Bernd Capeletti (CDU)
Abgeordneter Hamburg 2008-2011
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Bernd Capeletti
Jahrgang
1950
Berufliche Qualifikation
Betriebswirt
Ausgeübte Tätigkeit
Geschäftsführender Gesellschafter von C&P Capeletti & Perl Gesellschaft für Datentechnik mbH, MdHB
Wohnort
-
Wahlkreis
Bergedorf , Listenplatz 2
Landeslistenplatz
-
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(...) Im Kern umfasst der Koalitionsantrag von CDU und GAL, dass wir Initiativen zur Schaffung von gentechnikfreien Regionen begrüßen und die Wirtschaftsbeteiligten ermutigen, sich freiwillig zu einem Verzicht auf den Einsatz von GVO zu verpflichten. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Städtebau und Stadtentwicklung
06.01.2011
Von:

Hallo Herr Capeletti!

Ich hätte gerne gewußt, wie ihre Partei zum o.g. Thema steht? Ist mit einer weiteren Freigabe von Bauland in den Vier und Marschlanden zu rechnen? Wir haben eine private Grünfläche, wo wir gerne ein Einfamilienhaus bauen würden, bekommen aber keine Genehmigung. Beim Bauamt sagte man uns, man muss den Wahlausgang abwarten, ob die dann regierende Partei weitere Bebauungen befürwortet.

MfG O.K.
Antwort von Bernd Capeletti
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10.01.2011
Bernd Capeletti
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage. Sie ist, ohne zu wissen wo sich Ihre Grünfläche befindet, nicht so ganz leicht zu beantworten. Das hängt damit zusammen das wir in den Vier- und Marschlanden nur wenige Gebiete haben wo sich eine Bebauung, unterstützt durch B-Pläne, beantworten lässt. Alle anderen Gebiete werden geregelt durch § 34 oder § 35 Baugesetzbuch. Insbesondere der § 34 (im Zusammenhang bebauter Ortsbereich) ist sehr häufig Grundlage der Entscheidung und ich denke, das gilt auch für Ihre Bauanfrage.

Und hiernach führt Absatz 1 des § 34 aus:
1. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
2. .........

Inwieweit diese Voraussetzungen bei Ihrer Fläche gegeben sind, vermag ich "aus der Ferne" nicht zu beantworten. Empfehlen möchte ich Ihnen aber unbedingt, dass Sie das Bauamt im Zuge eines Vorbescheidsantrages auffordern, Ihre Bauanfrage auch dem zuständigen Bauausschuss der Vier-und Marschlande vorzulegen. Die in diesem Ausschuss tätigen Abgeordneten kennen sich sehr gut mit den örtlichen Gegebenheiten des Landgebietes aus und können sicherlich mit zu einer Ergebnisfindung beitragen.

Generell spricht sich die CDU dafür aus, das die Ortskerne in den Vier- und Marschlanden durch Schaffung zusätzlicher Baumöglichkeiten weiterentwickelt und als "Wohnen im Dorf" zum Teil der "Wachsenden Stadt" werden. Wir benötigen Flächen zum Bauen von Wohnungen, zum Arbeiten und für die Freizeitgestaltung. Unser Ziel ist es, attraktives Wohnen in den Vier- und Marschlanden zu gewährleisten.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Capeletti MdHB (CDU)
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