Barbara Steffens (GRÜNE)
Abgeordnete Nordrhein-Westfalen 2010-2012
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Barbara Steffens
© Landtag NRW
Geburtstag
24.01.1962
Berufliche Qualifikation
Biologisch-technische Assistentin
Ausgeübte Tätigkeit
Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter
Wohnort
Mülheim an der Ruhr
Wahlkreis
Mülheim I
Ergebnis
8,5%
Landeslistenplatz
3, über Liste eingezogen
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(...) Bezogen auf die Liquids haben sich von Seiten der Lobbyisten bei mir nur diejenigen lautstark zu Wort gemeldet, die diese vertreiben oder herstellen. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
10.02.2012
Von:
Ray

Sehr geehrte Fr. Steffens,
Ich glaube, es ist jetzt an der Zeit für Sie, die folgende Frage zu beantworten:

Fallen hochprozentige alkoholische Getränke ihrer Ansicht nach als Funktionsarzneimittel unter das Arzneimittelgesetz (AMG)?
Und falls nein - warum nicht?

Ich danke Ihnen sehr herzlich für eine möglichst umgehende Antwort.

Mit freundlichen Grüßen -
Ihr R. Ray
Antwort von Barbara Steffens
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23.02.2012
Barbara Steffens
Sehr geehrte Frau Ray aus Kassel,

gerne beantworte ich Ihre Frage, auch wenn Sie nicht in Nordrhein-Westfalen wohnen und eine Entscheidung von mir als Ministerin für die Bürgerinnen und Bürger und nicht als Abgeordnete in diesem Bundesland ansprechen.
Alkoholhaltige Getränke sind Lebensmittel im Sinne des § 2 Abs. 2 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches und fallen daher nicht unter das Arzneimittelgesetz (§ 2 Abs. 3 Nr. 1 AMG).


Mit freundlichen Grüßen
Barbara Steffens
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Frage zum Thema Gesundheit
12.02.2012
Von:

sehr geehrte frau steffens

Es wäre schön mir die folgende Frage zu beantworten:

warum fallen hochprozentige alkoholische Getränke ihrer Ansicht nach als Funktionsarzneimittel unter das Arzneimittelgesetz (AMG)?
Und falls nein - warum nicht?

Ich würde mich einer Antwort ihrerseits freuen
Antwort von Barbara Steffens
bisher keineEmpfehlungen
23.02.2012
Barbara Steffens
Sehr geehrter Herr ,

gerne beantworte ich Ihre Frage:
Alkoholhaltige Getränke sind Lebensmittel im Sinne des § 2 Abs. 2 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches und fallen daher nicht unter das Arzneimittelgesetz (§ 2 Abs. 3 Nr. 1 AMG).


Mit freundlichem Gruß
Barbara Steffens
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Frage zum Thema Gesundheit
14.02.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Steffens,

mit Erschrecken habe ich vernommen, daß sie sich für die Homöopathie einsetzen und diese weiter unterstützen wollen, obschon es massenweise Studien gibt welche belegen, daß die Behandlungen nicht wirksamer sind als ein Placebo. Ich kann nicht glauben, daß eine Gesundheitsministerin eines Bundeslandes derart "blind durch die Gegend läuft" und Studien ignoriert, nein sogar Steuergelder für Esoterik verschwenden will. Wie weit soll das ganze gehen? Werde ich demnächst gezwungen homöopathische Mittel verschrieben zu bekommen, weil sie billiger sind als tatsächliche Heilmittel? Muss ich bei "richtigen" Heilmitteln dann tiefer in die Tasche greifen nur weil Sie das wollen, Frau Ministerin? Dies ist neben der E-Rauchen-Debatte leider nur ein weiterer Grund an unserer Politik zu zweifeln, Frau Ministerin Steffens, und zeigt mir einmal mehr den starken Realtitätsverlust unserer Volksvertreter.

Mit freundlichem Gruß,
Antwort von Barbara Steffens
1Empfehlung
22.02.2012
Barbara Steffens
Sehr geehrter Herr ,

gerne antworte ich auf Ihre Fragen.
Ich bin der Auffassung, dass sowohl Schulmedizin als auch Komplementärmedizin sowie Therapieverfahren wie zum Beispiel Homöopathie und TCM als Therapiemöglichkeit zur Verfügung stehen sollten.
Als die Akkupunktur in unserem Lande erstmalig eingesetzt wurde, ist sie nicht ernst genommen und belächelt worden. Heute wird sie als Heilmethode von vielen Krankenkassen anerkannt und finanziert.
Eine umfassende Studie hat gezeigt, unabhängig davon wie die Nadeln gesetzt wurden war die Behandlung effektiver als die Behandlungswege der Schulmedizin. Und dazu frei von Nebenwirkungen.
Was den Placebo Effekt betrifft, so reagieren erwiesenermaßen Patientinnen und Patienten auf Placebos oft ebenso positiv oder sogar noch stärker wie auf ein verabreichtes Medikament. Es gibt also offenbar Ansatzpunkte der Heilung, die sich unserem aktuellen Wissenstand nicht so einfach erschließen. Der ´innere Doktor´ also die Anregung der Selbstheilungskräfte sollte viel mehr genutzt werden. Wenn eine Heilmethode heilt, möglicherweise ohne starke Nebenwirkungen, sollte ihr auch ein Therapie-Platz eingeräumt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Barbara Steffens
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Frage zum Thema Gesundheit
15.02.2012
Von:

