Brigitte Zypries (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Brigitte Zypries
Jahrgang
1953
Berufliche Qualifikation
Juristin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Bundesministerin der Justiz
Wahlkreis
Darmstadt
Landeslistenplatz
13, Hessen
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(...) Verstöße gegen das bestehende Verbot der unerlaubten Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro zu ahnden. Außerdem wird klargestellt, dass ein Werbeanruf nur zulässig ist, wenn der Angerufene vorher ausdrücklich erklärt hat, Werbeanrufe erhalten zu wollen. Der Anrufer darf seine Rufnummer nicht mehr unterdrücken, um seine Identität zu verschleiern. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Familie
02.03.2008
Von:

Münster, den 02.03.2008

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Frau Bundesministerin Zypries,

der Ministerrat in Luxenburg hat beschlossen, dass Väter und Mütter demnächst das gemeinsame Sorgerecht über ihre Kinder bekommen sollen. Unabhängig vom Zivilstand, also ob die Eltern verheiratet sind oder nicht.

Meine Frage:
Ab wann wird nichtehelichen Vätern in Deutschland, die mit Ihrem Kind bis zur Trennung der Eltern zusammengewohnt und einen Umgang haben, die Möglichkeit für ein gemeinsames Sorgerecht gegeben? In meinem Fall streubt sich die Kindesmutter grundlos gegen ein gemeinsames Sorgerecht, obwohl ich schon eine Sorgerechtserklärung unterschrieben habe.

Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr verbunden und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Ein Vater einer dreijährigen Tochter
Antwort von Brigitte Zypries
9Empfehlungen
05.03.2008
Brigitte Zypries
Sehr geehrter Herr ,

in Deutschland sind wir noch nicht so weit, dass die Einführung des gemeinsamen Sorgerechts für unverheiratete Paare unmittelbar bevorsteht. Wir nähern uns aber in Schritten:

Seit der Kindschaftsrechtsreform 1998 haben nicht miteinander verheiratete Eltern die Möglichkeit, die elterliche Sorge gemeinsam auszuüben. Da nicht verheiratete Eltern aber nicht nur in intakten nichtehelichen Lebensgemeinschaften leben, sondern auch vielfach auch in flüchtigen oder instabilen Beziehungen, konnte der Gesetzgeber nicht davon ausgehen, dass die Eltern in jedem Fall bereit und in der Lage sind, zum Wohle des Kindes zu kooperieren. Aus diesem Grund verlangt die gesetzliche Regelung, dass die Eltern durch die Abgabe übereinstimmender Sorgeerklärungen ihre Bereitschaft dokumentieren, in Angelegenheiten des Kindes zusammenzuwirken.

Diese Regelung hat vor allem von Seiten betroffener Väter immer wieder Kritik erfahren. Das Bundesverfassungsgericht hat das Regelungskonzept mit Urteil vom 29. Januar 2003 aber im Wesentlichen für verfassungskonform erklärt, dem Gesetzgeber allerdings aufgegeben, die tatsächliche Entwicklung zu beobachten und die gesetzliche Annahmen zu überprüfen. Das Bundesministerium der Justiz prüft daher zur Zeit, ob und gegebenenfalls mit welcher gesetzlichen Neuregelung die Väter nichtehelicher Kinder stärker als bisher an der elterlichen Sorge beteiligt werden können.

Mit freundlichen Grüßen
Birgitte Zypries
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
03.03.2008
Von:

Koennte man dafuer sorgen, dass die auch freie Ausgabe des Bundesgesetzblattes ausdruckbar ist? Auf Papier liest es sich besser, man kann Anmerkungen machen usw. Es ist schon komisch, dass Gesetzestexte so verkrueppet werden, dass man sich ein Hackerprogramm wuenscht, das diese Beschraenkung der Nutzbarkeit aufhebt. Sicher gibt es den Schoenfelder usw zu kaufen, manschmal moechte man aber eine Novelle als Ganzes und als solche haben.
Antwort von Brigitte Zypries
1Empfehlung
06.03.2008
Brigitte Zypries
Sehr geehrter Herr ,

die Veröffentlichung des Bundesgesetzblatts erfolgt durch den Bundesanzeiger-Verlag. Dieser ist ein privatwirtschaftliches Unternehmen, das bedeutet, dass jede für den Bürger kostenlose Veröffentlichung öffentlich finanziert werden muss.

