Anton Schaaf (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Anton Schaaf
Jahrgang
1962
Berufliche Qualifikation
Maurer
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Mülheim - Essen I
Landeslistenplatz
53, Nordrhein-Westfalen
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(...) Aber das wichtigste ist: Die Rettung der HRE erfolgt ohne direkte Zahlung von Steuergeldern. Es fließen keine Finanziellen Mittel aus dem laufenden Haushalt des Bundes oder der Länder. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
01.06.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Schaaf,

wie stehen Sie zum Thema "direkte Demokratie"? Was halten Sie vom Vorschlag des Vereins für Mehr Demokratie e.V. zur Durchführung eines bundesweiten Volksentscheids www.mehr-demokratie.de Können Sie Ihre Meinung erläutern?

Mfg
Antwort von Anton Schaaf
2Empfehlungen
06.06.2008
Anton Schaaf
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zu Volksabstimmungen. Schon zweimal hat meine Fraktion versucht Volksbegehren und Volksentscheide in der Verfassung zu verankern. Dies habe ich immer unterstützt.

Leider genügt keine einfache Mehrheit zur Einführung von bundesweiten Volksentscheiden, wie wir sie zum Beispiel bei der rot-grünen Koalition hatten. Um Volksentscheide einzuführen muss man das Grundgesetz ändern, hierfür benötigt man eine 2/3 Mehrheit. Diese Mehrheit ist ohne die Union nicht zu bekommen, außerdem muss der Bundesrat zustimmen – auch dies ist derzeit aussichtslos.

Mit freundlichen Grüßen
Anton Schaaf
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Frage zum Thema Internationales
06.06.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Schaaf,

ich wüsste gerne wie Sie zu folgendem Sachverhalt stehen:

Die Bundesregierung hat die im Dezember 2005 veröffentlichte UN Konvention gegen Korruption unterzeichnet (mit 140 weiteren Nationen), sie jedoch bis zum heutigen Tage nicht ratifiziert. Dies liegt bekanntermaßen an der bisher ausbleibenden Neufassung des § 108 e STGB (Abgeordnetenbestechung) - die deutsche Gesetzeslage entspricht hier dem Klischee eines Entwicklungslandes.

Prinzipiell müsste eine Initiative zur Neufassung des 108 e aus den Reihen der Parlamentarier kommen, da sie dies unmittelbar betrifft , hier konnte man jedoch bisher von der Großen Koalition nicht vernehmen.

Wie steht Ihre Partei im Allgemeinen und besonders Sie hierzu - können wir in absehbarer Zeit mit einer Neufassung des 108 e rechnen und somit mit einer Ratifizierung der UN Konvention?

Aus internationaler Sicht ist dies auch doppelt Peinlich, da D zum einen Good Governance predigt, zum Anderen jedoch nicht einmal Mindestanforderungen erfüllt zum Bereich der Korruptionsbekämpfung erfüllt.

Mit besten Grüßen,

Antwort von Anton Schaaf
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17.06.2008
Anton Schaaf
Sehr geehrter Herr ,

ich danke für Ihre Anfrage.
Dazu kann ich Ihnen mitteilen, dass ein Regierungsentwurf existiert, der der Umsetzung internationaler Rechtsinstrumente zur Verhütung und Bekämpfung von Korruptionsstraftaten und unter anderem auch der Umsetzung des von Ihnen thematisierten VN-Übereinkommens gegen Korruption dient. Der tatsächliche Umsetzungsbedarf ist übrigens relativ gering, denn unser deutsches Strafrecht entspricht heute schon in vielen Bereichen dem internationalen Standard.

In dem Entwurf allerdings nicht enthalten ist die sogenannte Abgeordnetenbestechung, weil die gesetzgeberische Aktivität hierzu sich aus der Mitte des Parlaments entfalten soll.

Zwar sind nach geltendem Recht die Bestechlichkeit und Bestechung von Volksvertretern in den Formen des Kaufs und Verkaufs der Stimme bei Abstimmungen als Abgeordnetenbestechung nach § 108e des Strafgesetzbuchs (StGB) und der Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem geschäftlichen Verkehr nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung strafbar. Die internationalen Vorgaben, aber auch die jüngere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs machen jedoch auch hier eine Überarbeitung erforderlich.

