Andreas Storm (CDU)
Kandidat Bundestagswahl 2005
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Andreas Storm
Jahrgang
1964
Berufliche Qualifikation
Diplom-Volkswirt
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wohnort
-
Wahlkreis
Darmstadt
Ergebnis
37,7%
Landeslistenplatz
8, Hessen
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Persönliche Website
www.andreasstorm.de
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Frage zum Thema Energie
05.09.2005
Von:

Verehrter Herr Storm,
soeben erfahre ich von einem Schwarzbuch Ihrer Partei zur Energiepolitik (Verfasser CDU-Grill & Co).
Darin werden zu regenerativen Ernergien Zahlen genannt, die mit der Wirklichkeit aber auch nichts zu tun haben (es würden damit keine Arbeitsplätze geschaffen).
Konkret habe ich folgende Fragen:
1. Wird dieses Schwarzbuch in Ihr Regierungs-programm einfließen ?
2. Warum will die CDU den Anteil der regenerativen Energien auf 12,5% beschränken, wo wir doch schon einen Anteil von 11 % haben und jährlich 1 % hinzukommen ?
3. Was will die CDU unternehmen, um die Stromhersteller zu Preissenkungen zu zwingen ? Wäre da nicht die von Ihnen beabsichtigte Verlängerung der AKW-Laufzeiten eine Chance, die wenigen Großunternehmen zu einer deutlichen Preissenkung zu zwingen ?
Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Andreas Storm
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06.09.2005
Andreas Storm
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Email vom 6. September 2005, in welcher Sie mich um Stellungnahmen aus dem Bereich Energiepolitik bitten.

Wird das Schwarzbuch zur Energiepolitik in Ihr Regierungsprogramm einfließen?

Das Schwarzbuch stellt eine nüchterne Zusammenstellung bekannter und öffentlicher Fakten der Versäumnisse von Rot-Grün in der Energiepolitik dar. Es soll eine offene und unvoreingenommene Diskussion anstoßen. Die Sachverhalte sind fachlich absolut belastbar. Die nur in einzelnen Themenfeldern erfolgenden Wertungen werden vollständig von den aktuellen Partei- und Fraktionsbeschlüssen gedeckt. Auch richtet sich die Kritik nicht gegen den Einsatz der Erneuerbaren Energien, sondern lediglich gegen das ökonomisch wie ökologisch ineffiziente Fördersystem EEG (Erneuerbares Energiegesetz). Im Gegenteil: den erneuerbaren Energien wird eine wichtige Bedeutung im nachhaltigen Energiemix beigemessen.

2. Warum will die CDU den Anteil der regenerativen Energien auf 12, 5 % beschränken?

Mit Blick auf Technologieentwicklung, Ressourcenschonung und vorsorgenden Klimaschutz leisten die erneuerbaren Energien einen zunehmend wichtigen Beitrag. CDU und CSU setzen sich deshalb in ihrem Regierungsprogramm zum Ziel, den Anteil der erneuerbaren Energien am deutschen Stromverbrauch auf mindestens 12,5 Prozent zu erhöhen.

3. Was will die CDU unternehmen, um die Stromhersteller zu Preissenkungen zu zwingen? Wäre da nicht die von Ihnen beabsichtigte Verlängerung der AKW-Laufzeiten eine Chance, die wenigen Großunternehmen zu einer Preissenkung zu zwingen?

CDU und CSU sprechen sich in ihrem Regierungsprogramm dafür aus, die Betriebsdauer deutscher Kernkraftwerke ausschließlich an der Gewährleistung des größtmöglichen Sicherheitsniveaus jeder Anlage zu orientieren. Gegebenenfalls bedeutet dies, daß bestehende Anlagen mit modernsten Sicherheitstechnologien nachgerüstet werden müßten, um eine Verlängerung der Laufzeiten zu erlangen. Die durch längere Restlaufzeiten der Kernkraftwerke resultierende höhere Rendite muß sich auch in niedrigeren Strompreisen niederschlagen.

Eine Verlängerung der Laufzeiten von Kernkraftwerken würde zu mehr Versorgungssicherheit führen, dem Klimaschutz dienen und sich positiv auf die Energiepreise auswirken. Über die genaue Ausgestaltung wird mit den Energieversorgern noch zu verhandeln sein. Eine freiwillige Selbstverpflichtung könnte dazu ein möglicher Ansatz sein.