Gerechtfertigt sind solche öffentlichen Ausgaben nur, wenn auch ein entsprechendes öffentliches Interesse vorliegt. Ein solches öffentliches Interesse besteht hinsichtlich der Veröffentlichung der aktuell geltenden Gesetze, weshalb wir den Service www.gesetze-im-internet.de finanzieren. Dort sind alle aktuell in Deutschland geltenden Gesetze einsehbar und auch ausdruckbar.

Die Veröffentlichung des Bundesgesetzblatts ist dagegen nur für sehr wenige Rechtsexperten von Interesse. Für die allermeisten Bürgerinnen und Bürger ist es dagegen nicht relevant, sodass ein öffentliches Interesse hier nicht besteht. Der Bundesanzeiger-Verlag hat sich dennoch zu einer kostenlosen Veröffentlichung - allerdings einer nicht ausdruckbaren Version - bereit erklärt. Die Finanzierung einer frei verfügbaren ausdruckbaren Version halte ich aber aus den dargestellten Gründen für nicht erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
03.03.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Zypries,

vor kurzem las ich, dass die Gesetze zum Verbot und der Kontrolle von PC-und Videospielen weiter verschärft werden sollen.

Meine Frage:
Unterstützen sie die weitere Verschärfung und die damit verbundene Zensur dieser Medien?
Oder sind sie dafür, dass der mündige Bürger selbst entscheiden darf was er spielt, sieht oder ließt, solange er damit nicht gegen Gesetze der BRD verstößt?
Antwort von Brigitte Zypries
6Empfehlungen
06.03.2008
Brigitte Zypries
Sehr geehrter Herr ,

grundsätzlich bin ich dafür, dass der *mündige Bürger* selbst entscheiden darf, welche Medien er konsumiert und diese Entscheidung hat er grundsätzlich auch immer. Eine Ausnahme hiervon stellt nur der § 131 StGB dar, der Gewaltdarstellungen verbietet, die "grausame Gewalttätigkeiten gegen Menschen" enthalten, wenn sie Gewalt verherrlichen, verharmlosen oder die Menschenwürde verletzen. Dies gilt auch im Hinblick auf "menschenähnliche Wesen". Ich halte dieses Verbot für sinnvoll, aber auch ausreichend. Eine Ausweitung des Verbots plane ich nicht.

Anders ist die Lage allerdings im Hinblick auf *unmündige*, also jugendliche *Bürger*. Um den Jugendmedienschutz und damit den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sie gefährdenden Inhalten weiter zu verbessern, werden wir in diesem Jahr das Jugendschutzgesetz fortentwickeln. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung hierzu sieht vor, den Verbotskatalog der schwer jugendgefährdenden Trägermedien im Hinblick auf Gewaltdarstellungen zu erweitern. Für diese Medien - zu denen Killerspiele und Horrorfilme zählen – gelten gesetzliche Vertriebsbeschränkungen. Zukünftig sollen auch solche Medien, die besonders realistische, grausame und reißerische Darstellungen selbstzweckhafter Gewalt beinhalten, mit einem weit reichenden Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverbot belegt werden. Auch die im Jugendschutzgesetz genannten Indizierungskriterien sollen in Bezug auf mediale Gewaltdarstellungen erweitert und präzisiert werden. Die Aufzählung im Gesetz soll zum Beispiel um Mord- und Metzelszenen, die detailliert dargestellt werden oder die Selbstjustiz verherrlichen, erweitert werden. Eine Indizierung bedeutet dabei nicht, dass diese Medien verboten werden. Sie dürfen nur nicht mehr öffentlich zugänglich gemacht oder beworben werden. Das Alterskennzeichen der Freiwilligen Selbstkontrolle (FSK) und der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) soll künftig eine bestimmte Größe haben und gut sichtbar platziert sein, so dass es dem Verkaufspersonal und den Käufern ins Auge springt. Diese Regelung soll dem Problem in der Praxis, dass häufig nicht altersgerechte Spiele an Minderjährige verkauft werden, entgegen wirken.

