Brigitte Zypries (SPD)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Brigitte Zypries
© studiokohlmeier
Geburtstag
16.11.1953
Berufliche Qualifikation
Juristin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB, Bundesjustizministerin a.D.
Wohnort
Darmstadt
Wahlkreis
Darmstadt
Ergebnis
35,0%
Landeslistenplatz
3, Hessen
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(...) Wenn jemand eine erhebliche Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit begeht, kann er nicht bestraft werden. Das Gericht ordnet dann aber die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus – unter Umständen auch in einer Entziehungsanstalt – an, wenn zu erwarten ist, dass der Täter weitere erhebliche Straftaten begehen wird und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist. So steht es im Strafgesetzbuch und ich sehe keine vernünftige Alternative zu dieser Regelung. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
27.09.2011
Von:

Guten Morgen,

da frage ich Sie ganz einfach, ob Sie dem so vorgeschlagenen EMS-Unsinn zustimmen werden?

Das hat mit Demokratie überhaupt nichts mehr zu tun. Das ist reine Diktatur einer zu gründenden Behörde, die laut Vorlage machen kann, was sie will - ohne Kontrolle.

Das darf doch nicht wahr sein.

Ihr F.W.
Antwort von Brigitte Zypries
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29.09.2011
Brigitte Zypries
Sehr geehrter Herr ,

ich werde der Ausweitung des Rettungsschirms am Donnerstag zustimmen. Was meine Gründe waren, können Sie ausführlich in zwei Ausgaben meines Newsletters nachlesen:

spdnet.sozi.info
spdnet.sozi.info

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
05.10.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Zypries,

nach US-Angaben haben Sie es als Bundesjustizministerin abgelehnt, ein Abkommen über den Austausch von Listen von Personen zu schließen, die im Verdacht terroristischer Aktivitäten stehen (sog. HSPD-6 agreement). Aus welchen Gründen haben Sie die Übermittlung solcher Listen an die USA abgelehnt?

Mit freundlichem Gruß
Antwort von Brigitte Zypries
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27.10.2011
Brigitte Zypries
Sehr geehrter Herr ,

ich habe als Bundesministerin der Justiz die Übergabe von Listen mit Namen von Personen, die im Verdacht terroristischer Aktivitäten stehen, an die USA aus folgenden Gründen abgelehnt:

Erstens war damals streitig, ob ein Regierungsabkommen überhaupt eine hinreichende juristische Grundlage war. Zum zweiten gab und gibt es die Frage, wie die USA mit Daten verfahren, die sie aus Europa erhalten. Insbesondere geht es hier um die Frage Weiterverarbeitung und Weitergabe. Aus diesen Gründen sind auch andere Abkommen mit den USA damals gescheitert.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
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Frage zum Thema Finanzen
07.10.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Zypries,

Griechenland hat jüngst in Amerika einen Auftrag zur Lieferung von 400 Kampfpanzern Typ "M1A1, Abrahams" sowie 100 gepanzerte Fahrzeuge plaziert.

Wie bitte erklären Sie Ihren Wählern, dass mit deutschen Rettungsgeldern Stichwort: "Wir retten den Euro" [ob nun Bürgschaften, oder Zahlungen] in Amerika teure und unsinnige Militärgüter gekauft werden????

Grundsätzlich darf die Notwendigkeit für Kampfpanzer in Griechenland bestritten werden. Weiters reibe ich mir verwundert die Augen, dass ein bankrottes Land derartiges, extrem teures Gerät leisten kann und frage mich, weshalb Deutsche Bürger [ungefragt] gezwungen werden, mit ihrem Steuern für Massnahmen zur Unterstützung der amerikansiche Wirtschaft gezwungen werden.
Und weshalb lese ich in deutschen Zeitungen nichts darüber?

Mit freundlichem Gruß
Antwort von Brigitte Zypries
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21.12.2011
Brigitte Zypries
Sehr geehrter Herr ,

ich verstehe Ihre Fragen gut. Allerdings hat das griechische Verteidigungsministerium dementiert, dass ein solcher Auftrag erteilt wurde (Spiegel Online vom 10. Oktober 2011). Ich kann nicht beurteilen, was stimmt, denn ich habe dazu keine näheren Infos.

Aus den finanziellen Hilfen durch die Europäische Union für Griechenland folgt, dass die Europäische Kommission die Einnahmen-, Ausgaben- und Haushaltspolitik der griechischen Regierung kontrollieren und notfalls die Hilfen zurückhalten oder zurückziehen muss.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
28.10.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Zypries,

ich bitte Sie um Beantwortung folgender Fragen:

1.) Entspricht es den Tatsachen oder handelt es ich um ein Gerücht, wenn auf der Straße und auch im Internet verschiedentlich folgender Satz oder Ähnliches zu hören bzw. zu lesen ist: "Das heisst nunmehr, ab dem 30. November 2007 gilt kein Gerichtsverfassungsgesetz, keine Zivilprozeßordnung (ZPO), keine Strafprozeßordnung (StPO) und das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) nur noch im Rahmen des Geltungsbereiches (§ 5 auf Schiffen und Flugzeugen)."

