Axel Knoerig (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Axel Knoerig
Geburtstag
01.03.1967
Berufliche Qualifikation
Marketingfachmann
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Kirchdorf
Wahlkreis
Diepholz - Nienburg I
Ergebnis
37,5%
Landeslistenplatz
26, Niedersachsen
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(...) Im März dieses Jahres wurden eingetragene Lebenspartnerschaften gleichgeschlechtlicher Partner in der Einkommenssteuer faktisch gleichgestellt; das Bundesverfassungsgericht wird sich voraussichtlich 2013 mit dieser Thematik befassen. Die Ehe zwischen Mann und Frau ist aber, wie beschrieben, eine besondere, weshalb sie im Gegensatz zu anderen Partnerschaften durch unsere Verfassung geschützt wird.

Ein offizieller Gesetzentwurf zur Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit der Ehe von Mann und Frau liegt seitens der Grünen bislang nicht vor. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Umwelt
30.11.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Knörig,

am 28.11.2012 erhielt ich von der LBEG in Hannover die Auskunft, dass dort die Stellungnahme der BGR zum Gutachten "Umweltauswirkungen von Fracking bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten" des Umweltbundesamtes NICHT vorliegt. Wie kann es sein, dass dem zuständigen Bergbauamt eine entscheidende Stellungnahme zu einem relevanten Gutachten nicht vorliegt? Zu Ihrer Information, LBEG und BGR sind in Hannover unter einer Adresse, Stilleweg 2, zu erreichen.

Mit freundlichen Grüßen,

Antwort von Axel Knoerig
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10.01.2013
Axel Knoerig
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihren Beitrag vom 30. November. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass das Bundesamt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) gar keine Stellungnahme zum vom Umweltbundesamt im Auftrag des Bundesumweltministeriums (BMU) Ende August 2012 veröffentlichten Gutachten "Umweltauswirkungen von Fracking" herausgab. Tatsächlich erstellte das BGR im Mai 2012, also drei Monate vor dem BMU-Gutachten zum Thema Fracking, eine eigene Beurteilung im Auftrag der Bundesregierung. Diese wurde unter dem Titel "Abschätzungen des Erdgaspotenzials aus dichten Tongesteinen (Schiefergas) in Deutschland" veröffentlicht.

Beide Gutachten entstanden demnach unabhängig voneinander: Die Ausführungen des BGR sind somit keine Stellungnahme zum BMU-Gutachten, das dem Landesbergbauamt in Niedersachsen im Übrigen bekannt ist. Aus der Presseerklärung des niedersächsischen Wirtschaftsministeriums zum Runderlass konnte diese Information entnommen werden.

Ich hoffe, den Sachverhalt damit aufgeklärt zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Axel Knoerig MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
12.03.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Knoerig,
ich habe mit Entsetzen Ihr Abstimmungsverhalten zum Thema:
Keine Privatisierung der Wasserversorgung
gesehen. Sie haben doch sicherlich einen Zweitwohnsitz in Berlin und müssten aus der dortigen Privatisierung der Wasserversorgung Ihre Schlüsse gezogen haben. Womit rechtfertigen Sie eine Privatisierung der Wasserversorgung oder stellt die CDU/FDP einen eigenen Antrag? Wenn ja, wo soll er sich zu bestehenden Anträgen im Detail (für mich als Bürger) unterscheiden?
Antwort von Axel Knoerig
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28.03.2013
Axel Knoerig
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben vom 12. März 2013. Ich möchte dazu Folgendes festhalten: Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag und ich persönlich sprechen sich ausdrücklich gegen jegliche Privatisierungs- oder Ausschreibungspflicht für die öffentliche Wasserversorgung aus.

Dienstleistungskonzessionen berühren viele Leistungen der Daseinsvorsorge. Schon heute ist die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen kein rechtsfreier Raum. Die europäischen Regeln sehen vor, dass die Konzessionsvergaben unter Einhaltung der Grundsätze der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und der Transparenz zu erfolgen haben. Das stellt auch der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 10. März 2011 klar. Die im ursprünglichen Entwurf der EU-Kommission für eine Konzessionsrichtlinie vorgeschlagene europaweite Ausschreibungsverpflichtung würde nicht nur zu einer erheblichen Einschränkung der Handlungsspielräume der kommunalen Selbstverwaltung führen, sondern auch de facto zu einer Liberalisierung insbesondere der Wasserversorgung in Deutschland durch die Hintertür. Damit würden bewährte, gewachsene Strukturen zerstört werden. Dies ist im Interesse der Menschen in Deutschland nicht akzeptabel. Die EU-Kommission hat ihre Kompetenzen mit der Vorlage dieses Richtlinienvorschlags klar überschritten. Ein Verstoß gegen das im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union in Art. 5 Abs. 3 verankerte Subsidiaritätsprinzip ist aus meiner Sicht evident.

Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag hat sich daher auch gegenüber der Bundesregierung wiederholt dafür eingesetzt, bei den Verhandlungen auf EU-Ebene dem Vorschlag der EU-Kommission für eine Konzessions-Richtlinie keine Abstimmungsmehrheit zu verschaffen oder zumindest darauf hinzuwirken, dass der sensible Bereich der Wasserversorgung aus einer solchen Regelung ausgenommen bleibt.

Der massive Druck auf die EU-Kommission, die geplante Ausschreibungspflicht für die öffentliche Wasserversorgung fallenzulassen, hat nun endlich Wirkung gezeigt. EU-Kommissar Barnier hat eine grundlegende Überarbeitung der bisherigen Kommissionspläne zur Wasserversorgung angekündigt. In der Sitzung des Binnenmarktausschusses des Europäischen Parlaments am 21. Februar 2013 hat der Kommissar erklärt, dass bei der Entscheidung über die Ausschreibungspflicht bei einem Mehrsparten-Stadtwerk die Wasserversorgung zukünftig getrennt von anderen Sparten (z.B. der Stromversorgung oder der Abfallentsorgung) betrachtet werden kann. Die Wasserversorgung müsste dann nur noch in solchen Fällen ausgeschrieben werden, in denen das kommunale Unternehmen weniger als 80% seiner Wasserdienstleistungen für die Gebietskörperschaft erbringt.

Dieses Einlenken der Kommission ist nicht zuletzt Ergebnis der beharrlichen Bemühungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Nach wie vor gilt aber, dass eine europaweite Ausschreibungspflicht bei der öffentlichen Wasserversorgung zu verhindern ist. Bewährte Versorgungsstrukturen in Deutschland dürfen nicht zerschlagen und die erstklassige Qualität der Wasserversorgung darf nicht gefährdet werden.

Der Vorschlag von Kommissar Barnier ist ein Schritt in die richtige Richtung, auf dem in den weiteren Verhandlungen in Brüssel aufgebaut werden muss. Wir zählen auf Barniers Wort, dass die Besonderheiten der interkommunalen Zusammenarbeit in Deutschland berücksichtigt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Axel Knoerig MdB
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Frage zum Thema Soziales
21.03.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Knoerig,

die Rentenerhöhung 2013 (0,25 %) halte ich für erbärmlich. Sie mögen das ja alles über die Rentenformel(n) belegen können aber bei einer Inflationsrate von ca. 1,7 % ist diese Rentenreduzierung nicht zu erklären. Da kann Frau von der Leyen sich über die ordent- liche Erhöhung der Ostrenten freuen, 16 Mio. Westrentner werden bei der Bundestagswahl im Herbst dazu nicht schweigen.

Die Niedersachsenwahl war auch eine Denkzettelwahl der nieders. Beamten (Wegfall Weih- nachtsgeld). Dann müssen wir eben auch auf bundesebene Rot/Grün ertragen. Das war und ist wahltaktisch alles sehr unklug, vor allem weil die SPD durch ihren "Robin Hood" Wahlkampf, den Reichen nehmen, den Armen geben, noch punkten wird.

Erbärmlich finde ich übrigens auch die Diskussion um geplante deutliche Diätenerhöhungen für Bundestagsabgeordnete (Orientierung am Richter-Gehalt).

