Bernd Siebert (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Bernd Siebert
Jahrgang
1949
Berufliche Qualifikation
Selbstständiger Kaufmann
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Schwalm-Eder
Landeslistenplatz
5, über Liste eingezogen, Hessen
weitere Profile
(...) Zur Internetsperre gibt es sehr viele Bedenken. Es gab in der Diskussion vor der Verabschiedung des Gesetzes die Befürchtung, dass das Gesetz der Anfang einer Zensur-Welle sein könnte. Dies kann ich aber getrost verneinen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
25.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Siebert,

ich möchte Sie zum einen auf etwas Hinweisen und 2 Frage an Sie stellen.

Sie antworteten auf die Frage von Frau Hertel folgendes:
"Es handelt sich somit mit dem neuen Gesetz um eine gezielte Internet-Sperre, die verhindern soll, dass Kinderpornografie im Internet weiter verbreitet wird und nicht um eine Einschränkung von Medien."

Mein Hinweis hierzu lautet, dass von einer gezielten Internet-Sperre nicht die Rede sein kann und berufe mich auf die Aussagen im Wirtschaftsausschusses vom 27.05.09 [Quelle: www.bundestag.de ] . Die BITKOM, Prof. Dr. Sieber, Prof. Bäcker und Dr. Frey wiesen mehrmals darauf hin, dass sie vor Kollateralschäden vieler Unbeteiligter warnen.

Auszug Prof. Dr. Sieber:
"Solche Zwangssperrungen ... verursachen auch häufig schädliche Nebenwirkungen und "Kollateralschäden"" und weiter heißt es "Ein solches Overblocking ergibt sich vor allem bei der Sperrung von IP-Adressen. Es ist allerdings auch bei DNS-Sperrungen leicht möglich, vor allem wenn unter einer Domain umfangreiche Verzeichnisse mit einer Vielzahl von Daten gespeichert sind. …... Durch die Sperrmaßnahme wurde auch der Zugriff auf mehrere tausend legale Angebote unmöglich gemacht."

und von Prof. Bäcker
"Problematisch ist daran vor allem, dass in vielen Fällen über eine IP-Adresse zahlreiche Domain-Namen erreichbar sind. So soll die IP-Sperre dreier pornographischer Websites durch einen deutschen Access Provider mehrere Millionen weiterer Webseiten blockiert haben, ... Die IP-Sperre eines niederländischen Host Providers soll neben einer extremistischen Publikation die Web-Auftritte von mehr als 6000 Anbietern betroffen haben"

Meine Fragen:
  • Wie würden sie reagieren, wenn ihre Webseite www.siebert-bernd.de mit einem Stop-Schild versehentlich geblockt würde?
  • Wie hilft die Bundesregierung unschuldigen Webseitenbetreibern; damit diese ihre Reputation wieder erlangen können?

MfG,
T. .
Antwort von Bernd Siebert
2Empfehlungen
01.07.2009
Bernd Siebert
Sehr geehrter Herr ,