2.) Wozu sollte das gut und mit welchem Recht sollte das so über uns gekommen sein und so bleiben?

3.) Weshalb sollte das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung in Bezug auf die sog. "Drittgeheimnisse" in Deutschland weniger Bedeutung haben als zum Beispiel in Österreich?

(Im § 54 Abs. 2 S. 3 ÄrzteG ist dort normiert, daß die Verschwiegenheitspflicht dann nicht bestehe, wenn "die durch die Offenbarung des Geheimnisses bedrohte Person den Arzt von der Geheimhaltung entbunden hat".)

Demgegenüber besteht bei uns - warum auch immer - seit Jahren Uneinigkeit in Bezug auf die strafbefreiende Offenbarungsbefugnis.

Wir sprechen von der Drittgeheinniskontroverse, weil uns neuerdings ggf. auch der Mitteilende / der Informant allein von der Schweigepflicht bezüglih des Geheimnisses eines Dritten befreien dürfen soll (nach unserer Beurteilung die "Stasi"- bzw. Scientology-/ CIA- konforme oder Beziehungs- Zersetzungs- Variante).

Einige hierzu befragte Abgeordnete schweigen, so auf dieser Plattform die Ri. a.D. Winkelmeier - Becker trotz Hinweis auf die Monographie DITTRICH (1) und der Arzt und Psychotherapeut Dr. med. Lotter (2).

Werden Sie endlich Rechtssicherheit schaffen?

Mit frdl Gruß
Dipl. Med. W.
Deutsches Institut für Totalitarismusabwehr



1) www.abgeordnetenwatch.de
2) www.abgeordnetenwatch.de
Antwort von Brigitte Zypries
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17.11.2011
Brigitte Zypries
Sehr geehrter Herr ,

zu Ihren ersten und zweiten Fragen möchte ich Sie auf die bereits von mir beantwortete Frage im Archiv der Website www.abgeordnetenwatch.de vom 16.08.2008 verweisen. ( www.abgeordnetenwatch.de )

Zu Ihrer dritten Frage: Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung aus Artikel 2 Abs. 1 GG, das grundsätzlich vor Erhebung und Weitergabe von Befunden über den Gesundheitsstand, die seelische Verfassung und den Charakter schützt, kennt nur seltene Ausnahmen.

Inwieweit es einen vergleichbaren oder verminderten Schutz hinsichtlich des österreichischen Pendants bietet, kann ich Ihnen nicht erläutern.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
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Frage zum Thema Internationales
17.01.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Zypries,
als Abgeordnete in meinem Wahlkreis bitte ich um Information über Ihre HaItung zu den US Gesetzesvorhaben betreffend den freien Zugang zu Internet-Inhalten.

Zitat aus Spiegel-Online vom 17.1.2012 ("Umstrittenes US-Internetgesetz - Wikipedia schaltet ab - aus Protest"):
(Jimmy) Wales ruft Wikipedia-Nutzer in den Vereinigten Staaten nun dazu auf, bei Abgeordneten vor Ort gegen die Gesetzesvorhaben zu protestieren. Wer außerhalb der Vereinigten Staaten lebe, solle sein Außenministerium kontaktieren und bitten, Druck auf US-Vertreter zu machen: "Sagen Sie Ihnen, dass Sie gegen Sopa und Pipa sind und weiterhin ein offenes, freies Internet wollen."

Werden Sie oder die SPD Fraktion sich bei der Bundesregierung für einen solchen Protest einsetzen?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Brigitte Zypries
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27.01.2012
Brigitte Zypries
Sehr geehrter Herr ,

die SPD-Fraktion hat die weltweiten Protestaktionen gegen die US-amerikanischen Gesetzesvorhaben "Stop Online Piracy Act" und "Protect IP Act" begrüßt. Sie können die Presseerklärung meiner Kollegen Burkhard Lischka (rechtspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion) und Lars Klingbeil (netzpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion) vom 18. Januar 2012 dazu hier nachlesen: www.spdfraktion.de
Wir brauchen natürlich Mittel, das Urheberrecht auch im Internet zu schützen. Es ist nicht tragbar, dass sich dort lukrative Geschäftsmodelle etablieren, die mit der Arbeit anderer Menschen ohne deren Einwilligung Geld verdienen. Solche Rechtsverletzungen müssen verfolgt werden können. Netzsperren, wie sie die US-amerikanischen Gesetzesvorhaben vorsehen, sind allerdings Maßnahmen, die unverhältnismäßig und gefährlich sind – weil sie Infrastrukturen schaffen, die für andere Zwecke eingesetzt werden können. Solche Instrumente gefährden eine offene, demokratische und freie Gesellschaft.

Mit freundlichen Grüßen,
Brigitte Zypries
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