Birgit Homburger (FDP)
Kandidatin Bundestagswahl 2009
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Grunddaten
Birgit Homburger
Jahrgang
1965
Berufliche Qualifikation
Diplom Verwaltungswissenschaftler
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Hilzingen
Wahlkreis
Konstanz
Ergebnis
14,8%
Landeslistenplatz
1, Baden-Württemberg
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(...) Ganz aktuell hat die KfW mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) 100 Millionen € für ein gemeinsames CO2-Programm aufgelegt, mit dem Schwerpunkt der Projekte auf die ärmsten Entwicklungsländer. Wichtigstes Klimaschutzinstrument ist für die FDP daher auch der Emissionshandel. Neben der Entlastungswirkung für das Weltklima hat dies große Kostensenkungspotentiale für den Klimaschutz auch in Deutschland, weil man pro eingesetztem Euro in sonnenreichen Ländern beispielsweise über Photovoltaikanlagen deutlich mehr Treibhausgasemissionen einsparen kann als in Deutschland. (...)
Kandidaten-Check
Beim Kandidaten-Check können Sie Ihre eigenen politischen
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Birgit Homburger hat sich am Kandidaten-Check beteiligt und zu allen von 32 Thesen Position bezogen.
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Frage zum Thema Innere Sicherheit und Justiz
10.08.2009
Von:

Wie jeder weiß, ist das Verteidigungsministrium eine oberste Bundesbehörde und ein Teil der Bundesregierung. Das Ministerium ist keine militärische Dienststelle und nicht Teil der Bundeswehr. Sie als MdB üben doch die parlamentarische Kontrolle über die Exekutive aus und können mir vielleicht folgende Fragen beantworten:

Frage 1: Warum kann man im Verteidigungsministrium in Bonn und Berlin seinen Grundwehrdienst ableisten (man wird zum Standortkommando Berlin oder zu der Sicherungsstaffel nach Bonn organisatorisch zugeordnet - leistet aber tatsächlich täglich in einem Referat des Ministriums seinen Dienst ab - und wird auch vom Oberst i.G. als Referatsleiter beurteilt, wenn man sich länger freiwillig verpflichten will)?

Frage 2: Was spricht dagegen, dass man seinen Grundwehrdienst in anderen Bundesministerien oder im Bundekanzleramt oder Bundestag oder anderen obersten Bundesbehörden ableisten kann?

Frage 3: Kann man als Zivi auch im Familienministrium oder im Gesundheitsministrium seinen Dienst ableisten (und ist dann ggf. dem nächstgelegen karitativen Träger zugeordnet - wie die Grundwehrdienstleistenden, vgl. Frage 1)?

Frage 4: Welchen output leisten Grundwehrdienstleistende für die Bundeswehr und das Ministrium ?

Frage 5: Im Verteidigungsministerium leisten auch viele Reservisten ihre Wehrübungen ab. Wo erscheint diese stille Personalreserve im Haushaltsplan ?

Frage 6: Sind auch in anderen Bundesministerien Reservisten eingesetzt - z.B. anstelle von Soldaten die sonst dort tätig sind, vgl. Auswärtiges Amt und deutsche Botschaften im Ausland - oder finden dort keine Abwesenheitsvertretungen durch Reservisten statt ?

Frage 7: Der Art. 36 GG enthält konkrete Pflichten und Rechte für Beamte in obersten Bundesbehörden - kontrolliert das der Bundestag regelmäßig - und wo ist das Ergebnis veröffentlicht ?

Zusatzfrage zu Frage 7: Gilt Art. 36 GG analog auch für Soldaten und wenn ja, wo findet man hierzu eine Veröffentlichung ?

GG = Grundgesetz


Danke
Antwort von Birgit Homburger
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20.08.2009
Sehr geehrte Frau ,

Ihre Email über Abgeordnetenwatch.de habe ich erhalten.

Ihre Fragen sind sehr detailliert. Die Beantwortung würde einen erheblichen Rechercheaufwand verursachen, der von meinem Büro nicht leistbar ist. Viele Ihrer Fragen müsste ich sowieso an das Bundesministerium der Verteidigung bzw. anderen Ministerien weiterleiten, um eine Antwort zu erhalten. Daher rate ich Ihnen, sich direkt dorthin zu wenden.