in Ihrer Anfrage vom 25.06.2009 thematisieren Sie das Risiko des Overblocking im Zusammenhang mit der Sperrung von Internetseiten mit kinderpornographischem Inhalt.
Am 18.06.2009 beschloss der Deutsche Bundestag das "Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornografischen Inhalten in Kommunikationsnetzen" einschließlich einer Änderung des Telekommunikationsgesetzes.
Das beschlossene Gesetz stellt eine Fortentwicklung des in erster Lesung im Mai beratenen Gesetzesentwurfes dar. Anstatt der ursprünglich geplanten Änderung des Telemediengesetzes handelt es sich nunmehr um ein eigenständiges Gesetz für die Sperrung von Internet-Seiten mit kinderpornographischen Inhalten. Dabei wurden alle wesentlichen Kritikpunkte, die bei einer Anhörung zum ersten Gesetzentwurf vor dem Ausschuss für Wirtschaft und Technik und vor dem Bundesrat vorgebracht wurden, berücksichtigt.
Im Gegensatz zum ursprünglichen Entwurf ist beispielsweise der Grundsatz "Löschen" vor "Sperren" im Gesetz verankert, d.h. die Aufnahme in eine vom Bundeskriminalamt zu führende Sperrliste wird nur vorgenommen, wenn Maßnahmen zur Löschung nicht möglich oder erfolgreich sind. Es ist zu erwarten, dass dies in erster Linie Internetangebote aus Drittländern außerhalb der EU betrifft, da hier die Möglichkeiten deutscher Behörden eine Sperrung zu veranlassen kaum gegeben sind.
Durch den Grundsatz "Löschen" vor "Sperren" werden die Folgen von Sperrmaßnahmen deutlich reduziert. Die Sperrliste wird von einem unabhängigen Expertengremium beim Bundesbeauftragten für Datenschutz regelmäßig kontrolliert. Diesem Gremium steht u.a. auch ein Vetorecht gegen die Sperrung von Seiten zu. Die Gründe für eine Sperrung bzw. Zugangserschwerung können beim Bundeskriminalamt bei Vorliegen eines berechtigten Interesses erfragt werden. Darüber hinaus wurde durch die Änderungen im Gesetzesentwurf die Transparenz für die Diensteanbieter deutlich erhöht.
Aufgrund der komplexen Materie bewerte ich die Einrichtung eines Sachverständigengremiums und die Evaluierung nach 2 Jahren bzw. die begrenzte Gültigkeitsdauer des Gesetzes von 3 Jahren als zukunftweisende Konstruktion, die uns erlauben wird, die Wirkungen des Gesetzes genau zu beleuchten und es ggf. anzupassen.
Eine Patentlösung wird es allerdings auch dann nicht geben. Dies sollte uns aber nicht daran hindern, Maßnahmen zu ergreifen, die zumindest einige Straftaten verhindern. Kinderpornographie ist ein abscheuliches Verbrechen. Kinder werden missbraucht und anschließend wird der Missbrauch auch noch vermarktet und damit Geld verdient oder - was genauso schlimm ist - Bilder getauscht. Dabei werden die Opfer immer jünger; betroffen sind auch kleine, ja sogar kleinste Kinder. Selbstverständlich muss man diese Verbrechen an der Wurzel bekämpfen, die Kriminellen ergreifen und ihrem Tun ein Ende setzen.
In Deutschland ist mit der Umsetzung des "Aktionsplans der Bundesregierung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung" bereits viel verändert und erreicht worden, dennoch bedarf es in manchen Bereichen noch flankierender Maßnahmen. Dazu gehört eben gerade das Internet. Deshalb haben wir das "Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornografischen Inhalten in Kommunikationsnetzen" auf den Weg gebracht. Wer in der realen Welt gegen Kinderpornographie vorgeht, muss dies auch in der virtuellen Welt im Internet tun!
Mir ist klar, dass das Gesetz kein Allheilmittel ist. Aber es ist ein weiterer Baustein in unserer Gesamtstrategie, die Kinder zu schützen und den Markt für Kinderpornographie soweit es geht auszutrocknen. Jetzt ist es Zeit, entschlossen handeln. Denn uns alle eint das Ziel: Mehr Schutz für Kinder.

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen weitergeholfen zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Bernd Siebert MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
02.07.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Siebert,

ich bin durch ihr Antwort auf die Frage von T. Greiner auf sie aufmerksam geworden. Eine Ausführung über den Sinn des Gesetzes will ich anderen und mir hier ersparen. Ich bitte sie inständig, nicht mit einer Standardlobpreisung des Gesetzes zu antworten. Ich bitte sie anstelle höflichst um klare, auf die Fragen bezogene Antworten.

1. Bitte beantworten sie die Fragen von T. Greiner
2. War oder ist ihnen bekannt, das die Politik des Löschen vor Sperren seit Jahren von der KJM und diversen NGO erfolgreich und von niemanden beanstandet, ausgeführt wird?
3. Stimmen sie unter Betracht 2. zu, dass das Gesetz nichts neues zum Schutze der Kinder bringt, außer dem Aufbau einer automatisierten Zensurrinfrastruktur und dem Schutz vor einer Hand voll Servern in Staaten ohne Anti-Kipo-Gesetze?
4. Wer hat sie zu diesem Thema informiert und welchen Umfang hatten die Unterlagen? Haben sie eingene Recherchen angestellt?
5. Wodurch sind sie qualifiziert, die für Laien schwer verständliche Thematik des Internets, die durch Anhörung vorgebrachten Information zu verstehen und daraus fundierte Entscheidungen zu treffen? (z.B. Informatik Aus-/Weiterbildung oder Studium)
6. Wie bewerten Sie die Sicherungsmechanismen gegen Ausweitungen der Sperren vor dem Hintergrund des Lissabon-Vertrages und der Ausweitung der Kompetenzen des EU-Parlamentes? Ist eine wirksame Sicherung vor Ausdehnung gewährleistet?
7. Kommt ihnen das nicht, ich will mal sagen, merkwürdig vor, mit Evaluierung zu argumentieren, wenn keine Metrik bzw. Bezug (s. 2.) ) erfasst wurde? Um das in Kaufmannsdeutsch auszudrücken: Wie bewerten sie das Erreichen des Ziels einer Umsatzsteigerung, wenn sie weder den Vorjahresumsatz noch angestrebte Umsatzsteigerung kennen? Das die Regierung so ziemlich nichts weiß, belegt die Antwort auf die kleine Anfrage der FDP ja wohl hinreichend!

