Birgit Homburger (FDP)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Birgit Homburger
Jahrgang
1965
Berufliche Qualifikation
Diplom-Verwaltungswissenschaftlerin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Konstanz
Landeslistenplatz
1, über Liste eingezogen, Baden-Württemberg
weitere Profile
(...) Für einen Einsatz der Deutschen Marine an der Straße von Hormuz gibt es kein Mandat. Die Frage eines möglichen Bundeswehreinsatzes stellt sich nicht. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
04.07.2007
Von:

sehr geehrte frau homburger,

bitte ihre haltung zur avisierten direktwahl des bundespräsidenten.

schöne grüsse
dietmar henneka
Antwort von Birgit Homburger
2Empfehlungen
05.07.2007
Birgit Homburger
Sehr geehrter Herr ,

Ihre Frage über Abgeordnetenwatch vom 4. Juli 2007 habe ich erhalten.

Die FDP ist für eine Direktwahl des Bundespräsidenten durch die Bürgerinnen und Bürger. Seine Amtszeit soll auf sieben Jahre verlängert und im Gegenzug eine Wiederwahl nicht möglich sein. Dies würde bedeuten, dass der Bundespräsident stärker aus den parteipolitischen Überlegungen herausgehalten würde und die Menschen sich noch stärker mit dem Bundespräsident identifizieren würden. Aus diesen Gründen ist die FDP für eine Direktwahl des Bundespräsidenten.

Mit freundlichen Grüßen
Birgit Homburger
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Frage zum Thema Sicherheit
07.07.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Homburger,

ich frag Sie das, weil Sie im Verteidigungs-Ausschuss sind:
Hab gelesen, beim Verschießen von Munition mit Mantel aus abgereichertem Uran verbrenne dieses zu Feinstaub aus Uranoxid, der sich in den Lungen absetze und massive radioaktive Verseuchung zu Folge habe, fatal trotz der sehr langen Halbwertzeit wegen Alpha-Stahlen direkt im Gewebe, der großen Menge und der weiten Verbreitung durch Staubstürme. Kritisiert wurde der Einsatz dieser Uranmantelmunition u.a. im Irak und Afganistan durch USA und GB, aber auch im Übungsbetrieb in Hawaii. Haben Sie sich schon mal damit auseinandergesetzt? Wie schätzen Sie diese Gefahr ein? Kann es sein, dass die auch schon mal im Übungsbetrieb hierzulande verschossen wurden? Sehen Sie eine Möglichkeit für die Bundesregierung und den Willen dazu, die USA und andere Verbündete zur Abschaffung dieser Munition zu drängen?

pace e bene C.S.

PS:Stimmen meine Infos, die Bundeswehr nimmt statt dessen Wolfram?
Antwort von Birgit Homburger
11Empfehlungen
25.07.2007
Birgit Homburger
Sehr geehrter Herr ,

Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch zu Uranmunition habe ich erhalten.

Die FDP-Bundestagsfraktion hat sich schon in der 14. Wahlperiode mit DU-Munition, wie die von Ihnen angesprochene Uranmunition genannt wird, befaßt. Anbei übersende ich Ihnen die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion "Umgang mit abgereicherter Uran-Munition", sowie die Antworten der Bundesregierung auf schriftliche Fragen meines Kollegen Carl-Ludwig Thiele, MdB, zur Kenntnis.

Nach Auskunft des Bundesverteidigungsministeriums besitzt Deutschland keine DU-Munition und der Erwerb ist auch nicht geplant. Die FDP-Bundestagsfraktion ist unverändert gegen Erwerb und Einsatz dieser Munition durch die Bundeswehr.

Unter Wissenschaftlern ist umstritten, wie gefährlich die radioaktive bzw. toxische Wirkung von schwach radioaktivem abgereichertem Uran ist. Vor dem Hintergrund der unsicheren Beweissituation stehen wir dem Einsatz von Uranmunition durch andere Länder skeptisch gegenüber. Die meisten unserer Bündnispartner verzichten auch darauf. Völkerrechtlich ist deren Besitz aber erlaubt. Beispielsweise Großbritannien verteidigt den Gebrauch der Munition damit, daß diese eine unerreichte Durchschlagskraft gegen Panzerungen habe. Man könne es nicht verantworten, die eigenen Soldaten zu gefährden, indem man Ihnen Munition vorenthalte, über deren Nebenwirkungen es keine gesicherten Erkenntnisse gebe.