Sehr gehrte Frau Steffens,

ich bin sehr von ihnen entäuscht.
Sie haben mal geschrieben, Zitat:
"Ich ignoriere keine Fragen und die Antworten kommen."
Die Realität sieht anders aus.
Die Fragen die ich am 03.01.2012 , 09.01.2012 und 31.01.2012 gestellt habe, haben Sie bis heute nicht explizit beantwortet.
Ein Rückschreiben von ihnen am 25.01.2012 beinhaltet auch keine deutliche Antwort auf eine ganz klare Frage.
Dabei bedürfen meine Fragen wirklich keine größeren fachlichen Bearbeitung.

Meine Frage an Sie heute lautet : Möchten Sie es hierbei belassen oder darf ich doch noch auf Beantwortung hoffen ?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Barbara Steffens
bisher keineEmpfehlungen
23.02.2012
Barbara Steffens
Sehr geehrter Herr ,

wenn Sie diese Antwort bekommen, sind bereits zwei Fragen von Ihnen, die sich ebenso auf Propylenglykol beziehen, beantwortet worden. Auch habe ich eine ganze Reihe ähnlicher Fragen bei Abgeordnetenwatch beantwortet, so dass ich denke, dass Sie daraus meine Haltung erkennen können.

Sollten Sie doch noch weitere Fragen an mich als Ministerin haben, dann wenden Sie sich an das Ministerium. Auf Abgeordnetenwatch sollen Wähler und Wählerinnen die Möglichkeit haben ihren Wahlkreiskandidatinnen und -kandidaten zu parlamentarischen Themen Fragen zu stellen.

Mit freundlichem Gruß
Barbara Steffens
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Frage zum Thema Gesundheit
20.02.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Steffens,

Sie und ihre Partei fordern die Anerkennung der Homoöpathie und der Anthroposophie als Alternative zur sog. Schulmedizin, räumen aber indirekt gleichzeitig ein, dass es für diese Alternativen bisher keine wissenschaftlich gesicherten Wirksamkeitsnachweise gibt. Sie setzen sich deshalb dafür ein, "geeignete Methoden zum Wirksamkeitsnachweis für die Komplementärmedizin zu entwickeln". Zu diesem Zweck sollen - ihrem Vorschlag zufolge - an den nordrhein-westfälischen Universitäten Master-Studienlehrgänge für Homöopathie eingerichtet werden.

Können Sie mir auch nur im Ansatz sagen, wie diese von Ihnen geforderten Nachweismethoden konzipiert sein sollen, um die weltweit gültigen und anerkannten wissenschaftlichen Prüfmethoden zu ergänzen bzw. zu ersetzen ? Im Rahmen von Doppelblind-Studien konnte bisher ja - wie allgemein bekannt - kein einziger wissenschaftlich relevanter Wirksamkeitsnachweis erbracht werden.
Antwort von Barbara Steffens
bisher keineEmpfehlungen
27.03.2012
Barbara Steffens
Sehr geehrter Herr aus Stuttgart,

gerne beantworte ich Ihre Frage, auch wenn Sie nicht in Nordrhein-Westfalen wohnen und meine Entscheidungen als Ministerin die Bürgerinnen und Bürger in diesem Bundesland betreffen.
Ihre Frage zu den Doppelblindstudien: Sie können nur dann angewandt werden, wenn unabhängig von den Patientinnen und Patienten immer die gleiche Behandlungsmethode eingesetzt werden kann. Komplementärmedizin, Homöopathie und Anthroposophie betrachten den Menschen aber ganzheitlich und nicht nur symptombezogen und wählen dann individuelle Verfahren aus. Dafür gibt es in vielen Fällen auch Wirksamkeitsnachweise. Sie können sich darüber bei den bestehende Universitäten mit entsprechenden Lehrstühlen informieren.
Ich glaube, dass wir darüber hinaus weitere Nachweise gut gebrauchen können, da sich einige Vorurteile bezüglich der Homöopathie nur schwer ausräumen lassen. Mein Wunsch nach Bachelor- und Masterstudiengängen für Homöopathie stehen hiermit nicht direkt im Zusammenhang.
Dass nordrhein-westfälische Universitäten Master-Studienlehrgänge für Homöopathie einrichten möchten hat einen anderen Hintergrund. Diese würde ich begrüßen, um unabhängig von der Heilpraktikerprüfung einen akademischen Abschluss zu ermöglichen.

Mit freundlichen Grüßen
Barbara Steffens
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Ihre Frage an Barbara Steffens
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