Bernd Siebert (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich. Besuchen Sie das aktuelle Profil.

Grunddaten
Bernd Siebert
Jahrgang
1949
Berufliche Qualifikation
Selbstständiger Kaufmann
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Schwalm-Eder
Landeslistenplatz
5, über Liste eingezogen, Hessen
weitere Profile
(...) Antwort: Die Unionsfraktion im Deutschen Bundestag möchte die Nichtraucher besser als bisher schützen. Es soll zukünftig in öffentlichen Gebäuden, in Theatern und Kinos, sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Speisegaststätten und Discos ein generelles Rauchverbot gelten. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Bernd Siebert
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Internationales
09.07.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Siebert,
Ich lese auf Spiegelonline ( www.spiegel.de ), dass höchstwahrscheinlich alle Atomwaffen aus dem US-Stützpunkt Rammstein abgezogen wurden. Ferner, dass weiterhin 20 weitere Atomwaffen in Büchel lagern und das dort deutsche "Kampfpiloten bis heute den Abwurf der US-Bomben, den sie auf Befehl der USA ausführen müssten", trainieren.

Ich wende mich an Sie als verteidigungspolitischen Sprecher Ihrer Fraktion und Mitglied im Verteidigungsausschuss. Ich kann es nämlich kaum glauben, dass deutsche Soldaten trainieren US-Atomwaffen abzuwerfen und dass im Falle eines Falle deutsche Soldat dies auf Befehl der USA tun würden.
Bitte klären Sie mich doch auf! Vielen Dank!
Antwort von Bernd Siebert
10Empfehlungen
16.07.2007
Bernd Siebert
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Mail vom 9. Juli 2007, 22.51 Uhr, bezüglich der Lagerung nuklearer Waffen auf deutschem Boden.

Deutschland hat sich als Mitglied der NATO zur Nuklearen Teilhabe verpflichtet. Ungeachtet der Tatsache, dass Deutschland frühzeitig auf Produktion, Herstellung und Einsatz nuklearer Waffen verzichtet hat, sichert sich unser Land damit eine Mitsprache bei der Planung des Einsatzes und beim Einsatz von nuklearen Einsatzmitteln durch die NATO. Diese Mitsprache war insbesondere zu Zeiten des Kalten Krieges bedeutsam, da Deutschland damals an der Nahtstelle zwischen den beiden militärischen Blocksystemen NATO und WP lag und der Einsatz nuklearer Systeme mit hoher Wahrscheinlichkeit unser Land unmittelbar betroffen hätte.

Im Rahmen der Nuklearen Teilhabe kann Deutschland seine nationalen Interessen gewährleisten, was ohne die Teilhabe nicht oder nur äußerst schwierig möglich wäre. Die Staaten verpflichten sich im Gegenzug dazu, geeignete Flugzeuge bereithalten, die ggf. Nuklearwaffen tragen können, die Einsatzverfahren mit ihren Besatzungen einzuüben und ggf. auf ihrem Territorium nukleare Waffen zu lagern. Derzeit stellt von den drei Nuklearmächten der NATO nur die USA Waffen für die nukleare Teilhabe zur Verfügung. Die im Rahmen der nuklearen Teilhabe in den nichtnuklearen Staaten gelagerten Waffen sind im Frieden stets von amerikanischen Soldaten bewacht.

Einseitige Aufkündigungen von Vereinbarungen sind in einer auf Konsens und Solidarität angelegten NATO nicht möglich. Veränderungen der Politik bedürfen eines langwierigen Konsultations- und Abstimmungsprozesses und letztlich einer einvernehmlichen Regelung im NATO-Rat. Der jetzt erreichte Zustand ist das Ergebnis erfolgreicher Verhandlungen, was ein Blick auf die Historie zeigt. Seit 1955 lagern US-Nuklearwaffen in Deutschland, in der Hochzeit des Kalten Krieges waren es bis zu 7.300 in Europa. Nach Ende des Kalten Krieges wurden Tausende taktischer Atomwaffen abgezogen und die Zahl der in Europa gelagerten US-Nuklearwaffen sank bis 1992 auf ca. 700. Ende 2000 autorisierte US-Präsident Clinton noch die Stationierung von 480 Nuklearwaffen in Europa, 170 davon in Deutschland (150 in Ramstein, 20 in Büchel). Mit dem Abzug der in Ramstein gelagerten Waffen reduziert sich der Bestand auf den Flugplatz Büchel. Wir sind zuversichtlich, auch zu Büchel alsbald eine Lösung im NATO-Rahmen zu finden.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen gedient zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Siebert MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Internationales
10.12.2008
Von:
-

