Barbara Steffens (GRÜNE)
Abgeordnete Landtag NRW (ausgeschieden)

Grunddaten
Barbara Steffens
© Bündnis 90/Die Grünen im Landtag NRW
Geburtstag
24.01.1962
Berufliche Qualifikation
Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter; Biologisch-technische Assistentin
Ausgeübte Tätigkeit
MdL
Wohnort
Mülheim an der Ruhr
Wahlkreis
Mülheim I
Ergebnis
5,7%
Landeslistenplatz
3, über Liste eingezogen
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Gerne versuche ich auf Ihre Frage einzugehen: Abgesehen davon, dass Sie richtig festgestellt haben, dass MRT-Scans als jährliche Vorsorgeuntersuchung für die gesamte Bevölkerung nicht bezahlbar wären, ganz abgesehen von den nicht vorhandenen und so schnell nicht aufbaubaren Kapazitäten, sie würden auch nicht ihren Zweck erfüllen, den Sie sich verständlicherweise wünschen. Insbesondere sehr kleine Tumore wären mit solch einem ungezielten Ganzkörperscan nur schwer zu entdecken. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
03.07.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Steffens,

Sie haben auf meine Frage vom 27.06.12 mit einer Standardantwort reagiert, ich solle mich an das MGEPA wenden. Wissen Sie, wenn ich vom MGEPA eine Frage beantwortet haben wollte, hätte ich mich auch dorthin gewendet. Aber wie Sie sehen, habe ich die Frage hier auf "abgeordnetenwatch" gestellt und genau hier und nicht irgendwo anders wünsche ich auch um Beantwortung.

Zudem stellte ich Ihnen Fragen zu Aussagen, die Sie persönlich tätigten und nicht das MGEPA.

Deshalb bitte ich nochmals darum, meine Fragen von Ihnen persönlich und auch öffentlich hier auf "abgeordnetenwatch" zu beantworten. Vielen Dank.
Antwort von Barbara Steffens
bisher keineEmpfehlungen
05.07.2012
Barbara Steffens
Sehr geehrte Frau ,

gerne gehe ich auf Ihre weitere Frage ein:
In Ihrer Frage vom 27.6.12 schrieben Sie: "in einem Onlineartikel werden Sie in Bezug auf ein absolutes Rauchverbot (RV) und ein Verbot der Raucherclubs in NRW wie folgt zitiert:"

"...Diese Ausnahmeregelung soll nach dem Willen von Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) nun wegfallen. Dies solle die Kontrolle für die Ordnungsbehörden erleichtern und Wettbewerbsverzerrungen in der Gastronomie beenden, begründet Steffens ihre Pläne. Als leuchtendes Beispiel diene Bayern, wo es ein klares Rauchverbot ohne Ausnahmen gibt."

Fragen zu Presseäußerungen der Ministerinnen und Minister bearbeiten die Pressestellen und Fachreferate der Ministerien. Dies gilt für Ministerinnen und Minister mit und ohne Abgeordneten-Mandat.
Bei Abgeordnetenwatch geht es doch um den Kontakt der Wählerinnen und Wähler mit "Ihren" Abgeordneten im Wahlkreis und Bundesland und deren Verhalten im Parlament.
Deshalb unterscheide ich zwischen Anfragen zu meinem Wahlkreis, die ich gerne als Abgeordnete beantworte und Nachfragen zu meinem Handeln als Ministerin, die gerne von meinem Ministerium beantwortet werden.

Mit freundlichen Grüßen
Barbara Steffens
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
07.07.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Steffens,
haben Sie bei der Abstimmung über das neue Meldegesetz dafür oder dagegen gestimmt?
MfG
Dr. , Köln
Antwort von Barbara Steffens
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11.07.2012
Barbara Steffens
Sehr geehrte Frau Dr. ,

gerne beantworte ich Ihre Frage. Ich habe überhaupt nicht abgestimmt, denn ich bin Landtagsabgeordnete und dieses Gesetz wird im Bundestag beschlossen. Allerdings ist bei diesem Gesetz der Bundesrat zustimmungspflichtig und ich werde, wie andere grüne Landesministerinnen und -minister auch für die Ablehnung des Gesetzes votieren. Grüne wollen, dass Bürgerinnen und Bürger die Weitergabe ihrer Daten ausdrücklich erlauben - und nicht erst einer grundsätzlichen Erlaubnis widersprechen müssen.