In der vergangenen Legislaturperiode waren zu diesem Zweck unter der SPD-geführten Regierung entsprechende Vorarbeiten aufgenommen worden, konnten aber aufgrund des vorzeitigen Endes der Legislaturperiode nicht weitergeführt werden. Sie sehen also: die Einsicht in die Erforderlichkeit besteht in der SPD-Bundestagsfraktion schon seit längerem und ich selbst befürworte auch entschieden die Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption. Vorrangige Aufgabe ist daher zunächst, verbliebene Skeptiker im Bundestag von der Erforderlichkeit einer Neuregelung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung zu überzeugen, um den Weg für eine Initiative aus der Mitte des Bundestages zu ebnen.

Mit freundlichen Grüßen

Anton Schaaf
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Frage zum Thema Soziales
09.06.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Schaaf,

ich habe gerade den Artikel Szenen einer Trennung auf www.derwesten.de gelesen und habe da folgende Frage:
Glauben Sie eigentlich selber Ihre Aussage "Der Rückgang der Arbeitslosigkeit zeigt, dass der Aufschwung bei vielen Menschen ankommt."
Dass die Kaufkraft der breiten Masse sinkt und die Mittelschicht schrumpft wird einem tagtäglich in neuen Untersuchungen aus den unterschiedlichsten Richtungen (auch solchen, die nicht im Verdacht stehen arbeitnehmerfreundlich orientiert zu sein) vorgerechnet. Sieht das nach Aufschwung aus?

Zu Ihrer allgemeinen Verteidigung von Hartz IV folgende Frage:
Wie stehen Sie eigentlich zu Mindestlöhnen und der Verantwortung Ihrer Partei für die Notwendigkeit jetzt über Mindestlöhne zu reden?

Ich finde es nämlich ausnehmend zynisch, wenn die Partei, die mit Hartz IV einen großen Beitrag zum Absinken unserer Löhne geleistet hat (so ziemlich jeder Beitrag von Wirtschaftswissenschaftlern, in dem die Agenda 2010 gelobt hat, hat als "Erfolg" herausgestellt, dass Menschen dank dieser "Reformen" jetzt bereit sind für weniger Geld zu arbeiten als früher) jetzt mit viel Tamtam dafür kämpft die selbst geschaffenen Probleme wieder zu beseitigen.
Antwort von Anton Schaaf
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17.06.2008
Anton Schaaf
Sehr geehrter Herr ,

mit Einführung der Arbeitsmarktreform Hartz IV vor drei Jahren trat die größte und auch umstrittenste Arbeitsmarktreform in Kraft. Heute können wir sehen, dass die Arbeitslosigkeit insgesamt um 1,7 Millionen zurückging. Mittlerweile zeigt sich auch, dass entgegen den weit verbreiteten Befürchtungen massiver Kürzungen bei den Transferleistungen ein wesentlicher Teil der Langzeitarbeitslosen erstmals oder im Vergleich zum früheren System höhere Transferzahlungen erhält. Durch die eingeführte Grundsicherung für Arbeitssuchende werden das Arbeitslosengeld II für erwerbsfähige Hilfebedürftige und das Sozialgeld für ihre Angehörigen sowie überwiegend die Leistungen zur Integration in Arbeit finanziert.

Allerdings – wie ich schon sagte – definiert die SPD den Sozialstaat neu – weg vom versorgenden, hin zum vorsorgenden Sozialstaat.

Unser Ziel bleibt es, die Menschen wieder in Arbeit zu bringen, sie fordern und fördern – sie nicht nur mit Transferleistungen zu versorgen.

Der Aufschwung kommt bei vielen Menschen an, noch aber nicht bei allen. Wir setzen deshalb darauf, dass ganz besonders untere und mittlere Einkommensgruppen am Wohlstandszuwachs teilhaben. Deshalb ist die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns erforderlich, damit die Menschen endlich so entlohnt werden, dass sie von ihrer Arbeit auch leben können. Es ist untragbar, wenn Menschen trotz Vollzeitjob nicht mehr als Hartz IV verdienen.

(Übrigens Mindestlöhne werden nicht nur von den Linken, sondern auch von der SPD gefordert.)

