Barbara Stamm (CSU)
Abgeordnete Landtag Bayern

Grunddaten
Jahrgang
1944
Berufliche Qualifikation
-
Ausgeübte Tätigkeit
Präsidentin des Bayerischen Landtags, MdL
Wohnort
-
Stimmkreis
Wahlkreis Unterfranken - Ohne Stimmkreis
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(...) Die Fraktionen des Bayerischen Landtags erhalten - wie im Übrigen auch die des Bundestages und der anderen Landesparlamente - zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben und zur Deckung ihres allgemeinen Bedarfs Zuschüsse, deren Höhe vom Gesetzgeber im Haushaltsplan festgesetzt wird. Rechtsgrundlage in Bayern ist das Bayerische Fraktionsgesetz (BayFraktG); für die Gewährung der Zuschüsse sind Art. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Gesundheit
29.10.2009
Von:

Ehrenwerte Frau Landtagspräsidentin Stamm,

im einem Interview mit WELT-online www.welt.de , geben Sie auf die Frage:

Fühlen Sie sich rückblickend auch beim Thema BSE falsch behandelt, falsch verstanden?

folgende Antwort:

Zitat:
"Ich habe immer sehr viel hinterfragt. Wir sind alle davon ausgegangen, dass Deutschland BSE-frei ist. Im Nachhinein muss ich natürlich unumwunden zugeben, wenn wir ein bisschen kritischer mit der Frage umgegangen wären, hätte man manches sehr viel früher erkennen und angehen können. Es geht ohnehin viel unter. Ich habe bei mir im Haus zum Beispiel schon 1997 ein Hearing mit Wissenschaftlern zur BSE-Problematik gemacht. Aber in der Tat, wir hätten das Thema früher und konsequenter angehen müssen."

Stehen Sie auch heute, fast 9 Jahre später, noch zu dieser Aussage?

MfG
R.

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Frage zum Thema Gesundheit
07.12.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Ex-Gesundheitsministerin Stamm,

sollte Ihre Aussage:

Zitat:
"Ich habe immer sehr viel hinterfragt. Wir sind alle davon ausgegangen, dass Deutschland BSE-frei ist. Im Nachhinein muss ich natürlich unumwunden zugeben, wenn wir ein bisschen kritischer mit der Frage umgegangen wären, hätte man manches sehr viel früher erkennen und angehen können. Es geht ohnehin viel unter. Ich habe bei mir im Haus zum Beispiel schon 1997 ein Hearing mit Wissenschaftlern zur BSE-Problematik gemacht. Aber in der Tat, wir hätten das Thema früher und konsequenter angehen müssen."
stimmen, so kann ich nur noch den Kopf schütteln.
Die Bayerische Staatsregierung wusste sehr genau von unzähligen Importrindern, die JAHRE vor der "Entdeckung" der nicht mehr zu vertuschenden BSE-Fälle längst hier waren und trotz massivster Warnung eingedeutscht wurden.
Weder betroffene Bauern, noch Verbraucher wurden darüber informiert und auf das hohe BSE/vCJK-Risiko hingewiesen. Auch eine Suche nach solchen "Einwanderern" wurde nach kurzem Anlauf eingestellt und Sucher massiv behindert.
Dann log man eiskalt so lange bis die Lüge nicht mehr aufrecht zu halten war. Die Stunde der Wahrheit kam Ende November 2000, als PRIVATE Tests und eine GD SANCO-Kontrolle die Fakten auf den Tisch brachten.
Wer war es, der mein Veterinäramt 1999 angewiesen hatte den von mir, bereits mit PRIONICS (CH) abgesprochenen BSE-Schnelltest zu untersagen.

Waren Sie es, oder wenn nein, wer sonst?

WARUM in aller Welt mussten deutsche Ohrmarken per VVVO an ALLE Rinder montiert werden, auch an ALLE dubiosen Importtiere?

Wenn die Zahl von BSE-infizierten Rindern (INSERM) > 300.000 nur für FR stimmt (zw. 1980 und 2000), wie viele gefährlichen Rinder waren längst hier in D?

Welche Strukturen machen es möglich, so etwas so lange unter dem "Teppich" zu halten?

War das nicht der größte Kennzeichenbetrug in der Geschichte der BRD und EU-Staaten?

Ich bitte um offene und wahrheitsgemäße Erklärung!

MfG


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Frage zum Thema Gleichstellung eingetragener Lebenspartner im Beamtenrecht
17.03.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Stamm,

soeben habe ich mir das Abstimmverhalten über den o. g. Gesetzesentwurf angesehen und mußte dabei feststellen, daß sie gegen diesen Gesetzesentwurf gestimmt haben.