Ich hoffe, Ihnen mit mit meinen Ausführungen geholfen zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Andreas Storm, MdB
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Frage zum Thema Steuern
07.09.2005
Von:

Sehr geehrtrer Herr Storm,

Der Bundesrat hat am 24. September 2004 der 27. Verordnung zur Änderung der StVZO zugestimmt.
Durch diese Änderung zahlen Wohnmobile bis zu 500% mehr Steuern im Jahr.
Die gesamte Problematik kann man unter:
www.camperline.de
bachlesen.

Wie stehen Sie zu der Tatsache, daß für Freizeitfahrzeuge eine Art "Fahrverbot" ausgesprochen wird?


Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Andreas Storm
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07.09.2005
Andreas Storm
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Email vom 7. September 2005, in welcher Sie mich auf die Problematik der Wohnmobilbesteuerung ansprechen.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat dazu beigetragen, daß die drohende massive Höherbesteuerung von Wohnmobilen in dieser Form unterblieben ist. Die Wohnmobilverbände hatten zurecht auf die damit verbundenen hohen Mehrbelastungen für Wohnmobilbesitzer hingewiesen.

Die Union fordert auch in Zukunft eine moderate, angemessene Besteuerung der Wohnmobile.
www.dip1.btg
siehe Antrag „Wohnmobile angemessen besteuern“, Bundestagsdrucksache 15/5248 vom 12. April 2005)

Wie diese aussehen kann, müssen die Bundesländer im Einvernehmen mit der Bundesregierung regeln, zumal die Einnahmen aus der Kfz-Steuer vollständig den Bundesländern zufließen. Der Bundestag ist insoweit nicht beteiligt.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen kurzen Ausführungen weitergeholfen zu haben und verbleibe


mit freundlichen Grüßen
Andreas Storm, MdB
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Frage zum Thema Familie
07.09.2005
Von:

Sehr geehrter Herr Storm,

Wie stehen Sie zu dem Thema der Ungleichbehandlung und der großen Benachteiligung von Kindern aus Trennungsfamilien?

Wie erklären Sie den Vätern, welche von ihren Frauen verlassen wurden, warum sie zusätzlich bestraft werden?

Zu den Fakten: ich gehöre zu den 0,4% allein erziehenden berufstätigen Vätern in Deutschland.

Alle Politiker (in den vielen Diskussionen, welche ich bis heute im Wahlkampf verfolgen durfte) betonen, das insbesondere Familien und deren Kinder geschützt und unterstützt werden müssten. Die Kinder seien die Zukunft unseres Landes.

Nach der Statistik hat eine 6-köpfige Familie ein Durchschnittshaushaltseinkommen in Deutschland von ca. 4400€ Netto (inkl. Kindergeld).

Wir waren jahrelang somit eine ganz normale Durchschnittsfamilie.

Nach der Trennung leben 2 Kinder bei mir und 2 bei ihrer Mutter.

Zu den höheren Aufwendungen (750€ Miete zusätzlich) kommt nun eine zusätzliche Bestrafung durch den Finanzminister: ich zahle fast 500€ mehr Steuern, obwohl sich an unserer Leistung für die Allgemeinheit in der Kindererziehung/Rente usw. sich nichts geändert hat! Von doppelter Haushaltsführung, den Umgangskosten usw. ganz zu schweigen.

Für 30 Jahre hartes arbeiten, Kindererziehung und jahrelanges soziales Engagement fühle ich mich (auch in Namen meiner Kinder) von dieser Gesellschaft und ihren Politikern betrogen.

Unsere Kinder werden sehr stark benachteiligt. Bafög wird auch noch verwehrt, da mein Bruttoeinkommen sich nicht erniedrigt hat. Meine Kinder und ich lebe unter weit schlechteren Bedingungen als vor der Trennung.

Die Einstellung meiner Kinder, das sie keine Kinder haben möchten, kann ich jetzt absolut nachvollziehen.

Wäre ich Single geblieben, würde es mir heute sehr gut gehen.

Die Singles in meinem Alter werden von meinen Kindern unterstützt.

Das kann keine soziale Gesellschaft mehr sein.
Antwort von Andreas Storm
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08.09.2005
Andreas Storm
Sehr geehrte Herr ,

vielen Dank für Ihre Email vom 7. September 2005, zur Problematik allein erziehender Väter und Benachteiligung von Kindern aus Trennungsfamilien.

Die schwierige Situation alleinerziehender Väter ist mir bewußt. Familien brauchen eine verlässliche Lebensgrundlage. Arbeit schaffen und sichern ist deshalb unser wichtigstes Ziel. Die beste Familienförderung ist ein selbst erwirtschaftetes Einkommen. Unser Maßnahmenpaket wird für mehr Wachstum und Beschäftigung sorgen und damit Familien eine verläßliche Lebensgrundlage, Sicherheit und Vertrauen in die Zukunft bieten. Wir wollen Familien aber auch durch ein familienfreundliches Steuersystem und ein klug strukturiertes soziales Sicherungssystem entlasten.