Sehr geehrter Hr Abgeordneter,

ich habe mittlerweile schon über 47 Lebensjahre auf dem Buckel und war früher politisch sehr interessiert. Ich wundere mich nun schon seit Jahren was in Deutschland für eine Aussenpolitik aus dem Ärmel gezaubert wird, seit der abgewählte Gasmann aus Hannover unser Kanzler war.
Ich hatte gehofft nachdem ein grosse Koalition sich zur Bundesregierung formiert hat, es würde sich irgendwas ändern. Meine Hoffnung war ursprünglich dahin gehend, dass das Grundgesetz für unsere vielfältigen Einsätze im Ausland angepasst wird. Aber es scheint sich nichts diebezüglich zu tun, man verbringt seine Zeit mit Beschlüssen über Kindergelderhöhung, und überlässt das Grundgesetz in jeder Einzelentscheidung dem Bundesverfassungsgericht.
Das Grundgesetz gibt nun mal nur den einsatz im Verteidigungsfall auf dem Gebiet der BRD her. Was wollen Sie also in Afghanistan, dem Kosovo, oder sonst wo in der Welt ohne rechtliche Grundlage.

Nach meinen Erfahrungen wird sich bis zur nächsten Bundestagswahl wohl nichts mehr tun, etwas Wahlkampf, eine Diätenerhöhung und Aussitzen der Probleme durch die Regierung und die Abgeordneten...

Meine Frage: Wird es eine Initiative bezüglich einer GG-Änderung geben??

mfG

HH
Antwort von Bernd Siebert
3Empfehlungen
28.01.2009
Bernd Siebert
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Ihre Beteiligung an der sicherheitspolitischen Diskussion begrüße ich ausdrücklich.

Grundlage für die Auslandseinsätze der Bundeswehr ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juli 1994 (BVerfGE 90, 286). Die Urteilsbegründung stützt sich maßgeblich auf den Artikel 24 des Grundgesetzes. Gemäß Art. 24 II GG kann sich der Bund zur Wahrung des Friedens in einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen. Insbesondere gilt dieses für die Vereinten Nationen, aber auch für die NATO als einem Sicherheitssystem, dessen Mitglieder sich für gemeinsame Verteidigung und den Erhalt von Frieden und Sicherheit verbunden haben. Dieses entspricht ebenfalls der Zielrichtung des Grundgesetzes. Aus diesen Mitgliedschaften können für die Bundesrepublik Verpflichtungen erwachsen, etwa bei der Umsetzung einer Resolution des VN-Sicherheitsrates. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts stellt klar, dass hierin auch Kampfeinsätze eingeschlossen sein können. Automatismen ergeben sich hieraus allerdings nicht. Jeder bewaffnete Einsatz der Bundeswehr unterliegt dem Parlamentsvorbehalt und ist eine Einzelfallentscheidung des Deutschen Bundestages.

Entsprechend engagiert sich die Bundesrepublik Deutschland zurückgehend auf eine Initiative der damaligen Rot/Grünen Regierung beispielsweise auf folgende Weise in Afghanistan:

Die International Security Assistance Force (ISAF) ist eine durch den UN-Sicherheitsrat mandatierte Mission unter Führung der NATO aufgrund der Ursprungsresolution 1386. Ziel der Mission ist die Unterstützung der afghanischen Regierung bei der Schaffung eines sicheren Umfeldes und leistungsfähiger Sicherheitsorgane für den Wiederaufbau Afghanistans. Die Bundeswehr ist durch einen Beschluss des Parlaments seit dem 22. Dezember 2001 (BT-Drucksache: 14/7930 und Verlängerungen) am ISAF-Einsatz in Afghanistan beteiligt. Aktuell wurde das ISAF-Mandat im Deutschen Bundestag verlängert und in seinem Umfang von 3500 auf 4500 Soldatinnen und Soldaten erhöht (BT-Drucksache 16/10473).

