Die SPD-Fraktion forderte in ihrem Gesetzentwurf, dass Beamte und Arbeitnehmer der Sparkasse künftig in den Verwaltungsräten mitbestimmen oder beratend mitwirken dürfen. Bayern sei eines der wenigen Bundesländer, in denen diese Art der Unternehmensmitbestimmung in Sparkassen nicht vorgesehen ist.
Art. 9 Abs. 1 Buchst. a des bayerischen Sparkassengesetzes verbietet sogar eine Mitgliedschaft von Beamten und Arbeitnehmern der Sparkassen in deren Verwaltungsrat.
Änderung des Sparkassengesetzes
Die SPD-Fraktion ist mit ihrem Gesetzentwurf zur Einführung der Unternehmensmitbestimmung bei den Sparkassen gescheitert. Der Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen von CSU und Freien Wählern abgelehnt.
Dafür gestimmt
52
Dagegen gestimmt
97
Enthalten
1
Nicht beteiligt
29
Abstimmungsverhalten von insgesamt 179 Abgeordneten.