Armin Laschet (CDU)
Kandidat Landtagswahl NRW 2010
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Armin Laschet
Geburtstag
18.02.1961
Berufliche Qualifikation
Studium Rechtswissenschaften, 1.Staatsexamen; journalistische Ausbildung
Ausgeübte Tätigkeit
Minister für Generationen, Familie, Frauen und Integration in NRW
Wohnort
Aachen
Wahlkreis
Aachen II , über Wahlkreis eingezogen
Landeslistenplatz
5
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Erst die deutsche Staatsbürgerschaft ermöglicht die volle Teilhabe am politischen Leben: Wer beispielsweise wählen und gewählt werden will, der muss deutscher Staatsbürger sein. Darum möchte ich, dass die Menschen, die dauerhaft in unserem Land leben, die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen, und ich werbe für mehr Einbürgerungen. (...)
Kandidaten-Check
Beim Kandidaten-Check können Sie Ihre eigenen politischen
Überzeugungen mit denen Ihrer Kandidaten vergleichen.
Armin Laschet hat sich am Kandidaten-Check beteiligt und zu allen von 31 Thesen Position bezogen.
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Frage zum Thema Bildung
27.04.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Laschet,

in einem Interview haben Sie zur Causa Özkan und der Frage nach Kruzifixen in Schulen gesagt:

"Der Staat ist nicht neutral nach der deutschen Verfassung"

www.dradio.de

Bitte erläutern Sie, in welcher Hinsicht der Staat nicht neutral ist. Gehen Sie dabei bitte auch darauf ein, wie eine angebliche Nicht-Neutralität des Staates mit Artikel 4 GG vereinbar ist, aus dem ja gerade im Gegenteil regelmäßig eine Pflicht des Staates zur religiösen Neutralität abgeleitet wird.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Armin Laschet
bisher keineEmpfehlungen
06.05.2010
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage über "abgeordnetenwatch.de" hinsichtlich meiner Ansicht zur Neutralitätspflicht des Staates in religiösen Belangen.

Ich sehe das Christentum auch in staatlichen Einrichtungen als Basis allen Handelns und bin dagegen, die verfassungsrechtlich geforderte Neutralität des Staates als Zwang zu völliger Ignoranz und Abstinenz von jeglicher Positionierung auszulegen. In einer pluralistischen Demokratie verstößt die positive Förderung der Religionsausübung durch den Staat nicht gegen das Prinzip der Trennung von Kirche und Staat, solange der Grundsatz der Parität und das Gebot der Toleranz beachtet werden.

Außerdem sind bei der Betrachtung konkreter Einzelfälle selbstverständlich die Vorgaben des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Mai 1995 einzuhalten, d.h. es muss eine praktische Konkordanz von positiver und negativer Religionsfreiheit der betroffenen Personen herbeigeführt werden.

Ich hoffe, Ihnen hiermit meine Position näher gebracht zu haben.


Mit freundlichen Grüßen

Armin Laschet
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