Brigitte Zypries (SPD)
Kandidatin Bundestagswahl 2009
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Grunddaten
Brigitte Zypries
Jahrgang
1953
Berufliche Qualifikation
Juristin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB, Bundesministerin der Justiz
Wohnort
Darmstadt
Wahlkreis
Darmstadt
Ergebnis
35,0%
Landeslistenplatz
3, Hessen
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Frank-Walter Steinmeier und die SPD haben in den vergangenen Wochen und Monaten immer wieder deutlich gesagt: Im Bund ist eine Regierung gemeinsam mit den Linken aus vielen Gründen ausgeschlossen - dabei bleibt es. Dies ist im Übrigen keine Frage des Glaubens, sondern lässt sich an Fakten festmachen. (...)
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Frage zum Thema Innere Sicherheit und Justiz
10.09.2009
Von:

Werte Frau Zypries

Meine Frage ist recht einfach.
Ist es in diesem Rechtssystem möglich jemanden ohne Zeugen zu denunzieren, anzuzeigen oder wie immer man es ausdrücken will? Spielt es eine Rolle ob dieser jemand Ordnungshüter, Beamter, Bürger oder der liebe Gott ist. Werden solche Menschen glaubwürdiger eingestuft? Was kann man dagegen unternehmen?
Ich hoffe mal dass Sie, auf diese beiden Fragen eine eindeutige Antwort zu geben bereit sind. Sollte Ihre Antwort so ausfallen dass (sinngemäß) der Täter das Opfer ist, so antworten Sie lieber nicht, da ich schon genug Probleme mit der Galle habe.

M.f.G.
Antwort von Brigitte Zypries
2Empfehlungen
11.09.2009
Sehr geehrter Herr ,

selbstverständlich können Sie anonym Anzeige erstatten ohne Zeugen zu benennen. Eine schriftliche Anzeige nehmen die Staatsanwaltschaften, Amtsgerichte und Polizeibehörden entgegen. Die Ermittlungsbehörden veranlassen die weiteren Schritte von Amts wegen. Es ist dabei unerheblich, gegen wen sich Ihre Anzeige richtet, auch wird bestimmten Personengruppen nicht per se eine höhere Glaubwürdigkeit eingeräumt als anderen.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
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Frage zum Thema Bürgerrechte, Daten und Verbraucherschutz
10.09.2009
Von:

Guten Tag Frau Zypries,

in einem Interview in TAZ.de vom 10.09.2009 sagten Sie zum Zustandekommen des ZugErschwG folgendes:

"Das Gesetz ist notwendig geworden, weil die Kollegin von der Leyen angefangen hat, Verträge mit den Providern über diese Sperren zu schließen. Ich habe gleich zu Beginn der Debatte deutlich gemacht, dass eine solche Vertragslösung nicht mit unserer Verfassung vereinbar ist. .... Nein, ich musste vielmehr zur Kenntnis nehmen, dass die Provider bereit waren, diese Verträge abzuschließen. Und um in dieser Situation Rechtssicherheit für die Betroffenen zu schaffen, ging kein Weg an der gesetzlichen Regelung vorbei."

Korrigieren Sie mich, wenn ich mich irren sollte, aber das bedeutet doch, dass Sie als Justizministerin bewusst ein verfassungswidriges Handeln nicht sanktioniert sondern legalisiert haben! Ist das ein normales Vorgehen? Wäre es nicht eigentlich Ihre Pflicht gewesen, das verfassungswidrige Vorgehen einer Ministerin, einiger Privatfirmen und einer Polizeibehörde aufzuzeigen und zu bekämpfen? Stattdessen haben Sie es vorgezogen, für Verfassungsbrecher schnell Rechtssicherheit geschaffen. Habe ich das so richtig verstanden?

Wären Sie, falls Sie nach der Wahl wieder Justiministerin werden sollten, auch in Zukunft bereit bei drohenden Verfassungsbrüchen diese nicht zu unterbinden, sondern durch speziell angepasste Gesetze zu unterstützen und somit das deutsche Grundgesetz auszuhöhlen?

J.
Antwort von Brigitte Zypries
bisher keineEmpfehlungen
15.09.2009
Sehr geehrter Herr ,

Sie haben da etwas grundsätzlich mißverstanden. Die Verfassungswidrigkeit einer Verpflichtung kann sich nicht nur aus ihrem Inhalt ergeben, sondern auch aus ihrer Form. Nicht die Zugangssperren an sich sind verfassungsrechtlich bedenklich, sondern ihre Festlegung in Vertragsform.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
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Frage zum Thema Innere Sicherheit und Justiz
13.09.2009
Von:

Guten Tag Frau Zypries

Ich habe mich in meiner Frage vom 10.09. vielleicht nicht konkret genug ausgedrückt, weil ich davon aus ging das Sie die sich daraus ergebene nächste Frage gleich mit beantworten.
Nun also die zweite Frage: Kann man in der Bundesrepublik ( also nach 1945) ohne Zeugen des Klägers (der Klägerin) auf eine Behauptung hin belangt bestraft werden?