Auch den weiteren Auslandseinsätzen der Bundeswehr liegen entsprechende VN-Resolution zugrunde. Eine grundgesetzliche Zulässigkeit der Auslandeinsätze der Bundeswehr ist insofern also gegeben.

Allerdings ist Ihnen zuzustimmen, dass vor dem Hintergrund der geänderten Bedrohungslage auch über eine Anpassung des grundgesetzlichen Rahmens nachgedacht werden muss. Seit dem Ende des Kalten Krieges ist es unwahrscheinlich geworden, dass die Grenzen Deutschlands durch einen zwischenstaatlichen Konflikt bedroht werden. Stattdessen sind der internationale Terrorismus, globale Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihrer Trägermittel, regionale und innerstaatliche Konflikte, Folgen von Staatenzerfall sowie die Entstaatlichung von Gewalt die Faktoren, mit denen sich Deutschland auseinandersetzen muss. Außerdem haben die veränderten Kommunikations- und Transportmöglichkeiten des Globalisierungszeitalters dazu geführt, dass auch kleine substaatliche Gruppen über weitreichende Möglichkeiten der Gewaltprojektion verfügen. Moderne Gesellschaften sind darüber hinaus in hohem Maße von dem Funktionieren Ihrer informations- und versorgungstechnischen Infrastrukturen abhängig, gleichzeitig jedoch aufgrund ihres freiheitlichen und durchlässigen Gefüges sehr verwundbar. In diesem Spannungsfeld die richtigen Antworten zu finden, ist die sicherheitspolitische Herausforderung der Zukunft. Die Trennung zwischen innerer und äußerer Sicherheit im traditionellen Sinne bedarf vor diesem Hintergrund einer Überprüfung. Dieses belegt die Diskussion über denkbare Szenarien, in denen die Bundeswehr innerhalb Deutschlands Fähigkeiten zur Verfügung stellen könnte, über die die Polizei nicht verfügt. Andererseits über Fälle bei denen sich die Bundeswehr im Auslandseinsatz in quasi-polizeilichen Bereichen betätigen muss, wie beim Einsatz gegen Piraten vor dem Horn von Afrika.

Für solche Fälle praxisorientierte Voraussetzungen zu schaffen, ist seit langem ein Anliegen der CDU/CSU-Bundestagfraktion. In diesem Zusammenhang auch über eine Anpassung des Grundgesetzes zu sprechen, sollte kein Tabuthema sein.

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Siebert MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Internationales
14.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Siebert,

seit einiger Zeit interessiert mich die Frage inwiefern der Wehrdienst in der heutigen Form noch als sinnvoll erscheint. Sicherlich war der Wehrdienst verteidigungspolitisch in den 1990er Jahren noch vertretbar gewesen. Doch mit zunehmenden Teilnahmen an Auslandseinsätzen, die ich teilweise auch befürworte, haben sich aus meiner Sicht, neben der eigentlichen Aufgabe der Bundeswehr (Verteidigung), neue entwickelt bzw. sind neue hinzugekommen. Die neuen Aufgaben können sicherlich nur mit gut ausgebildeten Soldaten bewerkstelligt werden. Schließlich hat sich - soweit ich mich erinnere - vor einigen Jahren eine Kommission mit der Thematik "Wehrpflicht" befasst, unter deren Leitung auch der ehemalige Bundespräsident Richard von Weizsäcker angehörte. M.E. ist die Kommission zur Ansicht gelangt, dass die "Wehrgerechtigkeit", wo letztlich jeder wehrfähige eingezogen wird, nicht mehr gegeben ist. Daher meine Frage, ob es nicht Alternativen zur Wehrpflicht, in Form eines sozialen Jahres in unterschiedlichen Bereichen, gibt? Hinzu kommt, dass nunmehr bis auf ein, zwei Nachbarländer Deutschlands die Wehrpflicht ausgesetzt oder gar abgeschafft haben. Weshalb tut sich die deutsche Verteidigungspolitik in Punkt so schwer, sich zu bewegen? Für eine Antwort Ihrerseits bedanke ich mich im Voraus sehr.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Bernd Siebert
1Empfehlung
24.06.2009
Bernd Siebert
Sehr geehrter Herr ,