Abschließend noch zwei Bemerkungen zu der von Ihnen angesprochenen Wolframmuniton. Es handelt es sich hierbei um eine Hartkernmunition, die sich für den direkten Beschuß eignet. Die Bundeswehr besitzt nach Auskunft des Bundesverteidigungsministeriums Wolframmunition.

Mit freundlichen Grüßen

Birgit Homburger
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Frage zum Thema Gesundheit
09.07.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Homburger,

Ich kann nicht zum Arzt gehen da meine Rente nicht reicht, auch bekomme ich keinen Zuschuss weil ich mit 35,00€ über dem Regelsatz liege .

Wenn ich zum Arzt ginge müsste ich 10,00€ Praxsigebühr zahlen und wenn dieser mich zum Orthopäden überweist und dieser mich in eine Gymnastik-Praxis schickt zahle, ich wieder 10.00€ und ich nun noch 10.00€ für mein Osteoporose-Medikament zahle kann ich mit denn 5,00€ nicht mehr die Rezept-Gebühr für die 6 mal Kranken-Gymnastik zahlen da diese 7,79€ kostet und da meine Rente für die Grund-bedürfnieße wie Miete und Strom ,Heizung und Essens-kosten ausgegeben sind denn ich erhalte nur 684,34 € Rente und ich nun kein Geld mehr habe werde ich hier in Deutschland auch nicht Ärztlich versorgt da ich laut Gesetz mich nicht wießendlich Verschulden darf und deswegen gehe ich auch nicht zum Arzt.

Nun wie kann es sein das ich wegen der Gesetze nicht ärztlich versorgt werde ?.

Ich kann nichts dafür das ich krank geboren wurde und noch mit vielen Krankheiten.
Warum bekomme ich nicht die Gesetzlich mir auferlegte Gesunderhalltungspflicht unterstüst zumal meine Rente nicht ausreicht das auch ich zum Arzt kann.
Und die Sozialbehörden dürfen auf Grund der Gesetze mir nicht Finanziell helfen das habe ich Persönlich in denn Gesetzen nachgelesen und somit weis ich das die Sozialbehörden Ihre Prüfung in Bezug meiner Anträge Gesetz getreu bearbeitet haben .

Nun müssten die Gesetze doch so geregelt sein das die Überschreitung des Regelsatzes von 347,00 € angeglichen wird an das was kranke Menschen an Medikamenten notwendigst brauchen.

Das sehen die Gesetze aber nicht vor und somit bleibe ich ohne Ärztlich notwendige Behandlungen.

Was dann erst richtig Teuer wird wenn ich auch noch Pflege bedürftig werde da ich kein Geld habe und jetzt schon an Hunger und an Durst leide da die Rente immer am 8.des Monats aufgebraucht ist.

Was kann ich machen da es nicht möglich ist durch Behörde mir zu helfen?.
Antwort von Birgit Homburger
3Empfehlungen
24.07.2007
Birgit Homburger
Sehr geehrte Frau ,

Ihre Frage zu Zuzahlungsregeln und mögliche Ansprechpartner habe ich erhalten.

Regelungen über die Zuzahlung für Arzneimittel und stationäre Maßnahmen finden sich im Sozialgesetzbuch, 5. Buch (SGB V). Auch im Gesundheitswesen muß spürbar sein, daß Leistungen in Anspruch genommen werden, die Geld kosten. Deshalb hält die FDP diese Regelungen für vertretbar. Wir verkennen nicht, daß es im Einzelfall zu Härten kommen kann. Dafür sieht das SGB V aber Belastungsgrenzen für Zuzahlungen vor. Die Belastungsgrenze beträgt grundsätzlich 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Für chronisch Kranke, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, beträgt die Belastungsgrenze grundsätzlich 1 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt.

Ich rege an, daß Sie sich an Ihre Krankenkasse wenden und klären, ob bei Ihnen die Belastungsgrenze erreicht ist. Gegebenenfalls können Sie sich auch an Ihr Sozialamt wenden. Ärztlich notwendige Behandlungen werden Ihnen nicht versagt werden.