Ich möchte sie nochmals in aller gebotener Höflichkeit darum bitten, nicht auszuweichend zu antworten.

mfg
C.
Antwort von Bernd Siebert
1Empfehlung
21.07.2009
Bernd Siebert
Sehr geehrter Herr ,

ich verweise zur Beantwortung Ihrer Fragen an die beiden ausführlich beantworteten vorangegangenen Mails.
Ich bin irritiert über die Tatsache, dass Sie der Forderung unserer Bundesfamilienministerin, dass wir in Deutschland nicht länger dulden wollen, dass die Vergewaltigung von Kindern über das World Wide Web abrufbar nicht verstehen und offenbar nicht unterstützen wollen.
Der Schutz von Kindern im Internet ist uns eine wichtige Forderung und Aufgabe!

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Siebert MdB
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Frage zum Thema Umwelt
27.08.2009
Von:
-

Hallo Herr Siebert,

diese Frage richtet sich nicht nru an sie, sondern ich übersende sie auch allen anderen Plakatfiguren.

Ist es Heute im Zeitalter der Medien nötig so maßive Plakatwerbug am Straßenrand außzubauen? Ich finde es unmöglich, wieviel Geld hierfür zum Fenster herausgeworfen wird.

Wobei Geld hier sicherlich nicht die größte Rolle spielt. Vielmehr wird ein haufen Müll Produziert und durch aufhängen der Plakate ganze Alleen verschandelt werden. Würde auf jedem Plakat etwas anderes stehen, so könnte ich es vielleicht noch versuchen zu verstehen, aber über hunderte Meter an jeden Pfosten das gleiche Bild? Dann kommt Partei Nummer 2, und hat natürlich nichts besseres zu tun als gleich noch eins darunter zu hängen. Nun kommt Partei nummere 3, "mhh, alle schon voll, naja auf der Anderen Seite gibts ja fast genauso viele Bäuem wie auf der anderen Pfosten, hängen wir halt da überall einsdran."

Weniger ist manchmal mehr?
Antwort von Bernd Siebert
1Empfehlung
09.09.2009
Bernd Siebert
Sehr geehrter Herr -,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch, die ich Ihnen gerne beantworten möchte.

Das Wahlrecht der Staatsbürger, ihre Wahlberechtigung, ist eine der tragenden Säulen unserer Demokratie.

Bis zum heutigen Tag ist es so, dass nur knapp die Hälfte der Wählerinnen und Wähler das Datum der Bundestagswahl zur Kenntnis genommen hat.

Auch kennt nicht jeder Bürger die politischen Ziele der deutschen Parteien für Deutschland.

Dafür nutzen die Parteien u.a. die Plakatwerbung, um mit diesem Medium auf den Wahltermin und mit einem kurzen Slogan auf die wesentlichen politischen Inhalte aufmerksam zu machen.

Nicht alle Menschen, insbesondere die ältere Generation in unserem ländlichen Raum verfügt beispielsweise eben nicht über die Möglichkeiten, sich im Internet zu informieren.

Natürlich ist die Form der Plakatierung nur eine Art der Wahlwerbung, auch in sämtlichen Medien (Radio, TV, alle Formen der Presse) und im Internet stellen sich die Parteien und die aufgestellten Kandidaten für die Bundestagswahl vor.

Außerdem präsentieren sich die Kandidaten auch an Wahlständen in den Wahlkreisen, um den direkten Kontakt zu den Wählern herzustellen.

Die Parteien nutzen somit alle ihnen zur Verfügung stehenden Medien, um die Wählerinnen und Wähler von ihren politischen Vorstellungen zu überzeugen und auf den Wahltermin aufmerksam zu machen. Dazu gehört eben auch die Plakatwerbung.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen weitergeholfen zu haben und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Siebert MdB
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