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Axel Knoerig
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28.03.2013
Axel Knoerig
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben vom 21. März 2013 über abgeordnetenwatch.de, mit welchem Sie die Rentenerhöhung zum 1. Juli 2013 ansprechen. Unser Rentensystem hat sich nach der Wiedervereinigung im Westen wie auch im Osten bewährt. Nur mit der umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung war es möglich, die deutsche Einheit mit einer Eingliederung der ostdeutschen Alterssicherung in das deutsche Rechtssystem zu verbinden. Auf diese Eingliederung können wir sehr stolz sein. Sie gewährleistet ein stabiles und recht hohes Sicherungsniveau im vereinten Deutschland. Die Rente in ihrer heutigen Form trägt sehr erfolgreich dazu bei, dass Altersarmut heute kein großes Thema ist. Nur weniger als 2,6 % der Senioren sind ergänzend auf Grundsicherungsleistungen angewiesen. Die unterschiedliche Vorgeschichte in Ost und West und das unterschiedliche Lohnniveau erforderten jedoch besondere Regelungen, die sich aus unserer Sicht ebenfalls grundsätzlich bewährt haben. Dies spiegelt sich auch bei der Rentenanpassung wieder. Wie die Renten anzupassen sind, ist gesetzlich im Sozialgesetzbuch geregelt, und zwar im sechsten Buch zur gesetzlichen Rentenversicherung (SGB VI). Die dortigen Vorschriften, wie etwa die §§ 67-69, wurden zuletzt unter der rotgrünen Koalition sowie in der großen Koalition geändert. Die grundsätzlichen Regelungsmechanismen gibt es allerdings schon seit vielen Jahren und sie sorgen dafür, dass die Finanzgrundlagen der gesetzlichen Rente solide bleiben. An dieses geltende Recht war die Bundesregierung bei der Festlegung der Rentenanpassung 2013 gebunden. Somit folgt die Rentenanpassung nicht einer willkürlichen politischen Entscheidung, sondern entsprechend der Lohnentwicklung und gemäß anderer Faktoren, wie etwa dem Verhältnis Beitragszahler/ Rentenempfänger. Das bedeutet im Einzelnen: Die Rente folgt den Löhnen und Gehältern. Steigen die Löhne, steigen ein Jahr später auch die Renten. Sinken die Löhne, müssten auch die Renten sinken. Dies haben wir mit der 2009 eingeführten Rentengarantie verhindert. Wegen der eingebrochenen Löhne hätten die Renten in der Krise eigentlich sinken müssen. Dies ist nicht geschehen. Nun müssen die Kosten für die Rentengarantie wieder erwirtschaftet werden, damit wir die junge Generation nicht über Gebühr belasten. Dies geschieht dadurch, dass die Rentensteigerungen geringer ausfallen, als die Lohnentwicklung dies hätte erwarten lassen. Diese Entscheidung trifft nicht die Bundesregierung oder das Parlament. Dazu gibt es eine - allerdings komplizierte - Rentenformel. Sie berücksichtigt das Verhältnis von Beitragszahlern und Rentenempfängern. Nach den nun vorliegenden Daten des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung Bund steigen die gesetzlichen Renten zum 1. Juli 2013 in den alten Ländern um 0,25 Prozent und in den neuen Ländern um 3,29 Prozent. Der aktuelle Rentenwert steigt somit zum 1. Juli 2013 im Westen von gegenwärtig 28,07 Euro auf 28,14 Euro. Der aktuelle Rentenwert (Ost) steigt demgegenüber zum 1. Juli 2013 von gegenwärtig 24,92 Euro um 3,29 Prozent auf 25,74 Euro. Der aktuelle Rentenwert entspricht einem Entgeltpunkt in der Rentenversicherung. Dieser spiegelt die Monatsrente für ein Jahr rentenversicherungsrechtlicher Beschäftigung mit Durchschnittslohn wieder. Nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hat der deutliche Unterschied bei der Rentenanpassung zwischen Ost und West zwei Gründe: Zum einen stiegen die beitragspflichtigen Löhne und Gehälter 2011 im Vergleich zu 2010 im Osten deutlich stärker als im Westen. Zum anderen machen sich im Westen noch Abschläge infolge der Rentengarantie bemerkbar. Wegen der eingebrochenen Löhne hätten auch die Renten in der Krise eigentlich sinken müssen, was die 2009 eingeführte Rentengarantie mit nachhaltigem Erfolg verhinderte. Im Gegenzug erhielt die junge Generation die Zusage, dass die Kosten der Rentengarantie in den Folgejahren bei den späteren Rentenanpassungen schrittweise wieder ausgeglichen würden. Dieser Prozess ist im Osten bereits abgeschlossen, weil dort die Rentengarantie weniger stark in Anspruch genommen wurde als im Westen, wo massive Exporteinbrüche auf die Löhne drückten. Die Lohnentwicklung ist nun nach der Krise wieder sehr erfreulich, aber es gibt in West und Ost größere Unterschiede, die sich auf die Rentenanpassung auswirken: So beträgt die für die Rentenanpassung relevante Lohnsteigerung 1,50 Prozent in den alten Ländern und 4,32 Prozent in den neuen Ländern. Neben der Lohnentwicklung ist auch der Nachhaltigkeitsfaktor in der Anpassungsformel relevant, der die Veränderung des Verhältnisses von Rentenbeziehern zu Beitragszahlern auf