Birgit Schnieber-Jastram (CDU)
Abgeordnete EU

Grunddaten
Birgit Schnieber-Jastram
Jahrgang
1946
Berufliche Qualifikation
Journalistin
Ausgeübte Tätigkeit
MdHB
Wohnort
-
Bundesland
Hamburg
Bundeslistenplatz
1
weitere Profile
(...) Im Vergleich ist dieser Betrag aber nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Das ist eine wirklich kafkaeske Situation! Ich bin deshalb nicht nur aus entwicklungspolitischen, sondern auch aus wirtschafts- und umweltpolitischen Gründen für eine Neuausrichtung der Agrarpolitik und insbesondere der Exportsubventionen.


Bei den Exportsubventionen hat sich die EU inzwischen darauf festgelegt, auch die wenigen jetzt noch bestehenden Subventionen abzuschaffen. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Gesundheit
04.02.2013
Von:

Guten Tag, Frau Schnieber-Jastram!

Ich habe ein paar Detailfragen zum aktuellen Entwurf der Tabakrichtlinie. Dort steht (3.7):

"... einen Nikotingehalt von über 2 mg oder eine Nikotinkonzentration von über 4 mg/ml aufweisen oder deren bestimmungsgemäße Verwendung zu einer mittleren maximalen Peak-Plasmakonzentration über 4 ng/ml führt ... als Arzneimittel zugelassen ..."

Wie habe ich als Dampfer (Benutzer einer sogennanten e-Zigarette) diesen Absatz genau zu verstehen?

Gelten die 2 mg nur für diskrete Produkte wie Kaugummis und Bonbons, während für flüssige Produkte wie Liquids oder Nasenspray 4 mg/ml ohne Mengenbegrenzung gelten?
Oder muss ich das so verstehen, dass maximal 2 mg Nikotin in einer Flasche Liquid sein dürfen, womit die maximale Flaschengröße bei der Höchstkonzentration dann absurde 0,5 ml wären?

Zur Information: Die derzeit am häufigsten verwendeten Liquids haben 12-18 mg/ml bei Flaschengrößen von 10-50 ml.


Und was bedeutet diese ominöse "Peak-Plasmakonzentration"?

Welche Werte sind normal beim Rauchen einer Zigarette?
Welchen Sinn hat diese Regelung?
Ist das ein Bestandteil der üblichen Zulassung eines nikotinhaltigen Produkts als Arzneimittel?
Soll das heißen, dass jeder Liquidhersteller gezwungen werden soll, für jedes Liquid, das er auf den Markt bringen will, ein pharmazeutisches Testverfahren durchzuführen?
Wie ist hier die "bestimmungsgemäße Verwendung" definiert?
Gibt es ähnliche Regelungen auch für andere Genussmittel wie Kaffee, Tee, Alkohol oder traditionelle Zigaretten?


Werden Sie die Petition www.change.org bei Ihrer Entscheidung berücksichtigen?
Antwort von Birgit Schnieber-Jastram
bisher keineEmpfehlungen
06.02.2013
Birgit Schnieber-Jastram
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihr Schreiben vom 4. Februar zum Thema Revision der Tabakrichtlinie, insbesondere zum Thema E-Zigarette.

Ganz allgemein ist dazu festzuhalten, dass sich die EVP-Fraktion, und auch ich persönlich, zu der im Dezember vorgeschlagenen Richtlinie durch die Europäische Kommission noch keine abschließende Meinung gebildet haben. Das Europäische Parlament wird in Form des federführenden Gesundheitsausschusses im Februar eine öffentliche Expertenanhörung durchführen, bei der mit Sicherheit auch das Thema "E-Zigarette" zur Sprache kommen wird.

Den grundsätzlichen Bedarf zu einer Überarbeitung der bestehenden Gesetzgebung kann ich nachvollziehen. Die Kommission begründet ihre Revisionsenscheidung damit, dass die bestehende Richtlinie von 2001 stammt und seitdem zum einen viele neue Tabak- und Nikotinhaltige Produkte, wie zum Beispiel die E-Zigarette, auf den Markt gekommen sind, und zum anderen neue wissenschaftliche Erkenntnisse gewonnen wurden, die in die EU-Gesetzgebung einfließen müssen.
Darüber hinaus sind die EU-Staaten als Unterzeichner der EU-Rahmenkonvention zur Kontrolle von Tabakprodukten gesetzlich verpflichtet, entsprechende Regelungen zu implementieren.

