Brigitte Zypries (SPD)
Kandidatin Bundestagswahl 2009
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Grunddaten
Brigitte Zypries
Jahrgang
1953
Berufliche Qualifikation
Juristin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB, Bundesministerin der Justiz
Wohnort
Darmstadt
Wahlkreis
Darmstadt
Ergebnis
35,0%
Landeslistenplatz
3, Hessen
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Auch ich halte die Manipulationsgefahr bei Internetwahlen zurzeit noch für viel zu hoch und bin deshalb aktuell gegen die Einführung dieses Wahlverfahrens. (...)
Fragen an Brigitte Zypries
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Frage zum Thema Finanzpolitik
16.09.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Zypries,

ich zitiere hier aus den neuen AGB der Sparkassen, die zum 31.10.2009 inkraft treten sollen:
"Nr. 21 Pfandrecht, Sicherungsabtretung
(1) Umfang
Der Kunde räumt hiermit der Sparkasse ein Pfandrecht ein an Werten jeder Art, die im bankmäßigen Geschäftsverkehr durch den Kunden oder durch Dritte für seine Rechnung in ihren Besitz oder ihre sonstige Verfügungsmacht gelangen.
Zu den erfassten Werten zählen sämtliche Sachen und Rechte jeder Art (Beispiele: Waren, Devisen, Wertpapiere einschließlich der Zins-,Renten- und Gewinnanteilscheine, Sammeldepotanteile, Bezugsrechte, Schecks, Wechsel, Konnossemente, Lager- und Ladescheine). Erfasst werden auch Ansprüche des Kunden gegen die Sparkasse (z. B. aus Guthaben). Forderungen des Kunden gegen Dritte sind an die Sparkasse abgetreten, wenn über die Forderungen ausgestellte Urkunden im bankmäßigen Geschäftsverkehr in die Verfügungsmacht der Sparkasse gelangen."

Bei den Raiffeisenbanken ist dieser Passus unter Nr. 14 aufgeführt.

Ich sehe das als Enteignung der Bürger und als einen gravierenden Eingriff in die Bürgerrechte an.
Frage: Will sich hier der marode Staat über die Guthaben der Bürger bei den Banken sanieren?
Welche Rechte haben wir als Bürger, uns dagegen zu wehren?

Ich bitte um zeitnahe Beantwortung meiner Fragen.

Mit freundlichem Gruß

Antwort von Brigitte Zypries
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21.09.2009
Sehr geehrte Frau ,

das von ihnen genannte Vertragspfandrecht sichert Ansprüche der Bank gegen ihre Kunden. Hat beispielsweise der Kunde bei der Bank ein Darlehen aufgenommen und verwahrt die Bank zugleich Aktien für den Kunden, kann die Bank auf die Aktien zurückgreifen, wenn der Kunde das Darlehen nicht zurückbezahlt. Das Pfandrecht dient also zur Sicherung der Bank gegen einen etwaigen Kreditausfall, nicht jedoch - wie von Ihnen angenommen - der Finanzierung des Staates.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
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Frage zum Thema Soziales und Familie
18.09.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Brigitte Zypries,

es ist nun leider schon jahrelang ein offensichtliches Anliegen der Bevölkerung
den § 1626a BGB zu ändern. Jetzt vor der anstehenden Wahl äußern sie sich, als würden sie sich dafür interessieren. Seltsamer Weise allerdings nicht zuvor,außer es in einer erneut beantragten Studie zu argumentieren, welche schon seit Jahren und mehr als einmal durchgeführt wurde. Dass der Bundesgerichtshof die Klagen abweist und auch das Bundesverfassungsgericht dies bejat liegt auf der Hand, denn würde das Gesetzt gegen die Diskriminierung von Männern endlich erledigt und, wie auch in den benachbarten EU-Ländern zum Tragen kommen, dann würden plötzlich Millionen von alleinerziehenden Müttern mit dem gemeinsamen Sorgerecht zum Kind erschrocken werden.
Dass dies der Fall sein wird verstehe ich wie Sie auch. Allerdings verstehe ich nicht, warum Sie sich nicht für genau diese REGELUNG ZUM WOHLE der KINDER aussprechen. Studien gibt es tausende und das nicht nur hier zu Lande,sondern auch aus den benachbarten Ländern.
Meine Frage an Sie Frau Zypries:
Wann werden sie endlich einem Gesetz einhalt gebieten, deren Inhalt GEGEN DAS WOHL DES KINDES spricht und nur für DIE WILLKÜR-FREIHEIT von MÜTTERN steht?