CDU und CSU wollen ab 1. Januar 2007 einen einheitlichen Grundfreibetrag von 8.000 Euro für jede Person einführen, auch für Kinder. Nach unserem Steuermodell wird eine vierköpfige Familie einschließlich pauschaler Abzüge bis zu einem Jahreseinkommen von rund 38.200 Euro keinen Cent Einkommensteuer mehr bezahlen. Das sind über 5.100 Euro mehr als heute. Auch die Situation für Sie als berufstätiger, alleinerziehender Vater wird durch diese Freibeträge wesentlich verbessert.

Die zusätzliche Förderung im Steuerkonzept wird durch den Abbau von Subventionen und steuerlichen Sondertatbeständen möglich.

Politik für Familie muß auf verschiedenen Ebenen ansetzen: neben der finanziellen Förderung geht es um die Schaffung von Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf; dazu gehören familienfreundliche Arbeitsplätze und ein bedarfsgerechtes, flächendeckendes und qualitativ hochwertiges Kinderbetreuungsangebot für alle Altersstufen.

Beim BAföG und Bildungskrediten geht es um eine mittelfristige Weiterentwicklung zu einer umfassenden Studienfinanzierung. Es gilt, das System fit zu machen für die Zukunft, Chancengerechtigkeit auch unter den Bedingungen der Erhebung von Studienbeiträgen zu gewährleisten und bestehende Nachteile zu beseitigen.

Schon heute erreicht das BAföG kaum ein Viertel der Studierenden und auch diesen sichert es den Lebensunterhalt nur unvollständig. Neun von zehn Studenten arbeiten, 42 Prozent sogar permanent für den Lebensunterhalt. Nur 13 Prozent des Lebensunterhaltes werden durch BAföG gedeckt, 87 Prozent durch andere Quellen.

Die letzten beiden vom Beirat für Ausbildungsförderung als notwendig errechneten BAföG-Erhöhung-en sind ausgeblieben. 2003 hat die Bundesregierung die Anpassung ausgesetzt und nun bereits angekündigt, daß die in diesem Jahr fällige ebenfalls nicht vorgenommen wird. Auch auf das sog. „Mittelstandsloch“ gibt das derzeitige BAföG-System keine Antwort. Eine mittelständische Familie hat bei mehreren studierenden Kindern hohe Kosten, in vielen Fällen kann aber wegen geringfügiger Überschreitung der Einkommensgrenzen keine Unterstützung gewährt werden.

Im Ergebnis sorgt die bestehende Förderpraxis schon heute nicht für Chancengerechtigkeit. Der Anteil der Studenten aus der Mittelschicht und einfacheren sozialen Schichten liegt mit 27 bzw. 12 Prozent unter dem Niveau der 90er Jahre und ist schlechter als in Ländern, in denen bereits Studienbeiträge erhoben werden.

Vor diesem Hintergrund geht es der CDU/CSU darum, die Möglichkeiten der Studienfinanzierung auszuweiten. Mehr junge Menschen mit Begabungen sollen eine Chance bekommen. Die CDU befürwortet eine Kombination von BAföG, Bildungssparen, Bildungsdarlehen und Entgelten bei einkommensabhängiger Darlehensrückzahlung sowie Freiplätzen für Begabte und Bedürftige. Die Finanzierung von Studium und Lebensunterhalt muß so geregelt werden, daß Studierwillige nicht vom Studium abgeschreckt werden. Das Studium darf – auch im Falle der Erhebung von Studienbeiträgen – nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen, und Studierende sollen nicht zu Lasten der Konzentration auf das Studium arbeiten müssen.

Ich hoffe ich konnte Ihre Fragen zufrieden stellend beantworten und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Andreas Storm, MdB
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Frage zum Thema Gesundheit
09.09.2005
Von:

Sehr geehrter Herr Storm,

ich hoffe, dass Sie als Vorsitzender der Arbeitsgruppe Gesundheit und Soziale Sicherung der CDU/CSU-Fraktion meine Fragen zur Gesundheitspolitik der Union beantworten können.

Das Wahlprogramm sieht die Einführung der so genannten solidarischen Gesundheitsprämie vor. Dabei soll die Wahlmöglichkeit zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung für Besserverdienende gewahrt werden.