Festzuhalten bleibt, dass Verbotsdiskussionen allein viel zu kurz greifen. Im Vordergrund unserer Bemühungen zur Umsetzung eines wirksamen Kinder- und Jugendmedienschutzes muss daher die Förderung und Stärkung von Medienkompetenz in Familien stehen. Die Medienkompetenz muss aber auch im Kindergarten, in der Schule und in der Jugendarbeit gestärkt werden. In diesem Zusammenhang ist auch der Ausbau von Kitas und Ganztagsschulen wichtig, um sinnloser Gewalt vorzubeugen. In Kitas und Schulen können Kinder Kontakte zu Gleichaltrigen knüpfen und wertvolle Erfahrungen machen, die sie vor Vereinsamung und Gewalt schützen.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
03.03.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Zypries,

mit großem Interesse lese ich Ihre Antworten auf die Fragen meiner und ihrer zum größten Teil wahlberechtigten und steuerzahlenden Mitbürger. Gerne möchte auch ich die Gelegenheit nutzen, um Ihnen eine Frage bzgl. des aktuell enorm kursierenden Abmahnmißbrauchs durch das Urheberrecht zu stellen. Diese Art der monetären Bereicherung Einzelner erreicht gefährliche Dimensionen, denen unbedingt Einhalt geboten werden muss. Zum Thema: Daß eine Urheberrechtsverletzung, welche durch das Medium Internet vermeintlich verübt wurde ein eher technisch gelagertes Thema ist, ist durch die Sachlage gegeben und daher nicht von der Hand zu weisen. Dieser Umstand sollte primär auch so gesehen werden.

Gerade in diesem Zusammenhang vermisse ich als Dipl.-Ing. allerdings eine verhältnismäßige bzw. angebrachte Verbindung zwischen den technischen Fakten und der Legislative. Im Gegenteil, die hier gegebenen Antworten auf ähnlich gelagerte Fragen suggerieren mir ein Fehlen von fachlicher Kompetenz bzgl. Internet, Netzwerktechnik sowie bzgl. aktueller Stand der Technik im Allgemeinen. Ich behaupte sogar, daß das derzeit geltende Urheberrecht sich nicht mit der derzeit aktuellen Technik vereinbaren läßt und aus diesem Grund unbedingt modifiziert werden muss. Der Wille des Volkes steht in einer Demokratie schließlich über dem Willen einer "Interessensgemeinschaft". Von daher erlaube ich mir zwei kurze Fragen zu stellen:

1. Welche Maßnahmen ergreifen Sie, um sich jeweils für die Beantwortung solch durch die Technik stark beeinflussten Fragen zu qualifizieren?

2. Wann stoppen Sie endlich den unverhältnismäßigen Abmahnwahn ?

Mit diesen bewußt kurz gehaltenen Fragen bedanke ich mich für Ihre Antwort und die damit verbundene Zeit vorab und verbleibe

mit freundlichen Grüßen,
Dipl.-Ing.
Antwort von Brigitte Zypries
8Empfehlungen
18.03.2008
Brigitte Zypries
Sehr geehrter Herr ,

in unserer immer komplexer werdenden Welt bin ich natürlich auch auf den Sachverstand von Spezialisten angewiesen. Dies geschieht bei der Erarbeitung von Gesetzen in vielfältiger Weise: Bereits bei der Erstellung eines ersten Referentenentwurfs sind Spezialisten und technische Sachverständige eingebunden, wo dies notwendig ist. Mit ihnen werden etwa in Arbeitsgruppen mögliche Lösungsansätze erörtert, die dann Eingang in den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden. Auch im weiteren Gesetzgebungsverfahren – etwa bei den Beratungen im Deutschen Bundestag – wirken externe Experten dort mit, wo es auf besondere Sachkenntnis ankommt. Zu diesem Zweck werden z.B. öffentliche Sachverständigenanhörungen durchgeführt.

