Barbara Stamm (CSU)
Kandidatin Landtagswahl Bayern 2008
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Grunddaten
Barbara Stamm
Jahrgang
1944
Berufliche Qualifikation
-
Ausgeübte Tätigkeit
Landtagsvizepräsidentin, MdL
Wohnort
-
Stimmkreis
Wahlkreis Unterfranken - Ohne Stimmkreis
Landeslistenplatz
1, Unterfranken
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(...) Bei der Zusammenlegung von stationärer und ambulanter Hilfe zur Pflege habe ich bereits beim Beschluß in meiner Fraktion mitgewirkt, weil damit nicht nur Synergie-Effekte erreicht werden, sondern vor allem den Bedürfnissen der Menschen Rechnung getragen wird.
Bevor der Landtag endgültig über die Ansiedlung der Hilfe zur Pflege entscheidet, bedarf es erst einer Einigung der kommunalen Spitzenverbände. (...)
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Frage zum Thema Gesundheit und Verbraucherschutz
21.09.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Abgeordnete,

bitte teilen Sie mit, ob und wie Sie Ihren Einfluss zur Erreichung der einzelnen Ziele (hier: Kurzfassung) in Ihrem politischen Wirkungsbereich geltend machen wollen - vielen Dank – Der Arbeitskreis Elektrosmog Agenda 21 Würzburg

1. Aufklärungsarbeit mit Kindern und Jugendlichen - vor allem in Schulen.
2. Aufklärung der Bevölkerung über mögliche Gesundheitsgefährdungen durch kabellose Funktechnologien.
3. Genehmigungspflicht für alle Mobilfunksendeanlagen; keine Anlagen im Umfeld von Kindergärten, Schulen, Altenheimen und Krankenhäusern sowie anderen sensiblen Bereichen.
4. Keine Errichtung und Installation von weiteren Mobilfunksendeanlagen sowie keine Aufrüstung bestehender Einrichtungen, weil das Angebot besonders auf die Käuferschicht der Kinder und Jugendlichen abzielt.
5. Reduzierung und Minimierung der Leistung von Mobilfunksendeanlagen auf das erforderliche Mindestmaß.
6. Entwicklung einer Mensch, Tier und Umwelt schonenden, durch unabhängige Wissenschaftler nachgewiesenen ungefährlichen Elektro- und Mobilfunktechnologie.
7. Neufestsetzung der Grenzwerte nach baubiologischen Richtwerten für den Schlaf - und Arbeitsbereich.
8. Beweislastumkehr
9. Verbot der Betriebsbereitschaft von Mobilfunktelefonen und vergleichbaren Technologien in öffentlichen Verkehrsmitteln, Gebäuden und Veranstaltungsräumen.
10. Meldepflicht der Immobilieneigentümer über Besitz und Betrieb einer funktechnischen Einrichtung.
11. Förderung und Durchsetzung einer Industrie unabhängigen Forschung, deren wissenschaftliche Studien bei der Errichtung, dem Betrieb und der Weiterentwicklung dieser Technologie berücksichtigt werden.
12. Amtliche medizinische, technische, biologische Untersuchungen und Studien bei signifikanten Häufungen von Krankheits- und Todesfällen ggf. Abschaltung der Technologie.
13. Haftung des Betreibers und des Grundstückseigentümers – Nachweis des Versicherungsschutzes.

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