Der Niedriglohnbereich wächst. Die Zahl von Menschen, die ergänzend zu ihrem Lohn Arbeitslosengeld II bekommt, steigt. Im Oktober 2007 waren dies rund 1,3 Millionen. Es kann nicht sein, dass der Staat für die Unternehmen die Löhne zahlt. Auch deshalb brauchen wir Mindestlöhne.

Außerdem ist die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes ein erster Schritt, um Altersarmut einzudämmen.

Allerdings wird es realistischerweise noch einige Zeit bis zur Einführung von gesetzlichen Mindestlöhnen dauern, da unser Koalitionspartner diesem Vorhaben ablehnend gegenübersteht.

Mit freundlichen Grüßen

Anton Schaaf
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Frage zum Thema Arbeit
17.06.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Schaaf,

in den letzten Wochen haben schwere Unfälle mit LKW auf deutschen Autobahnen erneut, oder wieder einmal, darauf hingewiesen, dass die Berufskraftfahrer solcher Automobile mit einer sehr großen Verantwortung leben und umgehen müssen - Das seit diesem Jahr geltende Fahrer-Card-System ("Digital-Tacho") soll dazu beitragen, Sicherheitslücken zu stopfen.

Gleichzeitig hat die EU für eine Arbeitszeitrichtlinie gesorgt, die dem dringenden Bedürfnis nach Entlastung der Berufskraftfahrer diametral entgegen steht.

LKW-Fahrer müssen - ich spreche aus eigener Erfahrung als Führer eines Fahrzeuges bis 12t - mindestens 56 Std. pro Woche Arbeitszeit (6-Tage-Woche) aufbringen, um wenigstens eine Basis vo ca. 1.500 Euro (brutto! BRUTTO!) pro Monat zu verdienen. Transportunternehmen aber zwingen die Fahrer, Nichtlenkzeiten als Ruhezeiten auf der Fahrer-Card zu speichern, obwohl zu diesen "Nichtlenkzeiten" gearbeitet wird: aufladen, abladen, z.B.). Mir nichts/ dir nichts entstehen dann - zum Teil über Arbeitsvertrag schriftlich erzwungen (damit ist gemeint: der Arbeitgeber nutzt die Vertragsgestaltung aus, um den Arbeitssuchenden/ Arbeitenden in dessen materieleller und sozialen Not auszunutzen, also eine arbeitsrechtlich unhaltbare Situation!) - Gesamtarbeitszeiten von nicht nur mehr als 56 Std. Lenkzeiten, sondern darüber hinaus unbezahlte Arbeit von weiteren 14 bis 20 Stunden pro Woche (!) werden nichtvergütet.

Dieses gesetzeswidrige und zudem - und das ist mindestens so entscheidend - extrem die Sicherheit des öffentlichen Straßenverkehrs gefährdende Handeln von Transportunternehmern, dem die auf ihre Arbeit angewiesenene Berufskraftfahrer nichts entgegensetzen können, selbst aber alle Verantwortung, auch strafrechtlich, tragen, MUSS ENDLICH VON DER REGIERUNG DURCH MASSIVE EINGRIFFE IN DAS ARBEITSZEITGESETZ EINHALT GEBOTEN WERDEN!
Was sind Sie bereit, gegen diesen unhaltbaren Zustand auf unseren Straßen zu tun?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Anton Schaaf
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11.07.2008
Anton Schaaf
Sehr geehrter Herr ,

in Umsetzung der EU-Fahrpersonalrichtlinie 2002/15/EG wurde das deutsche Arbeitsrecht zum 1.9.2006 um den neuen § 21a ArbZG ergänzt, der die Frage, welche Zeiten und Tätigkeiten Arbeitszeit darstellen, thematisiert.