Soweit Sie das Thema der Abmahnung bei Verletzungen von Urheberrechten im Internet ansprechen, möchte ich darauf hinweisen, dass grundsätzlich der Urheber darüber entscheidet, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang ein Werk, das er geschaffen hat, genutzt wird. Ich möchte Sie daher auch um Verständnis dafür bitten, dass die Rechtsinhaber die Verletzung ihrer Rechte verfolgen, da ihnen durch die Rechtsverletzung erhebliche Schäden entstehen. Der Rechtsinhaber kann dabei denjenigen, der seine Rechte verletzt hat, abmahnen und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auffordern; er kann auch Schadenersatz von ihm verlangen. Mit der Abmahnung wird damit im Regelfall eine gerichtliche Auseinandersetzung vermieden.

Aus zahlreichen an das Bundesministerium der Justiz gerichteten Schreiben ist mir aber bewusst, dass das Rechtsmittel der Abmahnung zum Teil missbräuchlich eingesetzt wird. Auf diese Entwicklung hat die Bundesregierung reagiert und in den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums eine Vorschrift aufgenommen, die die verschiedenen Interessen einer ausgewogenen Lösung zuführt und die Verbraucher vor überhöhten Abmahnkosten schützt. Danach ist vorgesehen, dass die Kosten der erstmaligen Abmahnung einer Urheberrechtsverletzung auf 50.- Euro begrenzt werden, wenn sich die Verletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs zugetragen hat und es sich um einen einfach gelagerten Fall mit nur unerheblicher Rechtsverletzung handelt. Der Regierungsentwurf wurde am 24. Januar 2007 durch das Kabinett beschlossen und wird derzeit im Deutschen Bundestag beraten.Die Abgeordneten haben die Summe allerdings auf 100.-€ hochgesetzt. Die zweite und dritte Lesung ist für den 11. April 2008 vorgesehen.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
03.03.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Justizministerin,

da ich zu meinen Fragen vom 20.02.2008 ( www.abgeordnetenwatch.de ) bislang noch keine Antwort erhalten habe, möchte ich ergänzend darauf hinweisen, dass die proMedia GmbH, Hamburg ( www.antipiracy.de ) aktuell erneut in verschiedenen Medien über ihre fragwürdigen Beteiligungen an amtlichen Ermittlungsverfahren keinen Zweifel gelassen hat:

www.computerbild.de

oder

www.prosieben.de

oder

www.tagesschau.de

oder auch

www.rtlregional.de

Das Landgericht Kiel befand in einem Beschluss vom 14. August 2006 (AZ 37 Qs 54/06) im Zusammenhang mit einer vergleichbaren Beteiligung der GVU an behördlichen Ermittlungen, dass ein solches Verfahren klar rechtswidrig sei:

www.heise.de

Warum ist es Ihnen nicht möglich, die Bürger umgehend vor derart ungehörigen Ermittlungsmethoden zu schützen?

Können Sie nachvollziehen, dass der Wähler hier den Eindruck erlangt, dass die Interessen der Musikindustrie über die individuellen Persönlichkeitsrechte Ihrer Mitbürger gestellt werden?

Sollte ich weiterhin keine Antwort von Ihnen erhalten, möchte ich mich für meine vermutlich "zu unangenehmen" Fragen entschuldigen.

A.

Si tacuisse…
Antwort von Brigitte Zypries
4Empfehlungen
11.03.2008
Brigitte Zypries
Sehr geehrter Herr ,

Ihre Frage vom 20.02.2008 ist mittlerweile beantwortet.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
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Ihre Frage an Brigitte Zypries
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