Bisher hatte ich den Eindruck von ihnen, daß sie sich eine unabhängige Meinung bewahrt haben und nicht immer nur auf Parteilinie sind. Mich persönlich benachteiligt die bestehende Gesetzeslage enorm und verursacht monatliche Mehrausgaben im 3-stelligen Bereich. Mir ist es einfach unverständlich, daß mir diese Gleichbehandlung vorenthalten wird. Falls mir etwas zustoßen sollte, dann steht mein Lebenspartner völlig mittellos da. In der Steuererklärung werden wir weiterhin wie Fremde behandelt. Warum ist unsere Verbindung für sie WERTLOS??? Wir beide sind engagiert im dörflichen Leben, gehören, wie viele Andere auch, verschiedenen Vereinen an, manchen sogar in der Vorstandschaft. Freunde von uns können es oft nicht glauben, wenn ich ihnen erzähle, daß für uns weder eine gemeinsame Steuererklärung möglich ist noch daß wir bei der Beihilfe, Hinterbliebenenversorgung und beim Familienzuschlag gleich behandelt werden mit Verheirateten.

Ehrlich gesagt, ich bin entsetzt, daß sogar sie als weltoffene Frau so abgestimmt haben und ich bin maßlos enttäuscht von Ihnen. Das wird sie jetzt zwar vermutlich nicht sehr treffen, weil sie mich ja nicht kennen. Aber wenn es für mich einen letzten Beweis gebraucht hat, daß für mich die CSU nicht wählbar ist, dann war es dieser.

Vielleicht überdenken sie mal Ihre Positionen in dieser Frage und ich erwarte von Ihnen zumindest, daß sie mir Ihr Abstimmungsverhalten in einer Kurzen Mail erklären.

Mit freundlichen Grüßen


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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
05.11.2010
Von:

In Panorama vom 04. November 2010 Zum Thema:
Raubzug der Parteien: Wie sich Fraktionen selbst bedienen

Haben Sie ein Interview abgegeben, das mich sehr enttäuscht hat! Ich habe Sie immer für eine Politikerin gehalten, die sehr nahe am Wähler-Volk steht. Wie soll ein Bürger verstehen, das für Soziale Zwecke immer kein Geld vorhanden ist, wenn es aber um eine Bereicherung der Parteien geht, spielen mal einfach 5 Millionen keine Rolle.

Ein merkwürdiger Kompromiss auf Kosten der Steuerzahler. In Bayern stiegen die Zuschüsse für den Senat von 9,6 auf über 14, 3 Millionen Euro. Ein Plus von fast 40%. Obwohl die CSU weniger Senatsmitglieder hat, bekommt sie das gleiche Geld. Denn während die Parteienfinanzierung vom Bundesverfassungsgericht gedeckelt wurde, können sich die Fraktionen über den Landeshaushalt ihr Geld einfach selbst genehmigen. Und das geschieht oft ohne öffentliche Kontrolle. Und weil meist alle Parteien profitieren, beschwert sich auch keiner. Dabei sind die Mittel, die jede Fraktion bekommt, eigentlich an die Zahl der Abgeordneten gekoppelt. Doch um ihren finanziellen Standard zu halten, einigte sich die Union mit der SPD einfach darauf, die Zahlungen pro Abgeordneten deutlich zu erhöhen. Auch in Bayern gingen nach herben Niederlagen der Volksparteien und dem Einzug neuer Parteien in den Landtagen die Zuschüsse an die Fraktionen sprunghaft nach oben. Bundesweit liegen sie inzwischen deutlich über der Parteienfinanzierung. (Auszug aus einem Interview mit Panorama)

Ich bin ja nur ein dummer Wähler, aber ich hätte gerne von Ihnen einmal eine Auskunft, für was dieser horrende Betrag eigentlich verwendet wird? Und zwar so, das ich das auch verstehen kann.

Mit freundlichen Grüßen!
Antwort von Barbara Stamm
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18.11.2010
Barbara Stamm
Sehr geehrter Herr ,

in Ihrer E-Mail vom 5. November 2010 an Frau Landtagspräsidentin Barbara Stamm nehmen Sie auf den am 4. November 2010 in der ARD gesendeten Beitrag von Panorama Bezug und kritisieren die Erhöhung der Zuschüsse an die Fraktionen des Baye­rischen Landtags.

