Anton Schaaf (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Anton Schaaf
Jahrgang
1962
Berufliche Qualifikation
Maurer
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Mülheim - Essen I
Landeslistenplatz
53, Nordrhein-Westfalen
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(...) Grundlage der Regierungsarbeit ist der Koalitionsvertrag, in dem nach Abschluss der Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD am 11. November 2005 vereinbart wurde, dass das gesetzliche Renteneintrittsalter schrittweise auf 67 Jahre angehoben werden muss, um die politisch beschlossenen Beitragssatzziele (bis 2020 nicht über 20 Prozent, bis 2030 nicht über 22 Prozent) einhalten zu können. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Arbeit
18.06.2009
Von:

Hallo Herr Schaaf,

ich bin 47 Jahre und arbeite seit dem 01.08.2007 als Bäckereifachverkäuferin bei demselben Arbeitgeber in Teilzeit (versicherungspflichtig). Ich habe seit dem 01.08.2007 immer halbjährlich befristete Arbeitsverträge bzw. Verlängerungen bekommen. Die 3. Verlängerung läuft am 31.07.2009 aus. Nun habe ich eine 4. Verlängerung wieder für ein halbes Jahr bis zum 31.01.2010 erhalten und auch unterschrieben, weil ich den Job gerne mache.

Ist mein Arbeitsverhältnis somit unbefristet? Oder muss ich dass Arbeitsverhältnis von meinem Arbeitgeber in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis wandeln lassen? Sollte ich meinen Arbeitgeber überhaupt darauf aufmerksam machen, dass ich eigentlich einen unbefristeten Arbeitsvertrag hätte kriegen müssen?

Einen sachlichen Grund bzw. Zweckbindung für die Befristung gibt es nicht.

Mit freundlichen Grüssen
Antwort von Anton Schaaf
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23.06.2009
Anton Schaaf
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zu un-/befristeten Arbeitsverträgen.

Wie ich auch schon kürzlich Herrn Schwarzer hier bei `Abgeordnetenwatch` erläutert habe, ist zunächst entscheidend, ob in Ihrem Arbeitsvertrag auf einen bestimmten branchenüblichen Tarifvertrag verwiesen wird oder das Bundesgesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz – TzBfG) gilt.

Da Sie bereits die 4. Verlängerung Ihres Arbeitsverhältnisses erhalten haben und diese die Gesamtdauer von zwei Jahren überschreitet, ist anzunehmen, dass hier durch Tarifvertrag die Anzahl der Verlängerungen oder die Höchstdauer der Befristungen anders geregelt wurde.

Erst wenn Sie abweichende Regelungen ausschließen können, kein sachlicher Grund die Befristung rechtfertigt und das Unternehmen länger als vier Jahre nach seiner Gründung existiert, steht es Ihnen frei, das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber zu suchen, um sich die erneute Befristung begründen zu lassen oder ggf. ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu fordern.

Sie können sich aber auch gern zuvor an mich wenden, die Kontaktdaten finden Sie auf meiner Homepage www.anton-schaaf.de .

Mit freundlichen Grüßen

Anton Schaaf
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Frage zum Thema Internetsperren
19.06.2009
Von:

Hallo Toni,

leider kann ich mir das Ergebnis der Abstimmung nur damit erklären, dass Ihr nicht wusstet was Ihr tut. Für mich zeigt es, dass unsere Demokratie weit schwächer ist, als die Allgemeinheit glaubt. Wie erklärst Du dir die Dynamik, die dafür sorgte, dass beinahe alle deiner Parteikollegen geschlossen mit Ja stimmten?

Gruß,
Antwort von Anton Schaaf
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25.06.2009
Anton Schaaf
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Email. Da wir in der letzten Sitzungswoche über verschiedene Themen im Bundestag abgestimmt haben, wüsste ich zunächst gern, auf was genau sich Ihre Anfrage bezieht.

