Armin Laschet (CDU)
Abgeordneter Landtag NRW

Grunddaten
Armin Laschet
© CDU NRW
Geburtstag
18.02.1961
Berufliche Qualifikation
Studium Rechtswissenschaften, Journalist
Ausgeübte Tätigkeit
MdL, Parlamenatrischer Geschäftsführer
Wohnort
Aachen
Wahlkreis
Aachen II , über Wahlkreis eingezogen
Ergebnis
39,5%
Landeslistenplatz
5
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(...) Das im Jahr 2000 eingeführte neue Staatsangehörigkeitsrecht sehe ich nicht als Integrationshemmnis. Es entspricht vielmehr den Erfordernissen eines Einwanderungslandes, wie es Deutschland bereits seit vielen Jahrzehnten ist. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
05.12.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Laschet,

in wenigen Tagen stimmt der Landtag über das neue Modell zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (des weiteren ÖRR) ab. Es gilt als relativ sicher, dass auch NRW dieses Vorhaben durchwinken wird.

Nun stelle ich mir eine Frage, die sich auch viele in unserer Republik stellen:

Warum leisten wir uns einen ÖRR bestehend aus 23 Fernseh- und 77 Radiosendern mit zusätzlich Hunderten von Internetauftritten?

Der ÖRR wird durch 7,6 Mrd. p. a. aus Gebühren finanziert. Ab 2013 steigen die Einnahmen auf über 8 Mrd. Viel Geld für etwas, dass nicht zu den Grundbedürfnissen der Bevölkerung gehört. Wie erklären Sie das Ihren Wählern? Sicher nicht indem man das gleiche wiederholt und dabei versucht, den ÖRR auf die gleiche Höhe wie z. B. soziale Sicherheit, Schutz und Förderung von Familien und Kindern, Bildung, Ausbildung, Gesundheits- und Altersvorsorge zu setzen.

Während für wichtige Staatsaufgaben die finanziellen Mittel fehlen, werden Bevölkerung und Wirtschaft verpflichtet, durch Zwangsbeiträge einen nicht mehr in dieser Form und Größe benötigten ÖRR zu finanziellen. Wie erklären Sie das Ihren Wählern?

Wie lange braucht die Politik, bis sie begreift, dass im 21. Jahrhundert keinen Bedarf mehr an einer Grundversorgung durch den ÖRR besteht? Das sogenannte Niedersachsenurteil, das die Grundversorgung definieren soll, stammt aus 1986 – einer Zeit, als der private Rundfunk gerade das Licht der Welt erblickte und lange bevor das Internet erfunden war. Seitdem ist aber viel passiert und der ÖRR wird heute de Facto – zumindest in der jetzigen Form und Größe – nicht mehr gebraucht.

Jedem, der für den ÖRR und dessen Finanzierung abstimmt, muss es klar sein, dass er gegen den Willen seiner Wähler entscheidet. Diese werden bei den nächsten Wahlen solche Entscheidungen gebührend zu honorieren wissen.

Wie werden Sie abstimmen? Vertreten sie uns, das Volk oder den ÖRR?

Für eine ausführliche Antwort wäre ich Ihnen dankbar.


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Frage zum Thema Gesundheit
16.12.2011
Von:
Udo

Sehr geehrter Herr ,

durch Erlass vom 16.11.2011 hat die Gesundheitsministerin des Landes NRW, Frau Dr. Steffens, für die zuständigen Landes- und kommunalen Aufsichtsbehörden bindend die Vorgehensweise in Hinsicht auf den öffentlichen Verkauf und den Konsum elektronischer Zigaretten festgelegt.

Hierzu die Pressemitteilung:

www.mgepa.nrw.de

Ich stelle fest, dass die entsprechenden Durchführungsbestimmungen des MGEPA NRW den hierzu geltenden Richtlinien der EU widersprechen. Nach diesen Richtlinien ist die elektronische Zigarette bislang als "Lifestyle"-Produkt ("Genußmittel" in Entsprechung bundesdeutscher Nomenklatur) klassifiziert.

Ein anwaltliches Gutachten (gültig für die Republik Österreich, veröffentlicht unter www.belcl.at ) , bestätigt meine Annahme, da sich die darin geäußerten Schlussfolgerungen auf bundesdeutsche Normen (AMG) übertragen ließen.

Sofern in Länderkompetenz weitere, gleichlautende Erlasse auf Länder-Ebene erfolgten, wären (nach Hersteller-Angaben) zwischen 1,2 - und 1,5 Millionen bundesdeutscher Konsumenten elektronischer Zigaretten von den Verkaufs- und Nutzungsbeschränkungen betroffen.

Bitte teilen Sie mir mit:

Welche politische Position vertreten Sie in Hinsicht auf den Verkauf und den Konsum elektronischer Zigaretten?

Wie beurteilen Sie die Maßnahmen der Frau Ministerin Dr. Steffens in Hinsicht auf eine fehlende, bundes-einheitliche und EU-konforme Regelung zum Verkauf und zum Konsum elektronischer Zigaretten?

Für Ihre Antwort danke ich Ihnen im Voraus,
mit freundlichen Grüßen

Udo

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Frage zum Thema Soziales
05.02.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Laschet,

im Jahr 2005 wurde die Bezahlung der NRW Landtagsabgeordneten während der Abgeordnetentätigkeit von 4.807 Euro auf 9.500 Euro verdoppelt. Im Gegenzug sollte jeder Abgeordnete seine Altersvorsorge selbst in die Hand nehmen, damit zukünftige Pensionen nicht mehr aus steuerlichen Mitteln finanziert werden müssen.

Jetzt lese ich, dass die Abgeordneten der CDU, der SPD und der wahrscheinlich auch Grünen (bis auf wenige Ausnahmen) eine weitere Anhebung ihrer Bezüge von 500 Euro unisono beschliessen wollen, um ihre Altersvorsorge aufzubessern.

Fakt ist: Ihre "Rente" wird einmal so hoch sein, dass ein Normalverdiener sie nicht in 150 Jahren Rentenbeitragszeit erreichen wird.

Die nächste Runde der Diätenerhöhung ist ja auch schon bereits für den Sommer diesen Jahres geplant.

Meine Fragen an Sie:

1. Glauben Sie nicht, dass Sie mit Bezügen von jetzt mehr als 10.000 Euro monatlich bereits ausreichend alimentiert sind?

2. Haben Sie bzw. wollen Sie bei der Abstimmung zu dem entsprechenden Gesetz mit JA stimmen?

3. Werden Sie im Sommer bei "turnusmäßig" anstehenden Runde der Diätenerhöhungen für eine Erhöhung stimmen?

Mit freundlichen Grüßen

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