Sehr geehrter Herr

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zuerst einmal möchte ich Ihnen für Ihre Frage danken.
Der von Ihnen geschilderte Fall bzgl. der Lücke zwischen SGB X und SGB III ist für mich leider aus der Entfernung ein bisschen schwer zu beurteilen, da ich nur über spärliche Informationen verfüge, aber ich werde trotzdem versuchen eine Antwort zu geben.
Der von Ihnen genannte medizinische Dienst der Arbeitsagentur ist normalerweise dazu da die Eignung eines Arbeitssuchenden für bestimmte Berufe zu überprüfen bzw. gesundheitliche Einschränkung bzgl. der Leistungsfähigkeit sowie deren ggf. deren Ausmaß festzustellen.
Der ärztliche Dienst der BA ist hingegen nicht für die grundsätzliche Feststellung einer vollen oder teilweisen Erwerbsminderung zuständig. Diese Erwerbsminderung kann nur durch den Rentenversicherungsträger festgestellt werden.
In ihrem konkreten Fall heißt das dann, dass der Betroffene, dem der medizinische Dienst der Arbeitsagentur ja offensichtlich die Arbeitsfähigkeit bescheinigt, wie jeder andere Arbeitslose behandelte werden müsste. Ist er allerdings derzeit in Behandlung wegen der Krebserkrankung so wird er normalerweise auch während der Arbeitslosigkeit krank geschrieben und bleibt von der Arbeitsagentur unbehelligt.
Für mich sieht der Fall ihres Betroffenen so aus, dass dort an irgendeinem Punkt etwas falsch gelaufen um dies allerdings näher beurteilen zu können, müssten sie mir mehr Informationen zukommen lassen. Gegenfalls sollten sie auch darüber nachdenken sich mit diesem Fall an den Petitionsausschuss zu wenden.
Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen hat in der letzten Legislaturperiode im Bereich Arbeit/Soziales bereits öffentliche Veranstaltungen/Tagungen zu verschiedenen Themen im Bereich Arbeitslosigkeit/ALG II ausgerichtet. So z.B. zu Prävention von Arbeitlosigkeit, Integration von Menschen mit Behinderung und flexiblen Beschäftigungsverhältnissen. Auch weiterhin wird sich die Bundestagsfraktion in diesem Bereich engagieren.
Wir als Grüne sprechen uns nicht erst seit diesem Wahlkampf sondern bereits seit 2005 für eine Erhöhung der Regelleistungen aus. So haben wir in dieser Legislaturperiode mindestens drei Anträge eingebracht in den Bundestag in denen wir die Höhe, aber auch das Verfahren der Bedarfsanalyse, die dem Regelsatz zugrunde liegt, kritisieren. Dieses Verfahren war von Anfang an intransparent und mangelhaft, wodurch die zeitlichen Intervalle zur Anpassung der Regelleistung an gestiegene Lebenshaltungskosten viel zu lang ist.
Dies hängt auch und vor allem mit der seinerzeit betriebenen Blockadepolitik der CDU/CSU im Bundesrat zusammen, wodurch das Gesetz noch einmal stark verändert wurde um dort eine Mehrheit zu finden.
Für die Verbesserung des Förderungsaspektes in den Arbeitsagenturen und ARGEN ist aus grüner Sicht nicht unbedingt mehr Geld von Nöten, da in den Haushaltsansätzen noch genug Mittel für zusätzliches Personal eingeplant sind, die bisher aber aus welchen Gründen auch immer nicht ausgenutzt werden. Außerdem ist es aus unserer Sicht vor allem auch nötig die Qualifzierung der Mitarbeiter sowie die Qualität der Fallbearbeitung zu verbessern um die Förderung der Arbeitssuchenden zu ermöglichen.
Hierzu ist es aus unserer Sicht nötig eindeutige gesetzliche Vorgaben für das Fallmanagement zu schaffen. Auch wollen wir Hilfebdürftigen im SGB II mehr Rechte einräumen und Ombudsstellen in den Jobcentern schaffen damit ein Anlaufpunkt für Beschwerden existiert. Desweitern dürfen von den Arbeitsagenturen und ARGEN verhängte Sanktionen nicht den zum Leben notwendigen Mindestbedarf antasten.
Mit der Umsetzung dieser Maßnahmen entsteht für die Jobcenter ein Rahmen, der zur Verbesserung der Betreuung beiträgt und eine Fallbetreuung auf Augenhöhe ermöglicht.
Für eine Podiumsdiskussion zur Umsetzung des SGB II und Problemen mit dieser würde ich Ihnen natürlich im geeigneten Rahmen zur Verfügung stehen.
Die von Ihnen aufgeworfene Frage der Umsetzung grüner Ziele in einer CDU/FDP/Grüne- Koalition stellt sich so für uns nicht, da die Grünen im Wahlaufruf gerade aufgrund der starken inhaltlichen Unterschiede zwischen diesen drei Parteien eine derartige Koalition ausgeschlossen haben.
Denn Koalitionen kann es für die Grünen nur dort geben, wo auch grüne Inhalte umgesetzt werden.
Die Umsetzung unserer Inhalte ist für uns der Maßstab für jede Koalitionsvereinbarung und nur dort wo Grün drin ist, werden Grüne ihre Unterschrift drunter setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Kofbinger