Brigitte Zypries (SPD)
Kandidatin Bundestagswahl 2009
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Grunddaten
Brigitte Zypries
Jahrgang
1953
Berufliche Qualifikation
Juristin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB, Bundesministerin der Justiz
Wohnort
Darmstadt
Wahlkreis
Darmstadt
Ergebnis
35,0%
Landeslistenplatz
3, Hessen
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Ich finde es gut, dass 1998 der Bund eine Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur gegründet hat, die kontinuierlich versucht, die mittlerweile weit zurückliegenden Sachverhalte zu erforschen. Ich setze mich dafür ein, dass diese Arbeit - so gut dies in Anbetracht des mittlerweile beträchtlichen zeitlichen Abstands noch möglich ist - fortgesetzt wird. (...)
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Frage zum Thema Innere Sicherheit und Justiz
25.07.2009
Von:

Frau Zypries,

Betreff: Die Umsetzung der Internationalen Konvention gegen Korruption!!!

noch einmal: Wann werden sie - aktiv - die Umsetzung durchführen?

....das bedeutet im Klartext, Frau Bundesjustizministerin:

Die Eröffnung des Gesetzgebungsverfahrens, ergo: die Einbringung eines Gesetzesvorschlages!

Ich habe nicht um banale, juristische Belehrungen aus dem Grundstudium gebeten, noch nach dem Inhalt ihrer Schreibtischschublade gefragt!

Seit SECHS Jahren warte ich mit einer Pipeline von Strafanzeigen auf die Umsetzung!

Wann können Straftatbestände wie: Untreue, Amtsmissbrauch, Ackermannsche Rechtsbeugung, Verstöße gegen das Parteienfinanzierungsgesetz und direkte Korruption endlich gegen Parlaments- und Kabinettsmitglieder durchgesetzt werden und nicht durch die Weisungsbefugnis im Einzelfall unter den Teppich gekehrt werden?

zum besseren Verständnis, Frau Bundesjustizministerin:
Selbst klar erwiesene, beweisbare Straftaten ( Veruntreuung von Bonusmeilen, nur ein Beispiel von Dutzenden ) von Parlaments- und Kabinettsmitgliedern werden von der Berliner Staats- und Generalstaatsanwaltschaft gedeckelt; d.h. NICHT BEARBEITET!

Guten Tag

PS. Offensichtlich ist der Europarat die letzte Bastion der Rechtsstaatlichkeit
Antwort von Brigitte Zypries
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07.08.2009
Sehr geehrter Herr ,

noch einmal: Es ist bereits ein in meinem Haus erarbeiteter Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag eingebracht worden. Alles weitere habe ich Ihnen bereits in meiner letzten Antwort erläutert - dem ist nichts hinzuzufügen.

Mit freundlichen Grüßen

Brigitte Zypries
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Frage zum Thema Bürgerrechte, Daten und Verbraucherschutz
02.08.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Zypries,

ich möchte Sie als Juristin und amtierende Bundesjustizministerin bezüglich verfassungsrechtlicher Fragen zum Gesetz zur Internetzensur befragen.

Dazu möchte ich auf den Bundesverfassungsrichter a.D., Prof. Dr. Wolfgang Hoffmann-Riem verweisen, der beim ZDF [1] Folgende formale Kritikpunkte anspricht: 1) Die mangelende Gesetzgebungskompetenz des Bundes, da es bei dem Gesetz um Strafprävention oder ggf. um Medienrecht geht, was beides Ländersache ist. 2) Das Bundeskriminalamt darf hier genauso wenig mit dieser Aufgabe betreut werden. Wurde nicht gerade erst dem Bundeskriminalamt gestattet, AUSNAHMSWEISE auch selbst Polizeiarbeit zu übernehmen und zwar ausschließlich in der Terrorismusbekämpfung?

Auch die fehlende Kostenerstattung der Internetprovider ist nach Art. 12 GG ein verfassungsrechtliches Problem.

Außerdem wird verfassungsrechtlich kritisiert, dass das Gesetz formal komplett geändert wurde, wodurch die erste Lesung des Gesetzes im Parlament ungültig geworden ist (vgl. Verfassungsbeschwerde von Jörg Tauss).

Zudem könnte das Gesetz auch noch gegen Europarecht verstoßen. Bisher wurde das Inkrafttreten des Gesetzes von der EU um 3 Monate (!) verschoben.