Die von Ihnen thematisierte "Praxisgebühr" ist eine Kassengebühr, denn sie verbleibt nicht beim Arzt. Die FDP hat diese Regelung nicht zuletzt aufgrund der damit verbundenen Bürokratie abgelehnt.

Mit freundlichen Grüßen

Birgit Homburger
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Frage zum Thema Arbeit
16.08.2007
Von:

Arbeit
Ein Arbeitssuchender kommt zum Arbeitsamt wird registriert und meistens an die privaten Arbeitsvermittler weitergereicht. Dort wird für ihn ein Job in einigen Fällen auch gefunden. Jetzt wird vom Lohn dieses Arbeitsuchenden ein gewisser Prozentsatz an den privaten Jobvermittler abgeführt. Was nun aber hat das Arbeitsamt für diese, nach Arbeit suchende Person getan .....außer einer Registrierung eigentlich nichts. Dafür wird aber dieser riesige Verwaltungsapparat von den Steuern der Arbeitnehmer bezahlt die jetzt auch noch an den privaten Arbeitshändler ihre Prozente abgeben müssen. Wenn ein Arbeit- suchender glaubt einen Job bekommen zu haben, muss er erst einmal Probe arbeiten,über Tage sogar Wochen, wird aber in den allermeisten Fällen ganz selbstverständlich nicht bezahlt! Die Unternehmen gehen sogar so weit, dass sie die Arbeitsuchenden öfter zur Probe bitten und so billig und vollkommen legal eine Arbeit schwarz erledigt bekommen. Keine Gewerkschaft, kein Arbeitsamt und schon gar kein Arbeitsgericht kümmern sich darum von den Politikern ganz zu schweigen. Die Arbeitsuchenden beschweren sich nicht, weil sie sonst bei der nächsten Bewerbung abgelehnt werden.
Auf diese Art werden auch ganze Heerscharen von Praktikanten benutzt um die verschiedensten Arbeiten zu erledigen...unbezahlt natürlich!
FRAGE1: Warum mussen die Bürger einmal Steuern für den Unterhalt des Arbeitsamtes bezahlen und einmal für den privaten Arbeitsvermittler von ihrem Stundenlohn prozentual abgezockt werden.
FRAGE2: Warum ist das Probearbeiten über Zeiträume die länger als ein Tag dauern zum Vorteil des Unternehmers keine Schwarzarbeit. Sind die Arbeitnehmer versichert?, erhalten sie eine Anrechnung auf ihre Rente?, haben sie für diese Zeiträume, in denen sie OHNE Entgeltung ihrer Kurzarbeit arbeiten irgend einen Vorteil.
Antwort von Birgit Homburger
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21.08.2007
Birgit Homburger
Sehr geehrter Herr ,

Ihre Fragen über abgeordnetenwatch.de vom 16. August 2007 habe ich erhalten.

Ihren Unmut über die hohe Steuer- und Abgabenlast und die fehlende Flexibilität der staatlichen Arbeitsvermittlung teile ich. Die FDP tritt seit langem dafür ein, neue effiziente Strukturen in der Arbeitsverwaltung zu schaffen, um genau dieses von Ihnen angesprochene Durcheinander endlich zu beenden. Die bisherigen Vorstöße haben gezeigt, dass die Bundesagentur für Arbeit in ihrer jetzigen Struktur schlicht nicht reformierbar ist. Alle echten Reformschritte scheitern am öffentlichen Dienst- und Tarifvertragsrecht, der drittelparitätischen Selbstverwaltung mit ihren jeweiligen Eigeninteressen und der undurchdringlichen Flut von Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften.