Die VO (EG) gibt vor, dass die *tägliche Lenkzeit* neun Stunden nicht überschreiten darf. Eine Verlängerung auf maximal zehn Stunden ist zweimal pro Woche zulässig. Die *wöchentliche Lenkzeit* darf 56 Stunden und die Gesamtlenkzeit in der Doppelwoche darf 90 Stunden nicht übersteigen. Ferner gelten die Grenzen der RL 2002/15/EG, dh. die *wöchentliche Arbeitszeit* darf maximal 60 Stunden und muss durchschnittlich wöchentlich 48 Stunden betragen. Nach einer Lenkdauer von viereinhalb Stunden muss der Fahrer eine *Lenkzeitunterbrechung* von 45 Minuten einlegen, wenn er keine Ruhezeit einlegt. Eine Unterteilung in zwei Unterbrechungen von 30 und 15 Minuten Dauer ist zulässig. Die *tägliche Ruhezeit* beträgt elf Stunden und kann zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten dreimal auf mindestens neun Stunden verkürzt werden. Wird die Ruhezeit nicht verkürzt, kann diese in zwei Teile unterteilt werden, wobei der erste Teil einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens drei Stunden und der zweite Teil einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens neun Stunden umfassen muss. Ferner ist eine regelmäßige *Wochenruhezeit* von 45 Stunden einzulegen. Zulässig ist jedoch auch, wenn auf eine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit eine reduzierte Ruhezeit von mindestens 24 Stunden folgt.

Unproblematisch *als Arbeitszeit* zu qualifizieren sind Lenkzeiten ebenso wie Zeiten des Be- und Entladens durch den Fahrer oder der aktiven Überwachung von Lade- und Entladevorgängen sowie bei Personenbeförderung die Hilfe beim Ein- und Aussteigen von Fahrgästen. Gleiches gilt für Zeiten der aktiven Fahrzeugreinigung und --wartung durch den Fahrer, für Ladungssicherungstätigkeiten, für die Erledigung von förderungssprezifischen behördlichen Formalitäten sowie für Anfahrtszeiten zur Übernahme eines Fahrzeugs an einen vom Arbeitgeber vorgegebenen anderen Ort als dem Wohnsitz des Fahrers oder Betriebsstätte des Arbeitgebers.

Unzweifelhaft *keine Arbeitszeit* stellen Pausen und Fahrtunterbrechungen, Ruhezeiten und so genannte Wegezeiten dar, ebenso während der Fahrt neben dem Fahrer oder in einer Schlafkabine verbrachte Beifahrerzeiten bei der Doppelbesatzung.

Die Tarif- bzw. Betriebspartner können bezüglich der Arbeitszeit Abweichungen und bezüglich der Arbeitsbereitschaft nähere Einzelheiten regeln.

§ 21a ArbZG enthält für im Straßentransport beschäftigte Fahrer und Beifahrer eine eigene *Aufzeichnungspflicht*. Im Gegensatz zur bisherigen Verpflichtung des Arbeitsgebers, nur die über acht Stunden hinausgehenden Arbeitszeiten der Arbeitnehmer aufzuzeigen, muss für Fahrpersonal die gesamte Arbeitszeit dokumentiert werden. Diese Aufgabe braucht der Arbeitgeber nicht persönlich zu erfüllen, er kann sie an seine Arbeitnehmer delegieren, indem er zur Selbstaufschreibung anweist.

*Verstöße* gegen die höchstzulässige Arbeitszeit stellen eine Ordnungswidrigkeit und ggf. auch eine Straftat dar. Wer derartige Handlungen vorsätzlich begeht und dadurch Gesundheit oder Arbeitskraft eines Arbeitnehmers gefährdet oder beharrlich wiederholt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Mit freundlichen Grüßen

Anton Schaaf
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Frage zum Thema Soziales
17.07.2008
Von:
-

Zu Ihrer Antwort auf die Frage von Ernst Fritsch vom 09.06.2008

hätte ich folgende Frage:

Weshalb sollen wir ALG-II-Bezieher bei der Umstellung von Sozialhilfe auf "Hartz IV" die Leidtragenden sein - sprich die deswegen keine Leistungen bekommen, die uns jedoch nach dem Gesetz zustehen, nur weil der Staat und die verantwortlichen Behörden mit der Einführung des ALG-II-Gesetzes offenbar (und auch tatsächlich) überfordert ist. Wir Bürger müssen auch sofort alles können und vorallem unsere Pflichten erfüllen.

Wenn ich umziehe, dann muß ich mich auch peinlich genau an die Gesetze und Vorschriften halten und dafür sorgen, daß die normale Verwaltung und Büroarbeit weitergehen kann und kann schon garnicht diese schwache dümmliche Argumentation für eine Ausnahmeregelung anführen.

Weshalb also diese Ungleichbehandlung und Entrechtung ausgerechnet auf Kosten der ärmsten Bevölkerungsteile ?