Hierzu möchte ich im Auftrag von Frau Landtagspräsidentin Barbara Stamm Folgendes erläutern:

Die Fraktionen des Bayerischen Landtags erhalten - wie im Übrigen auch die des Bundestages und der anderen Landesparlamente - zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben und zur Deckung ihres allgemeinen Bedarfs Zuschüsse, deren Höhe vom Gesetzgeber im Haushaltsplan festgesetzt wird. Rechtsgrundlage in Bayern ist das Bayerische Fraktionsgesetz (BayFraktG); für die Gewährung der Zuschüsse sind Art. 2 und 3 BayFraktG einschlägig.

Über die Verwendung der Zuschüsse müssen die Fraktionen öffentlich Rechnung legen (Art. 6 BayFraktG). Aufgabe der Präsidentin des Bayerischen Landtags ist es dabei lediglich, die von Wirtschaftsprüfern geprüften Jahresrechnungen der Fraktionen jährlich als Drucksache zu veröffentlichen (Art. 7 BayFraktG).

Die in Bayern auf der Basis des Haushaltsplans geleisteten Fraktionszuschüsse sind erforderlich, damit die Fraktionen ihre unverzichtbaren Aufgaben zur politischen Willensbildung im Bayerischen Landtag sachgerecht erfüllen können.

Immer wieder wird die angebliche Ohnmacht der vom Volk gewählten Abgeordneten gegenüber starken Regierungen in der Öffentlichkeit beklagt; die Parlamente könnten angesichts dieser Übermacht ihre Funktion als Kontrollorgan der Exekutive nur unzureichend erfüllen.

Gerade damit diese Feststellungen nicht zutreffen, bedürfen die Parlamente, insbesondere ihre einzelnen Mitglieder und Fraktionen, einer guten Ausstattung, um die Regierungsarbeit kompetent begleiten, hinterfragen sowie eigene politische Impulse und Akzente setzen zu können. In Bayern wird Wert darauf gelegt, diesen Anspruch des Parlaments umzusetzen, beispielsweise durch eine angemessene Zurverfügungstellung von Fraktionsmitteln. All dies dient ausschließlich dazu, dass das Parlament und seine Mitglieder der Exekutive "auf Augenhöhe" begegnen können.

Überdies bitte ich auch Folgendes zu bedenken:

Nach dem Ergebnis der Landtagswahl 2008 gehören dem Bayerischen Landtag in der aktuellen (16.) Wahlperiode fünf Fraktionen an, darunter zwei Fraktionen, die bisher noch nicht oder lange Zeit nicht im Bayerischen Landtag vertreten waren. Jede Fraktion benötigt, um Ihre Aufgaben wahrnehmen zu können, unabhängig von ihrer Fraktionsstärke eine personelle und sachliche Grundausstattung. Schon unter diesem Gesichtspunkt war bei den Fraktionszuschüssen gegenüber der 15. Wahlperiode, in der dem Bayerischen Landtag nur drei Fraktionen angehörten, eine Erhöhung unvermeidbar.

Mit freundlichen Grüßen

Hermann Reichenberger
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Frage zum Thema Kultur
11.03.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Stamm,

wir leben in einer Zeit, in der die Offenheit, Toleranz und das Engagement für andere Länder und Kulturen nicht hoch genug geschätzt werden kann. Dies sind m.E. grundlegende Vorraussetzungen für wirtschtliche Verbindungen, die auch für Deutschland als Exportland immer mehr an Bedeutung gewinnen.

Unsere Tochter macht nach einem Jahr Aufenthalt mit Schulbesuch in Ägypten eine Ausbildung zur Fremdsprachenkorrespondentin und besucht dafür die Eurosprachschule. Dafür müssen wir monatlich 240 € Schulgeld bezahlen.

Warum bekommen Sprachschüler keinen freien Eintritt für die bayrischen Schlösser. Wo bleibt da die Gleichberechtigung und Gleichbehandlung gegenüber z.B. BOS- und FOS-Schülern oder Gymnasiasten.

Anbei der Ihnen sicher bekannte Auszug der Eintrittspreise für Schlösser des Freistaates Bayern.

Eintrittspreise
• Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten freien Eintritt.
Ebenfalls erhalten Schüler mit allgemeiner Schulpflicht (Hauptschule, Förderschule, Realschule, Gymnasium) sowie Schüler von Fachoberschulen, Berufsoberschulen und Wirtschaftsschulen gegen Vorlage des Schülerausweises freien Eintritt

Insbesondere Sprachschülern und Schülern von Abendgymnasien wird kein freier Eintritt gewährt.

Ich bin sehr gespannt auf Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüssen


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