Meine Fragen:

1. Bisherige Berechnungen sehen einen Krankenkassenbeitrag von insgesamt 169 Euro vor, wobei der Anteil des Arbeitnehmers bei 109 Euro liegen soll. Heute zahlt man bei einem Bruttogehalt von 2000 Euro etwa 140 Euro in die Krankenkasse, der Arbeitgeber ebenfalls so viel. In Zukunft bezahlen alle 109 Euro, auch jene, die viel mehr als 2000 Euro brutto verdienen. FRAGE: Wie sollen die Mindereinnahmen aufgrund niedriger Beiträge von Arbeitgebern und -nehmern kompensiert werden? Durch höhere Beiträge oder Leistungskürzungen? Oder soll kann die Finanzierungslücke allein dadurch geschlossen werden, dass auch Ehe- und Lebenspartner ohne Job (Hausfrauen und -männer) künftig Krankenkassenbeiträge zahlen müssen?

2. Das CDU/CSU-Modell sieht vor, dass auch die Beiträge von privat versicherten Kindern vom Steuerzahler übernommen werden. FRAGE: Warum soll der Staat den (höheren) Beitrag für die Kinder Gutverdienender übernehmen? Warum sollen die Gutverdienenden doppelt entlastet werden, indem zusätzlich der Spitzensteuersatz um 3 Prozentpunkte gesenkt wird (Kosten: mindestens 3 Mrd. Euro)?

Vielen Dank für Ihre Antwort!
Antwort von Andreas Storm
1Empfehlung
12.09.2005
Andreas Storm
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Email vom 9. September 2005, in welcher Sie mich unter anderem auf die Gesundheitsprämie der Union ansprechen.

Zu Ihrer ersten Frage:

Kleine Einkommen zahlen bei Einführung der solidarischen Gesundheitsprämie nicht mehr als bisher. Ihre Gesundheitsprämie wird entsprechend ermäßigt. Das gilt für Rentner genauso wie für Ehepaare, bei denen bislang ein Partner beitragsfrei versichert war. Der soziale Ausgleich für diese Versicherten wird aus den Beiträgen der Arbeitgeber finanziert, es wird also kein Steuerzuschuß dafür benötigt. Auch heute werden niedrige Beiträge von Geringverdienern durch hohe Beiträge ausgeglichen, die Versicherte mit gutem Einkommen zusammen mit ihren Arbeitgebern zahlen. Ganz ähnlich wie diese "Umverteilung im System" funktioniert auch der soziale Ausgleich bei der Gesundheitsprämie – unbürokratisch und unkompliziert.

Mittlere Einkommen unter 3.525 Euro monatlich werden durch die solidarische Gesundheitsprämie entlastet. Aus ihren Beiträgen wird heute nicht nur der soziale Ausgleich für Geringverdiener finanziert, sondern auch die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern. Wir wollen die Versicherung von Kindern aus Steuermitteln finanzieren, weil sie eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Dafür erhalten die Krankenkassen zusätzliche Steuergelder. Somit kann die Belastung im mittleren Einkommensbereich gesenkt werden. Facharbeiter und Familienväter, die heute am höchsten belastet sind, haben wieder mehr Netto vom Brutto.

Die von Ihnen angesprochene Kompensation erfolgt durch die Schließung von Steuerschlupflöcher und das Streichen Ausnahmeregelungen, damit der Spitzensteuersatz nicht nur auf dem Papier steht, sondern tatsächlich gezahlt wird. So tragen Spitzenverdiener trotz einer leichten Senkung der Steuersätze mehr als bisher zum Steueraufkommen bei. Diese zusätzlichen Steuergelder erhalten die Krankenkassen für die beitragsfreie Versicherung von Kindern. Damit zahlen selbst Spitzenverdiener, die gar nicht gesetzlich versichert sind, erstmals für den Familienausgleich in der Krankenversicherung.


Zu Ihrer zweiten Frage:

Der Staat übernimmt keine höheren Beiträge für die Kinder Gutverdienender, sondern den Zuschuß entsprechend der Regelung bei den gesetzlich Versicherten. Zum anderen möchte ich zu bedenken geben, daß ungefähr die Hälfte der privat Versicherten Beamte, wie etwa Lehrer und Polizisten, sind, die Sie wohl nicht als Gutverdiener bezeichnen wollen. Die wirklich Gutverdienenden zahlen jedoch über den Spitzensteuersatz mehr ein, als sie über den Zuschuß für die Kinder wieder herausbekommen.