die Rentenanpassung überträgt. Dies trägt zu einer generationengerechten und demografiefesten Ausgestaltung der Rente bei. Dieser Nachhaltigkeitsfaktor wirkt in diesem Jahr mit 0,72 Prozentpunkten anpassungsdämpfend. Auch der sogenannte Faktor "Altersvorsorgeaufwendungen" geht in die Rentenanpassung ein. Er soll die Belastungen der Beschäftigten und Beitragszahler beim Aufbau ihrer zusätzlichen Alters vorsorge ausgleichen. Dieser Faktor wirkt sich dieses Jahr mit 0,26 Prozentpunkten dämpfend auf die Anpassung aus. Diese Wirkung setzt sich zusammen aus einer Dämpfung von rund 0,65 Prozentpunkten aus der nächsten Stufe der sogenannten "Riester-Treppe" und einer Anpassungssteigerung von rund 0,39 Prozentpunkten durch die Beitragssatzsenkung zum 1. Januar 2012. Letzteres ist vielen nicht bekannt: dass der Beitragssatz auf 18,9% gesunken ist wirkt sich positiv auf die Rentenanpassung aus. Aus der Lohnentwicklung und den vorgenannten Faktoren ergibt sich rechnerisch eine Rentenanpassung von 0,50 Prozent im Westen und von 3,29 Prozent im Osten. Wie bereits beschrieben wirkt in diesem Jahr im Westen zusätzlich der Ausgleichsbedarf aus der Rentengarantie von 2009/2010, der bereits im Osten vollständig abgebaut ist. Der Ausgleichsbedarf beträgt im Westen dagegen derzeit noch 0,71 Prozent. Er muss also dort, wie im Osten schon geschehen, weiter abgebaut werden. Hierzu wird die rein rechnerisch mögliche positive Rentenanpassung halbiert. Die Rentenanpassung West beträgt daher 0,25 Prozent. Der verbleibende Ausgleichsbedarf im Westen verringert sich dementsprechend auf 0,46 Prozent. Der Abbau des Ausgleichsbedarfs auch im Westen und die dort damit verbundene geringere Rentenanpassung sind im Sinne der Generationengerechtigkeit unerlässlich. Denn während die Rentnerinnen und Rentner in Ost und West auf stabile Renten vertrauen konnten, mussten die Beitragszahler als Arbeitnehmer vielfach durch Kurzarbeit, Wegfall von Weihnachts- und Urlaubsgeld, teilweise auch durch Arbeitslosigkeit zum Teil sehr empfindliche Einkommenseinbußen verkraften. Wir haben den Arbeitnehmern in diesem Zusammenhang versprochen, dass die Kosten für die Rentengarantie dämpfend auf künftige Rentenanpassungen wirken, bis der Ausgleichbedarf abgeschmolzen ist. Die Rentenanpassung zeigt klar: Der Osten holt auf. Der aktuelle Rentenwert in den neuen Ländern steigt von 88,8 Prozent auf 91,5 Prozent des Wertes in den alten Ländern. Die Angleichung der Renten in Ost und West kommt damit einen wichtigen Schritt voran. Das ist nicht zu kritisieren, sondern zu begrüßen. Die Entwicklung zeigt auch, dass der Gesetzgeber gut beraten ist, nicht vorschnell künstlich in die Rentenformel einzugreifen, um ein einheitliches Rentenrecht zu schaffen. Denn unterm Strich gleicht für den Osten die stärkere Rentenanpassung ebenso wie eine zusätzliche Hochwertung noch bestehende Nachteile beim Lohnniveau aus. Denn noch herrscht bei den meisten Berufen keine Lohngleichheit in Ost und West. Hinzu kommen noch eine höhere Arbeitslosigkeit sowie größere demografische Verwerfungen im Osten. Westrentner besitzen häufiger als Ostrentner zusätzliche Einkünfte aus Betriebsrenten und Vermögen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass voraussichtlich bis Ende des Jahrzehnts, also etwa 2019, die Lebensverhältnisse in Ost und West angeglichen sein werden. Es steht zu erwarten, dass dieser Aufholprozess nicht nur bei den Löhnen, sondern auch bei den Renten voranschreiten wird. Wenn dieser Prozess abgeschlossen ist, können wir auch das Rentensystem in Ost und West anpassen. Wie Sie sehen, versteckt sich hinter der Rentenanpassungsformel eine sehr komplexe und festgelegte Berechnung verschiedenster Faktoren, die das Gesamtergebnis beeinflusst haben. Wie die Rentenanpassung konkret zum 1. Juli 2013 aussieht, ist keine aktuelle Entscheidung des deutschen Bundestags, sondern das Ergebnis von Mathematik auf der Basis der statistischen Daten und geltenden Rechts. Ich hoffe, ich konnte Ihnen verdeutlichen, dass jeder der Faktoren seine Bedeutung und auch eine Berechtigung hat. Unterm Strich ist unsere gesetzliche Rente damit zukunftsfest und generationengerecht ausgestattet. Die umlagefinanzierte Rente hat sich auch mit diesen Anpassungsmechanismen in der Krise wie in guten Zeiten über viele Jahrzehnte und gerade auch in den letzten Jahren und Monaten sehr bewährt, während viele unserer europäischen Nachbarn mit ihren Vorsorgesystemen größte Probleme haben. Das sollten wir nicht vergessen. Natürlich kann ich Unmut über eine geringe Rentenanpassung bei steigenden Lebenshaltungskosten verstehen und versichere Ihnen, dass wir die weitere Entwicklung genau beobachten und weiteren Handlungsbedarf prüfen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Axel Knoerig MdB
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