KÖNNEN Sie eine solche Frage überhaupt beantworten? WOLLEN Sie das überhaupt?

Mit feundlihemGruß
Tobas
Antwort von Brigitte Zypries
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22.09.2009
Sehr geehrter Herr ,

zu sämtlichen von Ihnen angesprochenen Punkten habe ich mich auf dieser Plattform bereits mehrfach geäußert und möchte Sie daher auf die zahlreichen Antworten zu diesem Thema verweisen.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
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Frage zum Thema Bürgerrechte, Daten und Verbraucherschutz
20.09.2009
Von:

Guten Tag Frau Zypries,

leider haben Sie meine Frage vom 10.09.2009 nicht inhaltlich beantwortet, aber dafür haben Sie bestätigt, dass die zwischen den Internetprovidern und Frau von der Leyen geschlossenen Verträge formal verfassungswidrig waren.

Ich erinnere im weiteren noch mal an Ihr TAZ-Interview, das ich hier aus Platzgründen nicht vollständig zitieren kann: "Das Gesetz ist notwendig geworden, weil die Kollegin von der Leyen angefangen..

Bitte erklären Sie mir, warum das Gesetz notwendig war? Ist es wirklich notwendig im Eiltempo verfassungseinschränkende Gesetze zu erlassen, nur weil eine Kollegin zusammen mit Privatfirmen formell verfassungswidrige Verträge abschließt? Eigentlich werden doch an Gesetze, die die Verfassung einschränken, weitaus höhere Forderungen gestellt.
So muss das Gesetz geeignet sein, den erhofften Zweck zu erfüllen (das ist es aber nicht), es muss erforderlich sein (das ist es wie wiederholt nachgewiesen wurde auch nicht) und es muss verhältnismäßig sein (auch dass scheint mir nicht der Fall). Außerdem wird mit diesem Gesetz die Axt an Art. 20 GG gelegt, das erschreckt mich als ehemaligen DDR-Bürger am meisten.

Als einzige Begründung für die eilige Schaffung des Gesetzes verbleibt also die in Ihrem TAZ-Interview benannte Legalisierung des Verfassungsbruchs, den Frau Leyen mit den Providerverträgen zu verantworten hatte. Verantwortungsvoll wäre es gewesen, ein rechtlich einwandfreies Gesetz zu erstellen, auch wenn das ein paar Wochen länger gedauert hätte, und die Providervertäge solange als das darzustellen was sie sind: verfassungswidrig. Warum haben Sie sich dem verweigert?

Abschließend muss ich nun meine Frage wiederholen, die Sie nicht beantwortet haben:
Wären Sie, falls Sie nach der Wahl wieder Justiministerin werden sollten, auch in Zukunft bereit bei drohenden Verfassungsbrüchen diese nicht zu unterbinden, sondern durch speziell angepasste Gesetze zu unterstützen und somit das deutsche Grundgesetz auszuhöhlen?

J.
Antwort von Brigitte Zypries
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25.09.2009
Sehr geehrter Herr ,

entgegen Ihrer Einschätzung habe ich genau das getan, was Sie fordern, nämlich einen möglichen Verstoß gegen das Grundgesetz verhindert. Ihre Argumentation geht insoweit fehl, als Sie die formellen Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit als Begründung für einen materiellen Verfassungsverstoß heranziehen. Ebenso wenig sagt die Geschwindigkeit, mit der ein Gesetz erlassen wird, etwas über seine Qualität aus. Ansonsten habe ich mich zum Anlass sowie Sinn und Zweck dieses Gesetzes auf dieser Plattform hinreichend geäußert, ebenso in dem von Ihnen zitierten Interview.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
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Frage zum Thema Bildung und Kultur
24.09.2009
Von:

Hallo, sehr geehrte Frau Zypries:

Als Volljuristin, Ministerin und hessische Kandidatin frage ich sie zum Thema "Kultur" & Grundgesetz; die SPD ist ja auch für das "Staatsziel Kultur" – dessen Verankerung im GG. Die SPD in Berlin muss sich auch mit kulturellen Problemen in Hessen (in Kassel) befassen: Die documenta-Institution (Kassel, mit SPD-OB) wird staatlich ideell und finanziell gefördert (Land Hessen, Bund & Stadt Kassel). Der Kunstkritiker Holger LIEBS schreibt am 22.09.09 in der Süddeutschen Zeitung (S. 35): "Fest steht: Die Zeiten des vergnügten Documenta-Divertimentos nach Maßgabe kuratorischer Willkür sind vorbei." Auch von "subjektiver Willkür ihrer Macher" spricht die SZ ebenda.

Meine Frage: Könnten Sie und die Bundes-SPD etwas zu einer documenta-Demokratisierung beitragen? Ich fordere sie seit Jahren.

Begründung:
Die Institution documenta ist ein Problem-Fall, weil zur privatrechtlich organisierten documenta (als GmbH) hier Stadt Kassel und Land Hessen sowie der Bund durch Kunstförderung (als Träger der documenta) mitwirken und öffentliche Gelder zur Verfügung stellen, mit denen documenta-MacherInnen quasi machen können was sie wollen. Juristisch kam es daher zum "Fall documenta":

Der "Fall Documenta" ist mittlerweile in die Justiz-Geschichte eingegangen: Dies wird einerseits belegt durch Veröffentlichungen in der Neuen Juristischen Wochenschrift: 22/1993 und 17/1997; a. a. O. Siehe 1997 in der NJW auch Prof. Dr. Friedhelm HUFENs Aufsatz "Muß Kunst monokratisch sein? Der Fall documenta", S. 1112-1114. Dazu liegen außerdem - in ausführlichster Dokumentation - auch vier Publikationen (documenta-Bücher) vor.

Die Willkür der documenta-Macher (Institution documenta GmbH & Staat) verträgt sich nicht mit der Kunstfreiheitsgarantie (GG Art. 5, Abs.3) und auch nicht dem Willkürverbot (Gleichheitssatz, Art. 3 GG).

Schöne Grüße W.H.
Antwort von Brigitte Zypries
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25.09.2009
Sehr geehrter Herr ,

um das "ob" und "wie" einer möglichen Maßnahme prüfen zu können, möchte ich Sie bitten, mir nähere Hintergrundinformationen zukommen zu lassen und mir insbesondere darzustellen, wie eine "Demokratisierung" Ihrer Meinung nach aussehen könnte. Sie können sich dazu unmittelbar an mein Abgeordnetenbüro wenden, die Kontaktdaten finden Sie unter www.brigitte-zypries.de.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
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Frage zum Thema Wirtschaft
25.09.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Zypries,

die Jusos Hessen-Süd werben offen um die Linkspartei:

Nach den letzten Umfrageergebnissen ist der Ausgang der Bundestagswahl vollkommen offen. Gerade deshalb wird die Eroberung der Direktwahlkreise einen entscheidenden Einfluss auf die Mehrheitsverhältnisse im neuen Bundestag haben. Aufgrund der besonderen Bedeutung der Direktmandate fordern die südhessischen Jusos in einem offenen Brief Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke zum Stimmensplitting auf.

Quelle: Homepage der Jusos Hessen-Süd.

Glauben Sie oder Herr Steinmeier tatsächlich, dass auch nur ein Wähler Ihnen abnimmt, nach der Wahl keine gemeinsame Sache mit den Post-Kommunisten zu machen?!
Antwort von Brigitte Zypries
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27.09.2009
Sehr geehrter Herr ,

Frank-Walter Steinmeier und die SPD haben in den vergangenen Wochen und Monaten immer wieder deutlich gesagt: Im Bund ist eine Regierung gemeinsam mit den Linken aus vielen Gründen ausgeschlossen - dabei bleibt es. Dies ist im Übrigen keine Frage des Glaubens, sondern lässt sich an Fakten festmachen. Und unabhängig davon hat die Parteispitze der Linken es ausgeschlossen, sich überhaupt an einer Regierung zu beteiligen.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
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Ihre Frage an Brigitte Zypries
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