Die FDP fordert daher die Auflösung der BA in ihrer jetzigen Form und die Gründung einer leistungs- und kundenorientierten Versicherungsagentur, einer Arbeitsmarktagentur für überregionale und internationale Aufgaben und JobCenter in kommunaler Trägerschaft. Die Verantwortung für die aktive Arbeitsmarktpolitik muss auf die Job Center in den Kommunen übertragen werden. Diese sind näher an den Arbeitssuchenden dran und können die Situation vor Ort besser einschätzen als eine anonyme Arbeitsagentur. Die neue Versicherungsagentur soll Grund- und Wahltarife anbieten. Enthalten in dem Grundtarif sind generell das Bewerbertraining und ein marktgerecht ausgestalteter Vermittlungsgutschein, der vom ersten Tag der Arbeitslosigkeit an eingelöst werden kann. Das Konzept der FDP sieht vor, dass die Versicherten sich mit diesem Gutschein an private Arbeitsvermittler aber auch an die Arbeitsvermittlung in den Job-Centern der Kommunen wenden können, die ihrerseits untereinander im Wettbewerb um diese Gutscheine stehen. Dieser wird dazu führen, dass nur die Vermittler auf Dauer eine Chance haben, die die Arbeitssuchenden umfassend betreuen und gute Vermittlungsleistungen erbringen. Wettbewerb wird hier für wichtige Anreize sorgen. Anbei übersende ich Ihnen den Antrag der FDP-Bundestagsfraktion "Neue effiziente Strukturen in der Arbeitsverwaltung -- Auflösung der Bundesagentur für Arbeit", dem sie weitere Informationen dazu entnehmen können.

Zu Ihrer zweiten Frage: Probearbeiten gehört zum heutigen Arbeitsleben schon fast selbstverständlich dazu. Nach kurzer Zeit können sich sowohl Arbeitnehmer wie Arbeitgeber ein Bild des jeweils anderen machen und besser einschätzen, ob eine Anstellung erfolgversprechend ist -- für beide Seiten. Im Vergleich zur von Ihnen angeführten Schwarzarbeit geht es aber gerade nicht darum, Geld nebenher am Fiskus vorbei zu verdienen, sondern eine Arbeitsstelle zu finden. Während der Zeit des meist unentgeltlichen Probearbeitens werden keine Sozialabgaben bezahlt, weshalb auch keine Anrechnung auf die Rente erfolgt.

Grundsätzlich sind während der Probearbeitszeit die Arbeitssuchenden durch den Arbeitgeber unfallversichert, wenn dieser einen Unfall an die zuständige Berufsgenossenschaft meldet. Sollte in einem solchen Falle eine Behandlung des Probearbeitenden nötig sein, besteht ein Leistungsanspruch gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung und die Berufsgenossenschaften müssen ihn behandeln wie einen ordentlich versicherten Arbeitnehmer, der einen Arbeitsunfall erleidet. Die Berufsgenossenschaft besitzt dann wiederum eine Regressmöglichkeit gegenüber dem Arbeitgeber.

Mit freundlichen Grüßen

Birgit Homburger

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Frage zum Thema Familie
04.09.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Homburger,
werden Sie sich für gleiche Rechte ( Pflichten sind ja schon da) von verpartnerten gleichgeschlechtlichen Personen einsetzten??
Es wäre an der Zeit dies zu tun da es selbst in der Schweiz ein gleichheitsgesetz gibt.
Antwort von Birgit Homburger
5Empfehlungen
06.09.2007
Birgit Homburger
Sehr geehrter Herr ,

Ihre E-Mail vom 4. September 2007 über abgeordnetenwatch.de habe ich erhalten.

Die FDP ist der Meinung, dass die Ungleichbehandlung von Ehepartnern und eingetragenen Lebenspartnern ungerecht ist. Wer gleiche Pflichten hat, muß auch gleiche Rechte haben, dafür setzt sich die FDP seit langem ein.

Die FDP kritisiert die unterschiedliche Behandlung von Ehegatten einerseits und den Partnern einer Lebensgemeinschaft andererseits, die auch bei der aktuell geplanten Erbschaftsteuerreform nicht beseitigt werden soll. Die FDP-Bundestagsfraktion hat aus diesem Grund einen Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag eingebracht, der Lebenspartner und Ehegatten bei der Erbschaftsteuer gleichstellt. Diesen finden Sie im Anhang. Das Gesetzgebungsverfahren hierzu wird im Herbst im Parlament fortgesetzt. Es bleibt abzuwarten, wie die anderen Fraktionen mit dem Gesetzentwurf der FDP verfahren werden.

Unabhängig davon fordern wir Liberale auch in anderen Bereichen eine Gleichstellung. Auch hierzu hat die FDP-Bundestagsfraktion einen Antrag erarbeitet und in den Deutschen Bundestag eingebracht, den ich Ihnen anbei zur Kenntnis übersende.

Mit freundlichen Grüßen

Birgit Homburger
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