ich danke Ihnen für Ihre Anfrage zur Ausgestaltung der Wehrpflicht. Mit Ihrer Frage zeigen Sie Ihr Interesse an der Außen- und Sicherheitspolitik unseres Staates und nehmen Anteil an den Aufgaben unserer Soldatinnen und Soldaten.
Ich stimme Ihnen zu, dass in den letzten Jahren eine Reihe von neuen Aufgaben im Rahmen der Krisen- und Konfliktbewältigung durch die Bundeswehr wahrgenommen wurden. Gleichwohl bleibt festzustellen, dass die Kernaufgabe der Bundeswehr - die Landes- und abgeleitet die Bündnisverteidigung - weiter Bestand hat. Eine verantwortungsvolle zukunftsorientierte Sicherheitsvorsorge muss die sich aus der Wehrpflicht ergebenden Möglichkeiten berücksichtigen. Ein "soziales Jahr" würde zwar ebenso wie die Wehrpflicht den Dienst für die Gemeinschaft beinhalten, den sicherheitspolitischen Anforderungen gleichzeitig aber nicht entsprechen. Die Wehrdienstzeit beträgt derzeit 9 Monate. In dieser Zeit erhält der Grundwehrdienstleistende eine umfangreiche Ausbildung in militärischen Grundfertigkeiten, wird körperlich und geistig gefordert, über rechtliche Grundlagen und sicherheitspolitische Entscheidungen informiert und in einer spezifischen Verwendung ausgebildet und eingesetzt. Viele Wehrdienstleistende entscheiden sich für einen freiwillig längeren Dienst bei der Bundeswehr- sei es einige Monate als Mannschaftsdienstgrad oder als Unteroffizier bzw. Offizier für zunächst 12 Jahre -, weil sie der Teamgeist, die Herausforderungen oder die vielfältigen Ausbildungsmöglichkeiten überzeugt haben. Tatsächlich entbehrt die Annahme, es gäbe derzeit keine Wehrgerechtigkeit, statistischer Grundlagen, da die Quote der Wehrdienstleistenden eines Jahrganges diejenigen Wehrpflichtigen berücksichtigen muss, die aus gesundheitlichen Gründen zurückgestellt wurden oder aufgrund anderer Ausschließungsgründe - laufende Ausbildung o.ä. - ihren Wehrdienst nicht leisten können. Im Übrigen wird auch der demographische Wandel die Quote der Wehrdienstleistenden eines Jahrganges in zunehmendem Maße beeinflussen. Entscheidungen anderer Staaten können für die Diskussion um die Ausgestaltung der Wehrpflicht nur bedingt herangezogen werden. Die Bedeutung der Wehrpflicht in Deutschland ergibt sich aus der besonderen Geschichte Deutschlands ebenso wie aus der Rolle Deutschlands im transatlantischen Bündnis oder der Europäischen Union. Durch die Wehrpflicht werden die Streitkräfte vorbehaltlos in die Gesellschaft integriert, das damit im Zusammenhang stehende Konzept vom Staatsbürger in Uniform findet weltweit großes Interesse. Zugleich weisen gerade die Erfahrungen anderer Staaten darauf hin, dass die Abschaffung der Wehrpflicht die Probleme der Nachwuchsgewinnung wie auch die finanziellen Belastungen für den jeweiligen Staatshaushalt deutlich vergrößert.
Die Wehrpflicht in der Bundeswehr ist eine Erfolgsgeschichte. Die CDU/ CSU-Fraktion wird sich daher auch in Zukunft mit ganzer Kraft für ihren Erhalt, aber auch für ihre stetige Weiterentwicklung einsetzen. Ziel ist eine Wehrpflicht, die sicherheitspolitischen Anforderungen gerecht wird und gleichzeitig attraktiv für den Wehrdienstleistenden ist. Ich freue mich, in dieser Angelegenheit den Dialog mit Ihnen fortzusetzen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Bernd Siebert MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Bernd Siebert
Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.