Waren Ihnen diese verfassungsrechtlichen Fragen bewusst, als Sie das Gesetz mitentworfen und ihm zugestimmt haben? Wie beurteilen Sie diese verfassungsrechtlichen Fragen? Wieso werden solche schwerwiegende verfassungsrechtliche Fragen nicht im Gesetzgebungsverfahren geklärt, sondern erst hinterher durch das Bundesverfassungsgericht? Welche Konsequenzen werden Sie ziehen, wenn das Gesetz aus diesen formalen Gründen gekippt werden sollte?

Mit freundlichen Grüßen,
, Wähler

[1] www.youtube.com
Antwort von Brigitte Zypries
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21.09.2009
Sehr geehrter Herr ,

die von Ihnen aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen wurden selbstverständlich im Gesetzgebungsverfahren, und zwar zunächst durch die Bundesregierung und sodann auch durch den Deutschen Bundestag, intensiv geprüft. Dabei sind wir aber im Ergebnis zu anderen Wertungen gekommen als die von Ihnen zitierte Meinung. Und nicht nur wir, sondern auch der Bundesrat als die Vertretung der Länder, deren Rechte wir nach Ihrer Auffassung ja verletzt haben sollen, hat insoweit gegen dieses Gesetz keinerlei Bedenken.

Auch europarechtlich bestehen ebenfalls keine Bedenken. Um die Rechtssicherheit zu erhöhen, wurde das Gesetz, obwohl nach wie vor die Auffassung besteht, dass dies nicht erforderlich ist, der EU-Kommission lediglich zur Kenntnis gebracht. Dabei handelt es sich um ein ganz normales Verfahren, wenn es um letztlich technische Normen geht, die in Europa möglichst einheitlich sein sollen. Auch wenn dies nicht erforderlich ist, gibt es dann jedenfalls keine formalen Streitigkeiten.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
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Frage zum Thema Bürgerrechte, Daten und Verbraucherschutz
07.08.2009
Von:
-

Sehr geehrte Frau Zypries,

ich hätte an Sie bzw. Ihrem Ministerium die Frage wie man zum ZugErschwG
steht, bzw. wie der Staat Bürger schützen will deren Seiten versehentlich
gesperrt werden und es daher zu einer falschen Verdächtigung kommen kann.

Die Frage bezieht sich vornehmlich auf die im ZugErschwG verankerte DNS-Sperre. Diese DNS-Sperre sorgt ja dafür, das ein kompletter Webserver ausgesperrt wird. Da auf einem solchen Server nicht nur eine, sondern mehrere Internetpräsenzen gespeichert werden, werden diese automatisch mit gesperrt, bzw. von einem Stoppschild verdeckt. Dieses Stoppschild kann dann falsch interpretiert und so unschuldige Verdächtigt werden, und dadurch das persönliche sowie berufliche Umfeld negativ beeinträchtigt werden. Welchen Schutz sieht dort der Staat bzw. das BKA vor. Nebenbei wie will das eingesetzte Gremium durch Stichproben sicherstellen, das fälschlich aufgenommene Server wieder frei geschaltet werden.

Daher die Frage wie Sie bzw. Ihr Ministerium die Bürger vor versehentlicher Vorverurteilung schützen will, in dem der Staat eine solche Sperre in Kraft treten lässt und daher eine Vorverurteilung wissentlich in Kauf nimmt.

Mit freundlichen Grüßen



Technischer Hintergrund:
Aufbau Webserver
Ein Webserver fasst bei den ISPs mehere Terrabyte, Kunden können sich davon Teile mieten oder sogar komplette Server. Ein solcher Apache-Webserver besitz eine statische IP-Adresse. Auf diesem Server kann ich mehere Hosts anlegen. Hinter diesen Hosts stecken die verschiedenen Internetpräsenzenzen. Dabei kann man unterscheiden zwischen IP-Adress basierender oder Namens basierender Virtual Host.Die IP basierenden Virtual Hosts werden kaum genutzt, da jeder Virtual Host eine eigene IP-adresse benötigt, die Weltweit bekannt sein muss. Der Namensbasierende VHost wird hingegegen am meisten genutz, da dort nur eine IP-Adresse bekannt sein muss.
de.wikipedia.org Bitte unter Virtuelle Hosts nachlesen.
Antwort von Brigitte Zypries
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12.08.2009
Sehr geehrter Herr ,

ich bin mir ebenso wie das BKA des von Ihnen geschilderten technischen Problems durchaus bewusst. Daher wird in jedem Einzelfall eine sorgfältige Abwägung stattfinden, ob ein entsprechender Server gesperrt wird oder nicht. Die Geltungsdauer des Gesetzes ist bis zum 31. Dezember 2012 befristet. Auf der Grundlage einer nach zwei Jahren vorzunehmenden Evaluierung wird der Gesetzgeber in die Lage versetzt zu prüfen und zu bewerten, ob das Gesetz - auch in technischer Hinsicht - erfolgreich war und seine Schlussfolgerungen ziehen.