Bei der rot-grünen Bürger-Zwangs-Versicherung bleiben dagegen alle Ungerechtigkeiten des heutigen Systems erhalten: Der Facharbeiter mit 3.525 Euro zahlt genauso viel wie der Manager mit 10.000 Euro. Wenn der Facharbeiter Zinseinkünfte hat, muß er darauf bis zur Beitragsbemessungsgrenze zusätzliche Beiträge zahlen. Der Manager liegt mit seinem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze und zahlt auch künftig keinen höheren Beitrag als heute. Die berufstätige Frau des Facharbeiters zahlt eigene Beiträge, die nicht berufstätige Frau des Managers ist beitragsfrei versichert. Wenn der Manager heute privatversichert ist, zahlt er gar nichts in die Bürger-Zwangs-Versicherung ein, weil der Staat seinen privaten Versicherungsvertrag nicht kündigen darf. Bei der Union hingegen zahlt auch der privatversicherte Manager mit dem Spitzensteuersatz für die beitragsfreie Versicherung der Facharbeiter-Kinder.

Mit freundlichen Grüßen


Andreas Storm, MdB
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Frage zum Thema Arbeit
16.09.2005
Von:

Sehr geehrter Herr Storm,
ich würde mich freuen, wenn Sie trotz der "heißen" Tage vor der Wahl noch die Zeit fänden, meine Fragen zu beantworten:
Wo sind für Sie die Grenzen der Entlastung von Unternehmen? Wann und wie muss der Staat in die Wirtschaft eingreifen, um Arbeitnehmer zu schützen?
Wenn das "Heil" in mehr Akademikern und längerer Arbeitszeit liegt, warum gibt es so viele junge Akademiker, die hier keine (bezahlte) Arbeitsstelle finden, die ihrer Qualifikation entspricht?
Vielen Dank für ihr Erklärung!
Antwort von Andreas Storm
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16.09.2005
Andreas Storm
Sehr geehrter Frau ,

vielen Dank für Ihre Fragen vom 16. September 2005, in welchen Sie mich auf die Unternehmensentlastung und den Arbeitnehmerschutz ansprechen.

Unser Ziel ist es keineswegs einfach nur die Unternehmen zu entlasten oder gar den Arbeitnehmerschutz abzubauen! Ein hoch entwickeltes Land mit hohen Arbeitskosten kann nur mit innovativen Gütern und Dienstleistungen sowie der Schaffung und Mehrung von Wissen Geld verdienen. Um weiterhin hohe Löhne aushandeln zu können müssen wir also um soviel besser sein, wie wir teurer sind. Das ist keine bloße Politik "pro Unternehmer" sondern liegt im Interesse jedes einzelnen Arbeitnehmers. Vorsprung durch Innovation ist tatsächlich der einzige Weg, um Wohlstand und Beschäftigung am Standort Deutschland dauerhaft zu sichern.

Wir schaffen neue Chancen für Arbeit durch einen flexiblen Kündigungsschutz. Wer Arbeit hat, behält seinen Kündigungsschutz. Wer Arbeit sucht, erhält neue Chancen: Für Neueinstellungen wird das Kündigungsschutzgesetz in Betrieben bis zu 20 Mitarbeitern ausgesetzt. In anderen Betrieben wird er für Neueinstellungen erst nach zwei Jahren wirksam. Bei Abschluß eines neuen Arbeitsvertrages kann auf Kündigungsschutzklagen zugunsten einer Abfindung verzichtet werden.

Den von Ihnen hergestellten Zusammenhang zwischen einem abgeschlossenen Hochschulstudium und dem Risiko, arbeitslos zu werden, läßt sich so nicht nachweisen. Selbstverständlich kann auch ein Akademiker von Arbeitslosigkeit betroffen sein. Tatsächlich ist das Studium aber eine ökonomisch rentable Investition in die Zukunft. Hochschulabsolventen haben in der Regel ein höheres Einkommen und ein deutlich geringeres Risiko der Arbeitslosigkeit als der Durchschnitt der Nicht-Akademiker. Das Eigeninteresse der Akademiker an einer guten Ausbildung ist unübersehbar.

Deutschland ist in Ermangelung des Besitzes an Rohstoffen auf Innovationen, die nur durch Top-Leistungen im Bildungs- und Wissenschaftsbereich entstehen, angewiesen. Der Unionsfraktion ist es daher ein besonderes Anliegen, die Abwanderung von Akademikern und Wissenschaftlern (so genannter "Braindrain") zu verhindern, die Abbruchquoten insgesamt vermindern und die Effizienz des Hochschulsystems zu steigern.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Storm, MdB
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