Mit freundlichen Grüßen

Anton Schaaf
Ergänzung vom 25.06.2009
Sehr geehrter Herr ,

da Ihre Anfrage bei "Abgeordnetenwatch" jetzt dem Thema "Internet-Sperren" zugeordnet wurde, möchte ich folgende Antwort hinzufügen:

Der SPD-Bundestagsfraktion war bereits zu Beginn dieser Diskussion voll bewusst, dass wir uns in einem Spannungsfeld zwischen dem notwendigen Kampf gegen Kinderpornographie im Internet und den hierdurch betroffenen Freiheitsrechten der Bürgerinnen und Bürger bewegen. Deshalb haben wir stets deutlich gemacht, dass wir für eine entsprechende Internetsperre eine gesetzliche Grundlage für erforderlich halten, um rechtsstaatlichen Grundsätzen genügen zu können. Wie Sie wissen, hat es vor kurzem vertragliche Vereinbarungen mit großen Internetprovidern gegeben, die jedoch rechtlichen Zweifeln unterliegen. Aus diesem Grund haben wir durchgesetzt, dass es am 27. Mai 2009 eine Anhörung des Wirtschaftsausschusses zum Gesetzentwurf gegeben hat. Hier wurden zahlreiche inhaltliche und rechtliche Fragen erörtert und auch die in Teilen der Internet-Community aufgeworfenen Kritikpunkte, die ihren Ausdruck in einer stark beachteten E-Petition gefunden haben, angemessen einbezogen.

Mit dem nun beschlossenen Gesetz wurde der ursprüngliche Gesetzentwurf ganz wesentlich überarbeitet und verbessert.

Es ging nie darum ein "umstrittenes Gesetz zur Internetzensur" zu verabschieden. Mit der neuen gesetzlichen Regelung bekämpfen wir nicht nur die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte im Internet, sondern schützen zugleich Internetnutzer, sichern rechtsstaatliche Grundsätze und ermöglichen ein transparentes Verfahren.

Mit freundlichen Grüßen
Anton Schaaf
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Frage zum Thema Arbeit
05.07.2009
Von:
Kai

Guten Tag Herr Schaaf,

Momentan sind die hinzu verdienstmöglickeiten beim ALG2 ja recht moderat, was in zeiten einer rezession auch sinnvoll ist?

Sind sie auch der Meinung das die hinzuverdienst Möglichkeit bei einem kommenden Aufschwung von einem freibetrag der sich momentan auf 100€ ansiedelt, auf 200€ erhöht werden sollte ?

Denn in Zeiten eines Aufschwungs geben wir natürlich aus und die Firmen produzieren und exportieren kräftig, da halte die Erhöung des zu verdienstes bei ALG2 als gutes Mittel um einen kommenden Aufschwung zu unterstützen ? .. Aber wirklich sinnvoll wäre dies nur mit einer Kombination des Mindestlohn in Deutschland !!!. Damit sich jetzige und kommende Arbeitlose nicht auf ALG2 mittels Nebenjob ausruhen. Denn der Anreitz einer Sozialversichrungspflichtigen Beschäftigung sollte nicht behindert werden.

was halten sie davon, und wie stehen sie zu diesem Thema ?`

Mit freundlichen Grüßen
und einen schönen sonnigen Sonntag

Kai
Antwort von Anton Schaaf
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16.07.2009
Anton Schaaf
Sehr geehrter Herr ,

mit der Möglichkeit des Hinzuverdienstes für SGB II Leistungsempfänger wurde in erster Linie mehr Anreiz zur Erzielung eines eigenen Einkommens gegeben. Höhere Transferleistungen durch, wie Sie vorschlagen, höhere Freibeträge beim Hinzuverdienst würden dazu führen, dass der Anreiz zur Aufnahme einer regulären Beschäftigung sinkt. Für mich hat oberste Priorität die Menschen wieder in Arbeit zu bringen, sie fordern und fördern – sie nicht nur mit Transferleistungen zu versorgen.

Und deshalb setze ich mich selbstverständlich für einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn ein, damit jemand der Vollzeit arbeitet auch mehr als ALG II erhält und genug Geld in der Tasche hat, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.

Die SPD hat in der großen Koalition gegen den Widerstand der Union in dieser Legislaturperiode durchgesetzt, dass fast vier Millionen Beschäftigte durch Mindestlöhne geschützt sein werden. Auch in Zukunft werde ich mich weiter für Mindestlöhne stark machen.

Mit freundlichen Grüßen

Anton Schaaf
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Frage zum Thema Familie
08.10.2009
Von:

Hallo Heer Schaff,

meine Frage ich bin verheiratet und Rentner. Meine Rente ist 2.100 Euro hoch muss ich da auch Steuern zahlen es sind keine Nebeneinkünfte da.Ich bitte um Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Anton Schaaf
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19.10.2009
Anton Schaaf
Sehr geehrter Herr ,

da Sie mit Ihrer Rente und ohne Nebeneinkünfte den sogenannten Grundfreitrag nicht überschreiten, müssen Sie auch keine Steuern zahlen.

