter führen. Kann dann nicht jeder Jugendliche im (unwahrscheinlichen) Fall einer Kontrolle einfach behaupten, dass er z. B. er gerade auf dem Weg zu einer Brotzeit im Biergarten (oder einem anderen "anerkannten Zweck") ist? Wie soll ein Polizist diese Aussage widerlegen?

Halten Sie den populistischen Begriff "Kampfmesser" in diesem Zusammenhang für angebracht? Wie definieren Sie die Eigenschaften eines "Kampfmessers"?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Brigitte Zypries
2Empfehlungen
18.02.2009
Brigitte Zypries
Sehr geehrter Herr ,

ich habe zu diesem Thema bereits Herrn Heber ausführlich geantwortet. Da für das Waffengesetz innerhalb der Bundesregierung mein Kollege Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble zuständig ist, möchte ich Sie bitten, sich mit weiteren Fragen direkt an ihn zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
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Frage zum Thema Familie
12.08.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Zypries,

in Ihre Antwort an Frau Haverkamp vom 05.07.08 schreiben Sie:

"Den Eindruck, dass das alte Altersphasenmodell jetzt in der gerichtlichen Praxis gleichwohl wieder auflebt, kann ich so nicht teilen.... ausdrücklich vor, dass sich der Umfang der zu erwartenden Erwerbstätigkeit nach Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes nach den Umständen des Einzelfalls richtet. "

Wie erklären Sie sich dann, dass auch nach einer Beschwerde der Beschluss vom Amtsgericht Neustadt nicht abgeholfen wird, es gibt einen einzigen Grund nämlich Zitat:

" Gründe
In Anbetracht des Alters der Kinder ist die Antraggegnerin derzeit und bis auf weiteres nicht verpflichtet mehr als halbschichtig zu arbeiten

***
Richter am Amtsgericht Neustadt
"

Wo sehen Sie bitte hier die Einzellfallbetrachtung, meine Kinder sind 12,5 (Ganztagesschule) und 14.

Jetzt werden Sie wieder betonen, dass gerichtliche Entscheidungen nicht kommentiert werden und sie sich die Umsetzung ganz genau ansehen, seit jetzt bereits 8 Monaten?
Wo bleibt die höhere Eigenverantwortung, wo die Einzellfallgerechtigkeit?
Ich bin erstmals mit der Justiz konfrontiert und massloss entsetzt.
Kann ich vielleicht noch die 15% Mehrwertsteuer bezahlen, statt den 19%, weil wir halt noch ein paar Jahre warten müssen, bis sich ein neues Gesetz etabliert? Der Vergleich hinkt nur deshalb etwas, weil sie es versäumt haben eine klare Gesetzeslage zu schaffen und nun die Freiheit der Richter in den Vordergrund stellen, die auch einfach ein neue Gesetz komplett ignorieren können??
Wohin kann ich mich wenden, wenn das OLG Celle dies bestätigt, dann habe ich das Recht auf meiner Seite, bekomme es nur leider nicht, weil ja die Richter so frei sind und das OLG entscheidet ja, ob eine Revision zuässig ist, also keine Chance??

Kann ich hier den Bundespräsidenten anschreiben, eine Petitionsausschuss??
Mfg
Antwort von Brigitte Zypries
1Empfehlung
01.09.2008
Brigitte Zypries
Sehr geehrter Herr ,

ich bitte um Ihr Verständnis, dass ich in konkreten Einzelfällen laufende Verfahren oder Entscheidungen unabhängiger Gerichte nicht kommentiere - so auch in diesem Fall. Grundsätzlich steht es Ihnen frei, eine Petition einzureichen.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
13.08.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Ministerin!
Warum liegt es, laut Staatsanwaltschaft nicht im öffentlichen Interesse, wie es so schön heist, daß jemand bestraft wird, der sich folgendes leistet:

Meine Frau und ich fahren im Baustellenbereich auf der Autobahn. Die Geschwindigkeit ist auf 80 Km/h begrenzt. Eine gelbe Linie ist nicht unterbrochen. Wir fahren auf der linken Seite mit etwa 85 Km/h. Vor uns, soweit wir sehen können fahren sehr viele Autos auf dieser Spur. Wir waren momentan praktisch die letzten. Von hinten kommt ein junger Rußland-Deutscher. Er drückt schon von Weitem auf die Lichthube und gibt mir zu verstehen, daß er überholen will. Ich kann aber nicht ausweichen (ununterbrochene Linie). Er fährt soweit auf, daß ich weder Nummerschild noch Lampen im Rückspiegel sehen kann. Für ihn ergibt sich dann kurz die Gelegenheit uns rechts zu überholen. Auf gleicher Höhe wie wir drückt er auf die Hupe und zeigt uns sehr energisch den Vogel. Dann gibt er Gas und zieht vorbei. Jetzt hatte er erreicht was er wollte. Die nächsten etwa 10 km fährt er jetzt vor uns her. Ständig wiederholt er den Vogel. Er spuckt aus dem geöffneten Fenster um mehrmals unsere Windschutzscheibe zu treffen.
Wir sind keine Juristen, nehmen aber trotzdem an, daß es sich bei dieser Aktion um eine Gefährdung, Belästigung und vorallem Beleidigung handelt. Etwa ein viertel Jahr nach der entsprechenden Anzeige schickte uns der Staatsanwalt einen Brief mit dem eingangs dieses Schreibens erwähnten Textes. Wir sind uns ganz sicher, wenn zwei prominente Personen an unserer Stelle gewesen wären, hätte der Staatsanwalt anders reagiert. Für wen werden eigentlich solche Gesetze gemacht, wenn sie nicht angewendet werden? Darf sich ein junger Mann, der aus Russland in unsere Gemeinschaft kommt so benehmen? Wer bietet solchem Menschen Einhalt?
Für Ihre Meinung wäre ich Ihnen sehr dankbar, mit freundlichen Grüßen, H.
Antwort von Brigitte Zypries
bisher keineEmpfehlungen
01.09.2008
Brigitte Zypries
Sehr geehrter Herr ,

bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich grundsätzlich zu konkreten juristischen Fällen keine Stellungnahme abgebe.

Grundsätzlich kann ich zu der von Ihnen angesprochenen Problematik jedoch sagen, dass die Staatsanwaltschaft durchaus - auch wenn das auf den ersten Blick ungewöhnlich scheinen mag - ein gewisses Ermessen hinsichtlich der Entscheidung hat, ob sie Anklage erhebt oder nicht.

Das Legalitätsprinzip unseres Rechtssystems besagt zwar, dass grundsätzlich Anklage zu erheben ist, wenn ein hinreichender Tatverdacht besteht. Aus Gründen der Effektivität der Justiz ist es jedoch erforderlich, unter bestimmten Voraussetzungen zuzulassen, dass keine Anklage erhoben wird, obwohl ein solcher Tatverdacht besteht (Opportunitätsprinzip). Ein Beispiel hierfür ist § 153 StPO, der besagt, dass bei geringer Schuld des Täters von einer Strafverfolgung abgesehen werden kann. Der Grund für dieses Prinzip ist, dass die Justizbehörden völlig überlastet wären, wenn sie jeden Gesetzesverstoß gleichermaßen verfolgen müssten.

Abschließend möchte ich noch darauf hinweisen, dass es keinerlei Rolle spielt, ob ein Täter aus Russland kommt oder aus Deutschland.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
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