Mit freundlichem Gruß

Barbara Steffens
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Frage zum Thema Gesundheit
09.07.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Steffens,

mir ist bewußt, dass ich auf diese Anfrage natürlich wieder die Standard-Antwort erhalte, die aus nichtssagendem Politiker-Gewäsch besteht, wie all die anderen Antworten, die sie hier als solche verkaufen wollen. Trotzdem meine Frage an Sie und nicht an das namen- und gesichtslose Ministerium:
gestatten Sie mir also, die sehr berechtigte Frage von Anna Kleinheinz (siehe obiger Artikeln zu wiederholen:

können sie mir bitte erklären warum es nicht möglich ist, dass es Raucherräume, Raucherkneipen,Raucherclubs und private Veranstaltungen mit Rauchern neben Nichtraucherräumen, Nichtraucherkneipen und privaten Veranstaltungen mit Nichtrauchern geben kann?
Inwiefern wird das Recht eines Nichtrauchers eingeschränkt, wenn es diese Räume, Kneipen und Veranstaltungen gibt? Muss er sie denn betreten?

Ich frage ausdrücklich Sie und nicht das Ministerium, da offensichtlich "SIE" mit nicht enden wollender Arroganz und Ignoranz dieses Thema so vehement vorantreiben.

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Frage zum Thema Gesundheit
11.07.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Steffens,

wir brauchen von Ihnen keine Belehrungen, welche Fragen hier gestellt werden sollten und welche nicht. Abgeordnetenwatch bietet interessierten Bürgern (Wählern) die Möglichkeit, direkt Fragen an einzelne Abgeordnete zu stellen. Das ist sehr unkompliziert und so soll es auch bleiben.

Für die bisher gestellten Fragen im Zusammenhang mit den geplanten Änderungen des Nichtraucherschutzgesetzes sind Sie als verantwortliche Ministerin doch genau die richtige Ansprechpartnerin. Wer, wenn nicht Sie, könnte hier besser und mit der nötigen Fachkompetenz antworten.

Das Sie sich aber jetzt hinter Ihrem Ministerium verstecken und hier lediglich Fragen aus Ihren Wahlkreis "gerne" persönlich beantworten und alles, was mit Ihrer Arbeit als Ministerin zu tun hat "gerne" von Ihrem Mitarbeiterstab erledigen lassen, ist schon sehr enttäuschend.

Das bedeutet ja praktisch, dass Sie hier zu keinen Fragen mehr Stellung nehmen werden. Das ist natürlich Ihr gutes Recht, hier besteht ja keine Pflicht zur Teilnahme.

Es zeigt aber auch, wie wichtig Ihnen Bürgernähe ist.

Vor der letzten Landtagswahl habe Sie diese Differenzierung noch nicht vorgenommen. Können Sie mir bitte diesen Sinneswandel erklären?

Mit freundlichen Grüßen

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Frage zum Thema Gesundheit
18.07.2012
Von:
Uwe

Warum müssen Sie in diesem Land eigentlich alles reglementieren? Kann nicht jeder Bürger selbst entscheiden, ob er ein Lokal betritt, in dem geraucht wird oder nicht? Kinder müssen wir schützen- da bin ich ganz Ihrer Meinung aber mündige Bürger müssen Ihre Entscheidungen selbst treffen. Wir werden jedenfalls in unserer Kneipe weiterrauchen! Ach, übrigens- da Sie ja auch die Strafen dafür erhöht haben, muß ich Ihnen leider mitteilen, dass wir das nicht bezahlen können. Schicken Sie uns dann in den Knast?? Ich habe Ihre Regierung mitgewählt und hoffe, dass ich das nicht bereuen muß! Mit freundlichen Grüßen, Uwe
Antwort von Barbara Steffens
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01.08.2012
Barbara Steffens
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Sie betrifft meine Tätigkeit als Ministerin und ich bitte Sie daher, mein Ministerium anzuschreiben. Wie das neue Nichtraucherschutzgesetz im Übrigen aussehen wird, bestimmt die Mehrheit des Landesparlaments. Ich werde als Ministerin in der Executive den Willen des Parlaments umsetzen. Ich persönlich bin für ein konsequentes Nichtraucherschutzgesetz, so wie es in anderen europäischen Ländern und auch anderen Bundesländern bereits existiert und dazu führt, dass die Erkrankungen an Herz- und Kreislauf deutlich zurückgegangen sind.

Mit freundlichem Gruß

Barbara Steffens
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