Die überarbeitete Richtlinie soll einen funktionierenden europäischen Binnenmarkt (etwa durch einheitliche Kennzeichnungspflichten) in Kombination mit einem hohen Niveau an Gesundheitsschutz garantieren. Dabei geht es vor allem um den Schutz junger Menschen, was ich unterstütze, da 70 Prozent aller Raucher mit weniger als 18 Jahren anfangen.

Vielen Dank für Ihr Interesse, ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen geholfen zu haben.


Mit freundlichen Grüßen

Birgit Schnieber-Jastram
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Frage zum Thema Gesundheit
06.02.2013
Von:

Sehr geehrte Frau Schnieber-Jastram,

wurde von seiten Ihrer Fraktion in einem Meeting die vereinheitlichte Antwort bezüglich der Fragen zur E-Zigarette verabredet?
Existieren in Ihrer Fraktion weitere Textbausteine, um die berechtigten Fragen mündiger Bürger mit nebulösen Worthülsen zu beantworten?
Antwort von Birgit Schnieber-Jastram
3Empfehlungen
07.02.2013
Birgit Schnieber-Jastram
Sehr geehrter Herr ,

Danke für Ihre Anfrage. Vor einer Expertenanhörung und den späteren Ausschussberatungen gibt es keine Festlegung. Alles andere hieβe, berechtigte Anliegen mündiger Bürger zu ignorieren.

Mit freundlichen Grüβen
Birgit Schnieber-Jastram
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Frage zum Thema Gesundheit
11.02.2013
Von:

Sehr geehrte Frau Birgit Schnieber-Jastram,

die momentanen Antworten von Mitgliedern Ihrer Fraktion sehen leider für mich eher wie eine interne Absprache aus und hat nichts damit zu tun, dass "berechtigte Anliegen mündiger Bürger ignoriert werden".

In diesem Zusammenhang ein paar Fragen:
Welche Anliegen sehen Sie Gefahr zu Laufen, ignoriert zu werden?
Werden Sie Ihre Informationen nur aus den Aussagen der s.g. Experten ziehen?
Ihnen ist schon bekannt, dass die Mitglieder der Expertengruppe in der Vergangenheit sich äusserst Kritisch bis Negativ über die e-Zigarette geäussert hat? Das teilweise falsch Aussagen gemacht wurden? Aussagen stets im Konjunktiv getroffen wurden (könnte vielleicht, eventuell, unter Umständen etc.)

Welche Bürger geht es zu Schützen? Jugendliche? Haben Sie sich mal die Mühe gemacht den Markt näher zu Betrachten? Es ist für einen 12-13 jährigen Jugendlichen leider immer noch sehr einfach und preisgünstig an Zigaretten zu Kommen. Die e-Zigarette hingegen hat relativ hohe Einstiegskosten und gilt als "Uncool". Die Dampfer von e-Zigaretten sind zu 99,9% ehemalige Raucher (keine jugendlichen Neueinsteiger, wie uns Ihre Experten weis machen wollen) in der vorrangigen Altersklasse zwischen 30 und 50. Lebensjahren. Menschen und Bürger deren Interessen tatsächlich geschützt werden wollen.
Also, wen wollen Sie vor was schützen?

Wird die Direktive in der Form durchgehen, werden Sie in zwei Jahren die Zigarette für Kinder im EU Markt haben. Es gibt für die Tabakindustrie kein Werbeverbot, keine Einschränkung von Zusatzstoffen (die dann auch die 4mg Grenze wirkungslos machen) die Suchtbeschleunigend wirken und man kann mit wenig Einsatz ein Produkt "über die Supermarktkasse" vermarkten. Eine bessere Steilvorlage kann der Tabakindustrie nicht geliefert werden.

Also, wen wollen Sie vor was schützen? Die Tabakindustrie vor Konkurrenz (sind ja auch Bürger)? Warum wohl hat die BAT drei Tage nach Veröffentlichung der Direktive den Kauf von CN Cigaretts und GreenCig (deren Tochter) bekannt gegeben?
Antwort von Birgit Schnieber-Jastram
3Empfehlungen
19.02.2013
Birgit Schnieber-Jastram
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. In den letzten drei Wochen erreichen sowohl mich als auch meine Fraktionskollegen im Durchschnitt alle zwei Tage größtenteils gleichlautende, aber vor allem technische Bürgeranfragen zum Thema E-Zigarette, wie zum Beispiel die von Herrn Norbert Schmidt.