M.f.G. M.
Antwort von Brigitte Zypries
bisher keineEmpfehlungen
15.09.2009
Sehr geehrter Herr ,

leider wird auch aus Ihrer Nachfrage nicht klar, ob Sie sich auf eine zivilrechtliche Auseinandersetzung oder eine strafrechtliche Verurteilung beziehen. Unabhängig davon können Behauptungen vor Gericht auf unterschiedliche Weise - und eben nicht nur durch die Vernehmung von Zeugen - bewiesen werden.

Eine strafrechtliche Verurteilung setzt voraus, dass sich das Gericht auf einer tragfähigen Beweisgrundlage von der Schuld des Angeklagten überzeugt. Neben Zeugen können auch andere Beweismittel, zum Beispiel Urkunden oder Sachverständigengutachten, herangezogen werden. Auch kann ein Geständnis des Angeklagten die Vernehmung von Zeugen entbehrlich machen.

Mit freundlichen Grüßen

Brigitte Zypries
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Frage zum Thema Innere Sicherheit und Justiz
14.09.2009
Von:

Thema: Inneres und Justiz

Sehr geehrte Frau Zypries,

was konkret tut die Bundesregierung gegen unverhältnismässigen Einsatz
staatlicher Gewalt gegen Demonstraten?

Vergangenen Sonntag machte ein im Internet verbreitetes Video ("Unerfreuliche Polizei-Aktion") furore auf dem ein Mann zu sehen ist der scheinbar Opfer polizeilicher Gewalt und Willkür wurde (Spiegel Online berichtete) und von fünf Polizisten brutal niedergeschlagen wurde.
Obwohl in diesem Vorfall laut Bericht der Berliner Polizei ermittelt wird, wirft er dennoch ein bedenkliches Licht auf die beteiligten Polizeikräfte und damit das Ansehen der BRD.

Weiterhin sind auf diesem Video filmende Polizeibeamten zu erkennen. Doch laut den geltenden Gesetzen (u.a. § 12a Versammlungsgesetz) sind Filmaufnahmen nur dann erlaubt, wenn die Polizei mit gewalttätigen Ausschreitungen rechnet. Auch als Teilnehmer von friedlichen (!) Studentendemonstrationen habe ich bereits filmende Polizeibeamte gesehen die eine offensichtlich friedliche Demonstration dokumentierten.

Was also tut die Bundesregierung gegen polizeiliche Willkür und den widerrechtlichen Einsatz von Videokameras auf Demonstrationen? Schließlich hat das BVG bereits 1982 im Volkszählungsurteil die einschüchternde Wirkung von Videokameras angemerkt die auf Demonstrationen somit prinzipiell die demokratischen Rechte der Bürger einschränken können.

Hochachtungsvoll,

Antwort von Brigitte Zypries
bisher keineEmpfehlungen
21.09.2009
Sehr geehrter Herr ,

für den von Ihnen angesprochenen Themenkomplex sind nach unserer Verfassung die einzelnen Bundesländer zuständig. Daher möchte ich Sie bitten, sich an die dort zuständigen Stellen zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
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Frage zum Thema Innere Sicherheit und Justiz
16.09.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Zypries,

leider lässt sich in unserem Land über den Zeitraum von einer Woche keine Zeitung aufschlagen und kein Nachrichtenprogramm anschauen, ohne dass man auf die tragischen Geschichten von vergewaltigten Kindern und anderen missbrauchten Menschen stößt. Die Suche nach den Tätern sowie das ihnen gegenüber verhängte Strafmaß wirft für mich zwei Fragen auf:

Sollte die Tätersuche nicht eine derartige Priorität genießen, dass man zumindest die Fingerabdrücke eines jeden Bürgers den Fahnderen zugänglich macht?

Ist es nicht auch Ihre persönliche Meinung, dass Vergewaltiger und Mörder generell (d.h. in jedem Fall) lebenslänglich (ich meine dies wortwörtlich) eingesperrt werden?

Ich halte die "zweite Chance" für einen Allgemeinplatz und plädiere für eine lebenslängliche Unterbringung der genannten Straftäter in der Psychiatrie oder im Gefängnis. Freigang würde ich ebenso verweigern. Die Nichtanwendung der Todesstrafe ist eine zivilisatorische Errungenschaft, aber in diesem Sinne müssen wir doch dahin kommen, Mörder und Vergewaltiger aus dem öffentlichen Leben dauerhaft fernzuhalten.

MfG

H.
Antwort von Brigitte Zypries
bisher keineEmpfehlungen
17.09.2009
Sehr geehrter Herr ,

die generelle Speicherung von Fingerabdrücken eines jeden Bürgers zum Zwecke der Strafverfolgung ist verfassungsrechtlich höchst bedenklich, eine lebenslange Freiheitsstrafe ohne jede Chance auf vorzeitige Entlassung ist verfassungsrechtlich nicht zulässig. Diese Methoden geben auch ganz gewiss nicht meine Meinung wieder.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
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