Die Adresse lautet:

Bundesministerium der Verteidigung
Presse- und Informationsstab - Öffentlichkeitsarbeit
Arbeitsbereich 2
Stauffenbergstr. 18
10785 Berlin

Tel.: +49 (0) 30 1824-2424
Fax: +49 (0) 30 1824-29047
Unter www.bmvg.de finden Sie auch ein Internetkontaktformular.

Mit freundlichen Grüßen

Birgit Homburger
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Frage zum Thema Arbeit
07.09.2009
Von:

Kurz und knapp:
Was ist ihre Meinung zu der Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns?
Antwort von Birgit Homburger
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16.09.2009
Sehr geehrter Herr ,

Ihre Frage über www.abgeordnetenwatch.de vom 8. September 2009 habe ich erhalten.

Für die FDP hat die Tarifautonomie absoluten Vorrang vor staatlicher Lohnfestsetzung. Aus diesem Grunde lehnt die FDP die Einführung gesetzlicher Mindestlöhne durch den Staat, auch durch Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, ab. Gesetzliche Mindestlöhne verschärfen den Abbau von Arbeitsplätzen in lohnintensiven Sektoren so wie im Niedriglohnbereich. Sie führen tendenziell zu höheren Preisen und schwächen darüber die Kaufkraft. Arbeitsplätze werden ins Ausland verlagert oder wandern in die Schwarzarbeit. Opfer von gesetzlichen Mindestlöhnen sind in erster Linie Langzeitarbeitslose, die kaum mehr eine Aussicht auf Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt haben.

Deutschland braucht einen funktionsfähigen Niedriglohnsektor. Es müssen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, die Aufnahme einer auch nur gering entlohnten Beschäftigung gegenüber der alleinigen Inanspruchnahme staatlicher Transferleistungen attraktiver zu machen. Die bestehenden Regelungen zur sozialen Absicherung müssen vereinfacht und unbürokratischer ausgestaltet werden. Hierzu setzt die FDP auf das Bürgergeldkonzept. Das Bürgergeld ist ein transparentes Steuer- und Transfersystem aus einem Guss. Es wirkt aktivierend durch einen gleitenden und lohnenden Übergang in die Erwerbstätigkeit. Reichen geringe Löhne nicht aus, um den Lebensunterhalt zu gewährleisten, greift das von der FDP entwickelte Bürgergeld unterstützend. So sorgt das Bürgergeld für ein Mindesteinkommen, das Beschäftigung fördert. Allen wird die Chance gegeben, sich in den Arbeitsmarkt zu integrieren und zugleich immer das notwendige Mindesteinkommen zu erreichen. Dadurch wird Armut besser verhindert, als durch staatlich verordnete Mindestlöhne.

Mit freundlichen Grüßen

Birgit Homburger
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Frage zum Thema Arbeit
18.09.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Homburger,

ich hätte eine Anschlussfrage zum Thema Mindestlohn/Bürgergeld:

Besteht bei diesem Konzept nicht die Gefahr, dass die Regelung von Arbeitgebern ausgenutzt bzw. unterlaufen wird, in dem sie niedrigste Löhne zahlen und die Differenz zu einem notwendigen Mindesteinkommen wieder dem Steuerzahler aufbürden? Erzwingt das in der Folge nicht erst recht die Festsetzung einer absoluten Lohn-Untergrenze?

Vielen Dank für Ihre Antwort
Antwort von Birgit Homburger
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22.09.2009
Sehr geehrter Herr ,

Ihre Frage über www.abgeordnetenwatch.de vom 18. September 2009 habe ich erhalten.

Ich teile Ihre Befürchtung nicht, da die Festsetzung der Löhne und Gehälter in Deutschland nicht von den Arbeitgebern allein gemacht wird, sondern der Tarifautonomie vorbehalten ist. Das bedeutet, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Löhne aushandeln.

Mit freundlichen Grüßen

Birgit Homburger
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Frage zum Thema Umweltpolitik
23.09.2009
Von:
Lou

Sehr geehrte Frau Homburger,

ich habe zwei Fragen zum Thema Klimaschutz.

Mich interessiert erstens ihre Position zu Umwelt- und Klimaschutz im Hinblick auf das bestehende Ziel der aktuellen Regierung die Treibhausgasemissionen in Deutschland bis 2020 um 40% gegenüber dem Niveau von 1990 abzusenken.
Setzen Sie sich bereits für dieses Ziel ein und werden Sie das nach der Bundestagswahl als Abgeordnete weiter tun?