Als allererstes ist festzuhalten, das es sich bei dieser sogenannten "neuen Tabakrichtlinie" um einen Vorschlag der Europäischen Kommission handelt, nicht von mir, dem Umwelt-, Lebensmittel-, und Gesundheitsausschuss oder dem Europäischem Parlament. Genau diese Meinungen, nach denen sie fragen, sollen jetzt mit Hilfe der Expertenanhörung und dem Ausschussverfahren gebildet werden.

Da ich, wie die meisten meiner Fraktionskollegen, keine Medizinerin bin, da es seitens der Kommission eine eindeutige mangelnde Datenbasis für den Vorschlag gibt, da es zu dem Thema keinen wissenschaftlichen Konsens gibt, und vor allem da die Expertenanhörung und das Ausschussverfahren noch vor uns liegen, habe ich es mir vorbehalten, noch keine definitive Meinung zu dem Thema einzunehmen.

Wie ich in Antwort auf Herr Kämmerer geschrieben habe, wäre alles andere eine unakzeptable Untergrabung des demokratischen Prozesses.

Da mein Büro aber wie vermerkt im Durchschnitt alle zwei Tage eine technisch orientierte Anfrage zu dem Thema bekommt, und da diese Bürger statt Stillschweigen auch eine wahre Antwort zu ihrer Anfrage verdienen, habe ich mir erlaubt, auf eine Standardantwort zurückzugreifen. Dass viele von meinen Fraktionskollegen offensichtlich der gleichen Ansicht waren, überrascht mich nicht. Von einer internen Absprache kann allerdings nicht die Rede sein.

Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen geholfen zu haben und versichere Ihnen, dass ich dieses Thema fair und kritisch im Auge behalten werde.

Mit freundlichen Grüßen

Birgit Schnieber-Jastram
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
12.02.2013
Von:

Sehr geehrte Frau Schnieber-Jastram,

im April steht voraussichtlich die Abstimmung des neuen europäischen Datenschutzrechtes an.

Nun wird öffentlich, dass es massiven Einfluss global agierender US-Firmen gibt, die durch Lobbytätigkeit erreichen, dass z.T. komplett von ihnen formulierte Texte in das Regelwerk einfließen. Zudem ist es ihnen offenbar gelungen, dass der Datenschutz durch Streichung einiger Passagen, z.B. zu Strafen bei Missbrauch, hinter den aktuellen Stand zurück fallen könnte.

Erst im vergangenen Sommer wurde bei dem Versuch, die Weitergabe von Daten der Meldeämter an Adresshändler ohne Widerspruchsmöglichkeit zu etablieren, deutlich, dass die deutschen Bürger nicht bereit sind so einfach auf ihre Rechte zu verzichten. Vermutlich werden die Bürger anderer europäischer Länder diesen Kontrollverlust ähnlich kritisch sehen.

Im Urheberrecht werden immer weitere Verschärfungen (Ausdehnung der Schutzfrist auf 70 Jahre) mit dem Argument installiert, dass das Recht auf das "eigene Werk" schützenswert sei. Bei dem - eigentlich verbrieften - Recht auf informationelle Selbstbestimmung scheint dies für die "eigene Person" nicht zu gelten.

2011 wurde von der Europäischen Kommission der Ansatz eines "Rechts auf Vergessenwerden" aufgenommen, der in die Datenschutzreform einfließen sollte. Die jetzt ruchbar gewordene Einflussnahme konterkariert dieses Vorhaben vehement.

Wie stehen Sie zu der Gefahr, dass durch massive internationale Datensammlungen gläserne Konsumenten geschaffen werden und einmal erhobene Daten von Unternehmen weiterverkauft oder sonst beliebig genutzt werden dürfen, ohne dass es die Möglichkeit zu einem Widerspruch gäbe?

Mit der Bitte sich für ein Datenschutzrecht für alle europäischen Bürger einzusetzen, welches ihnen das Recht der Kontrolle über erhobene Daten erhält, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen,

Antwort von Birgit Schnieber-Jastram
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26.02.2013
Birgit Schnieber-Jastram
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage bzgl. des Datenschutzes und seiner Novellierung in der Europäischen Union.

Das Thema Datenschutz muss differenziert und ausgewogen betrachtet werden.

Die Verfügung über die eigenen Daten ist dabei einer der zentralen Punkte der Novellierung. Abrufen und Löschen von Daten ist ein Grundrecht und wird durch die neue Grundverordnung vereinfacht und gestärkt. Allerdings gilt es, dieses Recht nicht mit dem "Recht auf Vergessenwerden" zu verwechseln, welches nach jetzigem Stand der Technik nicht umsetzbar ist. Der vollkommene Schutz von eigenen Bildern die z.B. einmal im Internet hochgeladen wurden, ist nur sehr schwer zu erreichen. Stärkere Sanktionen, die von nationalen Aufsichtsbehörden verhängt werden, sollen zu größerer Transparenz beitragen. Dabei kooperieren die EU-Länder.

