Beatrix Philipp (CDU)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Beatrix Philipp
© DBT/Hahn
Jahrgang
1944
Berufliche Qualifikation
Lehrerin, Schulleiterin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Düsseldorf II
Landeslistenplatz
21, Nordrhein-Westfalen
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(...) In einem gesunden Maße – z.B. zum Zwecke des internationalen Sprachverkehrs – ist die Anwendung der englischen Sprache durchaus sinnvoll und notwendig. Allerdings nehmen englische Wörter im Alltagssprachgebrauch zum Teil Überhand. Deshalb ist es wichtig, Sensibilität für dieses Thema bei der Bevölkerung zu wecken und die Problematik wachsam zu begleiten. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
08.07.2009
Von:

Hallo Frau Philipp,

in der Innenministerkonferenz hat man sich für ein Verbot von so genannten "Killerspielen" ausgesprochen. Dabei hat sich Herr Wolff indirekt für ein Verbot ausgesprochen mit dem Vermerk das man nicht weiß wie der Vorschlag letztendlich aussehen wird. Als Grund wurden die sogenannten Amokläufe genannt. Dabei hätte ich die Frage wie Sie bzw. die CDU genau zu so einem Verbot stehen, da viele Spiele laut USK erst ab 18 freigegeben wurden.

Des weitern wurde von Studien gesprochen, wobei diese Studien eigentlich nicht sicher bestätigt sind. In den mir bekannten Studien hatte es sich herausgestellt, dass nur emotional labile Personen durch die Killerspiele beeinflusst werden. Dieses würde dann auch in etwa auf Alkohol zu treffen. Daher würde es mich interessieren auf welche Studien sich die Innenministerkonferenz stützt.

Weiter hätte ich die Frage wie die Innenminister den Technologieweggang bzw. der dadurch verbundenen mehr Arbeitslosen abfangen möchten, da durch ein das Computerspielverbot Firmen aus Deutschland abwandern werden um die Technologien im Ausland weiter zu entwickeln.

Letzteres hätte ich noch eine abschließende Frage, warum Spiele verboten werden sollen die vorher schon durch die USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle)geprüft oder ggf. durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) indiziert wurden. Wobei zu bemerken ist das Mitte 2008 auch das Jugendschutzgesetzt auf Initiative von Frau von der Leyen schon erweitert wurde.

Daher hätte ich die Frage wie CDU hinter einem solchen Verbot steht.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Beatrix Philipp
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24.08.2009
Beatrix Philipp
Sehr geehrter Herr ,

in Ihrer Anfrage nehmen Sie bezug auf das bei der Innenministerkonferenz diskutierte Verbot von Killerspielen. Wie Sie sicherlich den Medien entnommen haben, haben die Geschehnisse um den Amoklauf von Winnenden meine Fraktion in den letzten Monaten bei den Überlegungen zur Anpassung des Waffenrechts an eben solche erschreckenden Vorfälle stark beschäftigt; hierbei spielte auch Thematiken wie die sog. "Killerspiele" und Paintball eine große Rolle.

Die Ansätze der Diskussion und des nach den Amokläufen von Erfurt im Jahre 2002 und zuletzt in Winnenden empfundenen Handlungsbedarfs sind durchaus unterschiedlich und aufgrund der Unterschiedlichkeit der Blickwinkel meiner Meinung nach auch allesamt ernst zu nehmen. Einigkeit besteht sicherlich dahingehend, dass das Risiko solch erschütternder und für uns alle in der Tragweite nachhaltiger Vorfälle, unabhängig von der derzeitigen konkreten Gesetzeslage und von weiteren Verschärfungen im Bereich des Waffenrechts, niemals ganz ausgeschlossen werden kann.

Mit den Maßnahmen, die man bereits nach dem Amoklauf in Erfurt durch Verschärfung der waffenrechtlichen Vorschriften , ergriff, versuchte man, den Missbrauch von Waffen dauerhaft zu verhindern. Es zeigt sich jedoch, dass sich Missbrauch niemals ganz verhindern lässt; kriminelle Energie und psychisch bedingte gewaltüberschießende Handlungen einzelner Personen oder Personengruppen werden wir auch von staatlicher Seite niemals zu hundert Prozent verhindern können, so schlimm dies für die Hinterbliebenen der Opfer auch klingen mag.

Im Zusammenhang mit Winnenden hat uns auch die Frage nach "Spielen" wie Laserdome oder Paintball/Gotcha beschäftigt, die das Verletzen oder Töten von Menschen realitätsnah simulieren. Wir halten dieses für besorgniserregend, wenn auch nicht für zwangläufig verbotswürdig. Die CDU/CSU-Fraktion spricht sich für eine wissenschaftliche Prüfung der Gefährlichkeit dieser Spiele aus, um eine Antwort darauf zu bekommen, inwieweit diese Art der Spiele unsere Gesellschaft langfristig "beeinträchtigen" und die Spieler sich durch die Übung mit waffenähnlichen Gegenständen in einer fingierten, einem der Wirklichkeit durchaus sehr ähnlichen Szenario (durch entsprechende Kleidung und Schaffung eines "realen" Kampfschauplatzes), im Umgang mit echten Waffen schulen und sich damit im Ergebnis auf reale gewalttätige Auseinandersetzungen vorbereiten. Eine solche Untersuchung muss meiner Meinung nach primäres Ziel bei der Auseinandersetzung mit einem solchen Thema sein, bevor wir uns auf parlamentarischer Ebene mit Verboten, welcher Art auch immer, beschäftigen.

Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass eine Regulierung von Seiten des Staates in Form der gesetzlichen Generalisierung von Einzelfällen nicht die Lösung sein kann, wenn gesetzliche Tatbestände/Verbote in der Realität und nicht zuletzt aufgrund bestehender Vollzugsdefizite wieder einmal auseinanderfallen und die schrecklichen Folgen einer Tat wie in Winnenden die Bürger und Bürgerinnen zutiefst schockieren.

Bereits vor diesen Änderungen besaß Deutschland eines der strengsten Waffengesetze weltweit. Durch die jetzigen Anpassungen haben wir auf aktuelle Entwicklungen reagiert und so die öffentliche Sicherheit weiter verbessert. Wir haben hierbei auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Sicherheitsbedürfnis und den Interessen von Schützen und Jägern geachtet. Uns ist bewusst, dass Vorkommnisse wie Winnenden auch durch noch so perfekte Gesetze nicht völlig ausgeschlossen werden können. Auch in Zukunft kommt es in erster Linie auf das Verantwortungsbewusstsein jedes einzelnen Waffenbesitzers an.

Ich werde mich auch weiterhin dafür einsetzen, den Geschehnissen in Winnenden nicht mit einer übersteigerten Reaktion im Waffenrecht und einem pauschalen Verbot jeglicher Art von "Spielen" wie Paintball, Laserdome etc. zu begegnen.

Ich hoffe, Ihnen meine Position ausreichend dargelegt zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Beatrix Philipp
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
25.09.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Philipp,

immer intensiver, effektiver und hemmungsloser werden von der CDU / CSU verfassungsrechtlich verbriefte Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger beschnitten, abgebaut, beschädigt.

Beleg dafür sind bereits viele verabschiedete Gesetze und ganz besonders die gerade aufgetauchte "Horrorliste" Ihres Kollegen W. Schäuble:

www.sueddeutsche.de

Nach so zahlreichen und rigorosen Anstrengungen diverser Ministerien ist m.E. bereits deutlich die Netzstruktur eines Überwachungsstaates erkennbar.

Durch die Einschränkung des Datenschutzes, der Privatsphäre und der informationellen Selbstbestimmung werden künftig nicht einmal eingeschüchterte, angepasste und kritiklose Bürger unbeobachtet bleiben.

"Ich verstehe nicht, dass die Bürger dem Staat weniger trauen als Aldi, Plus und Metro, denen sie bedenkenlos sämtliche Daten geben", sagten Sie in Bezug auf die heimliche Online-Durchsuchung noch am 03.09.2007 der Rheinischen Post.

Meine Frage dazu:

Wenn Sie unter Einbeziehung obiger "Horrorliste" auch die nachfolgende Liste studieren, für sich ihre Partei in Co-Produktion mit der CSU so sehr eingesetzt hat,

buergerrechte-waehlen.hermes-net.de

Wie beurteilen Sie dann aus umgekehrter Sicht das VERTRAUEN DES STAATES in seine Bürger?

Gern erwarte ich Ihre baldige Antwort!

Mit freundlichen Grüßen,
H.


PS.: Es wäre sehr nett, wenn Sie mir als Antwort nicht das "Online-Durchsuchungs-Standardschreiben" von Claudia Berger aus dem Jahr 2007 senden. Denn das ist schon lange passe´ (siehe oben).

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Frage zum Thema Soziales
06.10.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Philipp,

ich hätte eine Frage bezüglich der Krankenkassebeiträge.
Wie ja bekannt ist, ist man ja seit dem 01.04.2007 pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenkasse.

Wie aber soll man die zahlen, wenn man nur einen 400€ Job hat (hier ist man ja nicht über den AG sozialversichert). Ich meine das Geld braucht man ja schließlich zum Leben, da kann doch der Staat nicht verlangen, das man seine Krankenversicherung von über 100€ im Monat zahlt.

Bei mir ist dies leider eingetroffen. Ich war eine Zeitlang Arbeitlos und bekam keine Leistungen. Danach hatte ich dann einen 400€ Job, konnte meine Krankenversicherung nicht bezahlen aus den o.g. Gründen. Dies war meiner Krankenversicherung bekannt.

Frage: Wie kann man das den Bürgern antun, das man von Ihnen Gelder verlangt, die sie gar nicht haben und sie somit in eine Schuldenfalle reinraten??

Das kann doch der Staat nicht wollen,oder? Wo ist denn da die Gerechtigkeit?

Über eine Antwort von Ihnen freue ich mich und bedanke mich im vorraus für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüssen

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