Meine zweite Frage bezieht sich auf die Finanzierung von Klimaschutzzielen. Nicht nur in den Industrieländern ist diese Frage von entscheidender Bedeutung; gerade auch in ärmeren Ländern stellt sich die Frage, wie diese eine klimafreundliche Entwicklung finanzieren sollen. Welchen Stellenwert hat die Finanzierung von Klimaschutzzielen in Deutschland für Sie in der nächsten Legislaturperiode und weche Haltung haben Sie gegenüber der Forderung, dass Industrieländer auch Entwicklungsländern finanziell dabei unter die Arme greifen sollten?


Freundliche Grüße und vielen Dank für eine Antwort,

Lou
Antwort von Birgit Homburger
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25.09.2009
Sehr geehrte Frau ,

Ihre Email über Abgeordnetenwatch.de vom 23. September 2009 habe ich erhalten.

Die FDP engagiert sich seit Jahren für einen wirksamen Klimaschutz auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene. Wir begrüßen die Beschlüsse des Europäischen Rates, bis 2020 den Ausstoß der Treibhausgase um 20 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren, als ersten wichtigen Schritt. Erforderlich ist eine Senkung um 30 Prozent in der EU bis 2020. Hierzu soll auch Deutschland im Rahmen einer gerechten Lastenverteilung seinen Anteil erbringen. Angesichts eines Anteils der EU von 16 Prozent der globalen Kohlendioxidemissionen helfen Insellösungen aber nicht, wenn sie ausschließlich zu Produktionsverlagerungen führen. Wir brauchen einen Entwicklungspfad für 2050 mit einer Reduzierung um 60 bis 80 Prozent in den Industrieländern. Ein darüber hinausreichendes, sich gegenseitiges Überbieten bei Minderungsquoten als politische Zielvorgaben hält die FDP für nicht sachdienlich. Ein wirksamer Klimaschutz braucht entschlossenes Handeln. Dabei gilt für die FDP, dass die Effizienz jeder Maßnahme zur CO2-Reduktion über ihre Einführung entscheiden soll, nicht hingegen ihr Symbolwert: Wir wollen Treibhausgase so kostengünstig wie möglich vermeiden.

Deutschland ist bereits jetzt der größte Förderer im Bereich der Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen in Entwicklungsländern. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die die finanzielle Entwicklungszusammenarbeit Deutschlands durchführt, stellte bereits 2008 im Bereich der Erneuerbaren Energien ein größeres Finanzvolumen als die Weltbank zur Verfügung. Ganz aktuell hat die KfW mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) 100 Millionen € für ein gemeinsames CO2-Programm aufgelegt, mit dem Schwerpunkt der Projekte auf die ärmsten Entwicklungsländer. Wichtigstes Klimaschutzinstrument ist für die FDP daher auch der Emissionshandel. Neben der Entlastungswirkung für das Weltklima hat dies große Kostensenkungspotentiale für den Klimaschutz auch in Deutschland, weil man pro eingesetztem Euro in sonnenreichen Ländern beispielsweise über Photovoltaikanlagen deutlich mehr Treibhausgasemissionen einsparen kann als in Deutschland. Diese Zertifikate sind im EU-Emissionshandel anerkannt und werden beispielsweise im Auftrag von europäischen Unternehmen von der KfW im Rahmen ihres Klimaschutzfonds aufgekauft. Die Frage der weiteren Finanzierung wird jetzt entscheidend davon abhängen, zu welchen Ergebnissen die Konferenz von Kopenhagen kommt. Die UN-Klimaschutzkonferenz in Kopenhagen soll im Dezember ein Nachfolge-Abkommen für das Kyoto-Protokoll beschließen. Dabei wird es neben Minderungszielen, Anpassungen, Waldschutz, Technologiekooperation und Clean Development Mechanism (CDM) vor allem auch um die Finanzierungsstruktur gehen. Für die Konferenz von Kopenhagen liegen gegenwärtig drei Ausgestaltungsoptionen der UN-Klimaarchitektur auf dem Tisch. Die Ausgestaltung der Finanzierung wird davon beeinflusst werden.

Mit freundlichen Grüßen

Birgit Homburger
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