Die Frage der Nutzung von persönlichen Daten mit Bezug auf Werbung im Internet muss man differenziert betrachten. Einerseits möchten wir alle weiterhin kostenlosen Zugang zu Diensten wie z.B. E-Mails haben. Anderseits wird ein hoher Schutz der Daten und Privatsphäre erwartet. Ein zu strenges Reglement für die Werbung mit Verbraucherdaten könnte eine Einführung von kostenpflichtigen Seiten nach sich ziehen, denn jeder Benutzer "zahlt" mit der Möglichkeit für Anbieter zur Nutzung ihrer Daten.

Es gilt einen realisierbaren Konsens zu finden, unter dem die Bürger den Schutz und die Kontrolle ihrer Daten zu jeder Zeit besitzen, die Industrie allerdings Mehrkosten durch zu hohe Beschränkung nicht auf die Benutzer abwälzen wird.
Eine mögliche Lösung dieses Interessenkonfliktes ist z.B. die Hinwendung zum Gebrauch von pseudonymisierten Daten und somit der Verzicht auf personenbezogene Werbung.

Abschließend dürfen wir nicht vergessen, dass die freie Meinung eines jeden Einzelnen und das Recht diese auch anonym kundzutun ein hohes Gut ist. Es muss darauf geachtet werden, dass dieses Recht nicht beschnitten wird und es weiterhin möglich bleibt in Blogs und ähnlichen Plattformen seine Meinung unerfasst zu äußern.

Die Novellierung der Datenschutz-Richtlinie wird nun im Europäischen Parlament besprochen; bis Ende April werden verschiedene Aspekte noch näher behandelt und anschließend wird das Parlament über diese beraten. Im Mai werden dann die Verhandlungen zwischen Kommission, Rat und Parlament beginnen.

Vielen Dank für Ihr Interesse. Ich hoffe Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.

mit freundlichen Grüßen,

Birgit Schnieber-Jastram
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Frage zum Thema Gesundheit
19.02.2013
Von:

Sehr geehrte Frau Schnieber-Jastram,

vielen Dank, für Ihre Antwort. Ich weis es zu Schätzen, dass Sie sich die Mühe machten, nicht mit Textbausteinen, sondern persönlich zu Antworten. An den vielen Anfragen sehen Sie ja auch, dass es ein dringendes Bürgerinteresse zu dem Thema "Direktive" und "e-Zigarette" gibt. Dennoch von meiner Seite eine einzige weitere mehrteilige Frage:
Werden Sie das Informationsmaterial, die vielen Hinweise medizinischer, wissenschaftlicher und technischer Art, die Sie von mir und meinen Mitstreitern erhalten haben, berücksichtigen und in Ihren Meinungsbildungsprozess integrieren? Werden Sie den "Experten" am 25.02. mit einem vernünftigen Maß an Misstrauen gegen über treten?
An Informationsmaterial müsste Ihnen ein Dokument mit dem Titel "Fakten über e-Zigarette" vor liegen (Autor Jens Mellin). Es fast noch einmal den internationalen, wissenschaftlichen Stand des Wissens zusammen und räumt mit einigen populären Irrtümern und Legenden auf (Formaldehyde, explodierende e-Zigaretten usw.). Des weiteren stehen Ihnen und Ihren Kollegen durch die vielen Schreiben ein riesiges Bündel an Informationen zur Verfügung. Auch ich stehe Ihnen bei Rückfragen jederzeit zur Verfügung. Noch eine kurze Anmerkung zu den Experten: wie schon erwähnt ist die Auswahl sehr einseitig zu Gunsten einer Nikotin-Prohibitionistischen Bewegung ausgefallen. Experten sollten frei von Ideologien sein und mit einem hohen Maß neutral und unvoreingenommen sein. Es würde mich freuen zu irren, jedoch können Sie mit einfacher Recherche im Netz diese Meinung festigen.

Mit freundlichen Grüssen
15
Antwort von Birgit Schnieber-Jastram
4Empfehlungen
26.02.2013
Birgit Schnieber-Jastram
Sher geehrter Herr ,

Vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich kann Ihnen versprechen, dass ich allen Seiten mit einem gesunden Maß an Skepsis gegenüberstehen werde.

Mit freundlichen Grüßen

Birgit Schnieber-Jastram.
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