Ich hoffe, daß SIE verstehen daß ich und viele andere Bürger diesen Staat mit seiner ungerechten Behandlung und nicht vorhandenen Solidarität den schwächsten Bürgern gegenüber bis obenhin "satt" habe und sehr gewichtige Argumente für dieses Verhalten und diese Ansicht fordere !!!

Gerade auch in Ihrem Wahlkreis herrschen sehr schlimme Zustände !

weiterer Hinweis und Frage:

Daß die "Arbeitslosigkeit" zurückgeht heißt noch lange nicht, daß dies auch tatsächlich so ist. Wer von der ARGE in irgendwelche Maßnahmen oder zu Ernteeinsätzen geschickt wird (die von der ARGE dann sogar ganz oder teilweise bezahlt werden) fällt aus dieser Statistik - und kommt danach in der Regel wieder zurück. Wann gibt es denn einmal eine Statistik, die auch stimmt ?

Was verstehen SIE unter einem vorsorgenden Sozialstaat ?

"Unser Ziel bleibt es, die Menschen wieder in Arbeit zu bringen, sie fordern und fördern – sie nicht nur mit Transferleistungen zu versorgen."

Wen meinten Sie mit "uns" ? Ist das auch Ihr Ziel ? Wann fangen SIE endlich an zu fördern, nachdem schon seit dem 1.1.2005 nur gefordert wird ?
Antwort von Anton Schaaf
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25.08.2008
Anton Schaaf
Sehr geehrter Herr -,

die positive Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt setzte sich auch im Juni 2008 fort, die Arbeitslosigkeit ging weiter zurück, die Zahl der beitragspflichtigen Beschäftigten nahm zu und gleichzeitig mussten durch den fortschreitenden Abbau der Arbeitslosigkeit weniger Menschen die Dienste und Leistungen der Agenturen für Arbeit in Anspruch nehmen. Die anhaltend positiven wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Deutschland beleben den Arbeitsmarkt = das ist Fakt.

Und natürlich werden aus den Statistiken zu Arbeitslosen- und Erwerbstätigenzahlen die saisonalen Einflüsse, die zu bestimmten Jahreszeiten wirken, herausgerechnet. Dazu einige aktuelle Zahlen:

Die Arbeitslosigkeit hat im Juni im Zuge der Frühjahrsbelebung bundesweit um -123.000 auf 3.160.000 abgenommen. Saisonbereinigt ergibt sich eine Abnahme der Arbeitslosigkeit um 38.000.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen im Mai saisonbereinigt um 3.000 gestiegen.

Nicht saisonbereinigt ist die Erwerbstätigkeit von April auf Mai um 155.000 auf 40,27 Millionen gestiegen.

Wenn ich von ´uns´ spreche, spreche ich selbstverständlich von der SPD. Und ein Ergebnis unserer Reformpolitik sind nun mal die vielen neuen Arbeitsplätze. Aber: Politiker legen die Rahmenbedingungen fest, Arbeitsplätze schaffen die Unternehmen.

Mit den Gesetzen zur Modernisierung am Arbeitsmarkt haben wir Bewegung auf den Arbeitsmarkt gebracht. Die Hartz-Gesetze verbinden die Bedürfnisse der Wirtschaft nach mehr Flexibilität mit dem Anspruch jedes einzelnen Menschen auf soziale Sicherheit und Solidarität. Wir werden die Gesetze weiterentwickeln und an dem Prinzip Fördern und Fordern festhalten. Wir wollen die Vermittlungen generell und insbesondere bei Jugendlichen und Älteren verbessern. Hierbei setzen wir besonders auf Weiterbildung und Qualifizierung.

Fakt ist aber auch, dass der wirtschaftliche Aufschwung der letzten Jahre bei vielen im Portemonnaie nicht angekommen ist. Und nicht jeder, der sozial aufsteigen will, schafft das auch. Das gilt besonders für die 1,5 Millionen Langzeitarbeitslosen. Ziel ist hier versprechen zu können, dass niemand befürchten muss, länger als ein Jahr arbeitslos zu sein. Erreicht werden kann das unter anderem durch eine erstklassige Arbeitsvermittlung. Sie muss innerhalb der nächsten zehn Jahre zur leistungsfähigsten Verwaltung unseres Landes werden.

Mit freundlichen Grüßen

Anton Schaaf
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