Zur Abgabe einer Steuererklärung ist jeder verpflichtet (auch wenn Sie keine Steuern zahlen), der steuerpflichtige Einnahmen in Höhe von mehr als 7.664 Euro (sogenannter Grundfreibetrag) im Jahr 2008 erzielt. Dieser Betrag steigt im Jahr 2009 auf 7.834 Euro bzw. im Jahr 2010 auf 8.004 Euro. Eine verbindliche Auskunft, ob die Abgabe einer Steuererklärung tatsächlich erforderlich ist, kann nur das zuständige Finanzamt erteilen. Renteneinkünfte werden in die Anlage R der Einkommensteuererklärung eingetragen.

Allgemein gilt: Bei einem Rentenbeginn bis 2005 gilt zunächst lediglich die Hälfte der gesetzlichen Bruttorente als steuerpflichtige Einnahme. Die andere Hälfte wird als sogenannter Rentenfreibetrag festgeschrieben. Das bedeutet, dass in den Folgejahren nach 2005 der Rentenfreibetrag von der Jahresbruttorente abgezogen wird. Der restliche Teil gilt als steuerpflichtige Einnahme. Hiervon sind dann noch weitere Beträge, etwa für Kranken- und Pflegeversicherung, Haftpflicht- und Unfallversicherungen, absetzbar. Beginnt die Rente später, ist ein höherer Besteuerungsanteil maßgebend. Für Rentner, die im Jahr 2009 erstmalig eine Rente beziehen, werden 58 Prozent der Rente steuerpflichtig.

Jeder der neben der gesetzlichen Rente weitere Einkünfte (z.B. eine Betriebsrente, Mieteinnahmen) erzielt, sollte genau prüfen, ob eine Steuererklärung erforderlich ist. Nur so können Steuernachzahlungen vermeiden werden.


Mit freundlichen Grüßen

Anton Schaaf
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Frage zum Thema EU-Vertrag von Lissabon
17.10.2009
Von:
-

Sehr geehrter Herr Schaaf,

mir ist unverständlich, wie Beitrittsländer zur EU immer wieder Forderungen stellen können um eigene Vorteile zu bekommen. Das gilt z.B. auch jetzt für Tschechien.

Warum sagt man denen nicht, entweder Ihr übernimmt das was besteht oder Ihr bleibt draussen.

Wenn ich in einen Gesangverein eintrete (oder Turnverein - oder Ihrer Partei) habe ich die Satzung anzuerkennen oder man verweigert mir die Aufnahme.
Warum ist das in der EU so völlig anders?

Glück auf und chutt choon van Mölm
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Antwort von Anton Schaaf
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22.10.2009
Anton Schaaf
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Unterzeichnung des Lissaboner Vertrages der EU-Staaten.

Mit zuletzt Polen haben 26 der 27 Mitgliedsländer der Europäischen Union den Vertrag von Lissabon ratifiziert.

Nun blicken alle Europäerinnen und Europäer gespannt nach Prag. Mit immer neuen Verzögerungstaktiken versucht der tschechische Staatspräsident den Reformvertrag zum Scheitern zu bringen, obgleich Parlament und Senat längst zugestimmt haben. Sollte der Vertrag von Lissabon letztlich an der fehlenden Unterschrift von Staatspräsident Klaus scheitern, dann dürfte es sehr einsam um ihn im Prager Hradschin werden.

Tschechien hat längst einen festen Platz in der Europäischen Union, denn Tschechien ist bereits mit der ersten Osterweiterung am 1. Mai 2004 der Europäischen Union beigetreten. Nahezu Zweidrittel der tschechischen Bevölkerung sind der Auffassung, dass die EU-Mitgliedschaft Vorteile für ihr Land bringt. Präsident Klaus sollte endlich staatsmännisches Verhalten für sein Land und Europa zeigen und sich nicht länger in die Liste der Europaskeptiker und -verhinderer einreihen.

Mit dem Vertrag von Lissabon wird die Europäische Union demokratischer und transparenter, das Europäische Parlament sowie die nationalen Parlamente werden künftig eine größere Rolle einnehmen. Dies müsste eigentlich auch im Interesse des tschechischen Staatspräsidenten sein.

Mit freundlichen Grüßen
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