Die von Ihnen befürchteten Beeinträchtigungen dürften sich in Grenzen halten. Ein Betroffener Seiteninhaber kann zum einen umgehend reagieren. Die Stopp-Meldung informiert über eine Möglichkeit, das BKA zu kontaktieren und auf die unberechtigte Sperrung aufmerksam zu machen. Ferner stellt das Gesetz klar, dass für Streitigkeiten über die Aufnahme eines Telemedienangebots in die Sperrliste der Verwaltungsrechtsweg gegeben ist. Auch kann sich ein Betroffener an das Gremium wenden, das nicht nur aufgrund von Stichproben, sondern auch aufgrund von Bürgeranfragen aktiv werden kann. Ich bin mir sicher, dass in diesem hochsensiblen Bereich alle Beteiligten daran interessiert sind, eine unberechtigte Sperrung zu vermeiden, jedenfalls aber so schnell wie möglich rückgängig zu machen, um auch die von Ihnen skizzierten Folgen zu vermeiden. Zum anderen dürfte es aber auch für den Seitenbetreiber von Interesse sein, nicht zusammen mit kinderpornographischem Material auf einem Server gehostet zu sein und gegebenenfalls den Server zu wechseln.

Mit freundlichen Grüßen

Brigitte Zypries
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Frage zum Thema Bürgerrechte, Daten und Verbraucherschutz
07.08.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Zypries,

wie stehen Sie persönlich zu Internetwahlen?

Immer wieder wird der Ruf laut, die Stimmabgabe über das Netz zu ermöglichen. Schließlich sei das Internet heute ein selbstverständlicher Teil des Lebens. Ich finde diese Forderung fatal!

Internetwahlen bringen große Manipulationsgefahren mit sich. Man braucht nur den richtigen Hacker zu engagieren. Vielleicht gelingt es der NPD so, zu ersten Mal, die Fünf-Prozent-Hürde zu überspringen.

Werden Sie sich im neuen Bundestag als Justizministerin/einfache Abgeordnete für ein Verbot von Internetwahlen einsetzen?

In Darmstadt gibt es diese bereits. Bei der letzen Europawahl konnten die Darmstädter Bürger(innen) ihre Stimme im Netz abgeben. Wußten Sie das? Werden Sie auf die Darmstädter SPD einwirken, diese Praxis zu unterbinden?

Freundliche Grüße
Antwort von Brigitte Zypries
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21.08.2009
Sehr geehrter Herr ,

auch ich halte die Manipulationsgefahr bei Internetwahlen zurzeit noch für viel zu hoch und bin deshalb aktuell gegen die Einführung dieses Wahlverfahrens. Dass eine Internetwahl in Darmstadt bereits bei der Europawahl möglich war, stimmt nicht. Ich habe mich gerade noch einmal beim Wahlleiter der Stadt Darmstadt erkundigt. Es gab lediglich die Möglichkeit, im Internet Briefwahlunterlagen zu beantragen. Der Abstimmungsvorgang der Briefwahl selbst hat dabei aber wie üblich postalisch stattgefunden.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
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Frage zum Thema Umweltpolitik
12.08.2009
Von:
Dr.

Sehr geehrte Frau Zypries,

als Mitglied der IPPNW frage ich Sie, wird Ihre Partei den Atomausstieg nach dem derzeit geltenden Atomgesetz fortsetzen?
Werden Sie sich dafür einsetzen, das Erneuerbare-Energien-Gesetz so fortzuschreiben, dass insbesondere der derzeitige Ausbau der Photovoltaik und der Windenergie beschleunigt wird?

Mit freundlichen Grüßen

Dr.
Antwort von Brigitte Zypries
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21.08.2009
Sehr geehrte Frau Dr. ,

die SPD wird am Atomausstieg nach dem derzeit geltenden Atomgesetz festhalten! Wir wollen den Anteil an erneuerbaren Energien weiter ausbauen. Dazu gehört auch Photovoltaik-Technologie und Windkraft. Im Jahr 2020 wollen wir mindestens 35 Prozent erreicht haben und im Jahr 2030 soll mindestens die Hälfte der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien kommen. Den Anteil der Wärme aus erneuerbaren Energien wollen wir auf mindestens 20 Prozent erhöhen. Ausführlichere Informationen finden Sie in unserem Regierungsprogramm unter www.spd.de.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
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Ihre Frage an Brigitte Zypries
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